Angemessene Versicherungen
Angemessene Versicherungen
Isch hät do en Problemsche
Ich muss ja so langsam mal eine Klage in eigener Sache vorbereiten, JC will ja Geld von mir zurück, Widerspruch wurde abgelehnt.
Eine der vom JC nicht anerkannten Ausgabepositionen - private Versicherungen. Diese seien mit der berühmten Versicherungspauschale abgegolten und unangemessen.
Ich will u.a. so argumentieren:
Ihr lieben JC'ler (ich rede immer höflich mit denen), Ihr tickt doch nicht ganz sauber:
Antrag wurde gestellt im August, nach "gründlicher Arbeit" kommt Ihr dann tatsächlich mitte Oktober mit einem Bescheid um die Ecke, in dem ihr die Versicherungen als unangemessen anseht. Da habt Ihr aber Pech - laut den AGB der Versicherungswirtschaft, sind Versicherungen, nachweislich auch die meinigen, nur 3 Monate vor Jahresende zum Jahresende zu kündigen. Ich hatte also nicht mal die Möglichkeit, die Versicherungen zum Jahresende in die Tonne zu kloppen, und so lange ich diese Möglichkeit nicht hab, sind die Versicherungen auch von Euch einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Genau so hab ich auch schon im Widerspruch argumentiert, auf diese Argumentation geht man im Widerspruchsbescheid nicht ein.
Ich muss ja so langsam mal eine Klage in eigener Sache vorbereiten, JC will ja Geld von mir zurück, Widerspruch wurde abgelehnt.
Eine der vom JC nicht anerkannten Ausgabepositionen - private Versicherungen. Diese seien mit der berühmten Versicherungspauschale abgegolten und unangemessen.
Ich will u.a. so argumentieren:
Ihr lieben JC'ler (ich rede immer höflich mit denen), Ihr tickt doch nicht ganz sauber:
Antrag wurde gestellt im August, nach "gründlicher Arbeit" kommt Ihr dann tatsächlich mitte Oktober mit einem Bescheid um die Ecke, in dem ihr die Versicherungen als unangemessen anseht. Da habt Ihr aber Pech - laut den AGB der Versicherungswirtschaft, sind Versicherungen, nachweislich auch die meinigen, nur 3 Monate vor Jahresende zum Jahresende zu kündigen. Ich hatte also nicht mal die Möglichkeit, die Versicherungen zum Jahresende in die Tonne zu kloppen, und so lange ich diese Möglichkeit nicht hab, sind die Versicherungen auch von Euch einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Genau so hab ich auch schon im Widerspruch argumentiert, auf diese Argumentation geht man im Widerspruchsbescheid nicht ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Angemessene Versicherungen
Du musst denen aber nicht nur diesen einen Zahn mit dem Zeit-Faktor ziehen, Du musst die ganze Kauleiste in Trümmer legen.
Also, worauf begründen die denn die Ablehnung?
Nur auf unangemessen?
Das ist doch ein bisken dünn.
Wenn Du Dich privat versichern musst, dann ist das so und dann sollte schon ein mehr kommen vom JC.
Z.B. welche Höhe denn genehm und angemessen wäre.
Also, worauf begründen die denn die Ablehnung?
Nur auf unangemessen?
Das ist doch ein bisken dünn.
Wenn Du Dich privat versichern musst, dann ist das so und dann sollte schon ein mehr kommen vom JC.
Z.B. welche Höhe denn genehm und angemessen wäre.
Signatur?
Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Angemessene Versicherungen
Das haben sie ja: in Höhe der Versicherungspauschale.marsupilami hat geschrieben: Z.B. welche Höhe denn genehm und angemessen wäre.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Angemessene Versicherungen
So isses, mehr sei nicht drin. Ist natürlich Blödsinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Angemessene Versicherungen
Ich würde noch zusätzlich argumentieren.
Liebe Freunde der Volksmusik, die Versicherungen wurden zu einer Zeit abgeschlossen als ich nicht im Bezug stand. Es gab also keinerlei Verpflichtung mich mit Angemessenheitskriterien auseinanderzusetzen. Die Versicherungen haben also Bestandsschutz, zumal das JC offensichtlich keinerlei Veranlassung sah, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen der Versicherungen, seiner gesetzlichen Hinweispflicht rechtzeitig nachzukommen.
Liebe Freunde der Volksmusik, die Versicherungen wurden zu einer Zeit abgeschlossen als ich nicht im Bezug stand. Es gab also keinerlei Verpflichtung mich mit Angemessenheitskriterien auseinanderzusetzen. Die Versicherungen haben also Bestandsschutz, zumal das JC offensichtlich keinerlei Veranlassung sah, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen der Versicherungen, seiner gesetzlichen Hinweispflicht rechtzeitig nachzukommen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Angemessene Versicherungen
Steht eigentlich in den Anträgen oder Ausfüllhinweisen: "Versicherungsprämien werden nur bis zur Höhe von ... anerkannt?"
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Angemessene Versicherungen
Nöö
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Re: Angemessene Versicherungen
Dann würde ich ergänzen ... Auch in den Ausfüllhinweisen ist kein Hinweis auf eine angebliche (fiktive) Obergrenze für Versicherungsbeiträge zu finden, so dass es sich anscheinend um eine Erfindung des örtlichen JC (lokale Besonderheit) handelt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Angemessene Versicherungen
Die ticken bei so manchen Sachen nicht ganz klar inne Birne. Chefin wurde gebeten, meinen seinerzeit besten russischen Kunden und dessen Frau auf eine Geschäftsreise nach Indien zu begleiten, weil der Russe und seine Frau praktisch kein Englisch sprechen. Flug und Hotel übernahm Russe - JC aber ist der Ansicht, Visumkosten und Auslandskrankenversicherung seien nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen, weil Frau ja nicht bei mir angestellt war.
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Re: Angemessene Versicherungen
@Koelsch...
Von was für einer Summe reden wir denn was das Jobcenter von dir wieder haben möchte?
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Re: Angemessene Versicherungen
Schimmy, ich glaube, Du kennst unseren Admin noch nicht: Selbst wenn es nur 5 € sein sollten, ficht er dies bis zum geht-nicht-mehr-weiter aus!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Angemessene Versicherungen
Mit Recht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Angemessene Versicherungen
tigerlaw hat geschrieben:Schimmy, ich glaube, Du kennst unseren Admin noch nicht: Selbst wenn es nur 5 € sein sollten, ficht er dies bis zum geht-nicht-mehr-weiter aus!
So isses, aber es geht schon um nennenswerte Beträge
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- angel6364
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Re: Angemessene Versicherungen
Das könnte man noch durch einen Vergleich mit den KdU ergänzen. Auch diese werden in "unangemessender" Höhe übernommen und erst nach einer Wartezeit und nach einer Kostensenkungsaufforderung gekürzt.Günter hat geschrieben:Ich würde noch zusätzlich argumentieren.
Liebe Freunde der Volksmusik, die Versicherungen wurden zu einer Zeit abgeschlossen als ich nicht im Bezug stand. Es gab also keinerlei Verpflichtung mich mit Angemessenheitskriterien auseinanderzusetzen. Die Versicherungen haben also Bestandsschutz, zumal das JC offensichtlich keinerlei Veranlassung sah, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen der Versicherungen, seiner gesetzlichen Hinweispflicht rechtzeitig nachzukommen.
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Re: Angemessene Versicherungen
@Koelsch... Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Klage, durchziehen und gut ist.
Re: Angemessene Versicherungen
angel6364 hat geschrieben:
Das könnte man noch durch einen Vergleich mit den KdU ergänzen. Auch diese werden in "unangemessender" Höhe übernommen und erst nach einer Wartezeit und nach einer Kostensenkungsaufforderung gekürzt.
Richtig, warum bei KdU erst Kostensenkungsaufforderung bei anderen laufenden Kosten aber nicht. Klar, die Kostensenkungsaufforderung steht im § 22 SGB II ausdrücklich drin und in anderen §§ eben nicht. Aber dafür muss es eine Begründung geben, die, wenn alle Stricke reißen dem Art 3 GG standhalten
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Re: Angemessene Versicherungen
Andererseits: Der Gesetzgeber hat lt BVerfG einen großen Spielraum, typisierend und pauschalierend zu gestalten.
Bei KdU ist das nur regional auf Stadt- oder Kreisebene möglich; Versicherungen sind aber - abgesehen vom Kfz-Bereich - überregional einheitlich! Und Pauschalierung und Typisierung ist bei Massenverwaltung ggf. zwingend notwendig.
Bei KdU ist das nur regional auf Stadt- oder Kreisebene möglich; Versicherungen sind aber - abgesehen vom Kfz-Bereich - überregional einheitlich! Und Pauschalierung und Typisierung ist bei Massenverwaltung ggf. zwingend notwendig.
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Re: Angemessene Versicherungen
Gegen eine Typisierung spricht ja auch wenig, aber es stellt sich die Frage, ob JC mich zwingen kann, eingegangene, laufende vertragliche Verpflichtungen einfach mal so zu verletzen - mit der Folge, mich z.B. einer Vertragsverletzung schuldig zu machen, Schufa zu ruinieren etc.
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Re: Angemessene Versicherungen
Ja, aber dann muss man dem Bürger zwingend mitteilen, bis hier und nicht weiter. Der Gesetzgeber hat aber keine Grenzen gesetzt.
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Re: Angemessene Versicherungen
Das sehe ich auch so, das wäre im Rahmen der Beratungspflicht bei Antragstellung nötig. In den ja jedem ausgehändigten Mitteilungsblatt steht dazu nur:
Der Laie dürfte da schon überfordert sein.
..wobei die Formulierung allein schon unklar ist: Müssen die gesetzlich vorgeschrieben und angemessen sein????Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträge sind unter anderem:
• die darauf entfallenden Steuern,
• Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen,
Der Laie dürfte da schon überfordert sein.
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- angel6364
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Re: Angemessene Versicherungen
Die Frage ist ja: Kann man gezwungen werden, gesetzwidrig zu handeln, um eine Unterdeckung zu verhindern? Man hätte ja bei dieser Konstellation nur noch die Wahl zwischen Vertragsverletzung und Bedarfsdeckung oder Vertragserfüllung und Bedarfsunterdeckung.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dann auf die Idee des Darlehens käme.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dann auf die Idee des Darlehens käme.
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Re: Angemessene Versicherungen
Von wem denn ein Darlehen? Doch nicht von der Versicherung, dass im Schadensfall die Versicherungsleistung mit dem Darlehen verrechnet werden soll?angel6364 hat geschrieben:Die Frage ist ja: Kann man gezwungen werden, gesetzwidrig zu handeln, um eine Unterdeckung zu verhindern? Man hätte ja bei dieser Konstellation nur noch die Wahl zwischen Vertragsverletzung und Bedarfsdeckung oder Vertragserfüllung und Bedarfsunterdeckung.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter dann auf die Idee des Darlehens käme.
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- angel6364
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Re: Angemessene Versicherungen
Nein, natürlich nicht, sondern die darlehensweise Gewährung des erhöhten Regelsatzes, um damit die vertraglichen Verpflichtungen einhalten zu können. Rückzahlbar, versteht sich.
Unabweisbarer Bedarf. Aber das müsste ja eigentlich als Zuschuss gehen ... Jetzt hab ich nen Knoten im Kopf.
Ich versuche nur, den Advocatus diaboli zu spielen.
Sorry, ich schieb mal schnell was offtopic rein: "Advocatus diaboli". Ich bin aber eine Frau. Also müsste es eigentlich Advocata diaboli heißen. Aber zu Zeiten der ollen Römer gabs keine weiblichen Advokaten, deshalb gibts diese Form nicht. Und nun?
Unabweisbarer Bedarf. Aber das müsste ja eigentlich als Zuschuss gehen ... Jetzt hab ich nen Knoten im Kopf.
Ich versuche nur, den Advocatus diaboli zu spielen.
Sorry, ich schieb mal schnell was offtopic rein: "Advocatus diaboli". Ich bin aber eine Frau. Also müsste es eigentlich Advocata diaboli heißen. Aber zu Zeiten der ollen Römer gabs keine weiblichen Advokaten, deshalb gibts diese Form nicht. Und nun?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Angemessene Versicherungen
http://www.canoo.net/services/OnlineGra ... rlich.html
Also müsste es eigentlich Advocata diaboli heißen.
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