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Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 09:33
von Günter
Mal ne Gegenfrage, warum eigentlich nicht. Du hast doch die Zahlen der EKS, damit hast du Eckpunkte. Nun erstellst du aus deinen Belegen eine passende BWA, Du sollst da keine betriebswirtschaftliche Doktorarbeit draus machen, du musst nur deine Zahlen aufschreiben. Was meinst du, wieviel Zeit sich das Gericht zur Prüfung nehmen kann? Was meinst du, wieviel betriebswirtschaftliches Fachwissen bei deinem SB bzw der Rechtsabteilung des JC vorhanden ist?

Mach Mädel und mach schnell.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 11:39
von Olivia
Vollkommen richtig, das Gericht möchte Belege haben, die zu den Zahlen der EKS passen. Da müssen zwei Dinge beachtet werden:

Teil A sind die Einnahmen. Hier muss für jeden Monat nachgewiesen werden, an welchen Tagen wie viel eingenommen wurde. Dies kannst Du anhand Deiner Notizen feststellen und fertigst für jeden einzelnen Tag oder jede Woche einen Beleg an, wo drauf steht "Frau Z Einnahme 50,- € für ....., Frau Y Einnahme 75,-€ für ......., Frau X Einnahme 42,- € für ...... jeweils inkl. MwSt", das gleiche dann für die folgende Woche usw. bis die Belege für den BWZ vollständig sind.

Teil B sind die Ausgaben. Hier sammelst und schreibst Du für ausnahmslos jede Betriebsausgabe einen Beleg, auf dem draufsteht für was die jeweilige Ausgabe nötig war, was genau erworben wurde, wie bezahlt wurde (bar oder vom Konto) und dann hängst Du den jeweiligen Beleg dran. Also die Einkaufsquittung, die Rechnung und/oder den Kontoauszug.

Teil C sind die Absetzungen vom Einkommen. Sind Fahrtkosten angefallen? Dann schreibst Du dort auf, wann wie viel gefahren wurde, wohin, und warum. Hast Du Steuern bezahlt? Dann kommt auch das dort mit hinein und muss nachgewiesen werden.

Alles insgesamt wird dann kopiert und sofort beim Gericht vorbeigebracht.

Alle Nachweise werden auch für die Zukunft weiter fortgeführt, denn der Leistungsbezug dauert ja bestimmt weiter fort.

Wenn Du das nicht auf die Reihe bekommst, wirst Du in näherer Zukunft erhebliche Probleme bekommen, da Du nicht unbegrenzt Kredit erhalten wirst durch Deine Freunde und Beaknnten.

Daher muss das Buchhaltungs- und Nachweisproblem jetzt sofort gelöst werden.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 11:41
von Günter
Im Prinzip reichen zwei einfache Exeltabellen

Eine

BWA

Monat Jahr

Datum ..... Belegnummer ....... Buchungstext ........... Einnahme ...... Ausgabe ...... Monatssaldo


Kassenbuch

Datum ..... Belegnummer ....... Buchungstext ........... Einnahme ...... Ausgabe ...... Monatssaldo



Und nun sagst du Dir ich hab 20 feste Kunden, die Bekommen die Kundennummern K1001 - K1020 Einmalkunden einen drüber

Genauso machst du es mit Lieferanten L1001 - ......


Dann legst du dir für dich eine Liste mit den Kundendaten an, die bleibt geheim wegen Datenschutz.


Und nach einigen Stunden denken, sortieren und Tippen steht deine Buchhaltung.



Huch, Oli war schneller.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 11:54
von Olivia
Wichtig ist an dieser Stelle, das Gerichtsverfahren sofort in den nächsten Tagen mit ausreichend Belegen und Nachweisen zu füttern. Da bereits einiges "angebrannt" ist, sollte man bei den Belegen ruhig etwas ausführlicher werden. Das Gericht hat Hunger auf möglichst viele Belege, und wenn es nicht bald ernährt wird, geht es kümmerlich ein.

Du musst jetzt sofort ein Ernährungsprogramm für das Gerichtsverfahren auflegen, sonst verhungert es!

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 12:12
von Günter
Eben, kurz und knackig die BWA und das Kassenbuch und einen Ordner mit Belgen.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 14:04
von Pegasus
Ne einfache BWA sollte jeder Selbständige erstellen können. Günni hat schon ein "Vorlage" gepostet. Daran ist doch nun wirklich nichts schlimmes.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 15:01
von Olivia
Wie weit sind die Belege denn bis jetzt gediehen? Wurde überhaupt schon mit der Buchhaltung angefanegn?

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 16:45
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 23:17 Ich sehe es unverändert so, wenn Du es schaffst, eine halbwegs einleuchtende Buchführung mit Belegen auf die Beine zu stellen dann würde ich die Beschwerde probieren. Ob der Anwalt dann mitzieht - keine Ahnung. Notfalls machst Du das eben allein. Das Verfahren an sich ist ja kostenlos, nur Dein Anwalt kostet, wenn keine PKH greift. Das die in der ersten Instanz abgelehnt wurde bedeutet wenig, in der nächsten Instanz gilt - neues Spiel, neues Glück. Dabei sträuben sich mir aber sämtliche verfügbaren Haare (und die sind noch sehr zahlreich), wenn ich lese PKH abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg im gleichen Beshluss, in dem der "Hauptantrag" abgelehnt wurde. Da habe ich starke Zweifel, ob das korrekt ist. Klar, wenn ich weiß, Kind ist im Brunnen, dann besteht eben keine Aussicht mehr, dass Kind trocken bleibt. Aber PKH ist vor dem Hauptantrag zu entscheiden. Sauber war das m.E. vom SG nicht.
Wird aber in ER-Sachen fast immer so gemacht :-(

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 17:00
von Koelsch
Ich weiß - leider

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 14. Nov 2017, 17:00
von tigerlaw
Ansonsten gilt:

SG hat entschieden. Dort ist die ER-SaAche abgeschlossen.

Du kannst das Rechtsmittel "Beschwerde" einlegen, wenn es bei Dir um mindestens 750 € Streitwert geht.

Von wann ist die Entscheidung? Wenn der Anwalt sie bekommen hat, müsste er auch ein Eingangsdatum notiert haben. Davon ausgehend errechnet sich die Beschwerdefrist von einem Monat. Beispiel: Anwalt habe die Entscheidung am Mittwoch, 18.10.2017 erhalten. Ein Monat später ist der 18. November 2017. Dieser Tag ist aber ein Samstag. Fällt der Fristablauf auf einen Samstag oder Sonn- und Feiertag, so verschiebt sich der Fristablauf auf den nächsten Werktag. Das wäre hier im Beispiel der Montag, 20.11.2017

Wenn er erst zwei Wochen darauf gebrütet haben sollte, bevor er sie Dir zusandte, muss er Dich (Schadensminimierung!) darin unterstützen, die Beschwerde rechtzeitig einzureichen.

Schlimmstenfalls "nackte" Beschwerde einreichen, etwa mit dem Text:
Die Entscheidung habe ich erst am DATUM von meinem ANwalt zugesandt erhalten. In der verbliebenen Zeit war es mir nicht möglich, alle im Beschluss geforderten Unterlagen zu erstellen. Ich werde sie - und damit die Bescherdebegründung - bis DATUM_2 (= 1 Monat nach ERhat der Entscheidung vom Anwalt) nachreichen.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 16:44
von Günter
Noch 7 Stunden 16 Minuten Zeit, die BWA in den Nachtbriefkasten des SG zu werfen.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 16. Nov 2017, 16:53
von Koelsch
Das bringt doch nix, wenn ich das richtig verstanden habe. muss Beschwerde eingereicht werden, wie der Tiger schrieb, notfalls "nackt".

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 11:09
von germanempress
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Nov 2017, 23:17 Ich sehe es unverändert so, wenn Du es schaffst, eine halbwegs einleuchtende Buchführung mit Belegen auf die Beine zu stellen dann würde ich die Beschwerde probieren. Ob der Anwalt dann mitzieht - keine Ahnung. Notfalls machst Du das eben allein. Das Verfahren an sich ist ja kostenlos, nur Dein Anwalt kostet, wenn keine PKH greift. Das die in der ersten Instanz abgelehnt wurde bedeutet wenig, in der nächsten Instanz gilt - neues Spiel, neues Glück. Dabei sträuben sich mir aber sämtliche verfügbaren Haare (und die sind noch sehr zahlreich), wenn ich lese PKH abgelehnt weil keine Aussicht auf Erfolg im gleichen Beshluss, in dem der "Hauptantrag" abgelehnt wurde. Da habe ich starke Zweifel, ob das korrekt ist. Klar, wenn ich weiß, Kind ist im Brunnen, dann besteht eben keine Aussicht mehr, dass Kind trocken bleibt. Aber PKH ist vor dem Hauptantrag zu entscheiden. Sauber war das m.E. vom SG nicht.
AW geht mit mir den nächsten Schritt. Er sieht es auch so,dass der abgelehnte Eilantrag nicht das Ende ist.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 11:23
von germanempress
Olivia hat geschrieben: Di 14. Nov 2017, 11:54 Wichtig ist an dieser Stelle, das Gerichtsverfahren sofort in den nächsten Tagen mit ausreichend Belegen und Nachweisen zu füttern. Da bereits einiges "angebrannt" ist, sollte man bei den Belegen ruhig etwas ausführlicher werden. Das Gericht hat Hunger auf möglichst viele Belege, und wenn es nicht bald ernährt wird, geht es kümmerlich ein.

Du musst jetzt sofort ein Ernährungsprogramm für das Gerichtsverfahren auflegen, sonst verhungert es!
kopiere alle Belege, die im Kassenbuch eingetragen sind.
Jede Tageseinnahme wird mit einem gesonderten Beleg dokumentiert, damit auch die Gutscheine, die auf das Geschäftskonto überwiesen werden nachvollziehbar sind.

Das will ich dem AW am Montag direkt abgeben, denn es ist schon ne Menge Papier

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Sa 18. Nov 2017, 18:01
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 17:57
von germanempress
Euch allen ein frohes neues,

wollte nur mal berichten, dass sich nichts neues getan hat.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 18:00
von marsupilami
Danke.
Gleichfalls.

Keine Nachrichten sind besser als schlechte Nachrichten.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Di 2. Jan 2018, 18:11
von Olivia
Wobei keine Nachrichten in diesem Fall schlechte Nachrichten sind.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 13:35
von germanempress
gesetern post vom RA

was haltet ihr davon?


januar 2018 seite 3.odg
januar 2018 seite 2.odg
januar 2018 seite 01.odg

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 14:57
von Koelsch
Der Vorschlag sofort Neuantrag ab 01/2018 zu stellen erscheint mir gut zu sein, denn wie der Anwalt richtig meint, dann besteht die Chance, dass wenigstens ab jetzt Geld fliesst.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 15:23
von germanempress
einen neuen Antrag kann ich mir doch sicher beim KCA downloaden oder
habt ihr hier im download ein NEUES Formular?

aufgeben ist definitiv nicht drin, denn durch meine aktionen habe ich sehr viel gutscheine verkauft, dadurch erhoffe ich mein kundenstamm zu erweitern.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 16:14
von Koelsch
Keine Ahnung, ob das KCA eigene Formulare nutzt. Manche Optionskommunen tun das. Ansonsten findest Du die akktuellen Formulare hier

https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI516946

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 16:35
von germanempress
merci

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 21:36
von Olivia
Existiert denn eine geordnete Buchhaltung für das Hauptsacheverfahren, so dass das Verfahren durch Nachreichung von Unterlagen und ein "Besserungsgelöbnis" noch gewonnen werden kann? Der Anwalt kann ja auch nur so gut arbeiten, wie die Zuarbeit durch Unterlagen ausfällt.

Re: keine Weiterbewilligung solange Fragen nicht beantwortet-kein Geld

Verfasst: Do 11. Jan 2018, 21:48
von Koelsch
Offensichtlich sieht der Anwalt da durchaus Chancen