JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

fanchon
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JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#1

Beitrag von fanchon »

Hallo,

habe ich das hier gelesen?

Man kann Unterlagen auch in anderen Behörden abgeben? Diese sind zur Weiterleitung verpflichtet? Und müssen auch eine Empfangsbestätigung geben?

Klar, das ich nicht zum Bauamt gehe, aber das Sozialamt hat wesentlich bessere Öffnungszeiten ..........


LG fan
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Günter
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#2

Beitrag von Günter »

§ 16 SGB I Antragstellung

(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
fanchon
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#3

Beitrag von fanchon »

Danke!

Ich habe einen Überprüfungsantrag (der gilt wohl nicht?), den ich lt. meiner Anwältin so "schnell" wir möglich unterschreiben, zum JC bringen und dann eine Kopie mit Empfangsbestätigung zurücksenden soll.

Ich habe es heute morgen um kurz nach 8:00 Uhr versucht und bin fast in Ohnmacht gefallen. Differenz zwischen Anzeigentafel und meinem Kundenbon waren über 80 Personen. Da ich in einer Maßnahme bin habe ich, um den Fachunterricht nicht zu versäumen, nach einer Stunde aufgegeben .
Den "Schnellschalter" an dem nur Unterlagen abgegeben werden konnten, bzw. Bestätigungen dazu ausgestellt wurden gibt es nicht mehr.
Das JC schließt um 11:30 oder ist ganztägig geschlossen. Am Donnerstagnachmittag ginge es, aber schnell ist anders.
Olivia
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#4

Beitrag von Olivia »

Die andere Behörde soll bitte eine Empfangsbestätigung ausstellen. Oder Du nimmst eine Kopie der Unterlagen mit und die sollen das abstempeln und unterschreiben. Am besten druckst Du den § 16 SGB I mit aus und nimmst ihn mit, falls die nicht Bescheid wissen.
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Pegasus
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#5

Beitrag von Pegasus »

Ich habe mal erforderliche Unterlagen (WBA) im Rathaus abgegeben. Madam wollte mir keine Empfangsbestätigung unterschreiben. Das habe ich geklärt indem ich irgendeinen § ausgedruckt vorlegte und den Vorgesetzten verlangte. Nun denn auf einmal ging es .....
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#6

Beitrag von marsupilami »

Polizei-Wache?
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Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#7

Beitrag von kleinchaos »

Nee, die sind keine Leistungsbehörde
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#8

Beitrag von marsupilami »

Dann halt eben im Rathaus Abteilung Soziales.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#9

Beitrag von Günter »

Krankenkasse
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#10

Beitrag von Olivia »

Bürgeramt
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tigerlaw
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#11

Beitrag von tigerlaw »

Aus einer Kommentierung zu § 16 SGB I:
10. Zuständiger Leistungsträger

Randnummer 14 Zuständig ist nach Abs. 1 Satz 1 der Leistungsträger, der nach § 12 über den Antrag auf Sozialleistung sachlich zu entscheiden hat. Die in Abs. 1 Satz 2 aufgeführten Stellen (Sozialleistungsträger gemäß §§ 18 bis 29, Gemeinden und Auslandsvertretungen) sind trotz ihrer Unzuständigkeit verpflichtet, Anträge entgegenzunehmen. Auslandsvertretungen sind die Botschaften, Konsulate, Gesandtschaften und Handelsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig zur Entgegennahme von Anträgen sind nach Art. 81 VO (EG) 883/2004 auch Behörden der Mitgliedstaaten (vgl § 30 Abs. 2, wonach Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts unberührt bleiben).

11. Pflicht zur Weiterleitung

Randnummer 15 Hat eine unzuständige Stelle den Antrag entgegengenommen, muss sie diesen gemäß Abs. 2 Satz 1 unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern (vgl § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten. Pflichtverletzungen können Ansprüche auf Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG (vgl § 14 Rn 27) oder auf sozialrechtliche Herstellung (vgl § 14 Rn 17 bis 26) zur Folge haben. Für Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe gilt § 14 SGB IX, wonach der erstangegangene (unzuständige) Träger nach Ablauf von 14 Tagen seit Eingang des Antrags grundsätzlich nicht mehr berechtigt ist, den Antrag weiter zu leiten. Im Verhältnis zum Leistungsberechtigten ist damit eine neue Zuständigkeit begründet worden (Mrozynski Rn 18)

12. Fristwahrung

Randnummer 16 Nach Abs. 2 Satz 2 wird der Eingang des Antrags bei der unzuständigen Stelle iSv Abs. 1 Satz 2 als Eingang beim zuständigen Leistungsträger fingiert. Das gilt auch für elektronisch gestellte Anträge gem. § 36 a. Diese Rechtsfolge kann nicht ohne weiteres auf das Sozialhilferecht übertragen werden, da der sozialhilferechtliche Grundsatz, für die Vergangenheit nichts zu leisten (vgl § 14 Rn 18), berührt ist. Überdies stellt § 18 SGB XII für den Leistungsanspruch nicht auf die Wirksamkeit von Anträgen ab, sondern auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen durch den zuständigen Träger der Sozialhilfe. Die Rechtsprechung des BVerwG trug diesen Überlegungen in der Vergangenheit Rechnung und lehnte es ab, Abs. 2 Satz 2 im Recht der Sozialhilfe anzuwenden (vgl BVerwG, Urt. v. 9.2.1984, 5 C 22.83, BVerwGE 69, 5). In seinem Urteil vom 18.5.1995, BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, 5 C 1.93, FamRZ 1995, 1345 = FESV 46, 20 entschied das BVerwG jedoch erstmals, dass der Sozialhilfeträger in einem Fall der Hilfe in besonderen Lebenslagen die Leistung rückwirkend ab Antragseingang bei der unzuständigen Stelle bewilligen müsse. Eine Verallgemeinerung dieses Verfahrens für das gesamte Sozialhilferecht ist angezeigt, wenn es nicht um Sachleistungen, sondern um Geldleistungen geht (vgl Wahrendorf in Giese Rn 18). Zur Behandlung eines Antrages auf Arbeitslosengeld II beim Träger der Grundsicherung als Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Pflegeperson beim Sozialhilfeträger vgl BSG, Urt. v. 26.8.2008, B 8/9 b SO 18/07 R, SozR 4-1200 § 16 Nr. 1. Keine Fristwahrung tritt ein, wenn der Antrag bei inländischen Behörden gestellt wird, die keine Leistungsträger gemäß §§ 18–29 sind (vgl hierzu die weiter gefassten §§ 84 Abs. 2 Satz 1, 91 Abs. 1 SGG, wonach es zur Fristwahrung ausreicht, wenn der Widerspruch oder die Klage bei irgendeiner anderen inländischen Behörde eingeht). Soweit § 18 Abs. 2 SGB XII bei Nichtzuständigkeit Nachzahlungen von Sozialhilfe davon abhängig macht, dass ein unzuständiger Träger der Sozialhilfe von dem Leistungsfall erfährt, die Kenntnis anderer unzuständiger Leistungsträger (§ 12) aber als nicht ausreichende Begründung für Nachzahlungen von Sozialhilfe ansieht, liegt ein Verstoß gegen Art. 3 GG vor.
Quelle: Krahmer, Sozialgesetzbuch I 3. Auflage 2014
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Christoph
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#12

Beitrag von Christoph »

Briefkasten des Jobcenters und vorab per Fax mit Sendebericht?
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Koelsch
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#13

Beitrag von Koelsch »

Wenn man per Fax durchkommt. Köln komm ich nicht durch (an keinem Standort), Karlsruhe komm ich nicht durch, Aachen komm ich nicht durch, Pulheim komm ich durch. :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#14

Beitrag von kleinchaos »

Die kennen halt überall deine Nummer und haben sie blockiert
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Christoph
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#15

Beitrag von Christoph »

Gibt auch gewerbliche Anbieter zum Faxenmachen.
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Koelsch
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#16

Beitrag von Koelsch »

Neee, andere kommen da auch nicht durch. Das bin nicht nur ich - allerdings sind das auch "amtsbekannte" Meckerfritzen. Sozialamt Köln aber z.B. kein Problem, SG Köln auch nicht.

Schon eigenartig. ...... und bisher die einzige Frage, auf die ich vom Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg nie eine Antwort bekam, auch nicht auf Nachfrage. :ka:
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kleinchaos
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#17

Beitrag von kleinchaos »

Also ich weis von 3 Rechtsanwälten, die auch immer dieses Problem haben. Oder Faxe kommen angeblich unleserlich an, sind bei Akteneinsicht jedoch gestochen scharf. Ein Schelm, wer da böses denkt
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Koelsch
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich denk fast nie nich was Böses - Betonung auf fast.
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fanchon
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#19

Beitrag von fanchon »

Hallo,

noch einmal Danke für eure Ideen.

Ich habe Dienstagmorgen ganz mutig am Seitenausgang (hier steht seltsamerweise kein Sicherheitsdienst) gewartet bis jemand raus kam und bin direkt zu meiner SB. Leider war deren Tür verschlossen, aber nebenan wollte gerade ein anderer MA in sein Büro. Nochmal mutig: angesprochen, erklärt, gebeten den Empfang zu bestätigen und ............ keine 10 Minuten später stand ich mit einem Hinweis auf den Briefkasten am anderen Ende des Ganges für das Original und einem Eingangsstempel auf der Kopie wieder auf der Straße.

lG fan
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Günter
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#20

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#21

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#22

Beitrag von marsupilami »

Prima!
Und :Daumenhoch: für diese mutige Vorgehensweise!
Doch, das hat was und muß man sich erst mal zu durchringen.
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angel6364
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#23

Beitrag von angel6364 »

Finde ich gut, fein gemacht! :Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
fanchon
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#24

Beitrag von fanchon »

Hallo,

habe heute Abend von einer Bekannten erfahren, dass die Mitarbeiter im Eingangsbereich den Empfang nicht mehr mit Stempel und Unterschrift bestätigen. Sie wurde an den Kopierer verwiesen. Die Kopie hat quer über dem Blatt "Kopie" und am unteren Rand das Datum mit Uhrzeit stehen. Danach sollte Sie das Schreiben in den Briefkasten auf dem Flur werfen.

Für mich ist das kein Nachweis. Nun kann immer noch behauptet werden, dass ich das Schreiben nicht in den Briefkasten geworfen habe. Wenn ich die Unterschrift und den Stempel eines Mitarbeiters auf einer Kopie des Schreiben habe und das Schreiben über den Tresen des Mitarbeiters gegangen ist, ist dieser Mitarbeiter verantwortlich und die Verantwortung liegt beim JC.

Wie seht ihr das?

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angel6364
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Re: JC / Öffnungszeiten / Ausweichmöglichkeiten

#25

Beitrag von angel6364 »

Kurz und bündig: genauso wie Du. Das dürfte harte Kämpfe geben, aber muss sein.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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