http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.htmlAnspruchsvoraussetzungen
Einen Anspruch auf diesen Mehrbedarf hat man nur, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der notwendigen kostenaufwändigeren Ernährung und einer Krankheit (drohenden Krankheit) besteht. Dieser Zusammenhang ist mittels eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss die genaue Angabe über die Krankheit sowie die sich hieraus ergebene, notwendige Ernährung. Auch der Zeitraum bzw. der Beginn der Krankheit und der damit verbundenen Mehraufwendungen für die Kost müssen mitgeteilt werden. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass der Mehraufwand auch rückwirkend gewährt werden kann.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378238
=> Wie meine Recherchen im Internet ergaben, ist der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung per ärztlichen Attest nachzuweisen. Es sind keinerlei Hinweise zu finden, dass es den Mitarbeitern des JC gestattet ist, dieses ihnen vorliegende Attest anzuzweifeln. Mein Arzt weigert sich Verwaltungsangestellten mit für ihn zweifelhafter medizinischer Qualifikation Einblick in per gesetzlicher Schweigepflicht geschützter Patientendaten zu gewähren.
Ich bitte daher um umgehende Mitteillung, welche konkreten Verdachtsmomente Ihnen vorliegen, die Sie am Wahrheitsgehalt des Attestes zweifeln läßt. Da Sie damit auch mich einem Betrugsverdacht aussetzen, werde ich mich gegebenenfalls strafrechtlich zur Wehr setzen.
Wohl ne Macke die Vögel, das Attest reicht aus.