Kassenbuch ist in Arbeit.
hab sogar nochmal alle quittungen kopiert, damit alles nachvollziehbar ist.
Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung der Anwälte, die ich kontaktierte erhalten
kein gutes Zeichen
WÜRDE GERNE MEINEM ANWALT EIN BRIEF SCHREIBEN
würdet ihr mal Eure Meinung dazu äußern?
Als mein Anwalt, sollte es Ihnen durchaus möglich sein, hinter mir zu stehen um der Gegenseite klarzumachen dass eine betriebswirtschaftliche Auswertung in erster Linie für das Steuerrecht gilt und nicht wie in meinem Fall relevant ist für die Weiterbewilligung meines Antrages, die abgelehnt wurde.
Der Eindruck fachlich unterversorgt zu sein ist entsteht schon alleine, dass Sie mir anlasten wenn ich eine BWA hätte wäre das Verfahren einfacher.
Ich erklärte ihnen beim ersten Gespräch, dass kein Kassenbuch geführt wurde.
Was soll dieser Tadel an mich.
Sie hätten mir von Anfang an sagen müssen, dass kein Interesse an meinem Fall vorhanden ist.
Zur Zeit erstelle ich rückwirkend ab Juni 2006 ein Kassenbuch, weil dies mir zur Auflage per gelben Brief gemacht wurde, damit eine Berechnung der abschließenden EKS vorgenommen werden kann.
Aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung, habe ich nicht die Möglichkeit mich zu einem Arzt zu begeben, um mir eine AU austellen zu lassen.
Wobei ich davon überzeugt bin, dass auch in dem Fall eine Überbrückung von Ihrer Seite erwirkt werden könnte, die mich für den Zeitraum des Verfahrens krankenversichert und ich somit vorübergehend versorgt wäre.