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Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 11:29
von brezinzke
Hi Leute

Mein Arbeitsvermittler gibt noch nicht auf. Leider kann ich seid Januar mein
Neben Job nicht ausführen da das Jahr 2017 wie verhext ist .
Bin seid Januar Krank geschrieben HWS Bandscheibenvorfall.
Hatte Donnerstag schon wider einen Anruf von der AV jetzt bekomme ich
Wohl einen Termin zum Amtsarzt ich verstehe nicht wieso?
Muss Anfang Mai erst ins Krankenhaus OP an der HWS steht an solange bin ich
Krankgeschrieben .Muss ich dahin gehen?


MFG.

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 11:33
von Koelsch
Wenn Du die Einweisung in's KH schon hast, nimm das mit zum Amtsarzt.

Um hier keine Leistungseinstellung zu riskieren, würde ich den Termin wahrnehmen. Nicht vergessen, Fahrtkosten geltend zu machen.

Und gute Besserung

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 11:41
von brezinzke
Danke für die schnelle Antwort .
Ich habe nur von Neurochirurg So eine Operation Blatt wo draufsteht was gemacht wird und ob ich einverstanden bin und ein Zettel mit die Termine
Reicht das aus ?

MFG

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 11:47
von Koelsch
Das sollte reichen

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 11:51
von Günter
Klar reicht das, die Einweisung ins Kkhs erhältst du ja erst zeitnah von deinem behandelnden Arzt.

Die wollen doch nur abklären, ob sie dich aus dem ALG II Bezug in die EM-Rente mit zusätzlicher GruSi abschieben können.

Egal was der MD jetzt meint feststellen zu müssen, er kann ohne Röntgenbilder (die liegen beim behandelnden Arzt und bleiben da auch) ohnehin nix feststellen, die geforderte Schweigepflichtentbindung ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden, keiner kann in die Zukunft schauen und den OP-Erfog vorhersehen.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit der OP. Ach ja, die OP kann von denen auch nicht erzwungen werden.
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
1.
ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
2.
ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
3.
der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
(2) Behandlungen und Untersuchungen,
1.
bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,
2.
die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder
3.
die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,
können abgelehnt werden.

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Sa 25. Mär 2017, 20:05
von schimmy
Alles gute und gute Besserung.

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 22:58
von brezinzke
Hallo

Hab heute einen Brief vom JC erhalten .
Steht nichts vom Amtsarzt drin .
Steht nur "Möchte mit mir über die Aktuelle Berufliche Situation sprechen .

MFG

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 23:11
von Koelsch
Also eine ganz normale Einladung mit Rechtsfolgebelehrung - da wirst Du leider wohl hin müssen.

Re: Aufforderung zum Amtsarzt

Verfasst: Di 28. Mär 2017, 13:42
von schimmy
Wenn es dir möglich ist, nehme einen Beistand mit zum besagten Termin im Jobcenter.