keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#176

Beitrag von germanempress »

Habe jetzt erst mit dem Kassenbuch begonnen.
Da sind natürlich auch die Zweckgebundenen Darlehen mit eingetragen, davor habe ich nichts dergleichen geführt, außer die EKS
da ist ja meiner Meinung nach alles dargelegt, (jedenfalls fast, denn Telefon hab ich ja nur zum Teil angegeben)
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#177

Beitrag von Koelsch »

Nicht das Gericht regt Einstellung an, sondern das JC sagt: Wir haben alles richtig gemacht, also bitte Ablehnung des Eilantrags

Trotzdem, wenn Du da noch mehr an Angaben machen kannst, dann ist das sicher nützlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#178

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 26. Sep 2017, 16:10 Hatte dem Anwalt schon eine Auflistung gemacht.
praktisch eine EKS
Der Anwalt wollte auch eine EKS haben? :verwirrt:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#179

Beitrag von germanempress »

Ja die wollte er haben, damit er dem Gericht was vorlegen kann.
Deshalb frage ich mich , was da noch alles vorgelegt werden soll.

Muss wieder an die Arbeit
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#180

Beitrag von Olivia »

Können denn die verlangten Unterlagen für die Vergangenheit nachproduziert werden? Liegen evtl. Aufzeichnungen vor, die man in Form bringen könnte?
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#181

Beitrag von germanempress »

Ich werde die Darlehen, die ich für mein Geschäft erhalten habe exakt auflisten und auch das Geld, was ich von meinen Leistungen auf mein Geschäftskonto überwiesen habe.

Bis Freitag hab ich nicht viel zeit.

Kann die Sachen ja nur im Büro erledigen, also nur, wenn ich dahin fahre.
Hatte ja alles aufgegeben (im anderen Geschäft hatte ich auch mein Büro)
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#182

Beitrag von Olivia »

Könntest Du nicht ein getrenntes Geschäftskonto eröffnen? Das macht die Sache sicher leichter.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#183

Beitrag von Koelsch »

Bringt aber allenfalls etwas für die Zukunft
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#184

Beitrag von germanempress »

Hatte damals mit Euch beschlossen ( Aufgrund der Probleme mit dem Amt)
ein Separates Konto NUR für das Geschäft zu eröffnen.


Die Leistungen gingen auf mein privates Konto.
Von den Leistungen, die ich erhalten habe, sind monatlich Beträge auf mein Geschäftskonto überwiesen worden, mit dem Vermerk "privateinlage"

Ich Kapier trotzdem nicht, was ein Kassenbuch mit der Leistungsbewilligung vom Mai zu tun hat.
Die haben doch die ganze Zeit gezahlt und keine Forderungen diesbezüglich in die EGV gesetzt
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#185

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 26. Sep 2017, 21:00Von den Leistungen, die ich erhalten habe, sind monatlich Beträge auf mein Geschäftskonto überwiesen worden, mit dem Vermerk "privateinlage"
So wie ich das JC einschätze, wird das als Einkommen angerechnet.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#186

Beitrag von Koelsch »

Darüber wird man erfolgreich streiten können.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#187

Beitrag von germanempress »

moin

ich bin am Ende

ich kann einfach nicht mehr. Werde alles verlieren und mit Schulden unter der Brücke wohnen.
ich weiß nicht mehr weiter.

konnte erst gestern die Geschäftsmiete bezahlen können, weil ich mir es zusammen pumpen muss.


Es soll eine BWA vorgelegt werden, da meine Angaben über die Einnahmen nicht ausreichend wären.

genau steht drin.

Hält der Antragsgegner an seinen Rechtsauffassung fest.
Die nunmehr hereingereichte Ausstellung der Antragstellerin ist nicht geeignet den jeweiligen Monate sind Gewinn mit ausreichender Sicherheit zu ermitteln.
Hierfür sind monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung vorzulegen anhand deren Plausibilität geprüft werden kann.



dazu hab einen Link bekommen, wo ich mir runterladen soll.

nur damit endlich eine Entscheidung für das eilverfahren getroffen werden kann.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#188

Beitrag von germanempress »

Das Schreiben vom Anwalt

Wenn Sie richtige betriebswirtschaftliche Auswertung hätten wäre das Verfahren sicher einfacher

Dazu hat er mir einen Link geschickt


Warum hat dieser Vollhorst mir das nicht gleich gesagt ich bin sowas von abge........


Wie soll es so für mich weitergehen???
ich kann echt nicht mehr
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#189

Beitrag von Olivia »

Anwalt wechseln. Das bringt doch nichts, wenn bis heute immer noch keine Eilentscheidung durch ist. Was ist da nur los? Ich verstehe das nicht.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#190

Beitrag von marsupilami »

Auch wenn ich jetzt Haue - von Dir, Admin, Mods, anderen Foristen - bekomme:

Nach dem, was ich hier mitlese, kann ich nur raten:
Einen Schnitt machen.
Ganz tief, schmerzhaft, bitter.

Die Selbstständigkeit aufgeben, nicht mehr daran klammern.

Du pumpst Dir die Miete für die Geschäftsräume zusammen.
Wie oft schon?
Wo kommt das Geld für diese Miete im nächsten Monat her? und im übernächsten?
Wo kommt das Geld für Strom und andere Nebenkosten her?

Wo kommt das Geld für die Wohnungsmiete her?
Auch zusammengepumpt?

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, hängt ja auch noch ein Pflegefall dran.

Denn überleg' mal: selbst wenn Dein Geschäft florieren würde, wenn Du weg vom JC wärst, müsstest Du eine Buchführung laufen haben.
Mindestens eine "einfache" Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Ansonsten hättest Du das Finanzamt an der Backe. Die sind vielleicht etwas geduldiger, aber mindestens genauso penetrant.
Frag dazu die anderen Selbstständigen hier.

Und Buchführung scheint mir nicht Deine Stärke zu sein.
Hast Du Dir wenigstens eine Aufstellung gemacht, bei wem Du Dir privat wann wieviel "gepumpt" hast?

Schau nach, wie schnell Du aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume rauskommst.
Denn vermutlich ist auch da eine Kündigungsfrist zu beachten und solange ist die Miete zu bezahlen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#191

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
In einem anderen Thread wurde aus völlig anderem Grund ein .pdf verlinkt.

Aber genau im Anschluß an die betreffenden Ausführungen kommt das Thema "Prüfkriterium Gewinnermittlung", das wiederum genau hierher passt.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 90#p453690
Ab Seite 14

Offenbar hält sich Dein JC an genau diese Vorgaben.
Kannst Du entsprechende Rechnungen vorlegen?
Hast Du eine - selbst einfache - Buchführung?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#192

Beitrag von germanempress »

glaub mir,daran hab ich auch schon gedacht, deshalb habe ich ja eine Zweigstelle aufgegeben, die mich auch ne menge Geld gekostet hat.
da ich ja kein eigenes Auto habe und Leute bezahlen musste, die das Geschäft ausgeräumt haben.
das war hab ich auch auf Anraten vom Amt gemacht.

deshalb bin ich nicht weiter gekommen.
und die BWA ist meiner Meinung nach mit dem erstellen der EKS deutlich mitgeteilt worden.

wie soll ich denn deiner Meinung nach die kommenden Monate bewerkstelligen, wenn ich durch die Aufgabe des Geschäftes gar keine Einnahmen mehr habe.
die kosten für Renovierung und ausräumen hab ich nicht. und das Geld von den Schulden muss auch zurück gezahlt werden.

einen Job zu finden, wo ich mich auch noch um ein pflegebedürftigen Angehörigen kümmere, der noch 80 km von hier wohnt ist ja auch schnell gefunden, besonders in meiner gesundheitlichen Lage.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#193

Beitrag von Koelsch »

Ganz so negativ sehe ich Marsu's Vorschlag leider nicht.

Die Frage muss man sich wirklich bei Dir stellen. Das JC setzt offensichtlich Himmel und Hölle in Bewegung, Dich an der Geschäftsausübung zu hindern, wo es nur kann. Ein leider viel zu oft zu findendes Erscheinungsbild.

Ich hege immer noch tiefe Bewunderung für die knallharte Haltung eines guten Bekannten von mir.

Er ist (und bleibt) mit Herz, Seele und, eigenzüngig verkostet, großem Können Koch.

Durch betteln etc. hatte er es geschafft, sich einen Imbisswagen zu kaufen und einen ordentlichen Stellplatz zu mieten. Er bekam einen ordentlichen Stellplatz auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters, er eröffnete und konnte mir bereits nach wenigen Tagen melden: "Ich bin jeden Tag lange vor Feierabend restlos ausverkauft. Die Menschen stehen Schlange für meine Leckerchen."

Wir haben dann dem JC die fällige vEKS eingereicht, basierend auf steigenden Gewinnen und der klaren Aussage: "Erkennt das bitte so an, dann bin ich in 8-9 Monaten in der Bedarfsdeckung und weg von Euch."

JC sah es etwas anders: Man rechnete zum einen die Tilgungen für den Kauf des Imbisswagens als "nicht nötig", denn er hätte ja den Tilgungsbeginn verschieben können auf irgendwann. Dann rechnete man den höchsten Monatsgewinn plus Tilgung plus Strom, Reinigungsmittel, Einkaufsfahrten, 50% des Wareneinkaufs (!) u. Wasserkosten (Höhe sei ja nicht nachgewiesen .... in der vEKS :arge: ) ab dem ersten Tag als Gewinn. Grottenfalsch und mit Sicherheit ganz leicht anfechtbar insbesondere der dicke Posten Wareneinkauf.

Er machte etwas anderes und ich bewundere ihn dafür. An dem Tag, als dieser Bescheid bei ihm eintrudelte ging er zum Gewerbeamt, meldete sein Gewerbe ab, kündigte den Standplatz fristlos und teilte dem JC mit - ab heute volle Leistung, ich habe mein Gewerbe abgemeldet, weil ihr mich mit Eurer Art der Gewinnermittlung in den Ruin treibt. Das ganze begleitet von einem Schreiben des Kreditgebers für den Imbisswagen, der wegen der Nichtanerkennung der Tilgungen den Kreditvertrag fristlos kündigte.

Schluss, Ende aus ...... und jetzt gehört der Imbisswagen dem Kreditgeber, der geschätzte Restwert ist natürlich geringer als die Kreditsumme, da darin ja auch Stellplatz enthalten war. Tja, und dann gibt's eine Vereinbarung mit dem Kreditgeber, eLB hilft "hin und wieder" fast unentgeltlich im Imbisswagen, im Gegenzug werden aber in ganz kleinen Schrittchen seine Schulden verringert. Verwertbares Einkommen hat er daraus nicht, er erhält ein "Taschengeld" von € 100 im Monat für seine gelegentliche Hilfe - in bar natürlich. :unschuld:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#194

Beitrag von germanempress »

ich habe ein Kassenbuch angefangen,(ab Mai 20170 weil ich ja bisher laut dem forum hier nicht
verpflichtet sei.
bis Mai wurde es auch immer angenommen vom Amt.

bei 3 Anwälten, die bisher nie in meinem Interesse gehandelt haben, wird die Auswahl echt schwierig
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#195

Beitrag von germanempress »

Also wenn ich das richtig verstanden habe,

verkaufe ich mein Geschäft und bleib auf meinen kosten sitzen.
kann für 100 Euro Taschengeld verdienen

und von was lebe ich und bezahlt dann das Sozialamt meine Miete KDU?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#196

Beitrag von germanempress »

ich muss erstmal was arbeiten, damit bisschen Geld reinkommt.

mache mir später Gedanken

Danke
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#197

Beitrag von Günter »

Als Erstes solltest du dir Gedanken machen ob du weiterhin die Kraft und die Nerven besitzt, die Selbstständigkeit gegen die Widerstände durchzuhalten.

Wenn ja, werden wir natürlich versuchen mit dir zusammen eine passende Strategie für den Prozess zu entwickeln. Dazu gehört natürlich auch die Überlegung ob du eine Chance siehst denen irgendwann zu entkommen und auf eigenen Füssen zu stehen. Oder ob du die Chance siehst jetzt soviel Umsatz (einschl. vorenthaltenen ALG II) zu erwirtschaften, dass du deine Darlehen ganz oder teilweise tilgen kannst und dann mit einem blauen Auge aus der Selbstständigkeit zu schlüpfen kannst oder in die Gewinnzone, ich meine damit nicht 200 € Überschuss sondern wenigstens eine Größenordnung ab 500 € aufwärts, kommst.

Wenn nein, dann müssen wir gemeinsam nachdenken, wie du die Abwicklung und deine Zukunft am besten meistern kannst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#198

Beitrag von marsupilami »

Jetzt aktuelle ein Kassenbuch zu führen, wird nicht ausreichen.
Denn es geht ja in dem Verfahren um Nachweise für zurückliegende Zeiträume!

Ich tue mich schwer damit, dass Du aus diesem Forum die Information hast, Du bräuchtest keine Buchführung.
Buchführung muss immer sein, wenn Du ein Geschäft, einen Laden führst.
Selbst die Gemüse- und Käseverkäufer mit ihren Marktständen haben doch fast alle eine Registrierkasse mit Beleg für den Kunden und logischerweise auch für sich!
Nein, das ist nicht doppelte Buchführung oder gar Bilanz!
Das fordert das Finanzamt.
Vom JC mal ganz abgesehen.

Ich glaube, das war ein Mißverständnis.

Aber unabhängig davon mach ich weiter den Bösen - Günter und Koelsch dürfen dann den "Guten Cop" machen.

1.) Nicht genügend Umsatz, um die Ladenmiete für einen zu erwirtschaften - aber Du jammerst, dass Du vom JC gezwungen wurdest, den 2. Laden dicht zumachen. Wenn Du niemanden hast, der in dem 2. Laden Umsatz macht, bleibst Du logischerweise auf den vollen Kosten hocken, wenn da nichts geht.

2.) Du bist gesundheitlich offenbar so angeschlagen, dass Du eben nicht wirklich Vollzeit mind. 5 Tage die Woche 8 Std. pro Tag im Laden arbeiten kannst. Dazu kommt Vor- und Nachbereitung, sauber machen, Buchführung, .... d.h. Du hast mind. ein 10-12 stündigen Arbeitstag.

Dazu hast Du
3.) noch einen Pflegefall in - ohne Auto - größerer Entfernung. Denn mit Öffentlichen sind das ca. 2 Std. einfache Strecke.

Wenn ich dann - geschönt - rechne: 9 Std. Arbeitszeit im und für den Laden, 3 Std. Fahrtzeit, 2 Std. bei dem Pflegefall für Pflege, sauber machen, Wäsche, ..., d.h. Du hast bei eigener angeschlagener Gesundheit einen 14-stündigen Arbeitstag.
Da ist noch nichts für Dich eingekauft, Essen zubereitet, die eigene Wohnung sauber, .....

Was glaubst Du, wie lange Du das noch durchhälst, bevor Du komplett zusammenklappst und für lange Zeit im Krankenhaus landest?
Und dann geht gar nichts mehr.
Kein Umsatz, die Kosten für den Laden aber bleiben.
Der Pflegefall bleibt auch "liegen" im wahrsten Sinne des Wortes.

Mein Fazit: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#199

Beitrag von Günter »

Ich tue mich schwer damit, dass Du aus diesem Forum die Information hast, Du bräuchtest keine Buchführung.

Es ging nicht um Buchführung sondern um die Frage Kassenbuch ja oder nein. Da war die Antwort nein.

Jeder, der ermittelt Einnahmen X, Ausgabe Y Gewinn/oder Verlust = X-Y = Z macht eine vereinfachte Buchführung.


Ansonsten bin ich fast geneigt, entgegen meinen sonstigen Gewohnheiten marsu zuzustimmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#200

Beitrag von Olivia »

Ich sehe leider auch schwarz. Wenn bis jetzt kein Kassenbuch existiert und sich schon drei Anwälte erfolglos abgemüht haben, eine vorläufige Leistungsbewilligung zu erwirken, und stattdessen Schulden aufgelaufen sind und immer weiter auflaufen, dann wird das nicht gut ausgehen. Wichtig wäre eine klare Trennung gewesen zwischen betrieblichen Ausgaben und privater Lebensführung und dem dazu nötigen Existenzminimum.

Das Jobcenter wird sich mittlerweile in seiner Meinung bestätigt sehen, dass zusätzliche Einnahmequellen existieren, wenn über Monate (Jahre?) kein Druck gemacht wurde, das Existenzminimum zu erlangen.

Allein für die Schuldentilgung ist wie Günter zutreffend schrieb, ein Überschuss von mehreren Hundert Euro pro Monat nötig. Damit ist aber noch kein Anrechnungsbetrag erwirtschaftet, geschweige denn ein Beitrag zum Lebensunterhalt. Bei Überschuldung droht zusätzlich die gewerbliche Insolvenz.

Hier ist leider eine richtige Abwärtsspirale im Gange!
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