Anforderung Gesundheitsfragebogen

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Koelsch
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Anforderung Gesundheitsfragebogen

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhielt herzallerliebste Aufforderung zur Mitwirkung, natürlich mit Anhang der §§ 60 ff SGB I, (Esbele ist kein Realname, sondern SB'le ausgeschrieben!)
2017_02_03_Gesundheitsfragebogen MeB_ano.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#2

Beitrag von Günter »

Steht doch drin alle Angaben und Schweigepflichtentbindungen sind freiwillig.

Allerdings ist der Proband verpflichtet den Termin beim MD wahrzunehmen. Fakt ist, er hat kostenaufwändige Ernährung beantragt, dann muss er auch nachweisen, dass er sie benötigt. Ich sehe da kein Problem.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#3

Beitrag von Olivia »

Die Ernährung soll durch den Amtsarzt begutachtet werden?
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Koelsch
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#4

Beitrag von Koelsch »

Falsch, mit der sozialmedizinischen Beurteilung wird SB'le beauftragt und an dessen Arzt soll alles geschickt werden. Woher soll ich wissen, dass der Hausarzt des Herrn SB'le auch Amtsarzt ist?

Mir sträubt sich da absolut Alles
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Olivia
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#5

Beitrag von Olivia »

Ist der SB denn gleichzeitig Kunde des Jobcenters (aufstockend)?
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Koelsch
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#6

Beitrag von Koelsch »

Wie kommst Du auf die Idee?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#7

Beitrag von Günter »

:lachen1: :lachen1: :lachen1: Oli, Oli, Oli es gibt auch andere Daseinszustände als aufstockender JC Kunde.

Dann würde ich dahin schreiben. Da sie offenkundig einen Verwaltungsangestellten mit mir unbekannten medizinischen Qualifikationen mit meiner medizinischen Beurteilung beauftragt haben, werde ich die freiwilligen Angaben erst nach dem Nachweis der entsprechenden Berufsabschlüsse des SBchens einreichen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#8

Beitrag von Koelsch »

So dachte ich mir das auch, also in etwa:
Sehr geehrter Herr Esbele,
bitte erläutern Sie:
  1. Wie können Auskünfte als freiwillig angesehen werden, wenn Sie für die Nichtabgabe der Auskünfte Leistungseinstellung androhen?
  2. Über welche medizinische Qualifikation, also zumindes Approbation als Arzt, verfügen Sie, um, wie Sie schreiben, die sozialmedizinische Beurteilung meiner Leistungsfähigkeit vornehmen zu können
  3. Wenn Sie doch selbst Arzt sibnd, warum soll mein Arzt dann seine Unterlagen an Ihren ihm unbekannten Arzt, also vermutlich Ihren Hausarzt zur Verfügung gestellt werden.
  4. Gerne werde ich meine Ärzte bitten, die erforderlichen Unterlagen an Ihren Hausarzt zu senden. Geben Sie doch dazu bitte Name und Anschrift Ihres Hausarztes bekannt und bestätigen Sie, dass Ihr Hausarzt für eine sozialmedizinische Beurteilung zur Verfügung steht und vom JobCenter anerkannt ist.
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#9

Beitrag von Olivia »

:verlegen:
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marsupilami
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#10

Beitrag von marsupilami »

Braucht so ein Doc für soz.med. Beurteilung nicht auch eine spezielle Facharzt-Ausbildung?
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Muss das sein?
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marsupilami
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#11

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Do 9. Feb 2017, 19:33 Die Ernährung soll durch den Amtsarzt begutachtet werden?
Wenn ich den entsprechenden Satz lese, komme ich auf den gleichen Gedanken wie Olivia.

"... ist eine medizinische Begutachtung durchzuführen."
Von wem oder was?

Von dem Antrag?
Des Mehrbedarfes an sich?

Der Ernährung?
Welche Teile der Ernährung soll der Deliquent zur Begutachtung mitbringen?

Die Begutachtung der Ernährung erfolgt hoffentlich zerstörungsfrei.
Das fehlt sonst nachher im Budget.
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Koelsch
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#12

Beitrag von Koelsch »

Sodele, mit der Bitte um Bemeckerung:

Bitte nicht wundern, in einer Mitwirkungsaufforderung gleichen Datums von Herrn Esbele wurde der genannte Zusatzfragebogen bemeckert. Es fehlte nach seiner Meinung ein Kreuzchen, hatte eLB, der erst seit wenigen Tagen im Leistungsbezug ist, doch versäumt auf dem Fragebogen anzukreuzen, dass er hier einen Erstantrag auf Mehrbedarf stellt. Es übersteigt offenbar die intellektuellen Fähigkeiten von Herrn Esbele, dass dieser Antrag vor Beginn des Leistungsbezugs gar nicht möglich gewesen wäre, es sich also nur um einen Erstantrag handeln kann. :arge:
2017_02_10 Erwiderung auf Mitwirkungsaufforderungen_ano.doc
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#13

Beitrag von Olivia »

Dumme Frage, wieso soll der Hausarzt des Sachbearbeiters in den Fall mit einsteigen?
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marsupilami
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#14

Beitrag von marsupilami »

Die Numerierung gefällt mir nicht.

In meinen Augen das größte Übel ist der Zwang zur Freiwilligkeit, also dieser Punkt 3.

Das muss ganz oben hin und schärfer.
In etwa so:
Wie können Auskünfte als freiwillig angesehen werden, wenn Sie für die Nichtabgabe der Auskünfte Leistungseinstellung androhen? Ich sehe darin eine vollendete Nötigung nach dem Strafgesetzbuch § 240.
(Ja, ich weiß, üblicherweise werfen wir nicht mit §§ umher und raten unseren Lesern auch davon ab. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. In solchen Fällen muss man dem/der SB klar vor Augen führen, was sie da eigentlich tun).


Im letzten Punkt 8:
Über welche notwendigen Zusatzqualifikationen (Allergologe, Arbeitsmediziner) verfügt Ihr Hausarzt....

Wobei ....
Je länger ich darüber nachdenke, desto deutlicher stellt sich mir die Frage: warum sich mit der gequirlten Scheiße von wg. qualifiziert ja oder nein, an wen genau gehen die Unterlagen, ..., rumärgern?
Der Teil würde vermutlich vor Gericht nicht allzu lange behandelt werden.

Ich denke dabei an meine Erfahrung vor dem SG mit der Behauptung des SB, er habe Ermessen ausgeübt und ich hätte nichts zur Sache gesagt, etc.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 59#p405359


Aus diesem Grund würde ich dem SB nur 2 Dinge unter die Nase reiben:
Einmal die Nötigung - das aber in aller Schärfe und zum anderen die Aussage:
Unterlagen bekommt - wenn überhaupt - nur der Doc eures MD direkt.
Ohne Umweg SB! Basta!
Evtl. Termin beim MD werde ich wahrnehmen. Punkt.

Mehr nicht.
Alles andere lohnt sich nicht aufzuregen.
Bringt nix.
Kommt nix für den Deliquenten bei rum, schon gar nicht für seinen Geldbeutel, geschweige denn für seine Seele/Gemüt/....
Denn SB wird da keinen Rückzieher machen, sich womöglich entschuldigen, ...
Nix gibt's!
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Koelsch
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#15

Beitrag von Koelsch »

:1: Das weiß ich auch nicht, aber da steht nun mal, dass die Unterlagen an den Arzt des Herrn Esbele zu senden sind. Und der Arzt des Herrn Esbele ist doch wohl dessen Hausarzt, genau wie der Arzt der Olivia vermutlich deren Hausarzt ist.

Und wenn das in einem amtlichen Schreiben so steht, dann muss ich das doch ernst nehmen, sehr ernst. :jojo:
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#16

Beitrag von marsupilami »

Du weißt aber schon, welche Jahreszeit wir gerade haben?
Gerade als Niederrheinländer solltest Du darum wissen!!
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#17

Beitrag von Koelsch »

Merci, den Fragebogen pack ich dann an den Schluss, und zur Nötigung dann aber richtig, also ein besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 Nr. 2 StGB, denn Herr Esbele dürfte ja Amtsträger sein und nur diese Stellung gibt ihm die Möglichkeit der Versagung.
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#18

Beitrag von marsupilami »

Warte mal mit dem Ummodeln.
Vielleicht kommen ja noch andere Meinungen!
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#19

Beitrag von Koelsch »

Klar, vor Montag muss das nicht zur Post
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#20

Beitrag von Pegasus »

Irgendwie steige ich da nicht durch. Der SB will eine freiwillige Schweigepflichtsentbindung und diese ist samt med. Unterlagen an ihn persönlich bis zum 20.2. zu geben?
Ist "Hans Esbele" Sachbearbeiter der den ALG II Antrag nebst Mehrbedarf wegen med. Nahrung entscheidet oder ist das ein Arzt der den Leistungsempfänger begutachten soll?
Sorry .......
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#21

Beitrag von Olivia »

Es ist vermutlich ein Arzt, der ins Jobcenter gewechselt ist und über arbeitsmedizinische Qualifikationen verfügt. Die Unterlagen dazu werden angefordert, damit der eLB sie prüfen kann. Eine Aufstockereigenschaft wurde bereits verneint. Der Hausarzt des Sachbearbeiters soll ebenfalls eingebunden werden.
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Pegasus
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#22

Beitrag von Pegasus »

Letzter Satz --> sorry kann ich nicht finden. Liegt sicher an meiner Sehkraft denn ich brauche dringend andere Gläser. Mist
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#23

Beitrag von Koelsch »

Nein, "Hans Esbele" ist nach unserer Kenntnis ganz stinknormaler SB im JC. Dafür spricht allein schon seine Adresse - das ist eine klitzekleine Zweigstelle des JC's, das für einen räumlich großen Raum zuständig ist. Alles "Wichtige", wie z.B. Widerspruchsstelle, Rechtsabteilung sitzt in der Hauptstelle.
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#24

Beitrag von Wubru »

kann man das nicht mit reinbringen, wieso die Bitte/Aufforderung im Widerspruchsschreiben der eLB den MD einzuschalten (wohl vorausahnend, dass es so einen Scheiß hinter sich herzieht) nicht beherztigt wird?

Wieso überhaupt das ganze Geschisse wegen Arbeitsfähigkeit, wo es "nur" um Mehrbedarf Ernährung geht und nicht um die Frage, ob arbeits/erwerbsfähig oder nicht?!
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
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Re: Anforderung Gesundheitsfragebogen

#25

Beitrag von Koelsch »

Bau ich auch noch rein, richtig.
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