keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#251

Beitrag von Günter »

:jojo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#252

Beitrag von marsupilami »

Formulierung ist soweit okay.
Bitte aber Satzbau und Rechtschreibung nochmal prüfen.

Z.B.:
Es ist mir im Klar, dass die Honorare für Sozialgerichtsfälle grottenschlecht sind, trotzdem erwarte ich als ihr Mandant mehr Engagement ihrerseits, denn ich bin sehr enttäuscht, obwohl Sie mir wärmstens Empfohlen wurden.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass die Honorare für Sozialgerichtsfälle grottenschlecht sind, trotzdem erwarte ich als Ihr Mandant mehr Engagement Ihrerseits, denn ich bin sehr enttäuscht, obwohl Sie mir wärmstens empfohlen wurden.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#253

Beitrag von germanempress »

(den obigen Brief habe ich noch nicht an Ihn weitergeleitet)


NEUES VOM ANWALT:

in Anlage übersende ich Ihnen den Beschluß des Gerichts, mit dem der Eilantrag abgelehnt wird.

Es besteht bis zum 16.11.2017 Gelegenheit, Rechtsmittel gegen den Beschluß einzulegen. Ohne Ihre ausdrückliche Anweisung werde ich kein Rechtsmittel einlegen.

Die Einlegung halte ich nur für aussichtsreich, wenn Sie in der Lage sind, Ihre Einnahmen und Ausgaben aus dem Gewerbe nachvollziehbar für das Gericht vorzulegen. Insoweit verweise ich auf die Feststellungen des Gerichts im Beschluß.

Ich weise vorsorglich darauf hin, daß auch das Hauptsacheverfahren aufgrund des mangelnden Nachweises keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

Grundsätzlich müssen Dritte Ihre Einnahmen und Ausgaben anhand Ihrer Geschäftsunterlagen nachvollziehen können, was aufgrund der bisher von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht möglich war.


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


KAPIER WIEDER MAL NICHT, WAS DAS ZU BEDEUTEN HAT
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#254

Beitrag von germanempress »

BESCHLUSS

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Außergerichtliche Kosten sind
nicht zu erstatten.

3. Der Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe wird abgelehnt

gestellte Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung mit dem Antrag,
den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten,
der Antragstellerin ab Mai 2017 vorläufig Leistungen
nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu bewilligen,
ist unbegründet.
Nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann eine einstweilige Anordnung
zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis
getroffen werden, wenn dies zur Abwehr wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Dies
setzt voraus, dass das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und
die besondere Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) glaubhaft gemacht werden (§ 86b
Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung - ZPO -).
Die von der Antragstellerin beantragte Leistungsgewährung für Zeiträume vor Antragstellung
bei Gericht, d.h. bereits ab Mai 2017, scheidet im Rahmen des Verfahrens der
einstweiligen Anordnung grundsätzlich aus, da dieses Verfahren nur der Behebung aktueller
Notstände dient, so dass regelmäßig erst eine Leistungsbewilligung ab Eingang des
Antrags bei Gericht in Betracht kommt. Für die Nachzahlung beziehungsweise Gewährung
von Leistungen für zurückliegende Zeiträume besteht grundsätzlich kein Eilbedürfnis,
welches jedoch Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist.
Die Antragstellerin hat zudem für die Zeit ab Antragstellung einen Anordnungsanspruch
nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Hierfür wäre es erforderlich gewesen, die von der
Antragstellerin angegebenen Einnahmen und Ausgaben aus der selbständigen Tätigkeit
unter Vorlage von Belegen nachzuweisen. Weder in der Verwaltungsakte noch im Rahmen
des Eilverfahrens hat die Antragstellerin jedoch brauchbare Nachweise vor allem
über die erzielten Einnahmen vorlegen können. Es ist in diesem Zusammenhang mehr
als unwahrscheinlich, dass die Klägerin über Monate hinweg jeden Monat Einnahmen in
der gleichen Höhe und dazu noch jeweils glatte 600 € eingenommen haben will. Diese
Angaben sind ohne Einzelnachweise nicht glaubhaft, da sie dem Wesen einer selbständigen
Tätigkeit mit schwankenden Einnahmen absolut nicht entspricht.

Die Antragstellerin kann sich diesbezüglich auch nicht darauf berufen, dass sie steuerrechtlich
nicht verpflichtet sei, ein Kassenbuch zuführen. Im Rahmen der Leistungsgewährung
nach dem SGB II obliegt es dem Leistungsberechtigten, seine Hilfebedürftigkeit
nachzuweisen, so dass die Antragstellerin – wenn sie Leistungen von dem Antragsgegner
erhalten will – diesem gegenüber auch nachweisen muss, in welcher Höhe Sie Einnahmen
aus ihrer selbständigen Tätigkeit erzielt. Die Antragstellerin kann darüber hinaus
nicht geltend machen, dass sie nicht gewusst habe, dass der Antragsgegner derartige
Angaben benötigt. Denn der Antragsgegner hat die Antragstellerin bereits in einem
Schreiben vom 13. Mai 2016 um die Vorlage eines Kassenbuchs gebeten, um die Betriebseinnahmen
nachzuweisen. Der Antragstellerin war daher bekannt, dass Sie ihre
Einnahmen im einzelnen nachweisen muss. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb
die Antragstellerin nicht wenigstens seit Mai 2016 ein Kassenbuch geführt hat und
zudem nicht einmal betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen kann.
Ohne den Nachweis über die Höhe der Einnahmen scheidet eine korrekte Überprüfung
der Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit von vornherein aus. Lediglich ergänzend
weist das Gericht deshalb darauf hin, dass auch auf der Ausgabenseite in der Verwaltungsakte
kaum brauchbare Nachweise vorliegen. Auch die Notwendigkeit verschiedener
Ausgaben wie etwa Personalkosten i.H.v. 150 € monatlich bei von der Klägerin geltend
gemachten Tageseinnahmen von durchschnittlich 40 € erschließen sich der Kammer
nicht. Ebenfalls nicht nachgewiesen ist die von der Antragstellerin angegebene Tilgung
eines Darlehens. Hierüber liegen weder Quittungen vor, noch ergeben sich Überweisungen
aus den Kontoauszügen.
Alles in allem ist damit die Hilfebedürftigkeit der Klägerin und damit der Anordnungsanspruch
nicht glaubhaft gemacht, so dass der Antrag auf Erlass einer einstweilen Anordnung
abzulehnen war.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 193 SGG analog.
II.
Mangels Erfolgsaussichten war auch der gestellte Antrag auf Prozesskostenhilfe abzulehnen
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Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#255

Beitrag von Olivia »

Wovon sollen denn dann die Schulden zurückgezahlt werden?
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#256

Beitrag von marsupilami »

germanempress hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 12:25
KAPIER WIEDER MAL NICHT, WAS DAS ZU BEDEUTEN HAT
Was genau verstehst Du nicht?

Der Anwalt hat das doch kurz und knackig zusammengefasst.
Noch kürzer geht fast nicht.

Keine nachvollziehbaren Unterlagen - kein Geld.

Aus dem obigen Beschluss
Weder in der Verwaltungsakte noch im Rahmen des Eilverfahrens hat die Antragstellerin jedoch brauchbare Nachweise vor allem über die erzielten Einnahmen vorlegen können. Es ist in diesem Zusammenhang mehr als unwahrscheinlich, dass die Klägerin über Monate hinweg jeden Monat Einnahmen in der gleichen Höhe und dazu noch jeweils glatte 600 € eingenommen haben will. Diese Angaben sind ohne Einzelnachweise nicht glaubhaft, da sie dem Wesen einer selbständigen Tätigkeit mit schwankenden Einnahmen absolut nicht entspricht.

Genauso hier:
Auch die Notwendigkeit verschiedener Ausgaben wie etwa Personalkosten i.H.v. 150 € monatlich bei von der Klägerin geltend gemachten Tageseinnahmen von durchschnittlich 40 € erschließen sich der Kammer nicht.

Abgesehen davon hat der Anwalt mit dem Satz
Ohne Ihre ausdrückliche Anweisung werde ich kein Rechtsmittel einlegen.
vermutlich höflich und vorsichtig ausgedrückt: eigentlich will ich nicht mehr.
Denn:
Die Einlegung halte ich nur für aussichtsreich, wenn Sie in der Lage sind, Ihre Einnahmen und Ausgaben aus dem Gewerbe nachvollziehbar für das Gericht vorzulegen.
Kannst Du das?



Ich habe den leisen Verdacht, dass Du für diese vergangenen Zeiträume kein Geld bekommen wirst, da Du vermutlich nicht in der Lage bist, andere - bessere Buchungsbelege/-unterlagen beizubringen.
Für die Zukunft wirst Du ein Kassenbuch führen müssen mit realistischen Zahlen und vor allem braucht es Belege/Quittungen/Rechnungen dazu.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#257

Beitrag von Koelsch »

Das ist ein anderes Problem.

Es belibt also die Frage, ob ggf auch nachträglich eine wirklich nachvollziehbare "Buchhaltung" also mit halbwegs vernünftigen Belegen dem Gericht dargestellt werden kann. Ich stimme dem Anwalt zu, nur dann macht es Sinn, gegen den Beschluss in Beschwerde zu gehen. Wenn diese Nachweise nicht erbracht werden können, dann sieht es leider trübe aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#258

Beitrag von germanempress »

Warte auf Anruf vom AW.

Erstelle das verlangte Kassenbuch rückwirkend.
Hatte dem AW genau erläutert, das ich aufgrund der Aufgabe eines Geschäftes keine Möglichkeit habe die anfallende Geschäftswäsche zu waschen (die Maschine und mein Büro befand sich ja in den aufgegeben Geschäftsräumen)
Also musste ich Ersatz finden.

Das mit dem Kassenbuch ist doof gelaufen, denn ich habe mit euch immer wieder die Scheiben an SB erstellt, aber anscheinend sitzen die doch am längeren Hebel, wie man sieht.

Ich finde es schon krass, dass ich durch diese verdammte Aufgabe soviel Schwierigkeiten habe.
Das sich nun daran aufgehängt wird, weil meine Einnahmen gleich sind (außer im Dezember und Januar, wegen der Gutscheine, die ich verkauft habe)
Keiner versteht, das ich immer gleichbleibende Kunden habe, und es sich meistens wiederholt.
Das mir das auch noch zum Verhängnis wird, ist echt der Hammer.
Muss dann die kommenden Kassenbucheinträgen ändern, indem ich meine Preise erhöhe, damit eine krumme Zahl rauskommt.

Also Ihr seid definitiv davon überzeugt, das ich keine Chance habe, eine Weiterbewilligung zu bekommen?

Dann heißt es für mich ich muss zum Sozialamt gehn ? Was ja als noch Selbständige nicht gewährt wird.

hab die Arschkarte gezogen und werde bald auch meine Räumungsklage an der Backe haben.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#259

Beitrag von Koelsch »

Sozialamt ist für Dich nicht zuständig.

Du musst versuchen, dem SG begreiflich zu machen, dass es bei Dir normal ist, dass kaum Schwankungen in den Einnahmen sind. Das ist aber schwer. Ich wäre auch sofort darüber "gestolpert", denn wie das Gericht ja schreibt: "So was gibt's bei Selbstständigen nicht" und die Aussage ist sicher bei 95% mindestens korrekt.

Genauso ist es leider bei den Ausgaben, wenn Du die nicht mit Belegen nachweisen kannst, dann existieren die offiziell nicht.

Ob Du diese Nachweise führen kannst, das kannst nur Du beurteilen. Merkwürdig ist, dass Beschwerdefrist bereits am 16.11. sein soll. Eigentlich ist das 1 Monat.

OK, nehmen wir dann mal den schlimmsten Fall - Du siehst keine Chance diesen Nachweis für Deine Einnahmen und Ausgaben mit entspeechenden Belegen zu führen.

Dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit, so traurig es ist:

Gewerbe an den Nagel hängen (ganz offiziell) und sofort neuen Antrag auf ALG II stellen. Dann ist wenigstens Deine Wohnungsmiete, Deine Krankenkasse und eben € 409,00 gedeckt. Besser als gar nichts, aber alles andere als gut.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#260

Beitrag von marsupilami »

Bis auf die privaten Schulden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#261

Beitrag von germanempress »

Das glaube ich kaum, das es so einfach ist, wenn ich mein Gewerbe abmelde und sofort Leistungen erhalte.



So schnell findet sich keiner, der mein Geschäft übernimmt.
Was würde denn dann mit dem ganzen Prozess passieren, der am laufen ist.

Einfach fallen lassen????

Ich komme doch so schnell gar nicht aus den Verträgen.
Geld ist auch nicht vorhanden, wo ich alles ausräume, geschweige denn renovieren lassen kann.
Also wieder nur Mist

Wenn ich jemanden finde, der das alles so übernimmt und ich es Überschreiben könnte, der schon ein Gewerbeschein hat
?????
Davon sind aber auch die Schulden nicht abgegolten.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#262

Beitrag von Koelsch »

Die Leistungen bekommst Du nach Gewerbeabmeldung schon, aber Du hast natürlich Recht, der Rattenschwanz Gewerbeauflösung und private Schulden, der bleibt leider.

Klar könntest Du sagen: Bei mir ist nix zu holen, da ALG II-Bezieher. Dazu braucht's ein sehr dickes Fell - und die ohnehin kleine Anzahl an Freunden tendiert dann vermutlich deutlich gegen Null - gerade bei denen, die Dir ja bisher geholfen haben.

Also bleibt dann nur: Alles daran setzen, diese blöden Nachweise zu bekommen, wobei aber nur Du sagen kannst, ob das realistisch machbar ist.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#263

Beitrag von marsupilami »

Verträgen?

Was denn noch alles außer dem Laden?
Strom/Gas sollte relativ schnell gehen.


Sprich mit dem Vermieter.
Frag, wie schnell Du rauskommst, zu welchen Bedingungen was die Renovierung angeht.
Besen-rein anbieten. Mehr kannst Du finanziell nicht stemmen.

Denn wenn Du Inso anmeldest bekommt er gar nix.
Nicht mal mehr Miete.

Evtl. Nachmieter suchen und dem Vermieter anbieten.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#264

Beitrag von Olivia »

Wieso machst Du nicht das Kassenbuch und reichst alle erforderlichen Unterlagen ein, die das Gericht da sehen will? Welche Unterlagen sind denn noch einzureichen, damit ein gültiger Antrag zustande kommt?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#265

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 15:45 Wieso machst Du nicht das Kassenbuch und reichst alle erforderlichen Unterlagen ein, die das Gericht da sehen will? Welche Unterlagen sind denn noch einzureichen, damit ein gültiger Antrag zustande kommt?
Kann sie nicht, weil sie keine Belege hat.
Und ein Kassenbuch ohne Belege werden ihr weder vom JC noch vom SG abgekauft werden.
Das SG hat doch schon div. moniert - siehe mein entsprechendes Posting.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#266

Beitrag von Koelsch »

Nur um zu zeigen, wie auch SG's manchmal ticken:

Im Düsseldorfer Räumungsklagefall wurden ja für die vEKS zwar alle Betriebseinnahmen "anerkannt" aber nicht ein einziger Cent an Betriebsausgaben, obwohl die Zahlen dort nachweislich auf den für vor Erstantragstellung erstellten Zahlen aus der BWA eines Steuerberaters kamen. Auch da stand SG und JC auf dem Standpunkt, so lange wir die Zahlen des Steuerberaters nicht "nachgewiesen" bekommen, können wir die nicht als Schätzbasis für das nächste halbe Jahr anerkennen. Also keinerlei Betriebsausgaben resultierend in einem ALG II Anspruch von € 1,99/Monat .... immerhin war damit die KV gedeckt.

Nächste Kammer beim gleichen SG - da wurden dann die Zahlen für den WBA "durchgewunken", alles erst mal akzeptiert auf Basis der dabei vorgelegten aEKS für den abgelaufenen Zeitraum. Belege hat das SG da aber nicht gesehen, keinen einzigen.

Will sagen: Manchmal hat man vernünftige Richter, und manchmal eben nicht, da steckt man nicht drin.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#267

Beitrag von Olivia »

Das ist ja furchtbar. Zu den Belegen: es existieren doch aber Notizaufzeichnungen, aus denen sich (an einem Tag? an einem Wochenende?) alle geforderten Kassenunterlagen auch rückwirkend rechtssicher erstellen lassen würden. Warum macht die TE das nicht schleunigst? 500 Blatt DIN A4 Papier kaufen und händisch alles niederschreiben, mit Datum versehen, eine Auflistung dazu, oder alternativ ein Zweckform Kassenbuch aus dem Schreibwarenladen und dann ran, alle Termine rückwirkend mit den EInnahmen eintragen!

Zur Glaubhaftmachung eben mit Kundennamen, Nachname dabei abkürzen, wegen Datenschutz.

Selbst wenn dafür ein Termin mal ausfallen muss oder ein Wochenende durchgearbeitet werden muss? Es geht ja inzwischen um viele Tausend Euro und eine mögliche Überschuldung.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#268

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 15:51
Olivia hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 15:45 Wieso machst Du nicht das Kassenbuch und reichst alle erforderlichen Unterlagen ein, die das Gericht da sehen will? Welche Unterlagen sind denn noch einzureichen, damit ein gültiger Antrag zustande kommt?
Kann sie nicht, weil sie keine Belege hat.
Und ein Kassenbuch ohne Belege werden ihr weder vom JC noch vom SG abgekauft werden.
Das SG hat doch schon div. moniert - siehe mein entsprechendes Posting.
BELEGE SIND VORHANDEN
NUR DAS KASSENBUCH NOCH NICHT, BIN NOCH DABEI

ES MUSS JA AUCH MIT DEM KASSENBUCH ÜBEREINSTIMMEN
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#269

Beitrag von germanempress »

Olivia hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 16:48 Das ist ja furchtbar. Zu den Belegen: es existieren doch aber Notizaufzeichnungen, aus denen sich (an einem Tag? an einem Wochenende?) alle geforderten Kassenunterlagen auch rückwirkend rechtssicher erstellen lassen würden. Warum macht die TE das nicht schleunigst? 500 Blatt DIN A4 Papier kaufen und händisch alles niederschreiben, mit Datum versehen, eine Auflistung dazu, oder alternativ ein Zweckform Kassenbuch aus dem Schreibwarenladen und dann ran, alle Termine rückwirkend mit den EInnahmen eintragen!

Zur Glaubhaftmachung eben mit Kundennamen, Nachname dabei abkürzen, wegen Datenschutz.

Selbst wenn dafür ein Termin mal ausfallen muss oder ein Wochenende durchgearbeitet werden muss? Es geht ja inzwischen um viele Tausend Euro und eine mögliche Überschuldung.
DAS IST ALLES SCHON IN ARBEIT
KANN ABER NUR MEINE UNTERLAGEN RAUSSUCHEN, WENN ICH IM BÜRO BIN ( ENTWEDER ICH BIN IM STUDIO ODER BEI MEINER MOM DIE NICHT VOR ORT WOHNT, WO ICH WEDER UNTERLAGEN ZUR HAND HABE NOCH PC

ES WURDE DOCH ABGELEHNT
WELCHE CHANCEN BESTEHEN DA NOCH?
ANWALT HAT SICH BIS JETZT NOCH NICHT BEI MIR GEMELDET
KANN IHN NICHT ERREICHEN
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#270

Beitrag von marsupilami »

germanempress hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 18:38
DAS IST ALLES SCHON IN ARBEIT
KANN ABER NUR MEINE UNTERLAGEN RAUSSUCHEN, WENN ICH IM BÜRO BIN ( ENTWEDER ICH BIN IM STUDIO ODER BEI MEINER MOM DIE NICHT VOR ORT WOHNT, WO ICH WEDER UNTERLAGEN ZUR HAND HABE NOCH PC

ES WURDE DOCH ABGELEHNT
WELCHE CHANCEN BESTEHEN DA NOCH?
ANWALT HAT SICH BIS JETZT NOCH NICHT BEI MIR GEMELDET
KANN IHN NICHT ERREICHEN
Ich weiß nicht wie andere das sehen, evtl. bekommst Du da noch andere Meinungen.

Aber ich denke: keine.
JC und SG werden wohl auf Belege bestehen, Belege die Du nicht hast.
Außerdem hast Du gegen den Beschluss nur 4 Wochen Einspruchfrist, d.h. Du musst innerhalb von 4 Wochen deutlich mehr auf den Tisch legen als bisher.
Sonst lohnt sich eine Beschwerde gegen diesen Beschluß nicht.
Aber das hat ja der Anwalt schon geschrieben.

Der Eilantrag wurde abgelehnt, PKH abgelehnt - damit wird vermutlich auch eine Klage, bzw. Beschwerde abgelehnt werden.



Ich sage: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Mach den Laden zu, schau dass Du möglichst günstig aus allen Verträgen rauskommst.
Teil das dem JC mit, dann werden die auf Grund der geänderten beruflichen Umstände wieder ALG II und Miete für die Wohnung zahlen müssen.

Aber warte mal, da kommen sicherlich noch andere Meinungen dazu.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#271

Beitrag von germanempress »

habe rückwirkend einige Belege ausstellen lassen, damit ich für den Zeitraum JUNI 2016 BIS MAI 2017
das komplette Kassenbuch erstellen kann.
Natürlich sind auch da die Unterschriften geschwärzt.


Wenn ich für diese 2 Bewilligungszeiträume das Kassenbuch nicht vorlegen kann muss ich die Leitungen zurückzahlen.
Da nutzt es mir jetzt grad wenig, wenn ich mich mit der Geschäftsaufgabe beschäftige.

Denn so einfach ist es ja auch nicht, wie man es in der Theorie durchspielt.
Das die Praxis anders aussieht, habe ich bei dem Geshäft gesehen, das ich schon auf Anraten vom Amt aufgegeben habe, deshalb bin ich ja in dieser schönen Lage.

Dann müsste ich meine Zeit nicht mit dem Gedanken verplempern, wie es weiter geht.
Die BWZ (die Leistungen) sind auf jeden Fall von mir wieder zurückzuzahlen, wenn der SB meint er müsse mir nochmal einen reindrücken.

Aus dem ganzen schreiben, was ich damals vom Amt erhalten habe, das eine Weiterbewilligung nur gewährt wird, wenn Fragen beantwortet werden ist so ein verzwickter Mist rausgekommen, was eigentlich nichts mehr mit der Weiterbewilligung zu tun hat.
Es ist traurig, dass wir es soweit gebracht haben, dass selbst das Gericht nicht mehr mal für Gerechtigkeit da ist.
Da wird alles unter der Hand geregelt,
hab es selbst als Zeuge schon miterlebt, wie die sich untereinander zuspielen, wer, was, und wieviel


AW ist immer noch net erreichbar und hat sich nicht gemeldet
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#272

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 15:40 Verträgen?

Was denn noch alles außer dem Laden?
Strom/Gas sollte relativ schnell gehen.

Meine Möbel und Behandlungsequipment sind nicht einfach mal in die Tonne zu kloppen.
Und auf dem Buckel kann ich es mir nicht binden.




Sprich mit dem Vermieter.
Frag, wie schnell Du rauskommst, zu welchen Bedingungen was die Renovierung angeht.
Besen-rein anbieten. Mehr kannst Du finanziell nicht stemmen.

Denn wenn Du Inso anmeldest bekommt er gar nix.
Nicht mal mehr Miete.

Evtl. Nachmieter suchen und dem Vermieter anbieten.
Deshalb überlege ich das ganze Geschäft jemandem zu übergeben, der es ohne Kosten meinerseits
was daraus macht. Da jemanden zu finden ist auch nicht so einfach


Dazu muss ich ja auch irgendein Vertrag erstellen, damit ich wenigstens keine Nachteile habe.

So einfach ist das eben nicht, wenn die Kundschaft schon Termine für nächstes Jahr gebucht haben.

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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#273

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe es unverändert so, wenn Du es schaffst, eine halbwegs einleuchtende Buchführung mit Belegen auf die Beine zu stellen dann würde ich die Beschwerde probieren. Ob der Anwalt dann mitzieht - keine Ahnung. Notfalls machst Du das eben allein. Das Verfahren an sich ist ja kostenlos, nur Dein Anwalt kostet, wenn keine PKH greift. Das die in der ersten Instanz abgelehnt wurde bedeutet wenig, in der nächsten Instanz gilt - neues Spiel, neues Glück. Dabei sträuben sich mir aber sämtliche verfügbaren Haare (und die sind noch sehr zahlreich), wenn ich lese PKH abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg im gleichen Beshluss, in dem der "Hauptantrag" abgelehnt wurde. Da habe ich starke Zweifel, ob das korrekt ist. Klar, wenn ich weiß, Kind ist im Brunnen, dann besteht eben keine Aussicht mehr, dass Kind trocken bleibt. Aber PKH ist vor dem Hauptantrag zu entscheiden. Sauber war das m.E. vom SG nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#274

Beitrag von Olivia »

Ich sag mal so, wenn das Gericht sieht, dass es jetzt weitergeht, dann denkt sich das Gericht: recht gehabt, Eilbedürftigkeit und Hilfsbedürftigkeit lagen da nicht vor. Solange Schuldenaufnahme möglich ist, geht diese Abwärtsspirale weiter. Aber irgendwann gibt selbst der gutmütigste Bekannte kein weiteres Darlehen mehr, und was dann?

Deshalb: jetzt sofort alle Unterlagen wie gewünscht beim Gericht einreichen, persönlich zur Rechtsantragsstelle gehen und die Notlage schildern, Kontoauszüge mit Mittellosigkeit und aufgelaufenen Schulden mitnehmen und einfach das Beste aus der verfahrenen Lage machen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#275

Beitrag von germanempress »

Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 23:17 Ich sehe es unverändert so, wenn Du es schaffst, eine halbwegs einleuchtende Buchführung mit Belegen auf die Beine zu stellen dann würde ich die Beschwerde probieren. Ob der Anwalt dann mitzieht - keine Ahnung. Notfalls machst Du das eben allein. Das Verfahren an sich ist ja kostenlos, nur Dein Anwalt kostet, wenn keine PKH greift. Das die in der ersten Instanz abgelehnt wurde bedeutet wenig, in der nächsten Instanz gilt - neues Spiel, neues Glück. Dabei sträuben sich mir aber sämtliche verfügbaren Haare (und die sind noch sehr zahlreich), wenn ich lese PKH abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg im gleichen Beshluss, in dem der "Hauptantrag" abgelehnt wurde. Da habe ich starke Zweifel, ob das korrekt ist. Klar, wenn ich weiß, Kind ist im Brunnen, dann besteht eben keine Aussicht mehr, dass Kind trocken bleibt. Aber PKH ist vor dem Hauptantrag zu entscheiden. Sauber war das m.E. vom SG nicht.
Was ist denn mit der Frist?
kann man dagegen angehen, dass die so kurz ist?
Nur weil die Gegenseite der Meinung war das PKH abgelehnt werden soll und auch kein eilverfahren stattfinden soll hat der Richter zugestimmt.
Ohne Lohn wird RA kein Finger Krumm machen.
Das Gericht will eine BWA
die kann ich bis s
Donnerstag nicht erstellen.

AW hat immer noch nicht zurück gerufen :3: .
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