Verwaltungsakt

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JoJo
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Verwaltungsakt

#1

Beitrag von JoJo »

Hallo ich bin JoJo, ich habe schon sehr lange nicht in diesem Forum geschrieben, nun habe ich eine Frage, ich hoffe das mir jemand eine Antwort darauf gibt. Ich hatte am 10.03.2016 einen Termin beim JobCenter Berlin Spandau. Der S :frieden1: achbearbeiter legte mir keine EGV auf dem Tisch, er wußte das ich diese nicht unterschreibe, das hatte ich im Gespräch mitgeteilt. Er übergab mir einen Verwaltungsakt, in diesen steht unter "Ziele" Übergang in die gesetzliche Rente. Ich bin 64 Jahre alt, und ich möchte nächstes Jahr 2017 meine Rente beantragen, so steht das auch in meiner Rentenauskunft. Ich lass mich nicht auf Zwangsrente setzen. Meine Frage, ist dieser Verwaltungsakt rechtswiderig? Bitte um Antwort, ich muß Ehrlich schreiben das ich zu diesen Thema O Ahnung habe, ich brauche hilfe. Vielen Dank im voraus JoJo
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Pegasus
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Re: Verwaltungsakt

#2

Beitrag von Pegasus »

Hi Jojo gegen einen Verwaltunsgakt kannst Du gegenan gehen. Deshalb warten viele auf einen Verwaltungsakt wenn sie die EGV nicht unterschreiben wollen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Verwaltungsakt

#3

Beitrag von Günter »

Hast du irgend eine selbstständige/unselbstständige Beschäftigung und wenn ja, wie hoch ist der durchschnittl. Monatsverdienst?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt

#4

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du den Absatz aus der EGV mal hier hoch laden. Da kommt es vermutlich sehr auf die Formulierung an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Verwaltungsakt

#5

Beitrag von Olivia »

Da sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Kann der EGV-VA mal hochgeladen werden? Dann können die Forenexperten sicherlich ein paar Tipps geben!
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kleinchaos
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Re: Verwaltungsakt

#6

Beitrag von kleinchaos »

§ 12a SGB 2 Vorrangige Leistungen

Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
1.
bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder
2.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.

Aber
§ 3 Unbilligkeitsverordnung
Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente
Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn Hilfebedürftige in nächster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei
in Anspruch nehmen können.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI383314
Nun kann man sich trefflich streiten was der Begriff !in nächster Zukunft" wohl bedeuten mag
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
JoJo
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Re: Verwaltungsakt

#7

Beitrag von JoJo »

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider kann ich den Verwaltungsakt nicht hochladen. Ich schreibe was in den Verwaltungsakt steht: Sehr geehrte FrauXXXXX eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem JobCenter über die zu Ihrer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen ist nicht zustande gekommen. Um ihre berufliche Integrationschancen möglichst kurzfristig zu verbessern, werden die nachfolgenden inhalte nach § 15 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB) als Verwaltungsakt in Form dieses Bescheides erlassen (§ 15 Abs. 1 S, 6 SGB II) Die nachstehenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 10.03.2016-09.09.2016, soweit zwischenzeitlich nichts anderes geregelt wird. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit, sind weder Sie noch das JobCenter an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden, ohne dass es einer gesonderten Aufhebung der Eingliederungsvereinbahrung bedarf. Unter "Ziele" steht nur ein Satz: Übergang in die gesetzliche Rente.
1. Unterstützung durch das JobCenter Berlin Spandau: Beratung im Rahmen des SGB II 2. Bemühungen von Frau xxxx: Sie Teilen dem JobCenter Berlin Spandau alle Arbeitslosengeld relevanten Änderungen zeitnah mit. Diese EGV behät grundsätzlich solange ihre Gültigkeit solange Sie Hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind beide Partein nicht mehr an den Inhalt gebunden. Eine gesonnderte Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II durchgängig vor, so endet die Gültigkeit automatisch mit Ablauf (siehe Datum "gültig bis)
Ich möchte noch schreiben das ich seid 4 Jahren keine EGV unterschreibe, ich habe keine Beschäftigung, ich bin Krankgeschrieben. Ich hoffe sehr das Ihr mir helfen könnt, ich möchte nicht Zwangsverrentet werden. JoJo
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, da ist ein Widerspruch sehr angezeigt.
Gegen die per Verwaltungsakt erlassene Eingliederungsvereinbarung vom ......
lege ich Widerspruch ein.

Das Ziel "Übergang in die gesetzliche Rente" kann nicht als geeignete Maßnahme zur Eingliederung im Sinne des § 15 SGB II angesehen werden. Der Verwaltungsakt ist daher rechtswidrig. Ich beantrage, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen und erwarte hierzu Ihren positiven Bescheid bis zum (14 Tage).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
JoJo
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Re: Verwaltungsakt

#9

Beitrag von JoJo »

Danke für die schnelle Antwort, aber ich habe noch eine Frage, wenn ich den Widerspruch schreibe, wo soll ich diesen hin schicken? Zum JobCenter oder gibt es noch eine Stelle die solche Widersprüche bearbeiten. Ich weiß, ich stell mich vielleicht blöd an aber ich hatte ja schon geschrieben das ich null Ahnung habe. Ich freue mich das Du mir geholfen hast. Vielen Dank JoJo
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt

#10

Beitrag von Koelsch »

Zum JobCenter. Die leiten das dann an die Widerspruchsstelle.
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Günter
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Re: Verwaltungsakt

#11

Beitrag von Günter »

Bevor ihr alle in Hektik verfallt, bitte mal nachdenken.
Unter "Ziele" steht nur ein Satz: Übergang in die gesetzliche Rente.
Steht da auch nur ein Satz in der Art: Frau ..... muss bis zum ...... Antrag auf vorzeitige Rente stellen? Dieser Antrag muss bis zum ..... dem zuständigen SB vorgelegt werden?

Steht da wenn nicht, dann stellt das JC den Antrag?

Ich hab das nicht gesehen.

Fakt ist doch, die Bedrohung aus dem §12 a SGB II schwebt über jedem, der den 63. Geburtstag überlebt hat und ALG II bezieht.

Rn 12a.2
(2) Die Grundsicherungsstelle hat den Leistungsberechtigten auf
vorrangige Leistungen und die Verpflichtung, sie in Anspruch zu
nehmen, hinzuweisen. Soweit die Verpflichtung, die vorrangigen
Leistungen Wohngeld oder Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen,
nach § 12a Satz 2 Nr. 2 eingeschränkt ist, hat die Grundsicherungsstelle
den Leistungsberechtigten auch hierauf hinzuweisen. Die
Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer vorrangigen Leistung
kann in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen werden.

(3) Die erforderlichen Anträge sind durch den Leistungsberechtigten
zu stellen. Stellt der Leistungsberechtigte diese Anträge nicht, kann
dies die Grundsicherungsstelle tun.
Zur Verfahrensweise sind die
Hinweise zu § 5, Kapitel 2 zu beachten.
Rn12a.6i
(2c) Kommt der Leistungsbezieher einer berechtigten Aufforderung
zur Antragstellung nicht nach, ist die Antragstellung durch die
Grundsicherungsstelle (§ 5 Abs. 3) vorzunehmen. Sie ist das mildere
Mittel im Verhältnis zum Eintritt einer Pflichtverletzung nach § 31
und daher vorrangig.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI383314

Alles zur geminderten Altersrente ab 63 steht an Rn12a,14

Ich vermute, gegen die Beantragung der Rente wird es keine Gegenwehr geben, denn die aufgeführte Unbilligkeit sehe ich nicht.

Wenn jetzt Widerspruch eingelegt wird, dann weckt das die schlafenden SBs.

Ich sehe nur eine Verzögerungsmöglichkeit bis zu dem Tag, an dem das JC sagt liebe JoJo, komm her und zeig uns diesen Rentenantrag und JoJo sagt ich hab keinen gestellt, im VA steht das JC bemüht sich mit mir auf meine Altersrente zu warten, also warte ich bis zum 65. Geburtstag + die paar Monate.

Dann sagt das JC und biste nicht willig, dann stellen wir ....


dagegen könnte man Widerspruch und Klage einreichen ...... ob es was bringt? :ka: :ka: :ka:

Aber zumindest sind ein paar Monate gewonnen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Verwaltungsakt

#12

Beitrag von Günter »

Was wäre eigentlich, wenn JoJo nach der Aufforderung duch das JC keinen Antrag auf Alters- sondern auf EM Rente stellt?

Der Ablauf wäre doch dann die DRV schaltet einen Gutachter ein, der untersucht und der übliche Reflex ist nein. Dann legt JoJo dagegen Widerspruch ohne Begründung ein ......... und zieht diesen Widerspruch nach einer Schamfrist von ein paar Monaten zurück. Dann schickt die DRV einen Bescheid ..... EM Rente abgelehnt. Die Kopie schickt sie ordnungsgem. an das JC. Damit läßt sich mM nach locker ein Jährchen gewinnen und dann kommt die Unbilligkeit, da die abschlagsfreie Altersrente in Kürze beantragt werden kann.
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marsupilami
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Re: Verwaltungsakt

#13

Beitrag von marsupilami »

Wenn man Günter's Gedanken-Gang folgt, wäre der Widerspruch á la Koelsch ein formaler Widerspruch gegen die Formulierung.

Andersherum: die EGV bzw. der daraus resultierende VA zeigt im Grunde nur die Hilflosigkeit der/des SB.
Einerseits soll er EGV vereinbaren oder VA erlassen, um seine Strichliste zu erfüllen.

Macht aber andersherum eh keinen Sinn, weil LB a) krank ist und b) in Kürze in die vorgezogene Rente gedrängelt wird.


Wenn man den Nerv hat, sich mit dem JC auf Wortklaubereien einzulassen und denen im Ernstfalle per Gericht eines auszuwischen, würde ich den VA so stehen lassen.

Wenn dann der Tag der Tage kommt und JC sagt: warum ist da noch kein Rentenantrag gestellt?
ganz cool zurückfragen: wo steht, dass ich hätte sollen?
Für psychisch angeschlagene nicht unbedingt empfehlenswert, aber ansonsten könnte das eine interessante "Freizeit"beschäftigung werden.
Oder gar in einen full-time-job, nur eben ohne Bezahlung.
Und man/vrau braucht ein starkes Forum wie dieses.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Verwaltungsakt

#14

Beitrag von kleinchaos »

Das mit dem EM-Antrag machen wir grad mit einer Leistungsempfängerin, die ebenfalls Altersrente beantragen soll :pssst: :doof:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Verwaltungsakt

#15

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Günter's Gedankengang ist richtig. Lass die EGV so stehen, wie sie da steht. Und dann abwarten, was vom JC hinsichtlich Rente eventuell kommt. Und dann sehn wir weiter.
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Re: Verwaltungsakt

#16

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Ich sehe nur eine Verzögerungsmöglichkeit bis zu dem Tag, an dem das JC sagt liebe JoJo, komm her und zeig uns diesen Rentenantrag und JoJo sagt ich hab keinen gestellt
Man könnte dann - und auch erst dann! - erstmal zurückschreiben, dass man gerade dabei ist die eigenen Rentenunterlagen zu sichten, um die Situation zu beurteilen (z.B. wegen unklarer früherer Nachweise o.ä.), und deshalb um Geduld bittet = weiterer Zeitgewinn.
im VA steht das JC bemüht sich mit mir auf meine Altersrente zu warten, also warte ich bis zum 65. Geburtstag + die paar Monate.
Genau. Das JC ist ja an den EGV-VA für die Laufzeit von 6 Monaten gebunden. Eine vorzeitige Abänderung kommt meiner Meinung nach nicht in Betracht, da keine Unterschrift geleistet, sondern der VA einseitig auferlegt wurde.

Kombination beider Herangehensweisen = weiterer Zeitgewinn

Wie sind eigentlich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ersatz-Rentenantragstellung durch das JC? Ist dazu die Zustimmung des eLB erforderlich, oder ist dafür das Scheitern einer einvernehmlichen Rentenantragstellung nötig? Wie sind da die Nachweis- und Dokumentationspflichten des Jobcenters?
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Günter
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Re: Verwaltungsakt

#17

Beitrag von Günter »

Manchmal ist der Blick ins Gesetz hilfreich

immer erst mal schaun, was da so alles bereits drinsteht im Fred

Stellt der Leistungsberechtigte diese Anträge nicht, kann
dies die Grundsicherungsstelle tun. Zur Verfahrensweise sind die
Hinweise zu § 5, Kapitel 2 zu beachten.
(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/5.html
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JoJo
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Re: Verwaltungsakt

#18

Beitrag von JoJo »

Hallo Miteinander, ich habe mir alle Beiträge gut durchgelesen, ich werde keinen Widerspruch schreiben, ich werde den Verwaltungsakt so lassen wie er geschrieben wurde. Ihr habt recht man sollte keine schlafenden Hunde wecken, ich möchte erst mit 65 Jahre die Rente beantragen. Ich hoffe, ich habe Glück und es klappt. Ich hoffe das ich meine Rente mit 65 Jahren beantragen kann, nicht das JobCenter. Ich habe plötzlich Angst. JoJo :heul:
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Günter
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Re: Verwaltungsakt

#19

Beitrag von Günter »

Wovor hast du Angst?

Die hätten normalerweise bereits mit deinem 63. Geburtstag den Rentenantrag stellen können. Du hast doch Glück, dass da jemand nicht so richtig knusper in der Birne ist. Jeder Tag aufschub ist ein Freudentag, also lass dich nicht kirre machen und schlängel dich durch. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Verwaltungsakt

#20

Beitrag von Koelsch »

Angst ist nicht nötig, aber eine vorgezogene Rente ist ggf. schon ärgerlich - auch wegen der dann recht begrenzten Zuverdienstmöglichkeiten. Aber da können wir erst reagieren, wenn das JC mit dem Thema kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Verwaltungsakt

#21

Beitrag von JoJo »

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe, sowie es was neues gibt, werde ich mich in diesem Forum melden. JoJo
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