Erstattung an's JC und Privatinso
Erstattung an's JC und Privatinso
Isch hätt do jään ens widder ne Problemsche.
Aus dem ALG II Bezug ausgeschiedener eLB wird mit einer klitzekleinen Rückforderung seitens des JC im 5-stelligen Bereich aus den Jahren 2013 und 2014 konfrontiert. Gerade eben trudelte der ablehnende Widerspruchsbescheid dazu ein. Klage ist noch nicht eingereicht.
Aber nur mal laut gedacht, Klage bliebe erfolglos. Ginge dann nicht die schöne Rückforderung des JC in die Insolvenzmasse ein, wenn Ex-eLB jetzt Privatinso beantragen würde und könnte er dann nach der Restschuldbefreieung dem JC den zeigen?
Aus dem ALG II Bezug ausgeschiedener eLB wird mit einer klitzekleinen Rückforderung seitens des JC im 5-stelligen Bereich aus den Jahren 2013 und 2014 konfrontiert. Gerade eben trudelte der ablehnende Widerspruchsbescheid dazu ein. Klage ist noch nicht eingereicht.
Aber nur mal laut gedacht, Klage bliebe erfolglos. Ginge dann nicht die schöne Rückforderung des JC in die Insolvenzmasse ein, wenn Ex-eLB jetzt Privatinso beantragen würde und könnte er dann nach der Restschuldbefreieung dem JC den zeigen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30889
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Die Frage ist, ob die Überzahlung schuldhaft verursacht wurde. Denn Schulden aus Straftaten gehen nicht in die Privatinso ein.
Ob dann aber nach der Wohlverhaltensphase das JC der RSB zustimmt?
Ob dann aber nach der Wohlverhaltensphase das JC der RSB zustimmt?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Restschuldbefreiung gilt glaube ich nur für privatrechtliche Forderungen. Ob die Rückforderung des JC einer solchen gleichgestellt ist, wage ich zu bezweifeln.
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Sehe ich anders und damit stehe ich nicht alleine
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbr ... uldenfrei/
http://www.ra-franzke.de/beratung/verbr ... uldenfrei/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Das wusste ich noch nicht! Dann sollte sich wohl auch die Forderung des JC erübrigen, sofern kein "Vorsatz" vorlag.
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Vorsatz lag mit Sicherheit nicht vor. Das "Übliche" halt - pessimistische vEKS, dann kam's besser und zusätzlich kam JC und meinte an den Betriebsausgaben "sägen" zu müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
1. Fast alle Forderungen unterfallen der Restschuldbefreiung, gucksu § 302 InsO
2. @ Olli: Mit "glaube ich" kann man keine Rechtsfragen definitiv klären, zumindest nicht als einzigem Angangspunkt ...
2. @ Olli: Mit "glaube ich" kann man keine Rechtsfragen definitiv klären, zumindest nicht als einzigem Angangspunkt ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Ich möchte mich für den Beitrag und die daraus entstandene Verwirrung entschuldigen.
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Nee, Olli, mich hast Du nicht verwirrt.
Nur: lass Dir doch mal von Prof. Gockel die Treffer von "Restschuldbefreiung" im Netz aufzeigen, dann triffst Du schon eher einen richtigen Hinweis ...
Nur: lass Dir doch mal von Prof. Gockel die Treffer von "Restschuldbefreiung" im Netz aufzeigen, dann triffst Du schon eher einen richtigen Hinweis ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Ich war mir da so sicher, dass Steuerschulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, dass ich das Posting ohne vorheriges googeln geschrieben hatte. Ich meine, das mehrfach im Fernsehen in Ratgeber-Sendungen so gehört zu haben. Aber es stimmte halt inhaltlich nicht!
Re: Erstattung an's JC und Privatinso
Auch Steuerschulden fallen im Normalfall in die Insomasse, was anderes kann z.B. bei nicht abgeführtet USt. gelten, das dürfte eine deliktische Forderung sein. So z.B. OLG D - I-7 U 198/11
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.