keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#376

Beitrag von Koelsch »

Wäre eine Möglichkeit, and die man denken kann
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#377

Beitrag von marsupilami »

Aber dem Anwalt mal vielleicht Deine Situation klar machen?
Signatur?
Muss das sein?
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#378

Beitrag von germanempress »

was ist das?
sagt mir nix
Am Ende
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#379

Beitrag von Koelsch »

Lies mal hier: https://epetitionen.bundestag.de/epet/p ... ichen.html

Du kannst da möglichst detailliert schildern, welchen "Mist" das JC gemacht hat. Sende denen nach Möglichkeit auch "Beweise".

Ich kenne inzwischen 2 Beispiele, bei denen eine derartige Petition "Wunder" gewirkt hat.

Das braucht aber was Zeit, schnell ist der Ausschuss nicht.
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#380

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Mo 4. Jun 2018, 17:40meine geforderten unterlagen sind schon lange abgegeben worden.
Die SB hat mir das aber nicht unterschrieben, was wir zusammen aufgesetzt haben.
Muss der Sb auch nicht unbedingt. Ein SGB II-Antrag wirkt bereits mit Zugang beim Jobcenter.
Selbst auf mein schreiben an den Fallmanager (der meiner Meinung nach mich bewusst in den Ruin treiben will) hat er sich nicht gerührt.
Furchtbar.
der zweite Monat wo ich keine miete Zuhause zahlen konnte, strom etc.
die GEZ hat mir auch schon wieder Zwangsvollstreckung angedroht-
Darlehen sind nicht mehr möglich
Das hört sich ganz schrecklich an.
mit der Krankenkasse habe ich heute auch gesprochen, weil ich auch im großen Rückstand bin.
Dabei ist das Jobcenter in der Pflicht, für Deine Krankenkassenbeiträge aufzukommen.

Es ist an der Zeit, den Petitionsausschuss einzuschalten!
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#381

Beitrag von germanempress »

ich mach mich mal schlau mit dem link
wenn das aber auch lange dauert, seh ich da im Moment auch kein Licht am Tunnel


gestern hat sich anwalt gemeldet
er ist mit meiner Situation durchaus vertraut und hat keine Lösung in Bezug meiner Rückstände


Ich bringe ihm den abgegebenen Antrag mit der Einladung zum Gespräch, das ja Voraussetzung war um Leistungen zu erhalten.
und ich muss die zeugen benennen, die beim Einwurf dabei waren, was kein Problem ist
er wird eine Untätigkeitsklage einreichen

bei der hitze schon wieder terminabsagen
dagegen kann man auch nix machen
Am Ende
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#382

Beitrag von Olivia »

Was gibt es denn für eine zeitliche Prognose, bis alle Anträge durch sind und endlich Geld vom Jobcenter fliesst?

Hast Du denn noch Geld zur Überbrückung oder musst Du von den Betriebseinnahmen leben?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#383

Beitrag von Koelsch »

Wobei nach meiner Erfahrung die Petition besser gleich in Papierform mit "Beweisen" eingereicht wird.

Um Dir eine Zeitvorstellung zu geben: Die letzte Petition hatten wir Ende November 2017 eingereicht, erstmals Veränderungen beim JC gespürt haben wir Anfang April, richtig "gerappelt" hat es dann Ende April, als die abschließende Antwort des Petitionsausschusses einging.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#384

Beitrag von Olivia »

An Deiner Stelle würde ich da mal beim Petitionsausschuss anrufen und denen schildern, dass Du kurz vor dem Ende bist, weil das Jobcenter einfach überhaupt nichts mehr bearbeitet, und das seit über einem Jahr. Frag die, was Du einreichen sollst, da Du und Dein Anwalt beide beim Jobcenter nicht mehr weiterkommt und verzweifelt seid. Im Nachgang dann alle kompletten Unterlagen in Kopie als Einschreiben mit Rückschein hinschicken, mit der Bitte, Dir zu helfen.

Kontakt

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053
E-Mail: post.pet@bundestag.de

http://www.bundestag.de/petition
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#385

Beitrag von Olivia »

Und auch eine Direktpetition beim Kommunalen Center für Arbeit ist möglich, auch gleichzeitig mit einer Petition beim Bundestag:
Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere „zuständige“ öffentliche Stelle zu wenden. Infrage kommt jede Behörde der staatlichen oder der mittelbaren staatlichen Verwaltung, also jede Behörde der Gebietskörperschaften (beispielsweise das Gesundheitsamt, das Schulamt oder die Ausländerbehörde) ebenso wie Sozialleistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dergl.) oder staatlich „Beliehene“ (etwa der TÜV oder die Dekra), aber auch politische Stellen, wie zum Beispiel der örtliche Bürgermeister, der Landrat oder die Staatskanzlei der Landesregierung.

Setzt sich die jeweilige Stelle mit der Petition nicht auseinander, kann man dies auf dem Verwaltungsrechtsweg erzwingen. Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Petition#Verwaltungsrecht
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#386

Beitrag von germanempress »

moin

eben ein Brief vom Teufelamt erhalten-

exakt am 1. Juni ausgestellt, aber heute erst erhalten.

hätte am Montag ein Termin beim AW um weitere Schritte zu besprechen-


WAS SB JETZT SCHON WIEDER WILL :6:
IST FÜR MICH EINDEUTIG SCHICKANE

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens über die Versagung von Leistungen zur Sicherung der Unterhaltes wurde vorgeschlagen, dass eine abschließende Berechnung des Einkommens aus Selbständiger Tätigkeit zeitraum JUNI 2017 BIS 31 JANUAR 2018

und eine vorläufige Berechnung vom FEB 2018 BIS 31 JULI 2018

hierzu sind sämtliche Nachweise zu Einnahmen und Betriebsausgaben und lückenslose Kontoauszüge notwendig.

AUFGRUND DER NEUEN ANTRAGSTELLUNG IN 01/2018 VERSCHIEBEN SICH DIE URSPRÜNGLICH VEREINBARTEN BERECHNUNGSZEITRÄUME
iHRE UNTERLAGEN SIND JEDOCH UNVOLLSTÄNDIG TEILWEISE WIEDERSPRÜCHLICH NICHT NACHVOLLZIEBAR UND STARK GESHWÄRTZT



Sie haben in der Vergangenheit erklärt, dass sie keine kassenbücher geführt haben. dennoch haben sie nun kassenbücher vorgelegt. es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie kassenbücher bi zu anderthalb jahre rückwirkend erstellt werden konnten-
es ist davon auszugehen, dass andere unteragen vorliegen , auf deren grundlage die kassenbücher erstellt wurden.
bitte reichen sie uns diese unterlagen dezember 2015 bis juni 2017 ein
um ihre angaben nachzuvollziehen und zu prüfen.

weitehrin kann nicht nachvollzogen werden, warum ihre angegebenen monatlichen einnahmen immer glatte beträge sind


ich soll nun kassenbücher von dezember 2015 bis mai 2016 vorlegen ?????? :1:



der großteil ihrere unterlagen wurde soweit geschwärzt, dass sich keine geschäftliche zuordnung erkennen lässt.


so sind bspw. darlehnsverträge wesentlichen punkten
darlehnsgeben
unterschrift
kontonummer etc geschwärtzt

es ist weder erkennbar woher die zahlung stammen noch woher die zahlungen gehn
bitte reichen sie daher entsprechend verwertbare und nicht bis zur unkenntlichkeit geschwärzte darlehnsverträge ein
von 1 dezember 2015 bis 30. juni 2016



das ist jetzt nur ein teil, was gefordert wird-
untelagen wurden ja eingereicht, und zwar mit kassenbücher und alle notwendigen belege, sogar mit belegnummern im kassenbuch eingetragen-
was von 2015 war ist alles schon abgeschlossen, denn sonst hätte ich ja keine abschließende eks erhalten .

wollte euch nur mal schnell auf dem laufenden halten solange mein netz grad stabil ist
(deshalb wie immer alles in klein geschrieben)


was haltet ihr davon ?
das is mehr als nur schickane
der will mich bewusst in die obdachlosigkeit treiben .

zudem kommt auch noch das ich mit der krankenkasse massive probleme habe, denn die haben angeblich einen falschen beitrag berechnent-
ist aber ein anderes thema

schönes wochenend[/color]e[/color]
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#387

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Mo 4. Jun 2018, 19:54 Lies mal hier: https://epetitionen.bundestag.de/epet/p ... ichen.html

Du kannst da möglichst detailliert schildern, welchen "Mist" das JC gemacht hat. Sende denen nach Möglichkeit auch "Beweise".

Ich kenne inzwischen 2 Beispiele, bei denen eine derartige Petition "Wunder" gewirkt hat.

Das braucht aber was Zeit, schnell ist der Ausschuss nicht.
zeit ist genau dass, was ich nicht habe
nach 2 monaten mietzahlungen im rückstand, :5:

ich versuche geld für die krankenkasse zu organisieren, denn ich muss ja ständig zum arzt, wegen medikamente
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#388

Beitrag von Koelsch »

Dein Anwalt soll bitte beim SG umgehend klar machen, das sind alles Sachen von "vor langer Zeit". Großenteils liegen die, wie Du sagst, dem JC vor - es ist daher absolut unverhältnismäßig, wegen angeblich fehlender "uralter" Unterlagen, derzeit fällige Leistungen zu verweigern insbesondere, Dich ohne KV-Schutz dastehen zu lassen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#389

Beitrag von marsupilami »

Für alle Zeiträume, für die abschließende EKS vorliegt, können doch keine Unterlagen mehr gefordert werden!
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#390

Beitrag von Koelsch »

Wenn die aEKS beschieden wurde und der Bescheid bestandskräftig ist, dann sehe ich das auch so.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#391

Beitrag von Olivia »

Am besten bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts eine einstweilige Anordnung erwirken, dass ab sofort Leistungen ausgezahlt werden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#392

Beitrag von germanempress »

Das SG ist da anderer Meinung 😣

es wäre kein Gewinn in Aussicht

RA hat mir zum abmelden des Gewerbes geraten , damit ich Sozialhilfeantrag stellen kann

und dann privat Insolvenz anmelden

ICH BIN JETZT SOWEIT, DASS ICH ES NACH 23 JAHREN ALLES HINSCHMEIßEN WERDE.
MEINE KRAFT IST AM LIMIT
NOCH MEHR SCHULDEN GEHT NICHT





er hat mir aber nicht gesagt, wie lange ich zeit habe, um den Rückbau des Geschäftes zu bewerkstelligen.
muss ja alles ausräumen und hab ja Kündigungsfrist einzuhalten

woher ich die finanziellen Mittel nehmen soll auch nicht

garantieren kann er mir auch nicht, ob ich Leistungen erhalte

außerdem
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#393

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Jun 2018, 11:32 Für alle Zeiträume, für die abschließende EKS vorliegt, können doch keine Unterlagen mehr gefordert werden!
DOCH
SG STIMMT DEN ANFORDERUNGEN ZU, DASS ICH DIE BELEGE UNGESCHWÄRZT VORGELEGT WERDEN MÜSSEN, WEIL ES NICHT KLAR ERKENNBAR SEI, WENN ICH NAME UND UNTERSCHRIFT UNKENNTLICH MACHE

DATENSCHUTZ INTERESSE NULL

ich muss von 2013 an alle Belege erneut komplett mit Kassenbuch UND meinen privaten Aufzeichnungen vorlegen.

obwohl ich nun zu dem schweren entschluss gekommen bin das Gewerbe abzumelden
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#394

Beitrag von Koelsch »

Sch......

Versuch vielleicht mal wegen der Insolvenz hier https://www.team-u.de/team-u/team nachzufragen, ob die helfen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#395

Beitrag von germanempress »

welchen Antrag muss ich denn nun wo stellen?

was für Unterlagen werden außer Miete benötigt?

SB hat es nun endlich geschafft mich in die Knie zu zwingen.
denn die eine Zweigstelle hab ich ja auf sein drängen aufgegeben.
jetzt hat er gewonnen, denn ich bin am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#396

Beitrag von Koelsch »

Du musst dann einen "ganz normalen" ALG II Antrag stellen, aber eben ohne Gewerbe und mit Nachweis, dass das Gewerbe abgemeldet ist.

Ich könnt platzen, wenn ich so was lese
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#397

Beitrag von Günter »

Wenn das Gericht sagt kein Gewinn in Aussicht (rückwirkend) dann muss rückwirkend auch der volle Regelsatz + KdU bewilligt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#398

Beitrag von germanempress »

Also keine EKS oder sonstige Belege?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#399

Beitrag von germanempress »

Günter hat geschrieben: Di 12. Jun 2018, 22:53 Wenn das Gericht sagt kein Gewinn in Aussicht (rückwirkend) dann muss rückwirkend auch der volle Regelsatz + KdU bewilligt werden.
wenn ich die vollständige Notizen für mein erstelltes Kassenbuch plötzlich von 2015 an
vorlegen kann und die Darlehengeber offenlegen kann, weiß ich nicht mal, ob ich das Geld was ich erhalten habe evtl zurückzahlen muss.

da wird nix mehr bewilligt
die arbeiten mit dem SG zusammen, wie sonst komm ich mir verarscht vor
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#400

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Sa 9. Jun 2018, 11:32 Für alle Zeiträume, für die abschließende EKS vorliegt, können doch keine Unterlagen mehr gefordert werden!
ANSCHEINEND SCHON
DENN DER EIGENTLICHE ZEITRAUM, WAR LETZTES JAHR JUNI BIS DEZEMBER 2017, WO DIE LEISTUNGEN VERWEIGERT WURDE

NUN WIRD GEFORDERT, DASS ICH RÜCKWIRKEND BIS 2015 DIE ABGESCHLOSSENEN SACHEN NACHWEISE

:5:
Am Ende
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