keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#101

Beitrag von germanempress »

Bis jetzt noch keine Nachricht vom RA erhalten.

Hatte ihm gestern nochmal geschrieben, weil ich wissen wollte, warum er eine neue PKH Vollmacht benötigt.
Meine Aufstellung meiner Ausgaben hat er bekommen, ohne die er keinen Eilantrag stellen könne.

fragte ihn auch, ob er der richtige Ansprechpartner sei, weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass er keine Lust hat mich zu vertreten.

habe selbst schon am Gericht miterlebt, wie die Anwälte sich gegenseitig die Gebühren, die sie bekommen zu jongliert haben.
der Kläger, für den ich als Zeuge da war muss jeden Monat 60 abdrücken von seiner Leistung, das war eine krasse Anwältin, die hat ihn davon abgehalten weitere Schritte zu gehn, er sollte lieber von seinem Minimum 60 Euro abdrücken.


Frage:
habe evtl die Möglichkeit ein Darlehen zu bekommen (hoffe das ich es erhalte ) damit ich meine Miete Zuhause zahlen kann.

soll ich es mir auf mein privat Konto überweisen lassen, mit dem Vermerk "Darlehen "
oder besser gegen Quittung in bar, damit ich es selbst einzahlen kann (da ist dann kein buchungsvermerk möglich )

????
Am Ende
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tigerlaw
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#102

Beitrag von tigerlaw »

Du solltest das Darlehen ausdrücklich als solches überweisen lassen.

Setze auch einen Darlehensvertag auf, aus dem hervorgehen sollte, dass das Darlehen zur Überbrückung des Ausfalls der Zahlungen des Jobcenters diene; es sei sofort nach Erhalt der Nachzahlungen des Jobdenters an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#103

Beitrag von germanempress »

Darlehensvertrag neu aufgesetzt.
Kann man das so lassen



Darlehensvertrag Zweckgebunden zwischen

nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt 
Name, Vorname

Straße

PLZ und Wohnort



nachfolgend „Darlehensgeber “ genannt
Name, Vorname

Straße

PLZ und Wohnort



§ 1
Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen in Höhe von
______000,000 _____EUR

Das Darlehen ist Ausschließlich zur Überbrückung des Ausfalls der Zahlungen des Jobcenters.
und bezieht sich nur um die Finanzlücke vorübergehend auszugleichen.


Es ist umgehend nach Erhalt der Nachzahlungen des Jobcenters an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.


Der Sollzins von 3,00 % p.a. ist nur einmalig auf die ungetilgte Darlehnssumme zu zahlen.

Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Zweckgebundenen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.

Betrag über: ................................…

Gutschrift erhalten am............................................

Unterschrift...................................................






Den o.g. Darlehensbetrag erhält der Darlehnsnehmer nach Unterzeichnung des Vertrages als Kontogutschrift auf folgendes Konto

Kontoinhaber
IBAN
BIC
Bank







Sicherheiten
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer das Darlehen ohne Sicherheiten.


Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1.
der Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des
Darlehensnehmers droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird,
2.
der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere wenn
a)
der Darlehensnehmer sich mit mindestens 3 aufeinander folgenden Raten bei
Tilgungsleistungen oder Zinszahlungen in Verzug befindet, ohne den Darlehnsgeben davon in Kenntnis zu setzen
b)
der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten.

§ 7
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vertragsparteien wieder.

Mündliche Nebenabreden sind schriftlich als Ergänzung festzuhalten.
Am Ende
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#104

Beitrag von Koelsch »

....Das Darlehen dient ausschließlich zur vorübergehenden Überbrückung des Ausfalls der Zahlungen des Jobcenters.
und bezieht sich nur um die Finanzlücke vorübergehend auszugleichen.
Und den ganzen "Kram" ab "Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund......." kannst Du nach meiner Meinung streichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#105

Beitrag von Olivia »

Das würde ich auch streichen. Denn die Vermögenslage ist ja schon besonders schlecht (leider).

Ganz wichtig: In dem Vertrag muss die Rückzahlungsverpflichtung genau geregelt sein, und zwar mit genauen Terminen (z.B. immer monatlich zum Monatsersten beginnendmit genauem Startdatum) und zusätzlich mit genauer Ratenhöhe.

Reicht da der Passus "Es ist umgehend nach Erhalt der Nachzahlungen des Jobcenters an den Darlehensgeber zurückzuzahlen"?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#106

Beitrag von Koelsch »

Steht doch da: ....umgehend nachdem JC endlich in die Strümpfe gekommen ist. Das sollte reichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#107

Beitrag von Olivia »

Das ist zwar sachlich genau bestimmt, nicht aber konkret zeitlich mit einem fixen Datum oder einem zusätzlichen spätesten Termin. Reicht das?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#108

Beitrag von Koelsch »

Ja, da das "Anfangsdatum" eben von Dritten abhängig ist
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#109

Beitrag von germanempress »

oki

nehme den Satz raus.


Die Summen (sind ja schon 3 Monate ohne Leistungen) muss ja alles zurückgezahlt werden, sobald ich Nachzahlungen erhalte.
Hoffe das ich auch Rückwirkend die Leistungen erhalte.
Am Ende
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#110

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#111

Beitrag von germanempress »

hab es nochmal verbessert

Darlehensvertrag Zweckgebunden

nachfolgend „Darlehensnehmer“ genannt 
Name, Vorname
Straße
PLZ und Wohnort

nachfolgend „Darlehensgeber “ genannt
Name, Vorname
Straße
PLZ und Wohnort

§ 1
Darlehensgewährung
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein verzinsliches Darlehen ohne Sicherheiten in Höhe von

______000,000 _____EUR

Das Darlehen ist Ausschließlich zur Überbrückung des Ausfalls der Zahlungen des Jobcenters.

Es ist umgehend nach Erhalt der Nachzahlungen des Jobcenters an den Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Der Sollzins von 3,00 % p.a. ist nur einmalig auf die ungetilgte Darlehnssumme zu zahlen.

Der Darlehensnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Zweckgebundenen Darlehens


Betrag über: ................................…

Gutschrift erhalten am............................................

Unterschrift...................................................

Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#112

Beitrag von Olivia »

Der Sollzins von 3,00 % p.a. ist nur einmalig auf die ungetilgte Darlehnssumme zu zahlen.
Ein p.a.-Zins kann nicht nur einmalig fällig werden, sondern wird immer jährlich auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag neu fällig. Insofern ist die Klausel unwirksam und der Vertrag könnte eventuell angefochten werden. Das Jobcenter könnte den Vertrag schlimmstenfalls als ungültig bewerten und das Darlehen als Einkommen anrechnen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#113

Beitrag von Koelsch »

Richtig, also das p.a. streichen, mehr aber nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#114

Beitrag von Günter »

Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung des Ausfalls der ausstehenden Zahlungen des Jobcenters.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#115

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Fr 28. Jul 2017, 08:43Kassenbuch wurde auch nie geführt
Für die Zukunft vielleicht das hier: https://www.berlin.de/jobcenter-neukoel ... enbuch.pdf
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#116

Beitrag von Günter »

Es ist nicht Sinn des SGB II dem eHB zusätzliche Bürokratie an den Hals zu baumeln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#117

Beitrag von Günter »

Mal ehrlich, welchen Unterschied macht es für die Ermittlung des Bedarfs, ob in der EKS für den Juli Bareinnahmen 263,42 € stehen oder noch ein Stück Papier dabei liegt, wo 43 Kleinstbeträge zu dieser Summe aufaddiert sind.

Datenverarbeitung heißt das Stichwort.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#118

Beitrag von Günter »

Um nochmal klarzustellen.

Der Gesetzgeber verlangt eine EKS. Da stehen die Einnahmen für einen kompletten Monat drin, nicht wie im Kassenbuch Kleckerbetrag für Kleckerbetrag.

Was steht dazu im Gesetz?
§ 67a SGB X Datenerhebung

(1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/67a.html
(4) Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/35.html

Die gesetzliche Aufgabe ist die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, dazu werden der Bedarf und das Einkommen nach den Vorgaben des SGB II ermittelt, die Differenz gebildet und ausgezahlt.

Dazu ist kein Kassenbuch erforderlich. Im Gegenteil, die Aufschlüsselung der Einzeleinnahmen kann eine unerwünschte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten.

Und mal so als frage, schützt ein handgeschriebenes Kassenbuch vor Betrug?

Wer sowas glaubt, der hält diesen Staat auch für sozial und Politiker für ehrlich.

Grimms Märchen sind gegenüber einer kreativen Buchhaltung Tatsachenberichte.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#119

Beitrag von Olivia »

Vielleicht macht man daraus mal ein Schreiben an den Anwalt fertig, der die Argumente dann 1:1 an das Jobcenter weiterreicht?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#120

Beitrag von germanempress »

Das mit dem Kassenbuch habe ich jetzt ad acta gelegt.
Ich werde jetzt eins machen und wenn es auch nur für mich ist, dazu habe mir dafür in libreoffice eine Vorlage gedownloadet

So eine kostenlose Version ist der letzte Dreck, weil man lediglich Zahl eingeben kann ansonsten muss man die Vollversion kaufen

Falls ihr hier noch einen Vorschlag habt nehme ich den gern an
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#121

Beitrag von Olivia »

germanempress hat geschrieben: Sa 26. Aug 2017, 11:02Falls ihr hier noch einen Vorschlag habt nehme ich den gern an
Ja, Günters Argumente an den RA weiterleiten, der soll ein Schreiben draus machen und ab damit ans Jobcenter. Das gilt ja für die kassenbuchlose Zeit, für die auch rückwirkend kein Kassenbuch mehr erstellt werden kann.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#122

Beitrag von marsupilami »

Also Vorlagen für Kassenbücher die unter Excel bzw. unter LibreOffice (also LibreOffice Calc) laufen, gibt es reichlich.
Muss man/vrau halt ein bisken suchen und ausprobieren, bis man/vrau was passendes hat.

Ich hätte Dir hier eine als normale Datei, von der ich schon den Blattschutz runtergenommen habe.
Musst halt Deinen Gegebenheiten anpassen.
Vielleicht kommst Du ja damit zurecht.


In der Hoffnung, Dir keinen Dreck anzudrehen .... :unschuld:
Kassenbuch Test 01.ods
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#123

Beitrag von marsupilami »

Sorry, vergessen, die Quelle für obige Datei anzugeben. :arge: :doof:

http://www.hansweitzel.de/LibreOffice.html

Ist mir in diesem Falle besonders wichtig. :unschuld:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#124

Beitrag von germanempress »

Danke
ich probiere es aus

http://www.fgs-ltd.com/de/kassenbuch/kassenbuch.html

hatte mir diese kostenlose Version runtergeladen, eigentlich ganz gut.
eider ist es aber nicht möglich als eigene Datei Monat für Monat zu speichern.

Ärgert mich halt, weil ich meine Zeit verplempert hab um alles einzugeben und kann es nur ausdrucken
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#125

Beitrag von Olivia »

Das Kassenbuch nützt aber nichts für die Zeit, für die bereits eine Klärung beim Sozialgericht vorliegt.
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