leistungsempfänger sind rechtlos?

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der ratlose
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leistungsempfänger sind rechtlos?

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

heute Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft erhalten.

Im Fall von Frau M. geht es darum, das diese dem Sozialgericht eine nichtige EGV (vom SG für nichtig erklärt) in einem eA Verfahren reingereicht hat, mit der Bemerkung das ich diese ja nur "unter Vorbehalt" unterschrieben hätte und gegen die EGV (Vertrag) keinen Widerspruch eingelegt hätte.
Meine eA wurde natürlich abgelehnt.
(Thema ist mittlerweile geklärt, es reicht wenn ich einmal wöchentlich nach Deutschland zurückkehre.)

Bei Frau D. geht es darum, das das JC einen Betrag zugefordert hat, obwohl es noch nie einen bewilligungszeitraum abschließend beschieden hat.
Ich beantragte dagegen eine eA und das JC, also die Rechtsabteilung namentlich Frau D. versicherte dem gericht das sie nicht aufrechnen wird, solange es keinen bestandskräftigen Bescheid gebe.
Das Gericht verwarf meinen eA und führte aus das das JC versichert hatte das es nicht aufrechnen und auch nicht beitreiben wird.
Natürlich rechnete das JC dann tage später 2/3 der Summe einfach auf.

Frau D. erklärte noch bei der Staatsanwaltschaft das sie überhaupt nicht aufgerechnet haben.

LSG (abweisender Beschluss, Beschwerdewert nicht erreicht) führt aber aus das um einen aufgerechneten Betrag gestritten wird.

Vor Tagen bekomme ich eine Mahnung von der BA, natürlich wegen dem Rest der Summe.

Also neue eA. das JC versichert wieder das es nicht mehr beitreiben will, ich sage das hatten wir doch gerade vor 6 Monaten. Die verarschen uns.
Der Richter reagiert. (Siehe Anhang)

Und dann die Generalstaatsanwaltschaft. (siehe Anhang)
Wenn man den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, wie auch der Generalstaatsanwaltschaft folgt, so hat ein Leistungsempfänger keine Möglichkeit mehr auf ein rechtstaatliches Verfahren.
Die Mitarbeiter des JC können bei Gericht einfach behaupten was sie wollen, laut StA weil sie ja nicht die direkten Sachbearbeiter sind und vor allem gar nicht wissen können ob das was sie da so vortragen richtig oder eben nicht richtig ist.

Wie gesagt, bei mir gab es noch nie einen abschließenden Bescheid, das JC will nicht mal meine abschließenden anlage EKS haben, die muß ich dennen fast aufprügeln.
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der ratlose
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Re: leistungsempfänger sind rechtlos?

#2

Beitrag von der ratlose »

hier das letzte Schreiben.
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Koelsch
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Re: leistungsempfänger sind rechtlos?

#3

Beitrag von Koelsch »

Falschaussage ist eine Tat, die des Vorsatzes bedarf. Und wenn man den nicht nachweisen kann, dann liegt eben keine Straftat vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: leistungsempfänger sind rechtlos?

#4

Beitrag von der ratlose »

na dann ist ja alles in Butter.

Die Rechtsabteilung macht laufend falsche Angaben und der AS hat im eA Verfahren dann die A-Karte.
Das ist ja ein cooles System.
Also wäre ich JC Mitarbeiter würde ich gar nicht mehr in die Akte sehen, dann kann ich nämlich einfach vor Gericht behaupten was ich möchte.
Wenn ich dem Gericht versichere das ich etwas nicht mache,und das Gericht deswegen einen eA Antrag abweist und der Gegenseite mitteilt das die EA nicht nötig ist da ich dem Gericht schriftlich versichert habe das ich/wir das nicht machen, und ich das dann trotzdem mache, ist das für mich Prozessbetrug.

Warum gibt es dann überhaupt noch ein SG Verfahren?
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Günter
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Re: leistungsempfänger sind rechtlos?

#5

Beitrag von Günter »

Weil in einem Rechtsstaat der Schein des Rechtsstaatlichen gewahrt bleiben muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Upstocker
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Re: leistungsempfänger sind rechtlos?

#6

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben:na dann ist ja alles in Butter.

Also wäre ich JC Mitarbeiter würde ich gar nicht mehr in die Akte sehen, dann kann ich nämlich einfach vor Gericht behaupten was ich möchte.
Manchmal habe ich den Eindruck, das einige JC Mitarbeiter auch kein Aktenstudium betreiben, bevor sie sich in der Sache äußern.

Die StA macht sich nicht zwangsweise zu deinem Erfüllungsgehilfen. Klar wäre eine Verurteilung günstig gewesen, um danach ein Amtshaftungsverfahren zu betreiben. Aber die Haftungsfrage ist ja nicht ausschließlich davon abhängig, ob SB in dieser Sache wg. einer Falschaussage strafrechtlich verknackt wurde.

Frage ist also, ob ein Zivilgericht einen etwaigen Schadensersatzanspruch vor dem Hintergrund des Sachverhalts anders sehen würde als ein Strafgericht.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu beweisen, ist in der Amtshaftung nur in den seltensten Fällen möglich.
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