keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#351

Beitrag von germanempress »

hab es mir durchgelesen, jedoch steht da nichts, wie das mit den Pflegegraden geregelt ist.
Ist das pauschal zu bewerten?

Diese Gesprächstherapie werde ich erstmal neutral in Anspruch nehmen, ohne dass ich kundgebe, dass mich das Amt empfohlen habe



MAIL VOM ANWALT
ER SCHLÄGT VOR DAS ANGEBOT ANZUNEHMEN
DAMIT LEISTUNGEN ERFOLGEN KÖNNEN


Die von Fr..... eingereichten Unterlagen wurden geprüft und mit dem bisherigen Sachverhalt verbunden.

Die im Kern monierten Punkte im Versagungsbescheid vom 19/06/2017 sind nun nicht mehr zu halten, da die bisher nicht vorhandenen Unterlagen größtenteils eingereicht wurden.
Für den Zeitraum von Juli bis November 2017 wurde nun ein Kassenbuch vorgelegt, weshalb mittels der weiteren Uuntelagen nun die Umsätze nochvollzogen werden können-

Eine sofoertige und vollständige Gewährung von Leistungen zu Sicherheit der Lebensunterhaltes nach SGB ist jedch nicht möglich weil,

* für Juni 2017 kein Kassenbuch vorliegt, sind die Einkommensverhältnisse unklar
* eine vorläufige Bewilligung ab Juli 2017 ist nicht möglich, da bereits abschließend entschieden werden konnte

die FES schlägt folgende Verfahrensweise nach aktuellem Sachstand vor:

*Ablehnung der Leistungen nach SGB für Juni 2017
*abschließende Berechnung und Bescheidung für den Zeitraum von Juli 2017 bis Januar 2018
* Vorläufige Berechnung und Bescheidung für den Zeitraum Februar 2018 bis Juli 2018

Hierzug sind folgende Unterlagen noch einzureichen:

*abschließende Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit für den Zeitraum 01/07/2017 bis 31/01/2018

*Kassenbuch und alle erforderlichen Nachweise zu den Betriebsausgaben sowie lückenloser Kontoauszüge für den Zeitraum 01/12/2017 bis 31/01/2018

* vorläufige Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit für dein Zeitraum 01/02/2018 bis 31/07/2018

* schriftliche Mitteilung, ob sich seit der Folgenantragstellung vom 08/05/2017 Änderungen der pesönlichen bzw. wirtschaftlichen Verhältnisse ergeben haben.
Am Ende
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#352

Beitrag von Koelsch »

Der Anwalt denkt pragmatisch: Erst mal muss Geld fließen, und dann kann man sich imer noch um Einzelpunkte streiten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#353

Beitrag von Olivia »

Da empfiehlt es sich, die geforderten Unterlagen schnellstmöglich zusammenzustellen, notfalls anhand von Notizen und aus dem Gedächtnis, und schnellstmöglich einzureichen. Was den Juni 2017 angeht, so scheint es da besonders zu klemmen. Überleg Dir, ob Du damit klar kämst, wenn für diesen Monat keine Leistungen bewilligt werden und die Krankenkasse Dir für diesen Monat nachträglich 420 € Beitrag in Rechnung stellt. Diese "Überraschung" kann auch noch Monate später nachfolgen, wenn das Jobcenter die Krankenkasse rückwirkend informiert. Ansonsten musst Du zwingend auch für diesen Monat alle gewünschten Unterlagen bereitstellen! Dafür ist jetzt die letzte Gelegenheit.

Die Unterlagen sollten noch diese Woche zum Anwalt und der sollte das schnellstmöglich an das Jobcenter weiterleiten. Wenn jetzt eine erneute deutliche Verzögerung eintritt, gibt man dem Jobcenter neue Argumente, dass die Antragsbearbeitung nicht eilig wäre und somit keine Hilfebedürftigkeit vorliegt ("Die Kundin hat ihren Lebensunterhalt im Rahmen erweiterter Selbsthilfe bestritten. Sie legte auch nach wiederholter Aufforderung keine zeitnahen Nachweise vor. Immer wieder kam es zu neuen Verzögerungen, so dass die Anztragstellung mangels Mitwirkung endgültig abgelehnt werden musste. Somit war Hilfebedürftigkeit nicht gegeben. Das Jobcenter wird keine privaten Schulden tragen.")

Selbst wenn zwei, drei Kundentermine zurückgestellt werden müssten, würde ich an Deiner Stelle als erstes alle gewünschten Unterlagen zusammenstellen, kopieren und gegen Nachweis einsenden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#354

Beitrag von germanempress »

die Krankenkasse hab ich ja eh an der backe. da wurde Ratenzahlung mit denen vereinbart-
bei der GEZ habe ich eine Aussetzung der Vollstreckung vereinbart bis März.

Die Unterlagen sind schon fast fertig, nur noch schwärzen und kopieren, wenn morgen die Druckerpatronen kommen.
Den Juni gebe ich auch mit ab, ob die das nun akzeptieren oder nicht, wird sich weisen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#355

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 20. Feb 2018, 15:26 die Krankenkasse hab ich ja eh an der backe. da wurde Ratenzahlung mit denen vereinbart
Falls die Bewilligung ab dem Juni 2017 rückwirkend durchgeht, müsste eigentlich eine Versicherung durch das Jobcenter durchgeführt werden.

Da kannst Du dann gleich den nächsten Antrag einreichen, und zwar auf Beitragserstattung bei der Krankenkasse.

Zahlst Du denn jeden Monat den vollen Krankenkassenbeitrag und auch das aus immer neuen Darlehen? :ohnmacht:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#356

Beitrag von germanempress »

das hoffe ich ja, dass ich durch die rückzahlung der Krankenkassenbeiträge vom JC auch diese Schuldenbeträge begleichen kann.
D. h. ich muss bei der Krankenkasse einen Antrag stellen?
bekomme ich das nicht vom JC erstattet?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#357

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 20. Feb 2018, 15:56 D. h. ich muss bei der Krankenkasse einen Antrag stellen?
bekomme ich das nicht vom JC erstattet?
Wohin zahlst Du denn die Beiträge? Wenn Du Selbstzahlerin bist, geht das Geld doch an die Krankenkasse? Also musst Du auch dort einen Antrag auf Erstattung einreichen, wenn die Bewilligung beim Jobcenter durch ist.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#358

Beitrag von germanempress »

Aha,
das werde ich dann machen, wenn die Bestätigung da ist

merci
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#359

Beitrag von Olivia »

Anträge können bis zu neun Monate im Jobcenter schmoren: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=21800
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#360

Beitrag von germanempress »

anwalt ist überfragt, ob ich die pflege eines angehörigen und den grad mitteilen muss.
sowas hatte er bisher noch nicht, dass man dies vorlegen muss.

habt ihr eine Ahnung diesbezüglich
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#361

Beitrag von germanempress »

ach ja,

unterlagen (Abschl EKS ) sind von mir direkt abgegeben worden, incl des Monats Juni, so wie es AW vorgeschlagen hat.
er schreibt direkt ans Gericht
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#362

Beitrag von Koelsch »

Also weiter hoffen, dass die endlich in die Strümpfe kommen. :Daumen: :Daumen:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#363

Beitrag von germanempress »

das hoffe ich auch
trotzdem bin ich mir noch im unklaren, wie ich das mit dem vorlegen der pflege machen soll.
muss ich das denn ?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#364

Beitrag von Koelsch »

Ich hab den ganzen Fred nicht im Kopf. Wenn Du den Pflegegrad kennst und der höher als 1 ist, würde ich das dem JC mitteilen. Ob Du das musst, weiß ich nicht, aber JC "rechnet" nach dem Pflegegrad aus ob und ggf. wie lange Du für die Pflege "freigestellt" wirst. Nach meiner Meinung kommt aber zur Pflegezeit unbedingt auch die An- und Abfahrt hinzu.

Rechtsgrundlage kenne ich aber auch nicht. Außer natürlich den Zumutbarkeitspara § 10 SGB II
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#365

Beitrag von Günter »

Ich sag mal wie ich handeln würde. Ich behaupte, ich muss einen Angehörigen pflegen, dann verlangen die Beweise. Was tun? Entweder ich weise die Pflegestufe per Bescheid der Pflegekasse nach, oder die sagen ich spinne. Also schwärze ich die Diagnose, die geht die nix an, und schicke denen die erste Seite auf der steht alles Relevante drauf.

Was du machst weiß ich nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#366

Beitrag von Olivia »

Ich wollte mich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Gibt es inzwischen einen Bewilligungsbescheid?
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#367

Beitrag von Olivia »

Und wieder ist ein Monat vergangen. Gibt es inzwischen endlich eine Leistungsbewilligung?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#368

Beitrag von Koelsch »

:1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#369

Beitrag von germanempress »

hi

ohne internet kann ich euch leider nicht immer auf den stand der dinge mitteilen, was ich nun hiermit tue

hat sich NICHTS ergeben. :3:

obwohl ich mehrmals angerufen habe um den Sachbearbeiter persönlich zu erreichen.
jeden den ich angerufen habe,wo ich die tel Nummer hatte, konnte ( oder wollte) keine Auskunft geben

die Dame, die ich dann am Telefon hatte meinte , eine Bewilligung würde aufgrund des Gerichtsverfahren noch dauern. Das könne auch nur der Sachbearbeiter erledigen, der mit der Aktenlage vertraut sei




die geforderten Unterlagen (strom) hatte ich ja bereits bei der Einladung zum Gespräch vorgelegt. Diese Einladung sollte ja maßgeblich für die Bewilligung sein, (was alles nur Blödsinn ist, denn die SB hat keine Befugnis mir die Bewilligung zu erteilen)


Daraufhin habe ich dem überaus netten Menschen einige Zeilen geschrieben,
(Das ich nicht annehme, das er den Neuantrag mutwillig hinaus zuzögert um mir zu schaden, habe ich ihm auch in dem Schreiben kundgetan)

darauf kam weder eine Nachricht noch Geld

Anwalt meinte man könne erst nach 6 Monaten ein Eilantrag stellen, aber in meinem Fall will er sich erkundigen, ob es aufgrund der Vorgeschichte nicht eher möglich sei.

er wäre nur für die Vergangenheit zuständig - sprich das letzte verfahren nicht der neuantrag


leider habe ich die nächste zeit wieder kein internet

versuche euch sobald wie möglich wieder auf den neuesten stand zu bringen.

schöne pfingsten
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#370

Beitrag von Koelsch »

Dir auch schöne Pfingsten - und ich hoffe sehr, dass da endlich Bewegung in Deine Sache kommt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#371

Beitrag von germanempress »

merci
das hoffe ich auch

werde auch die mahnung von meiner wohnung dem netten menschen zukommen lassen und fragen, ob er seinem ziel schon näher ist
mich in die obdachlosigkeit zu bringen

momentan hab ich keine erneuten darlehn erhalten, sodass ich keine miete zahlen konnte


im geschäft zu übernachten würde mal gehn, aber ohne dusche ist das nicht wirklich mein bestreben.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#372

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Sa 19. Mai 2018, 16:03 die Dame, die ich dann am Telefon hatte meinte , eine Bewilligung würde aufgrund des Gerichtsverfahren noch dauern. Das könne auch nur der Sachbearbeiter erledigen, der mit der Aktenlage vertraut sei
Das hört sich gar nicht gut an.
die geforderten Unterlagen (strom) hatte ich ja bereits bei der Einladung zum Gespräch vorgelegt
Fehlen denn immer noch weitere Unterlagen?
Anwalt meinte man könne erst nach 6 Monaten ein Eilantrag stellen
Ein Eilantrag geht immer sofort, d.h. da gelten gar keine Fristen.
in meinem Fall will er sich erkundigen, ob es aufgrund der Vorgeschichte nicht eher möglich sei
Sagen wir mal so, solange kein Eilantrag eingereicht wurde, geht das Jobcenter davon aus, dass Du Dir finanziell über die Runden zu helfen weisst.
er wäre nur für die Vergangenheit zuständig - sprich das letzte verfahren nicht der neuantrag
Du kannst den Eilantrag auch alleine stellen. Dazu müsstest Du in der Rechtsantragstelle des SG mit Kontoauszügen hingehen und einen Notfallantrag auf sofortige Auszahlung stellen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#373

Beitrag von germanempress »

sevus

hab mal wieder WLAN

warte auf Rückruf vom AW

Da er ja mit meinem Fall vertraut ist, möchte ich nicht schon wieder wechseln.
Selbst ein Antrag stellen ist zeitlich nicht möglich, das hatten wir ja schon mal - no chance

meine geforderten unterlagen sind schon lange abgegeben worden.
Die SB hat mir das aber nicht unterschrieben, was wir zusammen aufgesetzt haben.

Selbst auf mein schreiben an den Fallmanager (der meiner Meinung nach mich bewusst in den Ruin treiben will) hat er sich nicht gerührt.

Erst hab ich mich auf das Drängen von allen Seiten zur Aufgabe der einen Zweigstelle hinreißen lassen-
jetzt hab ich die arschkarte gezogen-

der zweite Monat wo ich keine miete Zuhause zahlen konnte, strom etc.
die GEZ hat mir auch schon wieder Zwangsvollstreckung angedroht-
Darlehen sind nicht mehr möglich

mit der Krankenkasse habe ich heute auch gesprochen, weil ich auch im großen Rückstand bin.
dabei ist der Mitarbeiterin aufgefallen, dass ich falsch berechnet wurde und sie nochmal meine Unterlagen (Steuerbescheide etc) benötigt, um eine neu Berechnung vorzunehmen........ rückwirkend versteht sich.

Meine Bewerbungen sind auch alle für die Tonne-----
mit 54 wollen die keinen mehr einstellen

nun seid ihr auf dem neuesten Stand
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#374

Beitrag von Koelsch »

Oh Mann, hoffentlich geht es da mal weiter :trost:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#375

Beitrag von Günter »

Petitionsausschuß?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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