Anhörung was schreiben ??
Anhörung was schreiben ??
zu dem Brief (Anhörung zur möglichen Aufhebung der Entscheidung der Bewilligung von Arbeitslosengeld gem 136 SGB III und zur Erstattung zu viel gezahlter Leistungen)
es geht um meine Krankmeldung während meine Urlaub
Agentur für Arbeit denkt dass ich Geld von eine private Krankenkasse gekriegt habe ( ich war pflichtversichert)
um zu Erklären steht:
* Der aufgeführte Sachverhalt trifft zu
* Der aufgeführte Sachverhalt trifft nicht zu
es mir unklar was soll ich dazu antworten
sorry mein deutsch ist nicht so prima
es geht um meine Krankmeldung während meine Urlaub
Agentur für Arbeit denkt dass ich Geld von eine private Krankenkasse gekriegt habe ( ich war pflichtversichert)
um zu Erklären steht:
* Der aufgeführte Sachverhalt trifft zu
* Der aufgeführte Sachverhalt trifft nicht zu
es mir unklar was soll ich dazu antworten
sorry mein deutsch ist nicht so prima
Re: Abhörung was schreiben ??
Kannst Du den Bescheid mal anonymisiert hochladen?
Re: Abhörung was schreiben ??
Sehr geehrte Frau xxxx
* Sie haben Arbeitslosengeld gem . 136 SGB III für die Zeit vom 24.08.2015 bis 31.08.2015 in Höhe von 241.50 EUR bezogen, ohne einen Anspruch zu haben.
Begründung:
Sie sind im Urlaub im Ausland erkrankt,
es ist zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben
Es wird geprüft, ob diese Entscheidung gem 48 SGB X ab 24.08.2015 aufzuheben und der zuviel gezahlte Betrag von ihnen zu erstatten ist.
Bevor über die Aufhebung und die Erstattung entschieden wird, können Sie Gründe nennen , die dagegen sprechen. Hierfür haben Sie zwei Wochen Zeit.
wenn Sie nicht antworten, wird nach dem bisherigen Kenntnisstand entschieden*
Anlage
Rückantwort
Auszug aus dem SGB
* Sie haben Arbeitslosengeld gem . 136 SGB III für die Zeit vom 24.08.2015 bis 31.08.2015 in Höhe von 241.50 EUR bezogen, ohne einen Anspruch zu haben.
Begründung:
Sie sind im Urlaub im Ausland erkrankt,
es ist zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben
Es wird geprüft, ob diese Entscheidung gem 48 SGB X ab 24.08.2015 aufzuheben und der zuviel gezahlte Betrag von ihnen zu erstatten ist.
Bevor über die Aufhebung und die Erstattung entschieden wird, können Sie Gründe nennen , die dagegen sprechen. Hierfür haben Sie zwei Wochen Zeit.
wenn Sie nicht antworten, wird nach dem bisherigen Kenntnisstand entschieden*
Anlage
Rückantwort
Auszug aus dem SGB
Zuletzt geändert von Nirvana am Do 10. Mär 2016, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Abhörung was schreiben ??
Okay, dann einfach die Frage: hast Du Krankengeld von der Krankenkasse erhalten?
D.h. bist Du länger als 6 Wochen krank gewesen?
Nachtrag:
Du hast tatsächlich für 3 Tage 241,50 € ALG II bekommen?
D.h. bist Du länger als 6 Wochen krank gewesen?
Nachtrag:
Du hast tatsächlich für 3 Tage 241,50 € ALG II bekommen?
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 10. Mär 2016, 15:27, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Abhörung was schreiben ??
Wie lange warst Du krank - die dort genannten 3 Tage?
Wenn ja, ankreuzen Sachverhalt trifft nicht zu. Krankengeldanspruch entstand nicht, weil Krankheitsdauer zu kurz.
Wenn ja, ankreuzen Sachverhalt trifft nicht zu. Krankengeldanspruch entstand nicht, weil Krankheitsdauer zu kurz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abhörung was schreiben ??
von der Krankenkasse habe ich kein Gel bekommen und ich war nur 2 Wochen krank
Re: Abhörung was schreiben ??
Wieso ist dann in der Anhörung nur von 3 Tagen die Rede?
Re: Anhörung was schreiben ??
Spielt aber keine Rolle, denn wie Marsu schon schreibt,m erst ab 6 Wochen entsteht ein Krankengeldanspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Abhörung was schreiben ??
---Ich war krank geschrieben von 24.08.2015 bis 06.09.2015 ,, aber es geht nur um die 8 tagen 24 bis 31 August
ALG für die Woche habe ich normal gekriegt - es sind 8 tagen nicht 3 tagen
seit Juli 2015 bin ich zum ersten mal arbeitslos ..
ALG für die Woche habe ich normal gekriegt - es sind 8 tagen nicht 3 tagen
seit Juli 2015 bin ich zum ersten mal arbeitslos ..
- marsupilami
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Re: Abhörung was schreiben ??
Sind für mich erstmal 3 Tage.Nirvana hat geschrieben:Sehr geehrte Frau xxxx
* Sie haben Arbeitslosengeld gem . 136 SGB III für die Zeit vom 28.08.2015 bis 31.08.2015 in Höhe von 241.50 EUR bezogen, ohne einen Anspruch zu haben.
Ich bin von dem ausgegangen, was da zuerst stand.
Also kleiner Tipp-Fehler. Kommt vor, führt aber eben zu Nachfragen.
Erledigt.
Ansonsten mach bzw. schreib wie Koelsch schon geschrieben hat:
ankreuzen: Sachverhalt trifft nicht zu.
Begründung: Krankengeldanspruch entstand nicht, weil Krankheitsdauer zu kurz.[/quote]
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 10. Mär 2016, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Anhörung was schreiben ??
ohh sorry habe datum falsch geschrieben
ich danke euch allem :-*
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Re: Anhörung was schreiben ??
Berichte mal bitte, ob die BA das geschluckt hat. Ich meine, das müssten die.
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- kleinchaos
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Re: Anhörung was schreiben ??
Ich vermute mal folgendes:
Die Agentur unterstellt, dass, wer ins Ausland fährt auch eine Auslandskrankenversicherung abschließt. Muss man nicht, wenn man im Geltungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens urlaubt. Muss man auch sonst nicht, aber dann wirds teuer.
Und private Auslandskrankenversicherungen zahlen ein Tagegeld.
Genau das vermuten sie, deswegen die Anhörung.
Die Agentur unterstellt, dass, wer ins Ausland fährt auch eine Auslandskrankenversicherung abschließt. Muss man nicht, wenn man im Geltungsbereich des Europäischen Fürsorgeabkommens urlaubt. Muss man auch sonst nicht, aber dann wirds teuer.
Und private Auslandskrankenversicherungen zahlen ein Tagegeld.
Genau das vermuten sie, deswegen die Anhörung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Anhörung was schreiben ??
Durchaus möglich. Aber wenn man nicht hat, dann bleibt's bei der vorgeschlagenen Antwort.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Anhörung was schreiben ??
Ich glaube, die Diskussion läuft in eine ganz falsche Richtung: Ausgangspunkt ist die Anhörung der BA "Sie haben ALG erhalten, ohne die Anforderungen dafür zu erfüllen, da Sie im Ausland waren (und dort krank wurden)."
Welche 3 Voraussetzungen sind das?
- Arbeitslos
- persönlich als Arbeitsloser gemeldet
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn man im Ausland ist, kann man der AV nicht zur Verfügung stehen. Genau das regelt ja die "Stallpflicht", die dann auch in § 7 IV SGB II wiederkehrt ...
Sollte Nirvana sich zum Urlaub abgemeldet haben, dann hat sie grundsätzlich Anspruch auf ALG auch während dieser Zeit. Und so wie ein AN auch dann Entgeltfortzahlungsanspruch hat, wenn er im urlaub erkrankt (sei es im In- oder Ausland), gilt das auch für den ALG-I-Anspruch.
Welche 3 Voraussetzungen sind das?
- Arbeitslos
- persönlich als Arbeitsloser gemeldet
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn man im Ausland ist, kann man der AV nicht zur Verfügung stehen. Genau das regelt ja die "Stallpflicht", die dann auch in § 7 IV SGB II wiederkehrt ...
Sollte Nirvana sich zum Urlaub abgemeldet haben, dann hat sie grundsätzlich Anspruch auf ALG auch während dieser Zeit. Und so wie ein AN auch dann Entgeltfortzahlungsanspruch hat, wenn er im urlaub erkrankt (sei es im In- oder Ausland), gilt das auch für den ALG-I-Anspruch.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Anhörung was schreiben ??
Aber BA fragt ja klar, ob ein Krankengeldanspruch vorhanden ist. Wenn es um "zur Verfügung stehen" geht, würde doch vermutlich nur erklärt: "Du warst nicht da, also kein ALG I Anspruch. Was sagste dazu?"
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Re: Anhörung was schreiben ??
Ja und - was folgt daraus??
- marsupilami
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Re: Anhörung was schreiben ??
Dass das JC nicht in der Lage - oder willens ist, eindeutige, klar formulierte Fragen zu stellen.
Mit anderen Worten: so stellt man die Ortsabwesenheit des Deliquenten fest und würgt ihm dann eine rein.
Mit anderen Worten: so stellt man die Ortsabwesenheit des Deliquenten fest und würgt ihm dann eine rein.
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Anhörung was schreiben ??
Man sollte dem JC doch bitte schön keine völlige Unfähigkeit zu klarer Formulierung unterstellen - können können die schon, nur wollen wollen die nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Anhörung was schreiben ??
Also noch mal von vorne:
Wurde der "Urlaub" beim Jobcenter beantragt?
Wenn nein, dann liegt möglicherweise unerlaubte Ortsabwesenheit vor.
Dann ist die Fragestellung des JC vermutlich richtig.
Krankmeldung wurde offenbar an das Jobcenter geschickt.
Okay.
Ich würd' jetzt erstmal so antworten, wie schon geschrieben.
Mal schauen, wie die reagieren.
Wurde der "Urlaub" beim Jobcenter beantragt?
Wenn nein, dann liegt möglicherweise unerlaubte Ortsabwesenheit vor.
Dann ist die Fragestellung des JC vermutlich richtig.
Krankmeldung wurde offenbar an das Jobcenter geschickt.
Okay.
Ich würd' jetzt erstmal so antworten, wie schon geschrieben.
Mal schauen, wie die reagieren.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Anhörung was schreiben ??
Agentur. Nicht JC
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- marsupilami
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Re: Anhörung was schreiben ??
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Re: Anhörung was schreiben ??
Also soll sie wirklich nur "Der aufgeführte Sachverhalt trifft nicht zu" ankreuzen und dazu schreiben:
"Ich habe zu keinem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Ich glaube auch, dass mir keine Krankengeldansprüche zugestanden hätten".
Nichts mehr.
Noch einmal zur Erinerung: ALG-I ist eine Versicherungsleistung, die zum einen unabhängig vom Vermögen gezahlt wird, und auch unabhängig von z.B. Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkkommen (etwa Krankengeld) können den ALG-I-Anspruch schmälern bzw. zum Wegfall führen.
"Ich habe zu keinem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Ich glaube auch, dass mir keine Krankengeldansprüche zugestanden hätten".
Nichts mehr.
Noch einmal zur Erinerung: ALG-I ist eine Versicherungsleistung, die zum einen unabhängig vom Vermögen gezahlt wird, und auch unabhängig von z.B. Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkkommen (etwa Krankengeld) können den ALG-I-Anspruch schmälern bzw. zum Wegfall führen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Anhörung was schreiben ??
Vielleicht besser so?
"Ich habe zu keinem Zeitpunkt Krankengeld erhalten. Ich glaube auch, dass mir keineMir haben auch keine Krankengeldansprüche zugestanden, da dieser Anspruch erst nach mehreren Wochen entstehen würde. hätten".