Vorlagebeschluss von Gotha
- marsupilami
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Wenn ich den Link anklicke bekomme ich:
Http Status Code: 404
Reason: File not found or unable to read file
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Bin kein PC - Spezialist,
Link ist im ELO - Forum veröffentlicht.
Peter
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Peter
- kleinchaos
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Hier als Download
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
So.
Mal geschaut.
Dein Link oben kann so nicht funktionieren.
Begründung: es fehlt der ganze "Mittelteil"
Für Chrome-Nutzer: wenn man auf den Link "zeigt", wird unten links die eigentliche, normalerweise vollständige Adresse angezeigt.
So einen "verkürzten" Link also einfach kopieren, bringt nix.
Wenn man im elo-Forum auf den angegebenen Link zeigt, wird unten die vollständige Adresse angezeigt und damit auch richtig weitergeleitet.
In solchen Fällen auf den gekürzten Link zeigen, Rechts-Klick und dann "Adresse des Links kopieren"
Mal geschaut.
Dein Link oben kann so nicht funktionieren.
Begründung: es fehlt der ganze "Mittelteil"
Für Chrome-Nutzer: wenn man auf den Link "zeigt", wird unten links die eigentliche, normalerweise vollständige Adresse angezeigt.
So einen "verkürzten" Link also einfach kopieren, bringt nix.
Wenn man im elo-Forum auf den angegebenen Link zeigt, wird unten die vollständige Adresse angezeigt und damit auch richtig weitergeleitet.
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Signatur?
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Hier für die Interessierten jetzt der komplette Beschluss
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Bis wann hat das Bundesverfassungsgericht Zeit, die Sanktionspraxis zu kippen?
Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Dachtest Du jetzt daran, wann das SG Gotha Untätigkeitsklage gegen das BVerfG einreichen kann?
Ich will's mal höflich ausdrücken, so alt wirst Du nicht, bis das passieren könnte.
Ich will's mal höflich ausdrücken, so alt wirst Du nicht, bis das passieren könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
In 2 Jahren sind wieder Wahlen. Ein Schelm wer da irgendwas denkt
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Meiner Meinung nach sind zwei Jahre Bearbeitungszeit zu lange. Die Entscheidung könnte man doch auch vorziehen, da das Thema grundsätzliche Bedeutung hat.
Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Ich habe da so meine Zweifel, dass das BVerfG hier eine besondere Eile erkennt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Warum auch immer. Solange das Verfahren läuft, sollte ein Widerspruch zu eventuellen Sanktionen den Satz enthalten. Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Beurteilung der BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der ALG II Sanktionen, wegen der Verletzung der staatlichen Verpflichtung zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Genau Günni wie immer vorausschauend.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Vorlagebeschluss von Gotha
Nebenbei: Im Steuerrecht ist das gang und gäbe: Sobald eine Rechtsfrage in München beim BFH anhängig ist, kann man bei gleichartigen Fällen in eigener Sache beantragen, dass die Sache offen gehalten wird bis zu einer Entscheidung des BFH.
Und bei wirklich grundlegenden Rechtsfragen wird in jedem Steuerbescheid ein entsprechender "Vorläufigkeitsvermerk" mit ausgedruckt, dass man wegen dieser Frage nicht gesondert Einspruch einlegen müsse.
Das SGB-II bietet zwar keinen solch ausgefeilten "Kundenservice", aber aus diesen Grundlinien heraus sollte ein entsprechendes Handeln der Widerspruchsstelle möglich sein.
Und bei wirklich grundlegenden Rechtsfragen wird in jedem Steuerbescheid ein entsprechender "Vorläufigkeitsvermerk" mit ausgedruckt, dass man wegen dieser Frage nicht gesondert Einspruch einlegen müsse.
Das SGB-II bietet zwar keinen solch ausgefeilten "Kundenservice", aber aus diesen Grundlinien heraus sollte ein entsprechendes Handeln der Widerspruchsstelle möglich sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!