Anforderung Gesundheitsfragebogen

Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#26

Beitrag von Günter »

Anspruchsvoraussetzungen
Einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf hat man nur, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der notwendigen kostenaufwändigeren Ernährung und einer Krankheit (drohenden Krankheit) besteht. Dieser Zusammenhang ist mittels eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss die genaue Angabe über die Krankheit sowie die sich hieraus ergebene, notwendige Ernährung. Auch der Zeitraum bzw. der Beginn der Krankheit und der damit verbundenen Mehraufwendungen für die Kost müssen mitgeteilt werden. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass der Mehraufwand auch rückwirkend gewährt werden kann.
http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378238

=> Wie meine Recherchen im Internet ergaben, ist der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung per ärztlichen Attest nachzuweisen. Es sind keinerlei Hinweise zu finden, dass es den Mitarbeitern des JC gestattet ist, dieses ihnen vorliegende Attest anzuzweifeln. Mein Arzt weigert sich Verwaltungsangestellten mit für ihn zweifelhafter medizinischer Qualifikation Einblick in per gesetzlicher Schweigepflicht geschützter Patientendaten zu gewähren.

Ich bitte daher um umgehende Mitteillung, welche konkreten Verdachtsmomente Ihnen vorliegen, die Sie am Wahrheitsgehalt des Attestes zweifeln läßt. Da Sie damit auch mich einem Betrugsverdacht aussetzen, werde ich mich gegebenenfalls strafrechtlich zur Wehr setzen.

Wohl ne Macke die Vögel, das Attest reicht aus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#27

Beitrag von Günter »

Nochmal in den Weisungen der BA nachgeschaut, also den Satz etwas abändern.
Wie meine Recherchen in den internen Weisungen der BA zum §21 SGB II ergaben, ist der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung per ärztlichen Attest nachzuweisen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen ist der MD einzuschalten. Ich finde in ihren Schreiben keinerlei Begründung, warum das Attest meines behandelnden Arztes anzuzweifeln ist. Besonders vermisse ich auch Hinweise, dass Verwaltungsmitarbeiter des JC die erforderliche medizinischen Kenntnisse besitzen, dieses ihnen vorliegende Attest anzuzweifeln. Mein Arzt weigert sich Verwaltungsangestellten mit für ihn zweifelhafter medizinischer Qualifikation Einblick, in per gesetzlicher Schweigepflicht geschützter Patientendaten, zu gewähren.

Ich bitte daher um umgehende Mitteillung, welche konkreten Verdachtsmomente Ihnen vorliegen, die Sie am Wahrheitsgehalt des Attestes zweifeln läßt. Da Sie damit auch mich einem Betrugsverdacht aussetzen, werde ich mich gegebenenfalls strafrechtlich zur Wehr setzen.


(4) Bei den Erkrankungen Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption
und Histaminunverträglichkeit können nach den Empfehlungen des
DV die Voraussetzungen eines individuellen Mehrbedarfs vorliegen
(siehe Anlage Teil 4). Hierfür ist auf eine aussagefähige ärztliche
Bescheinigung abzustellen. Nur in besonders begründeten Einzelfällen
ist der Ärztliche Dienst einzuschalten
.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377954
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#28

Beitrag von Wubru »

Oh prima... da steht HIstaminunverträglichkeit?? Das liegt auch vor...
Steht in einem etwas ausführlicheren Befundbericht, der gern eingereicht wird, WENN denn der MD den anfordert!
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#29

Beitrag von Wubru »

das formular ist eigentlich doch auch eindeutig oder?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#30

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung ja, und das Teil liegt ja dem JC vor
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#31

Beitrag von marsupilami »

Wenn ein solches Attest vorliegt, wozu dann noch eine med. Begutachtung?

Das ist doch DIE relevante Unterlage für die Entscheidung: Mehrkosten ja oder nein!

Also hinschreiben:
1) Nicht unterschriebene Schweigepflichtentbindung ist Nötigung, § Dingenskirchen. Strafbar!
Behalte mir dagegen weitere Schritte vor.

2.) Notwendige bzw. entscheidungs-relevante Unterlage liegt in Form von Attest Klinik Soundso, gezeichnet von Prof. Dr. Mediziner, nachweislich (eingereicht am [Datum] vor.
Bitte auflisten und begründen, welche (weiteren) entscheidungsrelevanten Unterlagen MD braucht bzw. Untersuchungen MD durchführen könnte, um Ihre Neugier zu befriedigen.

Günter' Satz einbauen:
"Ich bitte daher um umgehende Mitteillung, welche konkreten Verdachtsmomente Ihnen vorliegen, die Sie am Wahrheitsgehalt des Attestes zweifeln läßt. Da Sie damit auch mich einem Betrugsverdacht aussetzen, werde ich mich gegebenenfalls strafrechtlich zur Wehr setzen."
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#32

Beitrag von marsupilami »

Was mir noch einfällt:
Da ein Attest vorliegt, ist eine Untersuchung bereits gelaufen.
Wenn jetzt noch der MD bemüht werden soll, dann ist das doch doppelte Datenerhebung.

Die wiederum ist doch eigentlich zu vermeiden.
Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass das u.U. "bestraft" werden kann?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#33

Beitrag von Koelsch »

MD wird ja "gerne" mal hinzugezogen, auch wenn der Hausarzt oder sonst wer schon seine Meinung kundgetan hat. Aber richtig, auch auf dem Attest werde ich noch was "rumreiten". Mach ich aber erst morgen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Wubru
Benutzer
Beiträge: 941
Registriert: Do 4. Nov 2010, 14:06

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#34

Beitrag von Wubru »

Ist schon ein Facharzt (Allergologe) in einem Lungen-und-Allergiezentrum (ausgelagert) eines regionalen KH...
Der Befundbericht liegt dem SB natürlich NICHT vor...das hätte man dann dem MD geschickt, weil hier die Fachleutchens sitzen tun und man dem SB'chen eben nicht diese mediznischen Daten mitteilen wollte...
Koelsch, Histaminintoleranz mit aufnehmen noch?
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#35

Beitrag von Koelsch »

Im Schrieb durchaus darauf hinweisen - Nachweis dann beim MD
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#36

Beitrag von Günter »

Anscheinend bin ich etwas blöd. Da steht
Nur in besonders begründeten Einzelfällen
ist der Ärztliche Dienst einzuschalten

Das heißt für mich es müssen massive begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt des Attestes bestehen, bevor der MD eingeschaltet wird.

1. Wer hat die Qualifikation zum Bezweifeln?
2. Damit ist der eHB in Verdacht geraten Sozialleistungen zu erschleichen Klartext Leistungsbetrug zu begehen.

Ich würde mir diese Unterstellung nicht bieten lassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#37

Beitrag von Koelsch »

Darauf werde ich auch deutlich hinweisen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#38

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich's jetzt recht kapiert hab', brauchst Du doch nur noch meine Worte aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 07#p429207 in wohlklinge Worte umsetzen.

Histaminintoleranz nicht vergessen und auch nicht doppelte Datenerhebung.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#39

Beitrag von Koelsch »

Klar, aber ich möchte dem Herrn Esbele durchaus was heftiger vor's Schienbein. Der scheint einen gewissen Hang zu Allmachtsphantasien zu haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#40

Beitrag von Koelsch »

Ergänzte Version
2017_02_11 Erwiderung auf Mitwirkungsaufforderungen_ano.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#41

Beitrag von marsupilami »

Vorschlag von mir:
2017_02_11 Erwiderung auf Mitwirkungsaufforderungen_ano V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89398
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#42

Beitrag von Koelsch »

Merci, so passt's nach meiner Meinung. Alles rein genommen und dem eLB übersandt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#43

Beitrag von Günter »

8. Wenn Falls Sie aber doch selbst Arzt sind sein sollten, warum sollte mein Arzt dann seine Unterlagen Ihrem ihm unbekannten Arzt, also vermutlich Ihrem Hausarzt, zur Verfügung stellen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#44

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben: Sa 11. Feb 2017, 11:01 Merci, so passt's nach meiner Meinung. Alles rein genommen und dem eLB übersandt
Ich dachte es hat noch Zeit bis Montag, mir fällt meist noch was ein. :motzki: :motzki:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“