Heute Verhandlung vor dem AG,
weil ich drei Richter eines LSG Senats in einem Rügeverfahren übelst beschimpft habe.
Als die mich nicht anzeigen wollten habe ich mich an den Präsidenten gewandt.
Der war dann so freundlich.
Anklage: Beleidigung, üble Nachrede.
Nun kommt das "Problem".
Ich kann nachweisen das die gelogen haben. War mal mein Beruf so etwas nachzuweisen.
Ich habe im Verfahren mittels einer EV erklärt das ich nicht arbeiten würde und daher kein Einkommen habe.
Die haben natürlich Leistungen abgelehnt mit der Begründung das ich umfassend arbeiten würde und daher über finanzielle Möglichkeiten verfügen würde.
Ich habe natürlich nicht gearbeitet, ich hatte auch keine Einnahmen (Prozesssicher)
Selbstverständlich habe ich auch schon die abschließende Anlage EKS abgegeben. (0 Einnahme,da nicht gearbeitet.)
Die StA hat wohl nicht die Verfahrensakte beim LSG durchgelesen.
Denn dann müssten sie mich wohl wegen Prozessbetrug,(abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung)
Sozialbetrug (abgabe einer wahrheitswidrigen Anlage EKS) und verschweigen von zugeflossenen Geldmitteln anklagen
Also habe ich entweder die Richter beleidigt und üble Nachrede betrieben,
oder
die Richter haben gelogen.
Als vor Monaten sich die Kindesmutter mit meiner Einwilligung (datenschutz) an das Gericht wante und um Auskunft bat was das genau für Summen seien, wo ich gearbeitet habe usw. weil sie Unterhalt pfänden lassen möchte konnte nicht ein € benannt werden oder wo ich wann gearbeitet habe.
Ach ja, die Richter fühlen sich wohl nicht beleidigt. Die kommen auch nicht.
Wird bestimmt lustig.
Mal sehen wie die StA reagiert, wenn ich frage ob ich das richtig verstanden habe das da jemand behauptet ich hätte eine falsche versicherung an Eides Statt abgegeben.
verhandlung mal anders
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Re: verhandlung mal anders
Dann mal viel Erfolg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: verhandlung mal anders
naja, 1.Tatsacheninstanz.
40 x a 10 €.
Wenn Richter ausführen das man das Land verlassen müsste , dann darf man eben keine Beschimpfungen tätigen.
40 x a 10 €.
Wenn Richter ausführen das man das Land verlassen müsste , dann darf man eben keine Beschimpfungen tätigen.
Re: verhandlung mal anders
Und nun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: verhandlung mal anders
Du hast doch drauf bestanden, dass dich irgend jemand anzeigt .......
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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