Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

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Maxxxel
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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#1

Beitrag von Maxxxel »

Situation:
Bruder und Vater leben in einer BG. Vater bekommt H4 und Sohn war in einer Ausbildung von August 2014 - September 2016.

Es ergingen AuR Bescheide für Art und Zeitraum:

Arbeitslosengeld II
#1 01.10.2014 - 31.10.2014 (Zustellung 15.12.2014)
#2 01.11.2014 - 30.11.2014 (Zustellung 30.12.2014)

KdU
#3 01.08.2014 - 31.08.2014 (Zustellung 19.01.2015)
#4 01.01.2015 - 31.01.2015 (Zustellung 13.02.2015)

mit der Begründung zu viel Leistung bekommen zu haben.
Es wurde innerhalb von 4 Wochen ein Widerrufsschreiben aufgesetzt und direkt an der Rezeption abgegeben.

Gut 2 Jahre später am 12.12.2016 bekommt der Sohn nun ein Schreiben der Inkasso-Stelle der BfA mit einer Forderung auf Grundlage dieser Bescheide und einer Gesamtsumme(als Ursprungsbetrag aufgeführt) von ca. 600€ von der noch ein Betrag (als Restbetrag aufgeführt) von ca. 250€ zu zahlen ist.

Folgende geschätzte Summen:
#1 Ursprungsbetrag: 231€ || Restbetrag: 92€
#2 164€ || 75€
#3 130€ || 60€
#4 33€ || 16€

Welche Möglichkeiten hat der Sohn nun, da er nicht versteht, wie die Summen zustande kommen und wieso schon so ein großer Teil bezahlt ist, mit dem Inkassobüro wurde sich erstmal auf ein Ratenplan geeinigt.

Habt ihr vielleicht nen Durchblick?
Danke und schönen Abend.
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Koelsch
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#2

Beitrag von Koelsch »

Oh je, warum wurde mit der Inkassostelle eine Ratenvereinbarung getroffen? Das wir im Zweifel so interpretiert, dass die Forderung anerkannt wurde. Was man da noch machen kann? Ich würde versuchen, diese Vereinbarung zu widerrufen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Maxxxel
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#3

Beitrag von Maxxxel »

Vielen Dank für die Antwort.
Um dann anschließend was zu tun?

-Wieder Widerspruch?
-Überprüfungsantrag?
-...

Der Ratenplan wurde angenommen aufgrund von Streß und um weitere Probleme zu vermeiden allerdings ist dies im Nachhinein eine Fehlentscheidung gewesen.
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Koelsch
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#4

Beitrag von Koelsch »

Zunächst mal versuchen, vom JC klar erläutert zu bekommen, wie der Betrag zustande kommt. Das aber zur Sicherheit mit einem Überprüfungsantrag kombinieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Maxxxel
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#5

Beitrag von Maxxxel »

Vielen Dank ein weiteres mal,

die folgenden Schritte sind nun in Planung und werden versucht morgen umzusetzen:

1. Vereinbarung der Ratenzahlung widerrufen
2. Termin mit persönlicher Beraterin vereinbaren um
-die Summen zu erläutern
-und einen Überprüfungsantrag zu stellen

Bezüglich des ÜA, muss man diesen selbst zu Hause ausfüllen oder ist dies auch beim Berater möglich?
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kleinchaos
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#6

Beitrag von kleinchaos »

Kann man zu Hause schreiben, kann man auch beim SB zur Niederschrift machen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#7

Beitrag von tigerlaw »

Wichtig: Vater und Bruder sollen schnell in die Puschen kommen, da Überprüfungsfrist am 31.12.2016 endet!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Maxxxel
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#8

Beitrag von Maxxxel »

tigerlaw hat geschrieben:Wichtig: Vater und Bruder sollen schnell in die Puschen kommen, da Überprüfungsfrist am 31.12.2016 endet!
Inkasso ist an Sohn adressiert und bezieht sich auch nur auf ihn, wie auch die zuvor erhaltenen AuE Bescheide.
Laut einer Nachfrage beim Amt, lautete der Grund, weil der Vater zuviel Bezüge für den Sohn bekommen habe und deswegen, der Sohn nachzahlen muss.
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Koelsch
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#9

Beitrag von Koelsch »

Man müsste das mal sehen. Wie alt war Sohn, als die Bescheide ergingen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#10

Beitrag von marsupilami »

D.h.
Es müssen zwei Schreiben raus:

1.) Überprüfungsantrag an das JC.
In diesem a) die Überprüfung der oben genannten Bescheide verlangen und b) insbesondere die Aufstellung der Rückforderung.
Die Aufstellung der Rückforderung ist so zu gestalten, dass ein jeder behördlicher Laie sie nachvollziehen kann.
c) Es ist vom JC zu prüfen und offenzulegen, welche Beträge aus dieser Rückforderung bereits getilgt sind.

Von diesem Original-Schreiben 2 Kopien anfertigen.
Original geht an das JC - wenn möglich persönlich abgeben und auf beiden Kopien den Eingang dieses Überprüfungsantrages bestätigen lassen.
Eine dieser Kopien sind für die eigenen Unterlagen.

2.) Ein Schreiben an die Inkasso-Stelle mit dem Inhalt, dass die Zahlungen gestoppt wurden.
Begründung: es wurde ein Überprüfungsantrag gestellt. Als Beleg die 2. Kopie dranhängen.
Signatur?
Muss das sein?
Maxxxel
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#11

Beitrag von Maxxxel »

Koelsch hat geschrieben:Man müsste das mal sehen. Wie alt war Sohn, als die Bescheide ergingen?
21 Jahre.
Maxxxel
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Re: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, Amt schickt Inkasso nach 2 Jahren.

#12

Beitrag von Maxxxel »

marsupilami hat geschrieben:D.h.
Es müssen zwei Schreiben raus:

1.) Überprüfungsantrag an das JC.
In diesem a) die Überprüfung der oben genannten Bescheide verlangen und b) insbesondere die Aufstellung der Rückforderung.
Die Aufstellung der Rückforderung ist so zu gestalten, dass ein jeder behördlicher Laie sie nachvollziehen kann.
c) Es ist vom JC zu prüfen und offenzulegen, welche Beträge aus dieser Rückforderung bereits getilgt sind.

Von diesem Original-Schreiben 2 Kopien anfertigen.
Original geht an das JC - wenn möglich persönlich abgeben und auf beiden Kopien den Eingang dieses Überprüfungsantrages bestätigen lassen.
Eine dieser Kopien sind für die eigenen Unterlagen.

2.) Ein Schreiben an die Inkasso-Stelle mit dem Inhalt, dass die Zahlungen gestoppt wurden.
Begründung: es wurde ein Überprüfungsantrag gestellt. Als Beleg die 2. Kopie dranhängen.
Vielen Dank für so eine ausführliche Beschreibung, wird so umgesetzt.
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