keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
- kleinchaos
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Krankenversichert ist sie ja weiterhin, so wird JC argumentieren. Es werden hier aber nur noch Notbehandlungen durchgeführt, nicht mehr die regelmäßigen Kontrollen. Dass hier vorsätzlich Körperverletzung begangen wird sollte man denen mal ruhig so klar und deutlich schreiben. Oft genug hast du drauf hingewiesen, dass du krank bist. Wenn also jetzt immernoch Korinthen gekackt werden, dann sollte man starke Geschütze auffahren, denn dann machen die das bewusst. Und da sollte auch mal ein Staatsanwalt wenigstens ein Brieflein bekommen
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Keine Energie miehr, denn das ist ja auch ne langwierige Sache und nicht von heute auf morgen auf den Punkt gebracht.
Meine Situation wird dadurch auch nicht verbessert, und die Leistungen werden auch nicht gewährt.
Am Ende
- germanempress
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
werde es in den neuen brief mit einbringen-kleinchaos hat geschrieben: ↑Sa 30. Jun 2018, 12:47 Krankenversichert ist sie ja weiterhin, so wird JC argumentieren. Es werden hier aber nur noch Notbehandlungen durchgeführt, nicht mehr die regelmäßigen Kontrollen. Dass hier vorsätzlich Körperverletzung begangen wird sollte man denen mal ruhig so klar und deutlich schreiben. Oft genug hast du drauf hingewiesen, dass du krank bist. Wenn also jetzt immernoch Korinthen gekackt werden, dann sollte man starke Geschütze auffahren, denn dann machen die das bewusst. Und da solte auch mal ein Staatsanwalt wenigstens ein Brieflein bekommen
bitte schaut dann nochmal drüber, ob das so abgegeben werden kann,
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Wenn ich das richtig sehe, dann müssten inzwischen für ca. anderthalb Jahre Leistungen und KdU nachgezahlt werden. Fünfstellig.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
SO WÜRDE ICH DEN TEXT SCHREIBEN:
VORSCHLÄGE ERWÜNSCHT
aufgrund der permanenten Leistungsverweigerung und des ständigen Hinauszögerns, bin ich nicht in der Lage meine wichtigen Kontrolltermine beim Arzt wahr zu nehmen. die Arztbesuche sind alle 3 Monate im voraus geplant und durchzuführen.
Wie Ihnen bereits schon mehrmals mitgeteilt
Die kommenden Kontrolle ist mir durch ihre erneute Leistungsverweigerung nicht möglich, da keine Ausnahme bei mir gemacht wird und ich keine Beiträge bzw. die Ratenzahlung nicht bedienen kann. Also bin ich nicht versichert.
Sie haben mich bis dato im Stich gelassen, obwohl ihr ihrem Druck der Geschäftsaufgabe zum 2. male nachgekommen bin.
Ich möchte Sie bitten, die mir zustehende Leistungen eiligst zu gewähren, denn die Verbindlichkeiten häufen sich weiter an.
Weitere Vollstreckungsbescheide sollten vermieden werden.
Meine psychische Verfassung ist absolut am Limit.
Ich appelliere nun an ihr Gewissen!
Ruiniert bin ich schon, was möchten Sie denn noch erreichen?
Noch tiefer kann man nicht sinken!
Es sei denn, es ist eine persönliche an mich gerichtete Handlung.
Körperverletzung sollte eher die passende Bezeichnung statt Hilfe sein.
Unter Hilfe erwarte ich definitiv etwas anderes.
Ob die Medien da andere Meinung sind, würde mich interessieren
VORSCHLÄGE ERWÜNSCHT
aufgrund der permanenten Leistungsverweigerung und des ständigen Hinauszögerns, bin ich nicht in der Lage meine wichtigen Kontrolltermine beim Arzt wahr zu nehmen. die Arztbesuche sind alle 3 Monate im voraus geplant und durchzuführen.
Wie Ihnen bereits schon mehrmals mitgeteilt
Die kommenden Kontrolle ist mir durch ihre erneute Leistungsverweigerung nicht möglich, da keine Ausnahme bei mir gemacht wird und ich keine Beiträge bzw. die Ratenzahlung nicht bedienen kann. Also bin ich nicht versichert.
Sie haben mich bis dato im Stich gelassen, obwohl ihr ihrem Druck der Geschäftsaufgabe zum 2. male nachgekommen bin.
Ich möchte Sie bitten, die mir zustehende Leistungen eiligst zu gewähren, denn die Verbindlichkeiten häufen sich weiter an.
Weitere Vollstreckungsbescheide sollten vermieden werden.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
nein,
denn die verlangen ständig neue belege.
rückwirkend wohl gemerkt, obwohl schon abgeschlossen-
es sei nicht glaubwürdig, weil kein Kassenbuch geführt wurde und ich meine Notizen nicht frei gebe.
Kassenbuch wurde rückwirkend von mir erstellt, jedoch ist dies auch nicht anerkannt worden, weil ich das ja manipuliert haben könnte
AW bläst ins gleiche horn,
anderen kann ich mir nicht nehmen
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Nein!!! Deutlich "braverer" ich schmier mal unten rein. Ganz sachlich bleiben, denn sonst konnst Du im Zweifel beim SG völlig falsch rüber.
germanempress hat geschrieben: ↑Sa 30. Jun 2018, 13:38 SO WÜRDE ICH DEN TEXT SCHREIBEN:
VORSCHLÄGE ERWÜNSCHT
aufgrund der permanenten Leistungsverweigerung und des ständigen Hinauszögerns, bin ich Da mein Antrag vom .... bisher auch nicht vorläufig beschieden wurde, bin ich nicht in der Lage, meine wichtigen Kontrolltermine beim Arzt wahr zu nehmen. die Arztbesuche sind alle 3 Monate im voraus geplant und durchzuführen.
Dies wurde Ihnen in der Vergangenheit bereits mehrmals mitgeteilt
Die kommendenjetzt anstehende Kontrolle ist mir durch die fehlende Krankenversicherung nicht möglich, da keine Ausnahme bei mir gemacht wird und ich keine Beiträge bzw. die Ratenzahlung nicht bedienen kann. Also bin ich nicht versichert.
Sie haben mich bis dato im Stich gelassen, obwohl ihr ihrem Druck der Geschäftsaufgabe zum 2. male nachgekommen bin.
Ich möchte Sie bitten, die mir zustehende Leistungen eiligst zu gewähren, denn die Verbindlichkeiten häufen sich weiter an.
Die Krankenkasse hat soeben Zwangsvollstreckung angekündigt, weitere Vollstreckungsbescheide müssen vermieden werden.
Meine psychische Verfassung ist absolut am Limit.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
werfe es heute noch ein, sobald meine Zeugen da sind.
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Kann man das evtl. persönlich ins JC bringen und nochmal zusätzlich Druck machen??
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
man kann es nur am schalter abgeben ein Mitarbeiter der einem ein stempel drauf macht.
das wäre aber erst am Dienstag für mich machbar.
solange will ich nicht warten
das wäre aber erst am Dienstag für mich machbar.
solange will ich nicht warten
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Schreib da ruhig noch mal "Dringend" auf den Umschlag drauf.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
das intersssiert die ein Dreck
Grade ein Brief aus dem Briefkasten geholt
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Schreib denen, es gibt keinen Betreuungsvertrag und leg denen, wenn Du hast, eine Bescheinigung über den Mietrückstand bei der Wohnung vor.
Ich tendiere aber danach (!) dazu, sehr zügig Eilantrag beim Sozialgericht einzureichen.
Mach schon mal eine Liste, welche Unterlagen Du denen wann zugesagt hast, das hilft beim SG
Ich tendiere aber danach (!) dazu, sehr zügig Eilantrag beim Sozialgericht einzureichen.
Mach schon mal eine Liste, welche Unterlagen Du denen wann zugesagt hast, das hilft beim SG
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Gerade den Sch... mit Mietrückständen nachweisen und Pflegevertrag kann man beim Eilantrag nutzen, Beides hat nämlich absolut nichts mit der momentanen Hilfebedürftigkeit zu tun, das JC müsste meines Erachtens nach § 41a SGB II vorläufig entscheiden
Dein Bedarf wird nicht höher, egal ob Du Mietschulden hast oder nicht, er wird auch nicht höher oder niedriger wenn Du jemanden pflegst. Also Beides irrelevante Grümnde für die Bewilligung - aber Du kannst dann dem SG zeigen "Ich hab ja alles getan"
Dein Bedarf wird nicht höher, egal ob Du Mietschulden hast oder nicht, er wird auch nicht höher oder niedriger wenn Du jemanden pflegst. Also Beides irrelevante Grümnde für die Bewilligung - aber Du kannst dann dem SG zeigen "Ich hab ja alles getan"
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
bisher ist noch keine Mahnung des Vermieters eingegangen, denn nach 3 Monate ohne Zahlung kann er kündigen, so wurde es mir Mündlich mitgeteilt.
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Du kannst Dich auch schon mal in die folgende Vorlage zu einem Eilantrag einarbeiten - Quelle https://www.sozialrecht-rosenow.de/eila ... richt.html
Den PKH-Antrag kannst Du rausnehmen, wenn Du das selbst machen willst und/oder keinen ordentlichen Anwalt dort kennst. Das zuständige SG bei Dir würde einen Beistand, der nicht RA ist vermutlich nicht anerkennen. Also entweder allein oder mit Anwalt.
Den PKH-Antrag kannst Du rausnehmen, wenn Du das selbst machen willst und/oder keinen ordentlichen Anwalt dort kennst. Das zuständige SG bei Dir würde einen Beistand, der nicht RA ist vermutlich nicht anerkennen. Also entweder allein oder mit Anwalt.
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
da es sich ja um ein neuen Antrag handelt, könnte ich doch einen neuen Anwalt suchen, der sich damit auskennt oder?
denn bisheriger meinte, seine Aufgabe bezieht sich nur auf das letzte Jahr.
ich blick da einfach nicht mehr durch bin kurz vorm durchdrehen
alles zuviel für mich
die privaten Darlehen sind doch ganz alleine meine Sache, die muss ich doch irgendwie zurückzahlen.
die helfen mir da nicht, also warum hängen die sich da auf?
SG kann ich erst Montag in Angriff nehmen, bin nicht vor Ort
kann nur telefonisch einen neuen Anwalt ausfindig machen, der sich meiner Sache annimmt.
die letzte Kanzlei hat dankend abgelehnt
denn bisheriger meinte, seine Aufgabe bezieht sich nur auf das letzte Jahr.
ich blick da einfach nicht mehr durch bin kurz vorm durchdrehen
alles zuviel für mich
die privaten Darlehen sind doch ganz alleine meine Sache, die muss ich doch irgendwie zurückzahlen.
die helfen mir da nicht, also warum hängen die sich da auf?
SG kann ich erst Montag in Angriff nehmen, bin nicht vor Ort
kann nur telefonisch einen neuen Anwalt ausfindig machen, der sich meiner Sache annimmt.
die letzte Kanzlei hat dankend abgelehnt
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Durchdrehen bringt nix, mach Du erst mal das Antwortschreiben fertig und dann guck Dir mal den Mustereilantrag an und versuch den sinnvoll mit Deinem Fall auszubauen. Knapp, kurz das Wesentliche.
Ich kenn leider keinen Anwalt dort in der Gegend, der für PKH tätig würde
Ich kenn leider keinen Anwalt dort in der Gegend, der für PKH tätig würde
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Meine Versicherung ist noch nicht beansprucht worden, weil der letzte Fall über PKH lief.
evtl gibt es da ne Chance
das schreiben werde ich morgen versuchen auf die Beine zu stellen
evtl gibt es da ne Chance
das schreiben werde ich morgen versuchen auf die Beine zu stellen
Am Ende
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
PKH wird doch nur dann gewährt, wenn alle vorrangigen Leistungen - inklusive eventueller Versicherungen - ausgenutzt wurden?Meine Versicherung ist noch nicht beansprucht worden, weil der letzte Fall über PKH lief.
Aber wie Kölsch schon sagte: So einen "Eilantrag" kann man auch selbst gut schreiben, du schaffst das. Die kommen auch mit Laienformulierungen klar.
Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Was für eine Versicherung?germanempress hat geschrieben: ↑Mi 4. Jul 2018, 23:19 Meine Versicherung ist noch nicht beansprucht worden, weil der letzte Fall über PKH lief.
evtl gibt es da ne Chance
das schreiben werde ich morgen versuchen auf die Beine zu stellen
Bei der Wohnungskündigung, ich weiß, es ist alles sehr kompliziert, bitte sorgfältig aufpassen. Die Reihenfolge ist hier von sehr ausschlaggebender Bedeutung - und Dein JC weiß das leider.
- Die "alles entscheidende Frage": Ist Deine Wohnung für Deinen Wohnort angemessen. Nur dann gilt das Folgende:
- Ist der Vermieter eigentlich "ein Lieber" und Du möchtest ihm eigentlich seine Miete zukommen lassen?
- Wenn ja, nach Antragsbewilligung durch das JC Antrag auf Mietschuldenübernahme. Das sollte dann durchgehen, Du bekommst vom JC ein Darlehen für die Mietschulden, das stotterst Du mit derzeit € 41,60/Monat ab
- Wenn er aber "ein A...." ist und Dir ist's egal, ob er sein Geld bekommt. Unbedingt vor der Kündigung Antrag auf Insolvenz stellen. Das kann dann nur die Regelinsolvenz, also keine Privatinsolvenz sein, denn nur dann kannst Du ohne vorherige Einigungsversuche sofort den Antrag stellen. Wenn dann nach Antragstellung die Kündigung des vermieters kommt, bequem zurücklehnen, ihm mitteilen, bin in Insolvenz, melde Deine Forderung bitte zur Liste an. Und die Kündigung ist dann unwirksam, Deine Wohnung ist egsichert - außer es kämen danach neue Mietschulden hinzu. Das darf nicht passieren. Für die Insoanmeldung hätte ich ggf. eine Telefonnummer für Dich, da wirst Du geholfen
- Wenn die Wohnung unangemessen ist - unbedingt Himmel und das andere in Bewegung setzen und vor Insoanmeldung versuchen, eine angemessene Wohnung zu finden. Nach Insoanmeldung tendieren die ohnehin geringen Chancen, da was zu finden deutlich gegen tief unter Null
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Koelsch hat geschrieben: ↑Do 5. Jul 2018, 09:10Was für eine Versicherung?germanempress hat geschrieben: ↑Mi 4. Jul 2018, 23:19 Meine Versicherung ist noch nicht beansprucht worden, weil der letzte Fall über PKH lief.
evtl gibt es da ne Chance
das schreiben werde ich morgen versuchen auf die Beine zu stellen
ich habe eine Rechtschutzversicherung, die der Anwalt aber nicht in Anspruch genommen hat, da er es über PKH laufen lies
Bei der Wohnungskündigung, ich weiß, es ist alles sehr kompliziert, bitte sorgfältig aufpassen. Die Reihenfolge ist hier von sehr ausschlaggebender Bedeutung - und Dein JC weiß das leider.
- Die "alles entscheidende Frage": Ist Deine Wohnung für Deinen Wohnort angemessen. Nur dann gilt das Folgende:
die Wohnung ist definitiv mit 39 m2 angemessen
- Ist der Vermieter eigentlich "ein Lieber" und Du möchtest ihm eigentlich seine Miete zukommen lassen?
- Wenn ja, nach Antragsbewilligung durch das JC Antrag auf Mietschuldenübernahme. Das sollte dann durchgehen, Du bekommst vom JC ein Darlehen für die Mietschulden, das stotterst Du mit derzeit € 41,60/Monat ab
wenn die Leistungen gewährt sind, werde ich sehn, wie es weiter geht- Wenn er aber "ein A...." ist und Dir ist's egal, ob er sein Geld bekommt. Unbedingt vor der Kündigung Antrag auf Insolvenz stellen. Das kann dann nur die Regelinsolvenz, also keine Privatinsolvenz sein, denn nur dann kannst Du ohne vorherige Einigungsversuche sofort den Antrag stellen. Wenn dann nach Antragstellung die Kündigung des vermieters kommt, bequem zurücklehnen, ihm mitteilen, bin in Insolvenz, melde Deine Forderung bitte zur Liste an. Und die Kündigung ist dann unwirksam, Deine Wohnung ist egsichert - außer es kämen danach neue Mietschulden hinzu. Das darf nicht passieren. Für die Insoanmeldung hätte ich ggf. eine Telefonnummer für Dich, da wirst Du geholfen
- Wenn die Wohnung unangemessen ist - unbedingt Himmel und das andere in Bewegung setzen und vor Insoanmeldung versuchen, eine angemessene Wohnung zu finden. Nach Insoanmeldung tendieren die ohnehin geringen Chancen, da was zu finden deutlich gegen tief unter Null
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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld
Angemessen ist keine Frage der Größe sondern vom Preis
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es wurde ja die miete schon mal übernommen für diese wohnung.
damals waren einwände
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