EA gegen Vollstreckung des JC

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der ratlose
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EA gegen Vollstreckung des JC

#1

Beitrag von der ratlose »

Eigentlich glaubt man das es nicht verrückter geht.

- Das JC hat noch nie einen abschließenden Leistungsbescheid über einen Bewilligungszeitraum erlassen.
- Das JC wurde erst vor kurzem in einem eA Verfahren vom SG belehrt das sie eine gewisse Summe nicht aufrechnen können
da mein Widerspruch wie auch der umstand das erstmal überhaupt ein abschließender Leistungsbescheid erstellt werden muß.
- Das JC hat dem gericht versichert das es nicht aufrechnen wird.
- Das SG hat natürlich meine eA verworfen weil das JC beteuert hat nicht aufzurechnen.
- Das JC hat natürlich aufgerechnet.
- Bei der StA hat das JC behauptet nicht aufgerechnet zu haben. Obwohl zwei Schreiben exestieren das sie aufrechnen !
- StA stellt Verfahren wegen Prozessbetrug ein da die Mitarbeiterin ihr versichert hat das nicht aufgerechnet wurde.
- LSG weist Beschwerde ab. Beschwerdewert nicht erreicht. Führt aber im Beschluss aus das ich mich gegen eine Aufrechnung wehre die durch das JC
tatsächlich erfolgt ist.
- Zur Erinerung StA hat eingestellt weil angeblich nicht aufgerechnet wurde!
- Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft, ich glaube die dame von der Rechtsabteilung hat gelogen.

- Am 14. habe ich den nächsten Termin beim nächsten Amtsgericht. beim vorherigen hatte der Richter mich ausgelacht als ich beabtragt habe das er doch
bitte überprüfen möchte ob er überhaupt zuständig sei. Er hat die Hauptverhandlung eröffnet, die Anklage wurde verlesen und dann hat die Lichtgestalt
der Rechtsprechung festgestellt das er wohl doch nicht zuständig ist.
Er stellte das Verfahren wegen nichtzuständigkeit ein.
Obwohl mehrere Monate vergangen sind ist das Amtsgericht der Meinung es bräuchte keinen schriftlichen Beschluss darüber zu erstellen.

- Wie gesagt, die StA ist einfach vor dem nächsten Amtsgericht vorstellig geworden. Hauptverhandlung am 14.01.

- ich bin angeklagt weil ich folgendes geschrieben habe:
- die Mitarbeiterin vom JC schikaniere mich
- sie sei von der Rolle
- und das sie mich über den Tisch ziehen würde.

- das nenen sie üble Nachrede , Beleidigung ist wohl vom Tisch weil der vorherige Amtsrichter in seiner Sternstunde vor Zeugen im Verfahren bestätigte das
diese Äußerungen für ihn auch nicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen würde.

Und nun kommt es. Die Sachbearbeiterin vom JC, von der ich behaupte das sie mich schikaniert, das sie von der Rolle sei und mich über den Tisch ziehen will, beauftragt die BA bei mir einen Geldbetrag zwangsvollstrecken zu lassen, für den es keinen rechtskräftigen Bescheid gibt, wie gesagt es gibt bis heute keinen einzigen abschließenden Bescheid hinsichtlich auch nur irgendeiner vorläufig bewilligten Leistung.

So etwas bekome ich dann 6 Tage vor dem Termin an dem ich belegen soll das die Dame "durch" ist.

Nun meine Frage.
Ich muß natürlich heute noch eine eA gegen die Vollstreckung beantragen.
Hat da jemand einen Text zu.
Denn wenn ich heute noch mir was ausdenke und zu Papier bringe sperren sie mich in die Klapsmühle ein.
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Koelsch
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Re: EA gegen Vollstreckung des JC

#2

Beitrag von Koelsch »

Was hast Du denn vorliegen - ich vermute die nette, freundliche Zahlungsaufforderung der Inkassostelle der Regionaldirektion.

Nach meiner bisherigen Erfahrung reicht da ein ähnlich nettes, freundliches Schreiben an diese Inkassostelle, es läge kein bestandskräftiger Bescheid vor, daher möge man bitte die Füße still halten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: EA gegen Vollstreckung des JC

#3

Beitrag von der ratlose »

hallo,

ich habe gleichzeit eine eA beantrag in der das JC verpflichtet wird so etwas zu unterlassen.
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Koelsch
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Re: EA gegen Vollstreckung des JC

#4

Beitrag von Koelsch »

Da seh ich keine Eilbedürftigkeit, freundlicher Hinweis hat meines Erachtens bereits aufschiebende Wirkung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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