hallo zusammen, ich bin froh, dass ich dieses forum gefunden habe. bin noch ganz neu.
wir haben gegen einen bescheid "endgültige festsetzung des leistungsanspruchs..." einen widerspruch eingelegt und fristgerecht abgegeben. wir erhielten dann ein schreiben, dass der widerspruch bearbeitet werden wird. nun sind schon mehr als drei monate vergangen und es gibt immer noch keine antwort. wir wissen nicht, was wir jetzt machen sollen.
sollen wir ein schreiben an das jobcenter schicken und nachfragen was los ist?
danke für eine antwort vorab
gruß tilda
widerspruchfrist?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: widerspruchfrist?
Ihr könnt sofort Untätigkeitsklage beim SG einreichen.
Allerdings wäre eine nette Erinnerung an die überschrittene Frist ans JC auch nett.
Ich hatte zum Geburtstag meines unbearbeiteten Überprüfungsantrages ein Kärtchen dabei und hab gefragt wo ich die Torte abgeben soll ;)
Allerdings wäre eine nette Erinnerung an die überschrittene Frist ans JC auch nett.
Ich hatte zum Geburtstag meines unbearbeiteten Überprüfungsantrages ein Kärtchen dabei und hab gefragt wo ich die Torte abgeben soll ;)
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: widerspruchfrist?
Bei uns im Forum
Kurzes Schreiben an das JobCenter mit kurzer Fristsetzung. Schreib bitte da mit rein, dass Du bei Nichteinhaltung der Frist Untätigkeitsklage erheben wirst.
Kurzes Schreiben an das JobCenter mit kurzer Fristsetzung. Schreib bitte da mit rein, dass Du bei Nichteinhaltung der Frist Untätigkeitsklage erheben wirst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: widerspruchfrist?
dank für das willkommen!
das ging ja sehr schnell mit der antwort. vielen dank dafür.
ok, dann verfassen wir ein schreiben an das jobcenter und setzen eine frist. wie lange sollte das sein?
wenn wir so eine untätigkeitsklage einreichen würden, brauchen wir sicher einen anwalt? wo oder wie findest man eine oder einen guten, der sich im sozialrecht gut auskennt?
fragen über fragen...
das ging ja sehr schnell mit der antwort. vielen dank dafür.
ok, dann verfassen wir ein schreiben an das jobcenter und setzen eine frist. wie lange sollte das sein?
wenn wir so eine untätigkeitsklage einreichen würden, brauchen wir sicher einen anwalt? wo oder wie findest man eine oder einen guten, der sich im sozialrecht gut auskennt?
fragen über fragen...
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: widerspruchfrist?
Frist von maximal 2 Wochen setzen.
Klage kannst du selber schreiben, da brauchst keinen Anwalt. Die Klage ist einfach zu formulieren, da reichen 3 Sätze. An die Klage den Widerspruch dranhängen.
Klage kannst du selber schreiben, da brauchst keinen Anwalt. Die Klage ist einfach zu formulieren, da reichen 3 Sätze. An die Klage den Widerspruch dranhängen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: widerspruchfrist?
Bitte nur die Kopie des Widerspruches an die Klage hängen.
Sonst ist dieses Original weg und Du hast nichts mehr in den Händen.
Da es eine Empfangsbestätigung des Widerspruches gibt, würde ich auch eine Kopie dieses Schreibens mit dranhängen.
Das zeigt dem Gericht ganz deutlich: ja, das JC weiß von dem Widerspruch, hat ihn bekommen, tut aber nix.
Sonst ist dieses Original weg und Du hast nichts mehr in den Händen.
Da es eine Empfangsbestätigung des Widerspruches gibt, würde ich auch eine Kopie dieses Schreibens mit dranhängen.
Das zeigt dem Gericht ganz deutlich: ja, das JC weiß von dem Widerspruch, hat ihn bekommen, tut aber nix.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?