Mitteilungspflichten auch bei KiZ

Antworten
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Mitteilungspflichten auch bei KiZ

#1

Beitrag von tigerlaw »

Vorsicht bei Sozialleistungen, wenn deren Voraussetzungen entfallen (sind)!

Man muss Änderungen sofort mitteilen.

In meinem Fall war es so, dass der Familienvater einen Arbeitsunfall erlitt (ein Kollege hatte ihn mit dem Gabelstapler angefahren, es war nur leider nicht nachweisbar, dass das mit Absicht geschehen war).

Es gab Lohnfortzahlung, danach dann "Verletztengeld" (= Krankengeld der BG, das beträgt 90 % des Netto [bei der GKV wären es nur 80 %]). Verletztengeld ist aber kein "Erwerbseinkommen", es wären also keine Freibeträge nach SGB II anzusetzen gewesen. Deshalb war das "gewertete" EInkommen so hoch, dass keine KiZ-Berechtigung mehr vorlag.

Dies wurde aber erst vier Monate nach Arbeitsunfall bekannt, als ein WBA abgegeben wurde.

Unsere Gegen-Stellungnahme zur Anhörung im Bußgeldverfahren wurde nicht akzeptiert. :heul: :heul:

Der anonymisierte Bußgeldbescheid ist angefügt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Mitteilungspflichten auch bei KiZ

#2

Beitrag von Pegasus »

Das heißt Mandant muss jetzt den Gesamtbetrag zahlen?
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Mitteilungspflichten auch bei KiZ

#3

Beitrag von tigerlaw »

Nein, nur 1.710 €, da der ursprüngliche VA durch Klagerücknahme bestandskräftig wurde!

Aber die brutto knapp 210 € für das Bußgeld muss er auch zahlen. Ich habe bereits mit ihm (bzw. seiner Frau) telefoniert, man will nicht noch in Rechtsmittel gehen, sondern "schlucken".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Mitteilungspflichten auch bei KiZ

#4

Beitrag von Pegasus »

Danke - Ist ein Haufen Holz.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“