keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#26

Beitrag von germanempress »

hoffe es klappt
seite 1.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#27

Beitrag von Olivia »

Sofort die Mitwirkung bis zum Ende des Monats Juni nachholen und zur Vermeidung von Nachteilen am besten einen Rechtsanwalt einschalten, der auch bei den Formulierungen hilft, so dass Du Dich nicht selber belastest ("es wurde und wird kein Kassenbuch geführt")!
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#28

Beitrag von germanempress »

ich habe alles belegt, bis auf die letzte abschließende EKS Bewilligung bis Mai 2017
da hab ich bis zum 30. Mai Zeit

Hatte auch die Fragen beantwortet, und extra betont , dass die Umsätze weniger geworden sind, weil ich auf deren anraten ein Geschäft aufgegeben habe.
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#29

Beitrag von Olivia »

Und was ist mit dem Kassenbuch? Wird da wirklich keins geführt, besteht auch keine Absicht dazu und wurde tatsächlich dem Jobcenter geschrieben, dass ein Kassenbuch weder geführt wird und auch nicht in Planung ist?
da hab ich mit den Belegen noch bis zum 30. Mai Zeit
Wir haben aber schon den 21.06.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#30

Beitrag von germanempress »

Wie mit euch mehrfach an SB geschrieben,
wurde von mir bisher noch nie ein Kassenbuch geführt.
Ich hätte die Schreiben immer wieder mit Eurer Hilfe aufgesetzt.
Es wurde nie wieder danach gefragt.

Ich kann mir doch die
Daten das nicht aus den Finger leiern.
zumal ich auch jeden Monat von meinen Leistungen Geld auf das
Geschäftskonto überwiesen habe
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#31

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du nachweisen, dass Du alle Nachweise erbracht hast. Dann mit den Nachweisen "Terror machen" = Eilantrag beim SG. Auch dazu ist Anwalt zu empfehlen.

Wenn nein, dann wie Olivia sagte, alles noch mal nachweisen - und Anwalt wäre sicher nicht schlecht. Das ist ja "nur" eine Einstellung, d.h. sobald JC die Nachweise hat, kann und soll JC die Leistung nachholen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#32

Beitrag von germanempress »

Es gab noch nie ein Kassenbuch die Belege sind alle kopiert
selbst bei den Rechnungen meiner Lieferanten
habe ich diesmal keinerlei Schwärzungen getätigt
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#33

Beitrag von Koelsch »

Dann also ab damit zum JC - und bitte den Empfang bestätigen lassen
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#34

Beitrag von germanempress »

Wie soll ich das nachweisen?

hab Wie sonst auch alles abgegeben

muss ich da jetzt erstmal schriftlich innerhalb eines Monats widersprechen?
das stand auf einer separaten Seite, die hatte ich übersehen
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#35

Beitrag von Koelsch »

Du musst einen Nachweis verlangen, dass JC die Unterlagen bekommen hat.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#36

Beitrag von germanempress »

Es ist alles in Kopie bei denen unter Zeugen eingeworfen worden.
bekommen hat er es, sonst hätte er ja nicht die fragen gestellt, die ich beantwort habe.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#37

Beitrag von germanempress »

Es ist alles in Kopie bei denen unter Zeugen eingeworfen worden.
bekommen hat er es, sonst hätte er ja nicht die fragen gestellt, die ich beantwort habe.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#38

Beitrag von Günter »

Da es keine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs gibt, kann es auch keine Pflicht ein Kassenbuch für das JC zu führen geben. Es wird ja ein geeigneter Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in Form von Einzelbelegen geführt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#39

Beitrag von germanempress »

moin

Genau so habe ich das auch mit euch immer angegeben.
Ich werde jetzt den Widerspruch fertig machen und gleichzeitig mir einen Anwalt suchen der sich der Sache annimmt.
Oder habt ihr einen anderen Vorschlag
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#40

Beitrag von Günter »

In den Widerspruch würde ich reinschreiben, das JC möge doch bitte die genaue Gesetzesgrundlage zur Führung eines Kassenbuches für ein ..... (hier dein Gewerbe angeben). Der Gesetzgeber hat bei Einführung des ALG II die Selbstständigen ausdrücklich mit einbezogen, im Gegensatz zur damaligen Sozialhilfe, bei der man das Gewerbe abmelden musste, weil er die Selbstständigkeit als Ausweg aus der Bedürftigkeit gesehen hat. Dazu gehört auch, dass es zusätzlich zu gesetzlichen Pflichten aus dem Steuer- und Gewerberecht keine bürokratischen Hürden der damaligen ARGEN und heutigen JobCenter geben darf. Ich will und muss Umsätze generieren und meine Arbeitszeit nicht zur Führung irgendwelcher zusätzlicher Listen und Kassenbücher verschwenden.

Für mein Gewerbe existiert keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuches, die erforderlichen Belege für meine Einnahmen und Ausgaben liegen ihnen vor, für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Ausgaben im Sinne des Zweiten Kapitels SGB X sind keinerlei weiter Daten erforderlich.

Ich fordere sie hiermit auf, meinen Antrag bis zum (eine Woche, Datum reinschreiben) positiv zu bescheiden.

Da mein Konto leer ist und bereits die zweite Monatsmiete nicht bezahlt ist, bin ich gezwungen parallel Antrag auf einweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#41

Beitrag von Pegasus »

Als Schrotti hatte ich NUR Bareinnahmen und habe kein Kassenbuch für das JC geführt sondern für das das FA. Das JC hat immer eine Einnahmen-und Ausgabenliste mit nummerierten Belegen erhalten.

Der damalige RA hat das in einen Schreiben ans JC kurz angeführt und gut war es. Die wollten auch von mir ein Kassenbuch und das ist nun mal mehr Büroarbeit. :3:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#42

Beitrag von germanempress »

hatte bisher weder eine liste noch sonst irgendwelche Notizen für die Einnahmen.
es kann sogar sein, dass die mein terminbuch sehn wollen :never:

War heute noch beim Anwalt.

Hab wohl selbst einigen Mist verzapft bei der EKS
Schwärzen der Mietverträge und Kontoauszüge wird beim Gericht als Verschleierung angesehen :kotz:
muss wohl nochmal alles in original belegen,meint der Anwalt.
deshalb haben die mich wohl auf dem kiker




ich muss erstmal begründen, wieso immer ein glatter Betrag bei den umsätzen angegeben ist.
Anwalt hat ein schreiben aufgesetzt, dass es immer glatte Beträge sind, die sich immer wiederholen, da auch die Kunden jeden Monat wieder kommen.
Aufgrund der Pflege meiner Mutter und meiner eigenen Krankheit sind die Umsätze gesunken

sowas in der Art hat er vor
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#43

Beitrag von Günter »

Schwärzen der Mietverträge und Kontoauszüge wird beim Gericht als Verschleierung angesehen :kotz:
Die Wahrnehmung seiner Rechte darf niemals zu Lasten des Bürgers ausgelegt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#44

Beitrag von Olivia »

Beim Jobcenter ist die Inanspruchnahme von Rechten mit Nachteilen verbunden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#45

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Sa 24. Jun 2017, 19:45
Schwärzen der Mietverträge und Kontoauszüge wird beim Gericht als Verschleierung angesehen :kotz:
Die Wahrnehmung seiner Rechte darf niemals zu Lasten des Bürgers ausgelegt werden.
Seh ich auch so - klar, bei Gericht sieht das anders aus. Die mögen Schwärzungen nicht, obwohl ich auch da nicht weiß, warum die das nicht mögen. Auch denen kann egal sein, ob ich mir mein Schnitzel beim Biobauernhof oder bei ALDI kaufe.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#46

Beitrag von germanempress »

Das habe ich dem Anwalt auch mitgeteilt.
Er sieht es aber anhand seiner Erfahrungen, daß man nicht drumherum kommen würde, die Daten der Vermieter oder wo meine Zahlungen hingehen Preis zu geben.

was soll ich noch glauben?

bin total überfordert mit dem ganzen :Fränkin:




AW meinte aber ich werde nicht drumrum kommen auch dem Amt meine ungeschwäzrten Belege vorzuzeigen
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#47

Beitrag von Koelsch »

Vorlegen und Kopien da lassen sind schon zwei verschiedene Sachen - und wenn Anwalt meint, darum kommt man nicht herum, dann spricht da möglicherweise die Erfahrung mit dem örtliche zuständigen SG. Auch da wird's SG's geben, für die selbstverständlich ungeschwärzt.

Und wenn Du das dem SG vorlegen musst, dann bekommt's JC ohnehin. Die bekommen ja von allem, was Du dem SG schickst automatisch 'ne Kopie. Warum sich dann also groß aufregen, wenn man's nicht ändern kann.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#48

Beitrag von germanempress »

da hätte ich mir das schwärzen ja gleich sparen können, wenn es ja eh vorgelegt werden muss.
Warum dann die Daten schützen, wenn ES doch kein Datenschutz gibt.

Das ärgert mich halt, weil ich davon auch meine rückständige Miete nicht zahlen kann und das Amt wohl doch mit dieser Taktik
alle möglichen Register zieht, nur um keine Kosten zu haben.

Hilfe kann man das nicht gerade beschreiben, wie die es sich in großen Lettern auf die Fahne schreiben.
Niemand hat mir in irgendeiner Form geholfen die EKS richtig auszufüllen und zu erklären, wie es richtig geht.
Stattdessen wird nur rumgesucht, worin die etwaigen Fehler sind, damit die Leistungen verweigert werden können.

Die Mietverträge sind schon zum wievielten male von mir vorgelegt worden.

Das mir ein Fehler unterlaufen ist, bei den Angaben ist halt Pech
hatte vergessen die letzten Monate in die Berechnung einzutragen, aber auf den Auszügen ist es zu sehn,
weil ich dafür private zweckgebundene Darlehen erhalten habe

es ist alles zuviel für mich, ich kann einfach nicht mehr
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#49

Beitrag von Koelsch »

Da geht's Dir leider wie vielen, denen das zu viel wird.

Ein dickes Fell hilft da etwas, sogar bei sommerlichen Temperaturen, aber das gibt's ja leider nicht bei ALDI im Sonderangebot.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#50

Beitrag von Olivia »

Für das Jobcenter wäre es aus deren Sicht einfacher, wenn sie Dich in Arbeit reinvermitteln und Du in Deinem Beruf als Angestellte arbeitest. Da müsste keine EKS mehr geprüft werden, sondern sie würden einfach Dein Einkommen anrechnen.
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