Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Hallo,
ich bin mal auf Eure Hilfe angewiesen.
Eine Kollegin, Selbstständige Aufstockerin mit ALGII hat einen Bußgeldbescheid vom Jobcenter bekommen und mich um Hilfe gebeten.
Da sie weiß, das ich ebenfalls unter ALG II Bezug gegründet hatte und bis Jahresanfang auch Aufstocker war.
Allerdings bin ich in einigen Punkten gerade ein wenig überfordert und weiß nicht was ich ihr raten soll.
Ok, kurz zum Sachverhalt:
- 24.08.2015 Gasabrechnung des Anbieters für 8/2014 bis 8/2015 mit 335,42€ Guthaben.
- 30.08.2015 Anschreiben mit bitte um Überweisungsdaten und Kopie der Jahresabrechnung an Jobcenter (verschickt 01.09.2015)
- zwischenzeitlich Wechsel des Sachbearbeiters und des BWZ (wird gleich noch wegen Jahreszahlen etc wichtig)
- 22.03 2016 (eingegangen erst am 07.04 bei Empfängerin) Aufforderung zur Mitwirkung, unter anderem Übersendung der Jahresendabrechnung des Energieversorgers.
- 10.04.2016 Erneute Übersendung der Endabrechnung 2014/2015 plus Kopie des ersten Briefes bei Übersendung am 01.09.2015 mit erneuter Bitte um Daten zur Überweisung des Guthabens.
- 11.07.2016 Verrechnung des Heizkostenguthabens mit Nachzahlungen nach abschl. EKS (10/2015-03/2016) auf Wunsch der Empfängerin anstatt es mit 10% vom Regelsatz aufzurechnen.
- Ende Juli (genaues Datum weiß ich nicht da dieses Schreiben mir noch nicht vorliegt) Anhörung zu einer Sanktion wegen fehlender Mitarbeit und zu spätem Einreichen der Abrechnung
- Nochmalige Aufklärung mit Kopien des bisherigen Schriftwechsels, das die Abrechnung sofort verschickt wurde etc.
- 15.09.2916 Anhörung wegen einer Ordungswidrigkeit. Vorwurf: Guthaben aus Heizkostenabrechnung nicht rechtzeitig angezeigt und der Satz "Ihre Behauptung, die Abrechnung bereits am 01.09.2015 zugeschickt zu haben trifft nicht zu, da diese sich sonst in Ihrer Leistungsakte befinden würde"
- 21.09.2016 Antwort mit erneuter Übersendung aller Kopien des bisherigen Schriftwechsels, da OWI Stelle woanders untergebracht als normale Leistungsabteilung. Zur "Unterstellung" die Behauptung des versandes treffe nicht zu, schrieb die Empfängerin das sie nicht wisse wieso dieses Schreiben sich nicht in der Leistungsakte befände, da sie interne Vorgange im JC nicht beurteilen könne, und versicherte nochmals das sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sei.
- 01.10.2016 Bußgeldbescheid über 368,50€
Soviel zum zeitlichen Ablauf...
Jetzt wird es ein kleines bissle kompliziert, gehört aber zur Bußgeldsache.
Meine Freundin notiert sich auf Schriftstücken immer, wann sie diese beantwortet/weggeschickt hat.
Bei der letzten Anhörung vom 15.09.16 sagt sie, hat sie erst bemerkt das auf dem ersten Schreiben zu Gasabrechnung ein Schreibfehler war und dort 01.09.2016 stand statt 2015.
Sie sagt, sie komme an den Tagen wo sie die v.EKS und die a.EKS macht immer mit den Jahreszahlen durcheinander und mußte im September die vEKS für den BWZ 10/2015 bis 03/2014 erstellen und sei wohl deswegen mit den Jahreszahlen durcheinander gekommen.
Nun hat sie also naiv das Jahresdatum auf der Kopie an die OWI-Stelle verbessert.
Aber nirgendwo vermerkt das sie den Schreibfehler korrigiert hat etc, was man ihr jetzt als Verschleierung auslegt!
Mir ist aber bei Durchsicht der Schreiben die sie mir gegeben hat, noch zweimal in den Briefen aufgefallen, das sie die falsche Jahreszahl bei anderen Schreiben benutzt hat *seufz*
Nun gut...Begründung für das Bußgeld ist nun also das weiterhin am Versand der Jahresabrechnung gezeifelt wird, weil es nicht in der Leistungsakte war.
Dazu kommen noch folgende "Aufschläge" zum Bußgeld ansich.
- Leichtfertigkeit + 20%
- Verschleierungshandlung + 100%
- Uneinsichtigkeit + 50%
Ich weiß nun nicht was ich ihr raten soll, oder was man generell tun kann.
Hab auf der Seite des Jobcenters zum einen das Handbuch zum Bußgeldverfahren gefunden und durchgelesen, als auch die Anlage1 zu FW§63 SGBII mit den Hinweisen zur Höhe der Geldbuße.
Dort stehen auch einige Minderungsgründe drin, die aber komplett nicht berücksichtigt werden, die Unschuldsvermutung wurde von Anfang an nicht mit einbezogen, also das der Brief auf dem Postweg oder im Amt falsch gelandet ist etc.
Auch sind die Definitionen von Erhöhungsgründe nicht zum bestehendem Sachverhalt passend...
Bevor ich das alles aber auch noch tippe...vielleicht erstmal eine erste Einschätzung Eurerseits..sonst wird der Tipp noch länger...
Fachliche Weisung Bußgeldvorschriften (Höhe etc)
Fachliche Weisung Bußgeldverfahren
ich bin mal auf Eure Hilfe angewiesen.
Eine Kollegin, Selbstständige Aufstockerin mit ALGII hat einen Bußgeldbescheid vom Jobcenter bekommen und mich um Hilfe gebeten.
Da sie weiß, das ich ebenfalls unter ALG II Bezug gegründet hatte und bis Jahresanfang auch Aufstocker war.
Allerdings bin ich in einigen Punkten gerade ein wenig überfordert und weiß nicht was ich ihr raten soll.
Ok, kurz zum Sachverhalt:
- 24.08.2015 Gasabrechnung des Anbieters für 8/2014 bis 8/2015 mit 335,42€ Guthaben.
- 30.08.2015 Anschreiben mit bitte um Überweisungsdaten und Kopie der Jahresabrechnung an Jobcenter (verschickt 01.09.2015)
- zwischenzeitlich Wechsel des Sachbearbeiters und des BWZ (wird gleich noch wegen Jahreszahlen etc wichtig)
- 22.03 2016 (eingegangen erst am 07.04 bei Empfängerin) Aufforderung zur Mitwirkung, unter anderem Übersendung der Jahresendabrechnung des Energieversorgers.
- 10.04.2016 Erneute Übersendung der Endabrechnung 2014/2015 plus Kopie des ersten Briefes bei Übersendung am 01.09.2015 mit erneuter Bitte um Daten zur Überweisung des Guthabens.
- 11.07.2016 Verrechnung des Heizkostenguthabens mit Nachzahlungen nach abschl. EKS (10/2015-03/2016) auf Wunsch der Empfängerin anstatt es mit 10% vom Regelsatz aufzurechnen.
- Ende Juli (genaues Datum weiß ich nicht da dieses Schreiben mir noch nicht vorliegt) Anhörung zu einer Sanktion wegen fehlender Mitarbeit und zu spätem Einreichen der Abrechnung
- Nochmalige Aufklärung mit Kopien des bisherigen Schriftwechsels, das die Abrechnung sofort verschickt wurde etc.
- 15.09.2916 Anhörung wegen einer Ordungswidrigkeit. Vorwurf: Guthaben aus Heizkostenabrechnung nicht rechtzeitig angezeigt und der Satz "Ihre Behauptung, die Abrechnung bereits am 01.09.2015 zugeschickt zu haben trifft nicht zu, da diese sich sonst in Ihrer Leistungsakte befinden würde"
- 21.09.2016 Antwort mit erneuter Übersendung aller Kopien des bisherigen Schriftwechsels, da OWI Stelle woanders untergebracht als normale Leistungsabteilung. Zur "Unterstellung" die Behauptung des versandes treffe nicht zu, schrieb die Empfängerin das sie nicht wisse wieso dieses Schreiben sich nicht in der Leistungsakte befände, da sie interne Vorgange im JC nicht beurteilen könne, und versicherte nochmals das sie Ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sei.
- 01.10.2016 Bußgeldbescheid über 368,50€
Soviel zum zeitlichen Ablauf...
Jetzt wird es ein kleines bissle kompliziert, gehört aber zur Bußgeldsache.
Meine Freundin notiert sich auf Schriftstücken immer, wann sie diese beantwortet/weggeschickt hat.
Bei der letzten Anhörung vom 15.09.16 sagt sie, hat sie erst bemerkt das auf dem ersten Schreiben zu Gasabrechnung ein Schreibfehler war und dort 01.09.2016 stand statt 2015.
Sie sagt, sie komme an den Tagen wo sie die v.EKS und die a.EKS macht immer mit den Jahreszahlen durcheinander und mußte im September die vEKS für den BWZ 10/2015 bis 03/2014 erstellen und sei wohl deswegen mit den Jahreszahlen durcheinander gekommen.
Nun hat sie also naiv das Jahresdatum auf der Kopie an die OWI-Stelle verbessert.
Aber nirgendwo vermerkt das sie den Schreibfehler korrigiert hat etc, was man ihr jetzt als Verschleierung auslegt!
Mir ist aber bei Durchsicht der Schreiben die sie mir gegeben hat, noch zweimal in den Briefen aufgefallen, das sie die falsche Jahreszahl bei anderen Schreiben benutzt hat *seufz*
Nun gut...Begründung für das Bußgeld ist nun also das weiterhin am Versand der Jahresabrechnung gezeifelt wird, weil es nicht in der Leistungsakte war.
Dazu kommen noch folgende "Aufschläge" zum Bußgeld ansich.
- Leichtfertigkeit + 20%
- Verschleierungshandlung + 100%
- Uneinsichtigkeit + 50%
Ich weiß nun nicht was ich ihr raten soll, oder was man generell tun kann.
Hab auf der Seite des Jobcenters zum einen das Handbuch zum Bußgeldverfahren gefunden und durchgelesen, als auch die Anlage1 zu FW§63 SGBII mit den Hinweisen zur Höhe der Geldbuße.
Dort stehen auch einige Minderungsgründe drin, die aber komplett nicht berücksichtigt werden, die Unschuldsvermutung wurde von Anfang an nicht mit einbezogen, also das der Brief auf dem Postweg oder im Amt falsch gelandet ist etc.
Auch sind die Definitionen von Erhöhungsgründe nicht zum bestehendem Sachverhalt passend...
Bevor ich das alles aber auch noch tippe...vielleicht erstmal eine erste Einschätzung Eurerseits..sonst wird der Tipp noch länger...
Fachliche Weisung Bußgeldvorschriften (Höhe etc)
Fachliche Weisung Bußgeldverfahren
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Ich würde ganz freundlich zurückschreiben;
ich habe pflichtgemäß am 30.08.2015 die Abrechnung (Versandtdatum 01.09.2015) an das JC versandt. Ich hafte nicht für Schlampereien in ihrer Behörde. Gegen ein angedrohtes (oder verhängtes) Bußgeld werde ich mich juristisch zur Wehr setzen.
ich habe pflichtgemäß am 30.08.2015 die Abrechnung (Versandtdatum 01.09.2015) an das JC versandt. Ich hafte nicht für Schlampereien in ihrer Behörde. Gegen ein angedrohtes (oder verhängtes) Bußgeld werde ich mich juristisch zur Wehr setzen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12390
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
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Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Um die falsche Jahreszahl würde ich mir auch keinen großen Kopf machen. Die haben im Juli das Guthaben verrechnet, also lagen da nachweislich die Unterlagen vor. Da kann der Brief wohl kaum erst im August/September eingelaufen sein.
Und sonst: wie Günter.
Und sonst: wie Günter.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Und wie soll sie sich juristisch zur Wehr setzen?
Ich mein..liegt die beweislast nicht bei ihr bei der Abrechnung? *verwirrt*
Und irgendwas offizielles muß sie doch gegen den Bußgeldbescheid machen oder nicht?
Das sie am 30.08 die Abrechnung geschickt hat, hat sie ja nun schon, wenn ich mich nicht verzählt habe, vier mal gemacht..jeweils mit Kopie des Schreibens 30.08. (drei mal mit Schreibfehler, einmal mit korrigiertem Schreibfehler)
Und DAS wird ihr ja nun als Verschleierung ausgelegt...also sollte sie sich darum schon nen Kopf machen finde ich, da es da schließlich um 100% Erhöhung der Strafe geht...
Ich mein..liegt die beweislast nicht bei ihr bei der Abrechnung? *verwirrt*
Und irgendwas offizielles muß sie doch gegen den Bußgeldbescheid machen oder nicht?
Das sie am 30.08 die Abrechnung geschickt hat, hat sie ja nun schon, wenn ich mich nicht verzählt habe, vier mal gemacht..jeweils mit Kopie des Schreibens 30.08. (drei mal mit Schreibfehler, einmal mit korrigiertem Schreibfehler)
Und DAS wird ihr ja nun als Verschleierung ausgelegt...also sollte sie sich darum schon nen Kopf machen finde ich, da es da schließlich um 100% Erhöhung der Strafe geht...
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Auf dem Bescheid steht doch drauf, wie man sich dagegen wehren muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Da steht, das innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben werden kann.
Aber gegen den ganzen Bescheid? Oder nur gegen die Höhe?
Bringt ja nichts wenn ich ihr nun was rate und sie hinterher ncoh mehr zahlen muß.
Würde es was bringen komplett Einspruch zu erheben, oder nur gegen die Höhe?
Sorry ich denke halt das sie wegen der ersten Zusendung keine Chance haben wird, hat ja nun schon vier mal keinen Interessiert...das Jobcenter scheint die Unschuldvermutung oder ein mitverschulden des Amtes gar nicht in Betracht zu ziehen....
Aber gegen den ganzen Bescheid? Oder nur gegen die Höhe?
Bringt ja nichts wenn ich ihr nun was rate und sie hinterher ncoh mehr zahlen muß.
Würde es was bringen komplett Einspruch zu erheben, oder nur gegen die Höhe?
Sorry ich denke halt das sie wegen der ersten Zusendung keine Chance haben wird, hat ja nun schon vier mal keinen Interessiert...das Jobcenter scheint die Unschuldvermutung oder ein mitverschulden des Amtes gar nicht in Betracht zu ziehen....
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Außerdem wäre mir eine "Einschätzung" oder Meinung von Außen recht wichtig, da ich alleine wie gesagt mir nicht sicher bin was ich der Kollegin raten soll...
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Wie setzt sich denn dieser Betrag zusammen, d.h. wie viel entfällt auf die Grundstrafe und wie viel auf die jeweiligen Erhöhungstatbestände?Bußgeldbescheid über 368,50€
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Noch mehr zahlen ist ohnehin nicht, der Latriniker spricht von reformatio in peius, der nicht auf der Latrine tätige Jurist von Verböserungsverbot = schlimmer kann's durch einen Einspruch nicht werden.
Und wenn Einspruch, dann gegen den ganzen Bescheid, denn ich sehe bei der Schilderung weit und breit keine OWI.
Und wenn Einspruch, dann gegen den ganzen Bescheid, denn ich sehe bei der Schilderung weit und breit keine OWI.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Das ist doch eine interne Schlamperei die man selbst kaum verifizieren kann. Für mich ist das eine Behauptung des JC. Wir wissen ja alle wie oft Unterlagen aus den Akten verlorengehen.15.09.2916 Anhörung wegen einer Ordungswidrigkeit. Vorwurf: Guthaben aus Heizkostenabrechnung nicht rechtzeitig angezeigt und der Satz "Ihre Behauptung, die Abrechnung bereits am 01.09.2015 zugeschickt zu haben trifft nicht zu, da diese sich sonst in Ihrer Leistungsakte befinden würde"
Hilft ihr jetzt nicht weiter aber generell Post ans JC nicht ohne Nachweis an JC schicken.
Ups sehe gerade Koelsch war schneller ( Ordnungswidrigkeit)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Also einzeln aufeschlüsselt ist im Bufgeldbescheid nur:
-340,- Geldbuße
- 25,- gebühr
- Auslagen 3,50
Gesamt: 368,50
Und dann eben nach der Begründung noch welche Erhöhungen dazu kommen.
In der Anlage1, bei Hinweise zur Geldhöhe, steht für eine Höhe der Überzahlung von über 250-500 eine Geldbuße von 125,-
Dazu dann diese Erhöungsachen ( Leichtfertigkeit 20% = 25,- Verschleierung 100% = 125,- und Uneinsichtigkeit 50% = 62,50) und man kommt davon ausgehend auf 337,50...aufgerundet dann eben auf die 340,-
Aber zum "Verböserungsverbot" ...im Bußgeldbescheid steht auch
"Wichtige Hinweise für den fall des Einspruchs:
Nach einen Einspruch kann auch eine für sie nachteilige Endscheidung (zb eine höhere Geldbuße, Ausdehnung des verfahrens, Abschöpfung des rechtswirdig erlangten wirtschaftlichen Vorteils) getroffen werden..."
-340,- Geldbuße
- 25,- gebühr
- Auslagen 3,50
Gesamt: 368,50
Und dann eben nach der Begründung noch welche Erhöhungen dazu kommen.
In der Anlage1, bei Hinweise zur Geldhöhe, steht für eine Höhe der Überzahlung von über 250-500 eine Geldbuße von 125,-
Dazu dann diese Erhöungsachen ( Leichtfertigkeit 20% = 25,- Verschleierung 100% = 125,- und Uneinsichtigkeit 50% = 62,50) und man kommt davon ausgehend auf 337,50...aufgerundet dann eben auf die 340,-
Aber zum "Verböserungsverbot" ...im Bußgeldbescheid steht auch
"Wichtige Hinweise für den fall des Einspruchs:
Nach einen Einspruch kann auch eine für sie nachteilige Endscheidung (zb eine höhere Geldbuße, Ausdehnung des verfahrens, Abschöpfung des rechtswirdig erlangten wirtschaftlichen Vorteils) getroffen werden..."
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Da der Bescheid rechtswidrig ist, denn sie hat pflichtgemäß sofort die Abrechnung an das JC versandt, ist es doch wohl logisch, dass man sich gegen den Bescheid an sich und nicht gegen die Portogebühr wehrt.
Also:
Gegen den Bußgeldbescheid vom ..... lege ich Widerspruch ein.
Begründung .....
Also:
Gegen den Bußgeldbescheid vom ..... lege ich Widerspruch ein.
Begründung .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Pegasus: Aber wie soll sie das jetzt noch "Beweisen"? Hab Ihr wegen nachweislich etc schon ins gewissen geredet...nutzt nur Rückwirkend jetzt nichts mehr... :-(
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Widerspruch einlegen und dann seht ihr doch, was passiert. Wir können doch nicht alle möglichen und unmöglichen Reaktionen des JC durchspielen sondern nur auf den konkreten Fall eingehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Ne rückwirkend ist nichts damit anzufangen. Aber das war auch nur ein Hinweis, Viel wichtiger ist Günnis kurzer Post. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Mir mußte Bekannte früher auch schon mehrmals Unterlagen ans JC schicken - weil angeblich nicht angekommen?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Wiederspruch?
In der Rechtshelfbelehrung steht nur die Möglichkeit des Einspruches.
Der Bescheid ist ja schon rechtsgültig...
Also schon ein sehr konkreter Fall...
In der Rechtshelfbelehrung steht nur die Möglichkeit des Einspruches.
Der Bescheid ist ja schon rechtsgültig...
Also schon ein sehr konkreter Fall...
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Scheint richtig zu sein, im OWI-Recht gilt die reformatio in peius nur eingeschränkt. Trotzdem würde ich voll dagegen vorgehen, was soll da schlimmer werden, JC hat doch schon ganz tief in's Klo gegriffen und alle mögliche Sch.. rausgeholt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Ok, also Einspruch komplett einlegen.
Dabei nochmal den Sachverhalt klären? Ich denke sie sollte auf jeden Fall erklären wieso das "Versanddatum" bei der letzten Kopie im Gegensatz zu den anderen, geändert bzw korrigiert wurde oder?
Und auch reinschreiben das die Erhöhungspunkte nicht zutreffen? Und die Minderungspunkte nicht berücksichtig sind?
Dabei nochmal den Sachverhalt klären? Ich denke sie sollte auf jeden Fall erklären wieso das "Versanddatum" bei der letzten Kopie im Gegensatz zu den anderen, geändert bzw korrigiert wurde oder?
Und auch reinschreiben das die Erhöhungspunkte nicht zutreffen? Und die Minderungspunkte nicht berücksichtig sind?
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Widerspruch = Einspruch. Sorry
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Richtig, genau so. Ziel aber, und das muss deutlich werden, es geht nicht um "mehr oder weniger" es geht um "alles oder nix", mehr order weniger spielt eine unergeordnete Rolle.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Kölsch..naja die Gerichtskosten müßte sie auch noch zahlen, wenn die genauso denken wie das JC...
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Es geht um einen Einspruch, vor Gericht sind wir noch nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Man kann eigentlich alles nur noch gegen schriftliche Empfangsbestätigung abgeben. Unfassbar, wohin das sonst führen kann.
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Mhm...ich versuch grad die Logik des JC zu überlegen.
Bei einem Einspruch gegen das Bußgeld ansich, müßte sie ja darauf beharren das sie die Endabrechnung abgeschickt hat.
Dies haben sie bisher schon nicht anerkannt und unterstellen Ihr eine Lüge, und sehen sich in der Korrektur des Schreibfehlers bestätigt.
Wenn man dann die Höhe bemangelt und aufführt wo sie falsche Sachen per Definition der fachlichen Anweisungen benutzt haben...heißt das dann, man gibt zu das ein Bußgeld gerechtfertigt ist?
Herrje...ich bin glaub ich komplett durcheinander..sorry..
Bei einem Einspruch gegen das Bußgeld ansich, müßte sie ja darauf beharren das sie die Endabrechnung abgeschickt hat.
Dies haben sie bisher schon nicht anerkannt und unterstellen Ihr eine Lüge, und sehen sich in der Korrektur des Schreibfehlers bestätigt.
Wenn man dann die Höhe bemangelt und aufführt wo sie falsche Sachen per Definition der fachlichen Anweisungen benutzt haben...heißt das dann, man gibt zu das ein Bußgeld gerechtfertigt ist?
Herrje...ich bin glaub ich komplett durcheinander..sorry..
Re: Bußgeld wegen angeblicher, verspäteter Mitteilung von Heizguthaben
Kölsch...aber nach dem Einspruch gibt das Amt es sofort zum gericht wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird.
Und ich persönlich gehe davon eigentlich fest aus, wenn ichmir die bisherigen Antworten des JC und der OWI zu allen durchlese...
Und ich persönlich gehe davon eigentlich fest aus, wenn ichmir die bisherigen Antworten des JC und der OWI zu allen durchlese...