Unterlassungserklärung

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der ratlose
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Unterlassungserklärung

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

ich möchte eine einstweilige Verfügung (Unterlassungserklärung) gegen das JC erwirken.

In meiner Akte sind wieder mal unwahre Tatsachenbehauptungen.
Konkret wird behauptet ich hätte eine Steuererstattung erhalten, praktisch ist es aber so das die angeführte Summe laut Steuerbescheid die Summe ist die ich zahlen muß. (ich weiß,die sind ein bißchen durch)

Mein Problem ist, das es ein JC ist. Ist da wie beim Schadensersatz auch gleich das LG zuständig oder geht das noch übers AG.

Oder macht es vielleicht Sinn das über das SG zu starten und den Verweis aufs andere Gericht abzuwarten.
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Pegasus
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Re: Unterlassungserklärung

#2

Beitrag von Pegasus »

Ich vermute damit kommst Du nicht weiter. Vermutlich is tder bessere Weg wäre, wenn auch länger, das das JC Gerichtlich dazu verdonnert wird diese falschen Einträge in der Akte dauerhaft zu löschen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Unterlassungserklärung

#3

Beitrag von Koelsch »

.....und wo soll da die Eilbedürftigkeit sein? :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Unterlassungserklärung

#4

Beitrag von marsupilami »

Die wurde ja auch nicht behauptet.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Unterlassungserklärung

#5

Beitrag von tigerlaw »

Doch, mit dem terminus technicus "Einstweilige Verfügung". Anderenfalls könnte man ja ganz normal klagen ...

Ansatzpunkt für den Ratlosen sollte ein anderer sein: Klage auf Entfernung der entsprechenden internen Vermerke aus der Akte! Und das geht m.E. über das Sozialgericht, in der Form der "allgemeinen Leistungsklage".

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
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Re: Unterlassungserklärung

#6

Beitrag von der ratlose »

Hallo und danke.
@tigerlaw
Das habe ich auch schon mal gemacht. Das JC lenkte dann vorm LSG ein.

ich habe es nur einfach satt das da einfach jemand etwas behauptet, und schon wird die Leistung zurückgefordert.
Die Behauptung das ich 08/2015 eine Steuerrückerstattung erhalten hätte ist eine Tatsachenbehauptung und legt natürlich den Verdacht nahe das ich da etwas nicht angegeben habe. (Sozialbetrug)

Wie gesagt, ich brauchte nur den betreffenden Steuerbescheid zu sehen.
Das Einkommen wird aufgeführt.
Der Steuersatz.
Die Sozialbeiträge.
und dann die Summe die zu zahlen ist.

Das ist wie bei Aldi einkaufen.
Man legt seine Sachen aufs Band, die Kassiererin rechnet die Preise zusammen und nennt die Summe die sie haben möchte .
Und wenn ich beim JC arbeiten würde, würde ich mich bedanken,die Hand aufhalten und darauf warten das die Kassiererin mir den Betrag aushändigt
um mit dem Geld und den Waren den Laden zu verlassen. Irgendetwas mache ich falsch.
der ratlose
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Re: Unterlassungserklärung

#7

Beitrag von der ratlose »

@ tigerlaw

Klage wurde eingereicht, heute kam Post vom SG, das wird am 20.03. gleich mitverhandelt.
Der Richter schreibt:
"Es wird darauf hingewiesen,dass es sich im Kern um ein Feststellungsbegehren handeln dürfte."

ne ich will das der Schwachsinn in der Akte gelöscht,bzw als Schwachsinn gemarkert wird.
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