keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#326

Beitrag von germanempress »

das JC weiß aber nichts davon, das ich das darlehen von meinen freunden erhalte, hatte es nicht erwähnt.
wenn ich auf die bank gehe, bekomme ich kein geld, das ist ja mal wohl klar.

deshalb hatte ich ja mit euch auch diesen darlehnvertrag entworfen, woraus ersichtlich ist, das es sich um ein zweckgebundenes darlehn handelt
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#327

Beitrag von germanempress »

hab es nochmal umgestellt
würde es morgen so einwerfen

Da Sie mir, wie Ihnen bekannt sein dürfte Leistungen verweigert haben und auch Ihrerseits keinerlei Hilfe und Unterstützung kam, bin ich gezwungen Zweckgebundene Darlehen/ Kredite in Anspruch zu nehmen.
Ebenfalls wurde mit der Krankenkasse ein Raten plan erstellt, damit die Rückständigen Beiträge bezahlt werden.

Die Verbindlichkeiten müssen getilgt werden, denn ohne eine Rückzahlungsvereinbarung erfolgte keine Darlehnsgewährung.

Daher ist es unabdingbar mir Leistungen zu gewähren.
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Günter
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#328

Beitrag von Günter »

germanempress hat geschrieben: Do 25. Jan 2018, 18:52 Ich geh mal davon aus, dass keiner was an meinen Zeilen zu meckern hat wie oben beschrieben,
deshalb werde ich das nun ausdrucken und abgeben.
Viel Erfolg :Daumen: :Daumen:
Olivia hat geschrieben: Do 25. Jan 2018, 18:53
germanempress hat geschrieben: Do 25. Jan 2018, 18:51Meine Freunde unterstützen mich da nach wie vor.
Ich habe die Befürchtung, dass das Jobcenter dies als Hilfe zur Selbsthilfe werten wird und den Antrag insgesamt ablehnt.
Und du meinst, wir sind im Mittelalter? Das nannte man Gottesurteil.

Ist der Deliquent verhungert, dann hatte er Recht, aber trotzdem verloren.

Hat er überlebt, dann war da ein heimlicher Gönner oder Vermögen.

Majestät, lass dich von unserer Schwarzmalerin nicht kirre machen. Das ist nachweislich die Wahrheit. Jeder Versuch das anders zu beschreiben birgt die Gefahr, dass die Kone nach dem Hinfallen nicht mehr passt.

Liebste Oli, ein Darlehen ist KEIN Einkommen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#329

Beitrag von germanempress »

DANKE

jetzt bin ich wieder zuversichtlicher
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#330

Beitrag von germanempress »

termin ist am 12.Februar

muss vollständige Bewerbungsmappe mitbringen, da ich sonst meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme und damit festgestellt werden kann, ob ich zu dem Personenkreis der hilfsbedürftigen gehöre.
Danach erst könne eine Entscheidung über die Bewilligung in Erwägung gezogen werden.

Für mich ist das wieder reine Schikane, trotzdem werde ich neuen Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen zu dem Termin mitnehmen

Eine andere Mitarbeiterin will meine Stromabrechnung vorgelegt bekommen mit den aktuellen Abschlagszahlungen.

WESHALB STROM FÜR DIE WOHNUNG? DAS VERSTEHE ICH NICHT, DENN FÜR MEINEN STROM MUSS ICH SELBST AUFKOMMEN?
DAFÜR HABE ICH NOCH NIE LEISTUNGEN ERHALTEN
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#331

Beitrag von Koelsch »

Versteh ich auch nicht, warum Strom. Aber diese misttrauischen JC-Muckel prüfen gerne mal: "Wenn kein nennenswerter Stromverbrauch, dann Wohnung unbewohnt, dann Ärger"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#332

Beitrag von marsupilami »

Gehen die Strom-Abschlagszahlungen für die Wohnung nicht aus den Konto-Auszügen bzw. Umsatzlisten hervor?
Ich hatte die auf meinen Umsatzlisten immer drinne, dabei aber den Namen des Anbieters natürlich "geschwärzt".
Da stand in der Spalte "Verwendungszweck" "Strom" und in der Umsatzspalte eben der Betrag.
Signatur?
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Koelsch
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#333

Beitrag von Koelsch »

Ja, aber dazu müsste der JC-Muckel sich die Auszüge doch recjht genau angucken :ohnmacht:

und zusätzlich zu beachten. Nur wenn er Mengen von Unterlagen anfordert kann er gegenüber seinen Kollegen voller Stolz sagen:

"Guckt her, ich hab den Dicksten" (Aktenstapel natürlich)
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marsupilami
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#334

Beitrag von marsupilami »

Ich bin ja hier im Forum durch eine harte Schulung gegangen und wäre inzwischen so frech zu sagen/schreiben:

1.) Unterstellt Ihr mir eine Betrugsabsicht?
Ich verlange bis zum [Datum] dazu eine schriftliche Stellungnahme zu dieser meiner Frage.
Begründung: Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Wieviel oder wenig ich von diesem Regelsatz für meinen Stromverbrauch einsetze, muss ich nicht offenlegen, es gibt keine gesetzliche Regelung dazu.

2.) Um meine Mitwirkung unter Beweis zu stellen, bin ich bereit, vorzulegen, d.h.: wem soll ich vorlegen, wann und wo genau? Fahrtkosten?
Vorlegen heißt für mich: ich halte die Stromrechnung so hin, dass SB kukken kann, aber ich behalte das Stück Papier in der Hand.
Selbstverständlich sind die Daten des Stromanbieters - als unbeteiligter Dritter - geschwärzt.

3.) Ich verlange zum Abschluss dieses "Vorlegens" eine schriftliche Bestätigung, dass ich am [Datum, Uhrzeit] Herrn/Frau SB [Name] gemäß Aufforderung vom [Datum] folgende Unterlagen zur Einsicht vorgelegt habe.
....
....
....
Signatur?
Muss das sein?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#335

Beitrag von Olivia »

Richtig. Das kann doch nicht ewig so weitergehen, dass immer neue Unterlagen verlangt werden und sich die Antragstellung nun schon über etliche Monate immer weiter verschleppt!
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kleinchaos
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#336

Beitrag von kleinchaos »

Vielleicht mal den § 226 BGB bemühen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#337

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#338

Beitrag von germanempress »

marsupilami hat geschrieben: Mi 7. Feb 2018, 12:47 Gehen die Strom-Abschlagszahlungen für die Wohnung nicht aus den Konto-Auszügen bzw. Umsatzlisten hervor?
Ich hatte die auf meinen Umsatzlisten immer drinne, dabei aber den Namen des Anbieters natürlich "geschwärzt".
Da stand in der Spalte "Verwendungszweck" "Strom" und in der Umsatzspalte eben der Betrag.
Stromzahlung für die Wohnung ist anhand der Kontoauszüge durchaus nachvollziehbar, zumal ich den Anbieter nie geschwärzt hatte.
Weder beim Geschäft noch für die Wohnung
Bisher hatte sich noch keiner darum gescheert, denn für meinen Strom muss ich ja eh selbst aufkommen, deshalb ist es meiner Meinung nach
schickane, oberste Sahne.

Ich werde denen die Abschlagszahlungen kopieren und auch die 10 Seiten der Abrechnung für die Wohnung.
Das werde ich am Montag dann gleich mitnehmen,

Eigentlich müsste ich am Montag maskiert dahin gehn :gaga:
immerhin is rosenmontag
lach

vieleicht haben die ja langeweile

wer weiß
Am Ende
Olivia
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#339

Beitrag von Olivia »

Bemerkenswert ist, dass der Weiterbewilligungsantrag am 5. Juni 2017 gestellt worden war. Inzwischen sind über acht Monate Zeit vergangen und nichts ist passiert.
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kleinchaos
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#340

Beitrag von kleinchaos »

Inzwischen hat der nächste BWZ begonnen mit wieder den gleichen Forderungen und Problemen. Ich finde es eine riesige Sauerei, dass auch das SG diesen EILantrag so dermaßen schleifen lässt und sich mitschuldig macht an exorbitanten Schulden, drohender Obdachlosigkeit usw
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#341

Beitrag von Olivia »

Das verschlägt einem wirklich die Sprache.
schimmy
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#342

Beitrag von schimmy »

Was ist das für ein Jobcenter das so eine Show abzieht.
Peter I.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#343

Beitrag von Peter I. »

Ich tippe einfach mal auf MainArbeit:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 159022.php

Wo das geht:
...
Herr R. aus Offenbach bekommt also derzeit 350% weniger Arbeitslosengeld als die üblichen 330 Euro im Monat, müsste demnach
also aufgrund der Tatsache, dass er einen Antrag gestellt hat, jetzt theoretisch monatlich 1.155 Euro Sozialleistungen an die Stadt bezahlen.

Die Sachbearbeiterin, die für ihre kreativen Bescheide bei Beratungsstellen und beim zuständigen Sozialgericht bereits bestens
bekannt ist, hat sich für das Problem, dass 350% Kürzung in der Praxis unmöglich umzusetzen sind, eine Lösung einfallen lassen.
Sie kürzt dem Mann das Arbeitslosengeld nur um 100% zuzüglich seinem Mietanteil von 190 Euro, will dafür dann aber den laut Gesetz
dreimonatigen Kürzungszeitraum einfach von Oktober 2013 bis in den Sommer 2014 verlängern.
Oder mit anderen Worten: Sie will die insgesamt sechzehn oder siebzehn Einzelstrafen über acht Monate so verteilen,
bis die theoretischen 350% "Absenkung" auf der Basis eines Dreimonatszeitraumes in der Summe erreicht wurden.
...
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germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#344

Beitrag von germanempress »

Moin
wollte euch mal auf dem laufenden halten.
Nachdem ich mich wieder beruhigt habe.



Gespräch war fürn .....
neue SB will mich in arbeit bringen egal wie. Das hat sie gleich Anfgangs mitgeteilt.

hab ihr erklärt, dass ich einmal schon auf drängen von ihren Kollegen ein Geschäft geschlossen habe und deshalb ja auch dementsprechend Verlust hatte, weil ich ja erst wieder aufbauen muss.

Auch die Kosten für den Rückbau hab ich ja auch selbst tragen müssen, obwohl ich um Unterstützung bat.
Zudem musste ich ein Büro mit der Möglichkeit zur Aufbereitung meiner Arbeitshygienevorschriften anmieten.
Für das waschen der Geschäftts-wäsche hab ich auch jemanden gefunden, denn all das hatte ich in der anderen zweigstelle vollzogen.

die Dame vom Amt hat das nicht Interessiert,
ich habe ihr dann mitgeteilt, dass ich noch ein Familienangehörigen pflege und selbst durch meine Krankheit nicht voll einsatzfähig bin, wie ich es gerne hätte.
Das ist in meiner Akte nicht vermerkt und ich soll entweder die gemeinnützige Stelle aufsuchen, mit denen die zusammen arbeiten, wo ich eine Gesprächstherapie bekomme und ich somit belegen kann, das ich nicht gesund bin, oder eine Entbindung der Schweigepflicht erteilen, damit ein Einblick gewährt sei, wie einsatzfähig ich bin oder nicht, oder der medizinische dienst wird mich zu einer Untersuchung einladen, dem ich dann sowieso die Entbindung der Schweigepflicht erteilen muss

ich sollte einen Teilzeitjob ausüben, mit mindestens 35 Stunden die Woche, damit ich endlich von der Unterstützung käme. Denn es hätten sich ja soviel Schulden angehäuft, das wäre nicht mehr tragbar, außerdem wäre ich schon lange genug im Bezug

ICH FRAGTE WELCHE UNTERSTÜTZUNG? Ich erhalte bisher noch nichts
DAS SIND DOCH NET DEREN SCHULDEN

Eine Bescheinigung soll ich vorlegen, woraus ersichtlich ist das ich die Pflegebefugnis habe und der pflege grad soll mitgeteilt werden.
denn erst ab Pflege grad 4 könne man Rücksicht nehmen und dann würde auch die Krankenkasse aufgrund des Aufwandes Sozialleistungen erbringen.

Die Rückerstattung der Umlagen für die KDU 2016 muss ich auch noch belegen,
denn der offene Betrag für die KDU von Januar 2018 ist mit der Gutschrift verrechnet worden.
Sie meinte, dass sich damit sich auch mein Anspruch verringern würde ????

Hilfreich war das auf keinen Fall
Am Ende
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#345

Beitrag von Olivia »

Was für ein heilloses Durcheinander, aus Forderungen, neuen Forderungen, verschleppter Antragsbearbeitung, Schulden, sich widersprechenden Integrationsstrategien, nicht hilfreichen Angeboten und dann noch der Umstand, dass bis jetzt keinerlei Leistungen bewilligt und überwiesen sind.

Frage, gibt es ein Konzept, wie sich dieses Durcheinander irgendwie planvoll lösen lässt? Die Überweisung zu einer Gesprächstherapie durch das Jobcenter kann es ja wohl nicht sein. Das Problem würde dadurch nicht gelöst werden. Sondern dass endlich die Anträge bewilligt werden und volle Unterstützung für das Gewerbe geleistet wird. Denn warum sind denn die Schulden aufgelaufen? Weil doch das Geld aus dem Gewerbe für den Lebensunterhalt verwendet werden musste!

Ich sehe hier eine Abwärtsspirale, die sich immer schneller dreht.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#346

Beitrag von Koelsch »

Richtig, heilloses Durcheinander. Absoluter Quatsch, dass man auf die Pflege erst ab Pflegegrad 4 Rücksicht nehemn muss, dazu ggf. die Rechtsgrundlage "erbitten"

und der "geschätzten SB" mal den JurisPK zu dem Thema um die tauben Öhrchen hauen
Zu den familiären Pflichten, die eine Arbeitsaufnahme unzumutbar machen, gehört auch die
Pflege von Angehörigen. Zu den Angehörigen zählen neben Verwandten und Verschwägerten
bspw. auch Pflegeeltern und Pflegekinder. Darüber hinaus können Personen berücksichtigt werden,
25
zu denen der Leistungsberechtigte eine innere Bindung hat, wie z.B. Stiefkinder oder Partner einer
eheähnlichen Gemeinschaft.59 Bei der Beurteilung, in welchem zeitlichen Umfang die erwerbsfä-
hige leistungsberechtigte Person wegen der Pflegetätigkeit keiner Beschäftigung nachgehen kann,
ist der Pflegeaufwand in Anlehnung an die Einstufung nach Pflegebedürftigkeitsgraden nach
§ 15 Abs. 1 und 3 SGB XI zu berücksichtigen. Bei den Pflegestufen I bis III können sich auf Grund
des Pflegeaufwandes Einschränkungen hinsichtlich der Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit
ergeben. Zur zumutbaren Arbeitszeit gibt die Bundesagentur für Arbeit folgende Richtwerte60 an:

Bild
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#347

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, Kölsch, der Kommentar ist von 2015, und das SGB XI wurde anfang 2017 grundlegend geändert. Statt vorher 3 Pflegestufen gibt es nunmehr 5 Pflegegrade. Die alten Pflegestufen I, II und III wurden automatisch um je 1 Grad höher gesetzt, und Stufe III+ auf Grad 5.

Aber auch im Münderkommentar (obwohl von 2017) steht in der Kommentierung zu § 10 Rn 24:
...Hierbei ist die tatsächlich vorgefundene Pflegesituation entscheidend. Die Frage nach der Zumutbarkeit des Wechsels der pflegebedürftigen Person in eine stationäre Einrichtung stellt sich daher nicht. Als vager Anhaltspunkt kann dienen, dass bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Stufe I und erst recht bei Stufe 0) in der Regel eine Vollzeittätigkeit des Angehörigen zumutbar ist, bei schwerer Pflegebedürftigkeit (Stufe II) eine Teilzeitbeschäftigung bis 6 Stunden täglich und bei Schwerstpflegebedürftigkeit (Stufe III) keine Arbeit mehr (so DH-BA 10.18, die jedoch schon einschränken, dass selbst bei Pflegestufe 0 eine ganztägige Arbeit nicht zumutbar ist, wenn ein Betreuungsaufwand vorliegt, für den die Pflegeversicherung eintritt, und weiter eine Abweichung erforderlich sein kann, wenn ein Pflegeaufwand schubweise auftritt). Entscheidend ist nicht der Schematismus einer Pflegestufe, sondern ob die Pflege nach den Umständen des Einzelfalles sichergestellt ist (SG Berlin 31.8.2005 – S 37 AS 7807/05 ER, NDV-RD 2005, 104).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#348

Beitrag von marsupilami »

Zur Pflegebefugnis finde ich nur was im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#349

Beitrag von Olivia »

Hat sich das Jobcenter denn überhaupt nicht dazu geäussert, dass und warum bisher noch überhaupt nichts bewilligt wurde?
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

#350

Beitrag von Koelsch »

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