Mitteilungspflichten auch bei KiZ
Verfasst: Mi 28. Jun 2017, 12:20
Vorsicht bei Sozialleistungen, wenn deren Voraussetzungen entfallen (sind)!
Man muss Änderungen sofort mitteilen.
In meinem Fall war es so, dass der Familienvater einen Arbeitsunfall erlitt (ein Kollege hatte ihn mit dem Gabelstapler angefahren, es war nur leider nicht nachweisbar, dass das mit Absicht geschehen war).
Es gab Lohnfortzahlung, danach dann "Verletztengeld" (= Krankengeld der BG, das beträgt 90 % des Netto [bei der GKV wären es nur 80 %]). Verletztengeld ist aber kein "Erwerbseinkommen", es wären also keine Freibeträge nach SGB II anzusetzen gewesen. Deshalb war das "gewertete" EInkommen so hoch, dass keine KiZ-Berechtigung mehr vorlag.
Dies wurde aber erst vier Monate nach Arbeitsunfall bekannt, als ein WBA abgegeben wurde.
Unsere Gegen-Stellungnahme zur Anhörung im Bußgeldverfahren wurde nicht akzeptiert.
Der anonymisierte Bußgeldbescheid ist angefügt.
Man muss Änderungen sofort mitteilen.
In meinem Fall war es so, dass der Familienvater einen Arbeitsunfall erlitt (ein Kollege hatte ihn mit dem Gabelstapler angefahren, es war nur leider nicht nachweisbar, dass das mit Absicht geschehen war).
Es gab Lohnfortzahlung, danach dann "Verletztengeld" (= Krankengeld der BG, das beträgt 90 % des Netto [bei der GKV wären es nur 80 %]). Verletztengeld ist aber kein "Erwerbseinkommen", es wären also keine Freibeträge nach SGB II anzusetzen gewesen. Deshalb war das "gewertete" EInkommen so hoch, dass keine KiZ-Berechtigung mehr vorlag.
Dies wurde aber erst vier Monate nach Arbeitsunfall bekannt, als ein WBA abgegeben wurde.
Unsere Gegen-Stellungnahme zur Anhörung im Bußgeldverfahren wurde nicht akzeptiert.
Der anonymisierte Bußgeldbescheid ist angefügt.