keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#151

Beitrag von Günter »

Warum sollte dem Darlehensgeber der Leistungsbezug offen gelegt werden?

Das JC hat keinerlei Befugnisse in Verträge mit Dritten reinzufummeln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#152

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Di 29. Aug 2017, 08:58 Wie ist denn der Fortschritt in dem Fall? Hat sich das Gericht schon gemeldet?

Noch nichts gehört :4:
Anwalt teilte mir mit, dass auch bei einem Eilverfahren einige Zeit vergehen kann, da die Gerichte im Moment total überfordert seien.

Er konnte mir auch keinen Rat geben, in Bezug der wichtigen Untersuchung beim Arzt, den Termin musste ich absagen, weil ich ja nicht Kranken versichert bin.

Ich konnte mir ja noch nicht mal eine AU für die eine Woche geben lassen, wo ich krank im Bett lag.

Ich bettel schon wieder im Freundeskreis rum, damit ich wenigstens meine Miete bezahlen kann.
Kann echt froh sein, das wenigstens der Vermerk "Darlehen" im Kontoauszug als Verwendungszweck aufgeführt ist.

Da ich im Rückstand mit den Zahlungen bin wurde mir gekündigt, mit der Aufforderung die Summe die noch offen ist zu begleichen.

Da ja mit der Aufgabe eines Geschäftes keine Waschmaschine mehr vorhanden ist, hatte ich eine Vereinbarung getroffen, wo die Geschäftswäsche gereinigt wird, das fällt nun auch flach- Keinen Ersatz und auch keine Lösung.
Um es in eine Wäscherei zu geben fehlt mir das Geld.
:5:

Also nichts neues
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#153

Beitrag von Olivia »

Wie lange soll das noch so weitergehen? Denn das Gericht sieht: verschiedene Darlehensgeber gewähren immer weitere Darlehen, damit ist für ein Eilverfahren keine Grundlage gegeben. Sobald Du dort mit leerem Kontoauszug vorstellig werden würdest, müsste etwas passieren! Aber je mehr Darlehen erteilt werden, umso mehr wird Dein Schuldenberg und leider löst sich das Problem davon überhaupt nicht. Das Gericht wertet die Darlehen entweder als bereite Mittel, zumindest aber als Überbrückungsmittel, so dass keine wirkliche Eilbedürftigkeit (mehr) gegeben ist.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#154

Beitrag von Koelsch »

Im Räumungsklagefall zieht sich der Eilantrag ja leider inzwischen auch mehr al 2 Monate, so ungewöhnlich ist das leider nicht. Darlehen aber sollte vom SG nicht als Einkommen, gewertet werden, aber Oli hat nicht ganz Unrecht - so lange noch Geld auf dem Konto.

Ich erinnere mich noch an die Aussage meines "Lieblingsrichters" beim LSG: Tja, so lange noch Geld für Geschäftsmiete vorhanden ist, sehe ich keine Eilbedürftigkeit = Klartext, uns so kam's ja dann auch: Geschäft darf/muss erst vor die Hunde gehen, erst dann ist's eilig.

Aber wie gesagt, das war mein "Lieblingsrichter" - der wollte mich ja später in anderer Sache auch des Saales verweisen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#155

Beitrag von germanempress »

Das Darlehen bekomme ich NUR für meine Wohnung, das wird auf das Konto überwiesen mit dem vermerk dalehen.
Fürs Geschäft erwirtschafte ich noch nicht genug, sodass ich erheblich im Rückstand bin./
Es gibt keine Dispo oder Bankdarlehen.

Da ich zwei konten habe (wie damals mit euch ausklabustert, weils ja auch da wieder emense probleme gab)
Wird mit dem Darlehen ausschließlich meine Miete Strom und Versicherung beglichen.

Von meinen Leistungen habe ich mir jeden Monat auf mein Geschäftskonto ein Betrag überwiesen, sonst hätte ich aufgrund meiner Krankheit nicht halten können
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#156

Beitrag von germanempress »

Ich bekomme auch keine Lebensmittel, meine freunde planen mich ein, wenn sie kochen, oder heben mir auf, wenn was übrig ist.
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#157

Beitrag von Koelsch »

Kann ich leider nur zu gut nachvollziehen, was das für eine Sch... situation ist. Leider bleibt mir nur :Daumen: :Daumen: dass SG endlich vernünftig in die Strümpfe kommt. Die "tolle" Idee, was man noch machen kann, fehlt mir leider. Nach meiner Meinung hast Du alles nur denkbare gemacht.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#158

Beitrag von Olivia »

Kannst Du nicht noch mal beim Anwalt vorstellig werden und Deine Notlage erneut schildern?
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#159

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Mi 20. Sep 2017, 16:25 Wie lange soll das noch so weitergehen? Denn das Gericht sieht: verschiedene Darlehensgeber gewähren immer weitere Darlehen, damit ist für ein Eilverfahren keine Grundlage gegeben. Sobald Du dort mit leerem Kontoauszug vorstellig werden würdest, müsste etwas passieren! Aber je mehr Darlehen erteilt werden, umso mehr wird Dein Schuldenberg und leider löst sich das Problem davon überhaupt nicht. Das Gericht wertet die Darlehen entweder als bereite Mittel, zumindest aber als Überbrückungsmittel, so dass keine wirkliche Eilbedürftigkeit (mehr) gegeben ist.
Auf den Kontoauszügen ist kein Darlehen aufgelistet-
weil ich erst später das Geld erhalten habe.
Die sind überfordert, weil andere.das Sozialgericht in Anspruch nehmen,
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#160

Beitrag von Olivia »

Aber es muss doch eine Lösung geben, wenn Du kein Geld mehr hast und das Geschäft langsam aber sicher den Bach runtergeht.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#161

Beitrag von germanempress »

:Fränkin: Das ist ja das affengeile dabei

Habe auf anraten vom Amt ein Geschäft aufgelöst, daraufhin habe ich logischerweise auch weniger Umsatz.
Da nur einige den weiten Weg zu mir in kauf nehmen.
Das auflösen des Geschäftes ist mir zum Verhängnis geworden.

Musste Ersatz suchen, für mein Büro, Ersatz für meine Wäsche zu waschen und ein Ersatz, wo ich meine Hygiene vorschriften erfüllen kann.

Als Dank haben die mir den Hahn zugedreht-
Bin nicht versichert usw. usw

Diese psychische Belastung ist der blanke Horror :zensur:
zumal mein Belastungspegel nicht gerade stabil ist
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kleinchaos
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#162

Beitrag von kleinchaos »

Als letzte Möglichkeit direkt zum Gericht gehen? Ich weiß, sieht vielleicht nach Bettelei aus, aber da muss doch mal was passieren! Wegen der verpassten Arzttermine: du bist weiter krankenversichert, du wirst auch weiter behandelt. Es gibt eine Versicherungspflicht. Du hast nur momentan Schulden bei der KV und damit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Aber Sachleistungen müssen dir gewährt werden. Und dazu gehören die Behandlungen ebenso wie die Krankschreibung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#163

Beitrag von Olivia »

Sehe ich auch so. Das Verfahren klemmt. Am besten direkt zum Gericht hingehen, das Problem mal persönlich schildern!
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#164

Beitrag von germanempress »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 20. Sep 2017, 18:17 Als letzte Möglichkeit direkt zum Gericht gehen? Ich weiß, sieht vielleicht nach Bettelei aus, aber da muss doch mal was passieren! Wegen der verpassten Arzttermine: du bist weiter krankenversichert, du wirst auch weiter behandelt. Es gibt eine Versicherungspflicht. Du hast nur momentan Schulden bei der KV und damit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Aber Sachleistungen müssen dir gewährt werden. Und dazu gehören die Behandlungen ebenso wie die Krankschreibung

Wie kann ich denn versichert sein, wenn ich abgemeldet wurde.
:1:
bin nicht mehr Kranken versichert auch bei der Rentenversicherung bin ich abgemeldet worden von Ant. Ich kann mir nicht diese private KV leisten, Krankenkasse hat sich ja mit mir schon in Verbindung gesetzt, ich könnte mich für 180 Euro privat versichern, wenn ich das Geld hätte, würde ich es machen.
Den Termin bei Arzt hab ich verlegen müssen, weiß aber noch nicht, ob ich bis dahin eine Nachricht vom Gericht habe, und wie die entschieden haben.

Das Eilverfahren liegt schon am Gericht.

Anwalt meint, er könne nichts machen :verwirrt:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#165

Beitrag von Olivia »

Selber hingehen und die Notlage schildern.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#166

Beitrag von Koelsch »

Du bist weiter versichert, jeder Deutsche ist versichert. Es sind aber die Leistungen der Krankenversicherung auf die Notfallversorgung beschränkt.
Rentenversicherung, das sollte Dich nicht beunruhigen. Da geht's nur um die Versicherungszeiten, und die kannst Du bzw. das JC jederzeit nachmelden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#167

Beitrag von germanempress »

ich kapier mal wieder nix :5:

kann ich die notwendige Untersuchung jetzt trotzdem machen? obwohl ich bei der Krankenkasse abgemeldet bin und ich auch kein Beitrag bezahlen kann :1: :1:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#168

Beitrag von Koelsch »

Das kannst Du letztlich nur mit Deiner Krankenkasse klären - und mit dem Arzt. Ich weiß nicht, ob der von der KK ein "Stopschild" erhält, wenn er Deine Versicherungskarte einliest in seinen PC.

Nur wenn Du zum Arzt gehst, und dem was erzählst von "KK-spinnt rum", dann geht der nicht ran. Wenn Du hingehst, Dein Kärtchen vorlegst, er das einscannt (ist ab 1.10. ja ohnehin nötig, Quartalsende) und er erhält kein "Stopschild", dann wird er untersuchen und das Anfang Januar bei der KK abrechnen. :unschuld:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#169

Beitrag von Olivia »

Meiner Meinung nach sieht der Richter folgendes: das Eilverfahren ruht jetzt seit einer ganzen Weile, weder Anwalt noch Betroffene kümmern sich, niemand meldet sich - also kann es so eilig wohl nicht sein. Demzufolge kann das Verfahren erstmal umgesetzt werden auf den Stapel "nicht so dringende Eilverfahren, bei denen sich die Betroffenen in der Zwischenzeit irgendwie selber geholfen haben", und kann dort erstmal ruhen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#170

Beitrag von germanempress »

Gericht hat sich gemeldet

Der Antrag auf eintweiligen Rechtschutz als auch Prozesskostenhilfe soll abgelehnt werden.

Richterin will bis Freitag den 29.September eine Betriebswirtschaftliche Auswertung BWA`S für die Mai bis August 2017 Sowie ein Kassenbuch oder Registrierkassenauszug vorlagen.
Eine Gewinnprognose für die Monate September bis November 2017 unter Angabe der einzelnen Positionen

WAS IST DAS DENN??


Es sind noch einige Punkte, die von der Gegenseite angefordert werden.

z.B.
Die monatlich erzielten Gewinne aus der Selbstständigen Tätigkeit sind so nicht zu ermitteln


Versuche es heute Abend noch einzustellen, was da noch alles steht.
Erstmal Kunden bedienen





ANWALT IST TELEFONISCH NICHT ZU ERREICHEN
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#171

Beitrag von Koelsch »

Also letztlich die gleiche Sch..., die ich auch im Räumungsklagefall 1 vom SG hatte: "Sei brav, gib dem JC alles was es haben will und dann können wir entscheiden."

Es ist zum :kotz: :kotz:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#172

Beitrag von germanempress »

Wenn ich genau wüsste, was die von mir wollen?

Ich habe keine betriebswirtschaftliche Auswertung, kein Kassenbuch.


Was soll ich denn vorlegen?
Handgeschrieben auf ein Blatt Papier, was ich eingenommen habe?


was ist gemeint mit

"unter Angaben der einzelnen Positionen"
versteh ich nicht,

Gewinnprognose?
einfach aufschreiben, was ich vermute einzunehmen? oder ist damit die vorläufige EKS gemeint



Ich versuche es mal zu hier einzustellen, damit Ihr mitreden könnt-

da meine kundin Ihren Temin vergessen hat nutze ich jetzt die zeit dafür :heul:
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#173

Beitrag von Koelsch »

Was das Gericht vermutlich haben will, ist eine nachvollziehbare, halbwegs ordentlich Buchführung, aus der sich Deine Gewinne und damit auch die Gewinnprognose erkennen lassen.

Angabe der einzelnen Positionen, das sagt eben: Buchführung. Die kann (notfalls) auch handschriftlich sein, macht aber in der heutigen Zeit keinen sonderlich guten Eindruck.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#174

Beitrag von germanempress »

mal schnell was unter Zeitdruck gemacht, hoffe es ist lesbar
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#175

Beitrag von germanempress »

Hatte dem Anwalt schon eine Auflistung gemacht.
praktisch eine EKS

Wieso kann damit keiner was anfangen?
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