keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#1

Beitrag von germanempress »

Hallo,

es ist mal wieder soweit, SB spurt wieder nicht.

Weiterbewilligungsantag wurde von mir gestellt. SB wollte dazu erst die abschließende EKS.
SB hat abschließende bekommen. Weiterbewilligung nicht bearbeitet, weil noch Fragen zur EKS geklärt werden
müssten. :3:

Kein Geld auf dem Konto :5:
Miete und sonstige Kosten sind offen.

Und dann fragen die, wieso ich mir ein privates Darlehen besorge, wenn die nicht zahlen :Fränkin:

Kann ich ein Vorschuss auch schriftlich beantragen?

Schaffe es nicht dahin zu gehen, brauch das Geld dringend, will nicht aus der Wohnung fliegen
Am Ende
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#2

Beitrag von Koelsch »

Hast Du schriftlich, dass SB'chen nicht zahlt, weil er noch Fragen zur EKS hat?

Klar kannst Du Vorschuss schriftlich beantragen, sinnvoller aber ist, wenn Du das schriftlich hast, Eilantrag beim SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#3

Beitrag von germanempress »

um die Höhe des Leistungsanspruches Festsellen zu können, muss zunächst die Höhe des Einkommens aus ihrer selbständigen Tätigkeit ermittelt werden.....

Die Fragen sind danach gestellt und soll bis zum 15. juni erledigt sein,

bis dahin wird mein Vermieter nicht warten.


Außerdem will SB wissen warum die Einzahlungen aufs Konto größer ist als meine Einnahme.

Es hat sich ein
Darlehensgeber gefunden, der mir allerdings nur zur Überbrückung Geld geliehen hat. Durch Krankheit und Pflege eines Angehörigen und aufgabe eines Geschäftes sind einige Defizite entstanden, die ich in Bargeld als Darlehen bekommen habe
( ich kann es zurückzahlen oder er bekommt Ware oder Anwendungen von mir) jedoch habe ich keine Belege in die EKS diesbezüglich getan, weil ich nicht weiß, wie ich das umschreiben bzw. belegen soll.

Hab schon meine Last, dass der SB überhaupt kapiert, das ich Darlehen in Form von Überweisungen erhalten .
SB kapiert es nicht, warum bei den Kontoauszügen Geschäfts-bezogenes Darlehen drauf steht.

Habe zum 3. mal die Darlehnsvereinbarung, die ich mit euch ausgearbeitet habe vorgelegt.
Die Aufstockung kann erfolgen, sobald Geld benötigt wird, die dann auf meinem Konto als Darlehen ausgeschrieben ist, und natürlich mit geschwärzten Namen.
Was das nun mit der Weiterbewilligung zu tun hat weiß ich auch nicht.

Aufs Gericht kann ich nicht gehn, da ich ab morgen wieder am arbeiten bin.

ich kann nochmal ein schreiben hier reinstellen, das ich HEUTE noch einwerfen muss, damit ich wenigstens ein Vorschuss erhalte
Am Ende
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#4

Beitrag von Koelsch »

Dann schreib mal und wir gucken.

Ist das der Vermieter für die Geschäftsräume oder für die Wohnung, der nicht so lange wartet?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#5

Beitrag von germanempress »

Beide warten nicht gerne auf Ihre Miete
Am Ende
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#6

Beitrag von Koelsch »

Klar, aber Wohnungvermieter kann erst bei Rückstand von mehr als 2 Mieten "richtig unangenehm" werden, vorher kann er nur meckern und drohen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#7

Beitrag von germanempress »

Aha
dann bin ich ja beruhigt, denn der Wohnungsvermieter hat schon angefangen zu jammern, weil die miete net pünktlich kommt.
Er würde auch gerne seine Nichte in die Wohnung lassen, weil ich ja immer so unpünktlich zahle.

Dann kann mir ja nix passieren
Am Ende
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#8

Beitrag von Koelsch »

Eigenbedarfskündigung, doch das kann er leider. Dazu braucht er nicht mal 'nen Grund.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#9

Beitrag von Olivia »

Das ist meiner Meinung nach vom Jobcenter die Retourkutsche für die Weiterbildung.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#10

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 19:02 Eigenbedarfskündigung, doch das kann er leider. Dazu braucht er nicht mal 'nen Grund.
Wirklich? Früher musste wenigstens noch ein Grund genannt werden, z.B. Einzug der Tochter zum Studium o.ä.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja klar, solch einen "Grund" braucht er
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#12

Beitrag von Olivia »

Wenn der Grund nachträglich entfällt (weil sich die Tochter umorientiert oder dergleichen), geht die Kündigung trotzdem durch.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12352
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#13

Beitrag von Pegasus »

Oli dann könnte der Mieter Schadensersatz einklagen. Habe ich vor einigen Jahren gelesen aber das tun wohl die wenigsten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#14

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 17:45 Klar, aber Wohnungvermieter kann erst bei Rückstand von mehr als 2 Mieten "richtig unangenehm" werden, vorher kann er nur meckern und drohen.
genau das hat mir SB am Telefon gesagagt

Vorschuss könne er nur von 100 Euro gewähren :kopfkratz:

Die Bearbeitung dauert noch, weil sie unte besetzt sind.

habe mir wieder privat Geld leihen müssen, damit ich wenigstens die halbe Miete bezahlen konnte :Steinbrueck:

Bisher noch kein Geld erhalten, da muss ich wohl noch Geduld haben meinte SB
Am Ende
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#15

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Mo 5. Jun 2017, 20:07 Das ist meiner Meinung nach vom Jobcenter die Retourkutsche für die Weiterbildung.
Welche Weiterbildung?
Am Ende
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#16

Beitrag von Olivia »

Die mit der Reise.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35520
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#17

Beitrag von marsupilami »

Warum läßt Du Dich auf Telefonate, auf Hören-Sagen ein?

Nur was JC schriftlich von sich gibt, zählt!!
Alles andere ist Hinhalte-Taktik!

Nur noch schriftlich kommunizieren!
Und wenn Du dort aufschlägst um Vorschuß zu holen, dann nur in Begleitung mit direktem Notizen anfertigen oder wenigstens anschließendem Gedächtnis-Protokoll.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#18

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#19

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: So 18. Jun 2017, 09:44 Die mit der Reise.
das Weiterbildung habe ich nicht mit rein genommen.
war schon genug Streß, dass ich mich den halben tag dort hin setzen musste, weil ich mich zurück melden musste, um mein perso vorzuzeigen, damit die mich aus dem System austragen.

ich werde mit Sicherheit keinen Antrag mehr auf ortsabwesenheit beantragen.
Am Ende
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#20

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: So 18. Jun 2017, 10:04 Warum läßt Du Dich auf Telefonate, auf Hören-Sagen ein?

Nur was JC schriftlich von sich gibt, zählt!!
Alles andere ist Hinhalte-Taktik!

Nur noch schriftlich kommunizieren!
Und wenn Du dort aufschlägst um Vorschuß zu holen, dann nur in Begleitung mit direktem Notizen anfertigen oder wenigstens anschließendem Gedächtnis-Protokoll.
weil ich einfach keine Zeit habe mich vor Ort mit denen auseinander zu setzen außerdem schaff ich das mental nicht.
kümmere mich um meine demenz kranke Mutter, die 1,5 Std Fahrtzeit von mir wohnt.

was soll Ich denn denen schreiben?
wenn die unterbelegt sind und die Anträge nicht bearbeitet werden.

hatte ja schriftlich angefragt, was die abschließende EKS mit dem Neuantrag zu tun hat.
Am Ende
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#21

Beitrag von Koelsch »

Ich würde mich beim Kundenreaktionsmanagement der BA in Nürnberg beschweren, unterbesetzt kann nicht bedeuten, dass Dein Antrag nicht zügig bearbeitet wird. Das ist auch in der Rechtsprechung meines Wissens gesichert. Und genau für den Fall, dass es "was länger dauert" hat der Gesetzgeber den § 41a SGB II geschaffen:

Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#22

Beitrag von germanempress »

HAB GRAD POST BEKOMMEN

Leistungsgewährung abgelehnt



kein nachvollziehbarer Einblick in die Einkommensverhältnisse, da kein Kassenbuch geführt wird und keine Mitwirkung


Der zweite Monat, wo keine Miete bezahlt wird.

Geschäft und Wohnung sind im Rückstand

Super geht es mir
Am Ende
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#23

Beitrag von Olivia »

Kannst Du das Schreiben mal hochladen, falls da noch mehr drinsteht? Das kann doch nicht sein, dass einfach die Leistungen abgelehnt werden!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#24

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, da müssen wir mal das Schreiben sehen, um genau reagieren zu können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
germanempress
Benutzer
Beiträge: 557
Registriert: Do 15. Aug 2013, 14:19
Wohnort: Im Herzen Hessens

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#25

Beitrag von germanempress »

ich versuche es hier reinzustellen
Am Ende
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“