Vorlagebeschluss von Gotha

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peter-55
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Vorlagebeschluss von Gotha

#1

Beitrag von peter-55 »

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marsupilami
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#2

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich den Link anklicke bekomme ich:
Http Status Code: 404

Reason: File not found or unable to read file
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Muss das sein?
peter-55
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#3

Beitrag von peter-55 »

Bin kein PC - Spezialist,
Link ist im ELO - Forum veröffentlicht.

Peter
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kleinchaos
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#4

Beitrag von kleinchaos »

Medieninformation SG Gotha.pdf
Hier als Download
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#5

Beitrag von marsupilami »

So.
Mal geschaut.

Dein Link oben kann so nicht funktionieren.
Begründung: es fehlt der ganze "Mittelteil"

Für Chrome-Nutzer: wenn man auf den Link "zeigt", wird unten links die eigentliche, normalerweise vollständige Adresse angezeigt.

So einen "verkürzten" Link also einfach kopieren, bringt nix.
Adresse 2.gif

Wenn man im elo-Forum auf den angegebenen Link zeigt, wird unten die vollständige Adresse angezeigt und damit auch richtig weitergeleitet.
Adresse 1.gif

In solchen Fällen auf den gekürzten Link zeigen, Rechts-Klick und dann "Adresse des Links kopieren"
Adresse 3.png
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Koelsch
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#6

Beitrag von Koelsch »

Hier für die Interessierten jetzt der komplette Beschluss
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Bis wann hat das Bundesverfassungsgericht Zeit, die Sanktionspraxis zu kippen?
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Koelsch
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#8

Beitrag von Koelsch »

Dachtest Du jetzt daran, wann das SG Gotha Untätigkeitsklage gegen das BVerfG einreichen kann? :unschuld:

Ich will's mal höflich ausdrücken, so alt wirst Du nicht, bis das passieren könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#9

Beitrag von kleinchaos »

In 2 Jahren sind wieder Wahlen. Ein Schelm wer da irgendwas denkt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia Cole
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#10

Beitrag von Olivia Cole »

Meiner Meinung nach sind zwei Jahre Bearbeitungszeit zu lange. Die Entscheidung könnte man doch auch vorziehen, da das Thema grundsätzliche Bedeutung hat.
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Koelsch
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich habe da so meine Zweifel, dass das BVerfG hier eine besondere Eile erkennt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#12

Beitrag von Günter »

Warum auch immer. Solange das Verfahren läuft, sollte ein Widerspruch zu eventuellen Sanktionen den Satz enthalten. Ich beantrage das Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Beurteilung der BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der ALG II Sanktionen, wegen der Verletzung der staatlichen Verpflichtung zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#13

Beitrag von Pegasus »

Genau Günni wie immer vorausschauend.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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tigerlaw
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Re: Vorlagebeschluss von Gotha

#14

Beitrag von tigerlaw »

Nebenbei: Im Steuerrecht ist das gang und gäbe: Sobald eine Rechtsfrage in München beim BFH anhängig ist, kann man bei gleichartigen Fällen in eigener Sache beantragen, dass die Sache offen gehalten wird bis zu einer Entscheidung des BFH.

Und bei wirklich grundlegenden Rechtsfragen wird in jedem Steuerbescheid ein entsprechender "Vorläufigkeitsvermerk" mit ausgedruckt, dass man wegen dieser Frage nicht gesondert Einspruch einlegen müsse.

Das SGB-II bietet zwar keinen solch ausgefeilten "Kundenservice", aber aus diesen Grundlinien heraus sollte ein entsprechendes Handeln der Widerspruchsstelle möglich sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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