keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#426

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 08:25 Jaaa, mal ruhig mit Tipp-Ex auf den Kontoauszügen rum!

Was, wenn Du dann selber mal was nachschauen willst?

ich mach das natürlich auf ner Kopie.
die originale bleiben unberührt


Was, wenn im schlimmsten Fall die ganze Gechichte vor Gericht landet und Richter*in sagt:
Bitte Kontoauszüge vorlegen. Ungeschwärzt.
Dann meint er/sie latürnich auch ohne Tipp-Ex!!
Am Ende
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#427

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 10:15 Antrag abgegeben

unfreundlich ist milde ausgedrückt

die Dame meinte, ich soll mir keine große Hoffnung machen, da ich ja schon bekannt sei und nochmal ein Antrag zu stellen würde die ganze Situation nicht besser machen.

hab ihr gesagt, dass es sich um ein grusi Antrag handelt, weil ich meine Verbindlichkeiten nicht decken kann.

und nachzahlen tun wir hier auf keinen Fall etwas, das sollte mir klar sein.
wenn überhaupt der Antrag genehmigt wird, wovon sie NICHT ausgeht
war ihr komentar


:5:


is ja ne echt tolle Hilfe
bin überwältigt von soviel Hilfsbereitschaft
Dieser Kundenkontakt entspricht nicht den Leitlinien und der Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit. Dort heisst es:
Aufgabe des Beraters bzw. Vermittlers ist es, das Lösungspotenzial des Kunden zu aktivieren und nach möglichen Ansatzpunkten in der Kundensituation selbst zu suchen. In jedem Erstgespräch sollte die Grundstruktur der Problembearbeitung für den Kunden transparent und entsprechende Ansatzpunkte für die Umsetzungsphase thematisiert werden.

Die Handlungsform der Beratung ist wesentlich von der „situativen Intelligenz“ der Fachkräfte abhängig, die strukturiert und lösungsorientiert vorgehen, aber gleichzeitig flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren müssen.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 394299.pdf
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#428

Beitrag von Olivia »

Mindestanforderungen für Darlehen unter Freunden: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=22639
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#429

Beitrag von Koelsch »

Mach Dir dazu eine Gesprächsnotiz mit Datum, Uhrzeit, Name der "netten" Kraft.
Wenn es irgendwie geht, nimm zu den nächsten Terminen (die kommen, da kannst Du zuversichtlich sein :zwinker: ) irgend jemanden mit.

Und halte schon jetzt mal einen möglichen Eilantrag an's SG im Auge. Damit würde ich nicht zu lange warten, da helfen wir ggf. bei der Bemeckerung Deines Entwurfs
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#430

Beitrag von marsupilami »

Grusi?
Grundsicherung?
Die wird doch nicht beim Job-Center beantragt?

Wenn Du Grundsicherung beantragst, würde das bedeuten, dass Du nicht mehr erwerbsfähig bist.

Ich blicke ja schon lange nicht mehr durch in diesem Thread, aber jetzt überhaupt nicht mehr.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#431

Beitrag von Olivia »

Was ich nicht verstehe, wieso kein Eilantrag beim SG gestellt wurde, als die Unterdeckung eingetreten ist bzw. sogar Schulden angefallen sind.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#432

Beitrag von Koelsch »

Nein, es wird/wurde ganz normal ALG II beantragt nicht GruSi. Die Bezeichnung ist falsch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#433

Beitrag von marsupilami »

Aha.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#434

Beitrag von Olivia »

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll [...] den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__1.html
Daraus folgt zweierlei.

1.) Grundsicherung für Arbeitslose = ALG II.

2.) Die TE hat (zumindest aus Sicht des Jobcenters) ihren Lebensunterhalt auf "andere Weise" bestritten, und zwar durch Kredit- und Darlehensaufnahme. Dadurch fühlt sich das Jobcenter in seiner Rechtsauffasung bestärkt, dass keine Hilfebedürftigkeit vorgelegen hat.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#435

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 12:51 Grusi?
Grundsicherung?
Die wird doch nicht beim Job-Center beantragt?

Wenn Du Grundsicherung beantragst, würde das bedeuten, dass Du nicht mehr erwerbsfähig bist.

Ich blicke ja schon lange nicht mehr durch in diesem Thread, aber jetzt überhaupt nicht mehr.

woher soll ich denn wissen, was der Unterschied ist?
Wenn ich fachliche Kompetenz hätte, wäre ich net hier.
is schon schlimm genug
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#436

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 12:12 Mach Dir dazu eine Gesprächsnotiz mit Datum, Uhrzeit, Name der "netten" Kraft.
Wenn es irgendwie geht, nimm zu den nächsten Terminen (die kommen, da kannst Du zuversichtlich sein :zwinker: ) irgend jemanden mit.

Und halte schon jetzt mal einen möglichen Eilantrag an's SG im Auge. Damit würde ich nicht zu lange warten, da helfen wir ggf. bei der Bemeckerung Deines Entwurfs


hab mir den Namen net aufgeschrieben 😣

Einladung bin ich auch beim letzten mal gefolgt, was mir aber keine Bewilligungen eingebracht hat.

Eilantrag ?

soll ich den unter der Brücke schreiben :5:

mal sehn, was wieder für Unterlagen gefordert werden, denn vermerkt bin ich ja eh dort schon, da die nette Person nach meinem aktenaufruf noch unfreundlicher wurde.

nehme beistand mit beim nächsten mal
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#437

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja nicht zu lange warten mit Eilantrag. Und wenn Du den Namen nicht weist von der "netten" SB, dann Zimmernummer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#438

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 22:06 Deswegen ja nicht zu lange warten mit Eilantrag. Und wenn Du den Namen nicht weist von der "netten" SB, dann Zimmernummer
dort gibt's keine Zimmern
nur Plätze die mit der Nummer, die man ziehen muss zugewiesen werden.

ich warte diese Woche mal ab , was passiert

kann mal wieder nix mit nem Eilantrag anfangen.
das hat ja beim Anwalt auch nicht gefunzt :hang:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#439

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 12:05 Mindestanforderungen für Darlehen unter Freunden: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=22639

ich hatte mit eurer Hilfe die Darlehensverträge ausgearbeitet.
denke doch, dass es auch so richtig ist
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#440

Beitrag von Koelsch »

Die Darlehensverträge sollte ok sein - und mach Dir mal nicht in's Hemd wegen Eilantrag. Das bekommen wir schon hin, notfalls auch "mit ohne" Anwalt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#441

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Di 19. Jun 2018, 22:34 kann mal wieder nix mit nem Eilantrag anfangen.
das hat ja beim Anwalt auch nicht gefunzt :hang:
Du kannst auch ohne Anwalt zum Gericht zur Rechtsantragsstelle hingehen und Deinen Eilantrag stellen. Du solltest leere Kontoauszüge mitnehmen. Was macht die Petition? Hast Du die schon eingereicht?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#442

Beitrag von germanempress »

im Moment fehlt mir die zeit, hab mit der Pflege zu tun, Arztbesuche

da gibt's kein internetzugang Unterlagen hab ich auch nicht da.



außerdem muss ich jemanden suchen, der mir das komplette Geschäft übernimmt.


Anwalt hält es nicht für nötig mir zu sagen, ob es da ein zeitlimit gibt.
komm ja nicht so einfach aus dem Mietvertrag
Telefon muss gekündigt werden
stromanbieter
Berufsgenossenschaft usw.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#443

Beitrag von Olivia »

Nur mal so als Anmerkung. Je länger die Eilantragstellung unterbleibt, umso mehr schliesst das Gericht auf Selbsthilfe, unbekannte Einkommensquellen und wird ALG II daher abweisen. Nach dem Motto, wenn andere Dinge wichtiger waren als der Lebensunterhalt, dann wird es so schlimm schon nicht gewesen sein.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#444

Beitrag von marsupilami »

"leere Kontoauszüge" ?
Du meinst sicherlich Kontoauszüge, die belegen, dass das Konto leer ist bzw. nur einen ganz geringen Bestand hat.
Ungeschwärzt und mit ohne Tipp-Ex!

Abgesehen davon Mietvertrag nicht vergessen als Beleg für die Höhe der Miete.
Latürnich belegen Kontoauszüge die Mietzahlungen, aber bei Gericht ticken die Uhren nochmal einen Schlag anders als beim JC.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#445

Beitrag von Olivia »

Um es noch einmal anders auszudrücken. Die TE sollte wohl oder übel alle Bemühungen einstellen, sich "anderweitig selbst zu helfen", d.h. sie sollte keine Überbrückungsdarlehen mehr bei Freunden aufnehmen, keine Kredite mehr und keine Substanzentnahmen mehr aus dem Geschäft. Denn solange dies immer noch weiter geschieht, wird sich das Jobcenter auf den Standpunkt stellen, dass der Leistungsausschluss nach folgender Regelung greift:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann.

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37285.htm
Besser wäre, das Konto zu leeren und dann mit "leeren Kontoauszügen" (d.h. dem Nachweis eines leeren Kontos) einen Eilantrag bei Gericht zu stellen. Solange jedoch immer weitere Darlehensaufnahmen stattfinden, geht ja auch die Selbsthilfe weiter.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#446

Beitrag von germanempress »

@ olivia
warst du denn schon mal in so einer Situation?
denn so einfach ist das nicht, wie du es darstellst.
außerdem bekomme ich das geld nicht geschenkt, sondern muss es wieder zurückzahlen, was momentan nicht möglich ist. daher habe ich meine dienste angeboten, denn sich zu outen ist nicht wirklich ein zuckerschlecken.
Meine Freunde sind aber bereit auch evtl. meine Dienste zu verrechnen.

Habe jetzt meine 3 monatige rückständige Stromrechnung beglichen, damit ich nicht im dunkeln sitze, dazu hab ich natürlich wieder ein Betrag in Darlehen erhalten, weil ich es mir nicht aus den rippen schwitzen kann.
ein Betrag von 50 euro ist nun noch auf dem Konto für telefon und versicherung.



Anwalt hat sich auch gemeldet
Er wird dem SG eine Anfrage stellen, ob die es auch so haben wollen mit den Rückwirkenden bereits abgeschlossenen EKS ab 2015
mit meinen persönlichen und privaten Notizen.

für den Rückbau des Geschäftes gibt es keine Frist laut seiner aussage habe ich da zeit und soll mich auch nicht verrückt machen, denn er rät mir auf jedenfall eine Privatinsolvenz

(dazu hab ich im moment keine nerven)
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#447

Beitrag von Koelsch »

Immer Schritt für Schritt - erst mal muss das JC in seine löchrigen Strümpfe kommen. Hast Du nach Deinem Antrag von denen schon was gehört?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#448

Beitrag von germanempress »

eben Brief erhalten.

ich muss wieder fragen beantworten bis 11. Juli

ich schreib sie gleich auf, muss erstmal runter kommen.
denn die tussi die den Antrag entgegen genommen hat, weiß weder was von der Pflege noch sonst irgendwas .

es läuft wohl doch darauf hinaus, dass sie recht hat mit der nicht Gewährung der Leistung

die suchen ständig nach neuen Sachen

tolles System
hier werden Sie geholfen (oder auch net) :5:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#449

Beitrag von Koelsch »

Stell das Schreiben mal hier ein, dann sehn wir weiter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#450

Beitrag von germanempress »

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