keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
- germanempress
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keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Hallo,
es ist mal wieder soweit, SB spurt wieder nicht.
Weiterbewilligungsantag wurde von mir gestellt. SB wollte dazu erst die abschließende EKS.
SB hat abschließende bekommen. Weiterbewilligung nicht bearbeitet, weil noch Fragen zur EKS geklärt werden
müssten.
Kein Geld auf dem Konto
Miete und sonstige Kosten sind offen.
Und dann fragen die, wieso ich mir ein privates Darlehen besorge, wenn die nicht zahlen
Kann ich ein Vorschuss auch schriftlich beantragen?
Schaffe es nicht dahin zu gehen, brauch das Geld dringend, will nicht aus der Wohnung fliegen
es ist mal wieder soweit, SB spurt wieder nicht.
Weiterbewilligungsantag wurde von mir gestellt. SB wollte dazu erst die abschließende EKS.
SB hat abschließende bekommen. Weiterbewilligung nicht bearbeitet, weil noch Fragen zur EKS geklärt werden
müssten.
Kein Geld auf dem Konto
Miete und sonstige Kosten sind offen.
Und dann fragen die, wieso ich mir ein privates Darlehen besorge, wenn die nicht zahlen
Kann ich ein Vorschuss auch schriftlich beantragen?
Schaffe es nicht dahin zu gehen, brauch das Geld dringend, will nicht aus der Wohnung fliegen
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Hast Du schriftlich, dass SB'chen nicht zahlt, weil er noch Fragen zur EKS hat?
Klar kannst Du Vorschuss schriftlich beantragen, sinnvoller aber ist, wenn Du das schriftlich hast, Eilantrag beim SG
Klar kannst Du Vorschuss schriftlich beantragen, sinnvoller aber ist, wenn Du das schriftlich hast, Eilantrag beim SG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
um die Höhe des Leistungsanspruches Festsellen zu können, muss zunächst die Höhe des Einkommens aus ihrer selbständigen Tätigkeit ermittelt werden.....
Die Fragen sind danach gestellt und soll bis zum 15. juni erledigt sein,
bis dahin wird mein Vermieter nicht warten.
Außerdem will SB wissen warum die Einzahlungen aufs Konto größer ist als meine Einnahme.
Es hat sich ein
Darlehensgeber gefunden, der mir allerdings nur zur Überbrückung Geld geliehen hat. Durch Krankheit und Pflege eines Angehörigen und aufgabe eines Geschäftes sind einige Defizite entstanden, die ich in Bargeld als Darlehen bekommen habe
( ich kann es zurückzahlen oder er bekommt Ware oder Anwendungen von mir) jedoch habe ich keine Belege in die EKS diesbezüglich getan, weil ich nicht weiß, wie ich das umschreiben bzw. belegen soll.
Hab schon meine Last, dass der SB überhaupt kapiert, das ich Darlehen in Form von Überweisungen erhalten .
SB kapiert es nicht, warum bei den Kontoauszügen Geschäfts-bezogenes Darlehen drauf steht.
Habe zum 3. mal die Darlehnsvereinbarung, die ich mit euch ausgearbeitet habe vorgelegt.
Die Aufstockung kann erfolgen, sobald Geld benötigt wird, die dann auf meinem Konto als Darlehen ausgeschrieben ist, und natürlich mit geschwärzten Namen.
Was das nun mit der Weiterbewilligung zu tun hat weiß ich auch nicht.
Aufs Gericht kann ich nicht gehn, da ich ab morgen wieder am arbeiten bin.
ich kann nochmal ein schreiben hier reinstellen, das ich HEUTE noch einwerfen muss, damit ich wenigstens ein Vorschuss erhalte
Die Fragen sind danach gestellt und soll bis zum 15. juni erledigt sein,
bis dahin wird mein Vermieter nicht warten.
Außerdem will SB wissen warum die Einzahlungen aufs Konto größer ist als meine Einnahme.
Es hat sich ein
Darlehensgeber gefunden, der mir allerdings nur zur Überbrückung Geld geliehen hat. Durch Krankheit und Pflege eines Angehörigen und aufgabe eines Geschäftes sind einige Defizite entstanden, die ich in Bargeld als Darlehen bekommen habe
( ich kann es zurückzahlen oder er bekommt Ware oder Anwendungen von mir) jedoch habe ich keine Belege in die EKS diesbezüglich getan, weil ich nicht weiß, wie ich das umschreiben bzw. belegen soll.
Hab schon meine Last, dass der SB überhaupt kapiert, das ich Darlehen in Form von Überweisungen erhalten .
SB kapiert es nicht, warum bei den Kontoauszügen Geschäfts-bezogenes Darlehen drauf steht.
Habe zum 3. mal die Darlehnsvereinbarung, die ich mit euch ausgearbeitet habe vorgelegt.
Die Aufstockung kann erfolgen, sobald Geld benötigt wird, die dann auf meinem Konto als Darlehen ausgeschrieben ist, und natürlich mit geschwärzten Namen.
Was das nun mit der Weiterbewilligung zu tun hat weiß ich auch nicht.
Aufs Gericht kann ich nicht gehn, da ich ab morgen wieder am arbeiten bin.
ich kann nochmal ein schreiben hier reinstellen, das ich HEUTE noch einwerfen muss, damit ich wenigstens ein Vorschuss erhalte
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Dann schreib mal und wir gucken.
Ist das der Vermieter für die Geschäftsräume oder für die Wohnung, der nicht so lange wartet?
Ist das der Vermieter für die Geschäftsräume oder für die Wohnung, der nicht so lange wartet?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Beide warten nicht gerne auf Ihre Miete
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Klar, aber Wohnungvermieter kann erst bei Rückstand von mehr als 2 Mieten "richtig unangenehm" werden, vorher kann er nur meckern und drohen.
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- germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Aha
dann bin ich ja beruhigt, denn der Wohnungsvermieter hat schon angefangen zu jammern, weil die miete net pünktlich kommt.
Er würde auch gerne seine Nichte in die Wohnung lassen, weil ich ja immer so unpünktlich zahle.
Dann kann mir ja nix passieren
dann bin ich ja beruhigt, denn der Wohnungsvermieter hat schon angefangen zu jammern, weil die miete net pünktlich kommt.
Er würde auch gerne seine Nichte in die Wohnung lassen, weil ich ja immer so unpünktlich zahle.
Dann kann mir ja nix passieren
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Eigenbedarfskündigung, doch das kann er leider. Dazu braucht er nicht mal 'nen Grund.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Das ist meiner Meinung nach vom Jobcenter die Retourkutsche für die Weiterbildung.
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Ja klar, solch einen "Grund" braucht er
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Wenn der Grund nachträglich entfällt (weil sich die Tochter umorientiert oder dergleichen), geht die Kündigung trotzdem durch.
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Oli dann könnte der Mieter Schadensersatz einklagen. Habe ich vor einigen Jahren gelesen aber das tun wohl die wenigsten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
genau das hat mir SB am Telefon gesagagt
Vorschuss könne er nur von 100 Euro gewähren
Die Bearbeitung dauert noch, weil sie unte besetzt sind.
habe mir wieder privat Geld leihen müssen, damit ich wenigstens die halbe Miete bezahlen konnte
Bisher noch kein Geld erhalten, da muss ich wohl noch Geduld haben meinte SB
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Welche Weiterbildung?
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Die mit der Reise.
- marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Warum läßt Du Dich auf Telefonate, auf Hören-Sagen ein?
Nur was JC schriftlich von sich gibt, zählt!!
Alles andere ist Hinhalte-Taktik!
Nur noch schriftlich kommunizieren!
Und wenn Du dort aufschlägst um Vorschuß zu holen, dann nur in Begleitung mit direktem Notizen anfertigen oder wenigstens anschließendem Gedächtnis-Protokoll.
Nur was JC schriftlich von sich gibt, zählt!!
Alles andere ist Hinhalte-Taktik!
Nur noch schriftlich kommunizieren!
Und wenn Du dort aufschlägst um Vorschuß zu holen, dann nur in Begleitung mit direktem Notizen anfertigen oder wenigstens anschließendem Gedächtnis-Protokoll.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Lies auch mal hier - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... mungsklage
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
das Weiterbildung habe ich nicht mit rein genommen.
war schon genug Streß, dass ich mich den halben tag dort hin setzen musste, weil ich mich zurück melden musste, um mein perso vorzuzeigen, damit die mich aus dem System austragen.
ich werde mit Sicherheit keinen Antrag mehr auf ortsabwesenheit beantragen.
Am Ende
- germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
weil ich einfach keine Zeit habe mich vor Ort mit denen auseinander zu setzen außerdem schaff ich das mental nicht.marsupilami hat geschrieben: ↑So 18. Jun 2017, 10:04 Warum läßt Du Dich auf Telefonate, auf Hören-Sagen ein?
Nur was JC schriftlich von sich gibt, zählt!!
Alles andere ist Hinhalte-Taktik!
Nur noch schriftlich kommunizieren!
Und wenn Du dort aufschlägst um Vorschuß zu holen, dann nur in Begleitung mit direktem Notizen anfertigen oder wenigstens anschließendem Gedächtnis-Protokoll.
kümmere mich um meine demenz kranke Mutter, die 1,5 Std Fahrtzeit von mir wohnt.
was soll Ich denn denen schreiben?
wenn die unterbelegt sind und die Anträge nicht bearbeitet werden.
hatte ja schriftlich angefragt, was die abschließende EKS mit dem Neuantrag zu tun hat.
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Ich würde mich beim Kundenreaktionsmanagement der BA in Nürnberg beschweren, unterbesetzt kann nicht bedeuten, dass Dein Antrag nicht zügig bearbeitet wird. Das ist auch in der Rechtsprechung meines Wissens gesichert. Und genau für den Fall, dass es "was länger dauert" hat der Gesetzgeber den § 41a SGB II geschaffen:
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
HAB GRAD POST BEKOMMEN
Leistungsgewährung abgelehnt
kein nachvollziehbarer Einblick in die Einkommensverhältnisse, da kein Kassenbuch geführt wird und keine Mitwirkung
Der zweite Monat, wo keine Miete bezahlt wird.
Geschäft und Wohnung sind im Rückstand
Super geht es mir
Leistungsgewährung abgelehnt
kein nachvollziehbarer Einblick in die Einkommensverhältnisse, da kein Kassenbuch geführt wird und keine Mitwirkung
Der zweite Monat, wo keine Miete bezahlt wird.
Geschäft und Wohnung sind im Rückstand
Super geht es mir
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Kannst Du das Schreiben mal hochladen, falls da noch mehr drinsteht? Das kann doch nicht sein, dass einfach die Leistungen abgelehnt werden!
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Ich denke auch, da müssen wir mal das Schreiben sehen, um genau reagieren zu können.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
ich versuche es hier reinzustellen
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