Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

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blitzdings
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Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#1

Beitrag von blitzdings »

Hallo.

Ich erhielt gerade Widerspruchsbescheid der in Teilen zu beklagen ist.
Jetzt hätte ich normal 4 Wochen Zeit Klage beim SG in HH ein zu reichen.
Mein Probleme sind:
1.) Ich bin ab nächster Woche für 3 Wochen ortsabwesend (in Deutschland).
2.) Ich habe keinen Anwalt finden Können. Als Selbständiger fällt mann über die Kosten/Nutzen Rechnung.
Was verständlich aber auch total fatal ist.

Wie verhalte ich mich am geschicktesten?

Kann ich die Klage auch an meinem dann aktuellen Aufendhaltsort stellen?

<3 Dankeschön
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#2

Beitrag von Koelsch »

Zunächst mal kurz vor Ablauf der Frist Klage fristwahrend einlegen mit dem Hinweis - Begründung folgt später.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
blitzdings
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#3

Beitrag von blitzdings »

Danke. Danke Dankeschön. ;)
Olivia
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#4

Beitrag von Olivia »

Am besten den Widerspruch noch vor der Abreise einlegen. Denn wenn während der Reise was dazwischenkommt und die Heimreise erst später stattfindet, müsste man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, und das kann problematisch werden. Aber trotzdem am besten die Reiseunterlagen aufheben, man kann nie wissen. Zum Beispiel kann selbst ein Einschreiben abhanden kommen, welches noch vor der Reise abgeschickt wurde. Und dann wären die Reiseunterlagen bestimmt nützlich, um die Abwesenheit zu belegen.
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#5

Beitrag von Koelsch »

Es geht um 'ne Klage, und wenn Du mittels Einlieferungsschein nachweisen kannst, ich hab's rechtzeitig (3 Tage vor Fristablauf) zur Post gegeben, dann brauchst Du keine Reiseunterlagen, dann versetzt das Gericht in den vorherigen Stand.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
blitzdings
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#6

Beitrag von blitzdings »

Habe fristwarend Klage erhoben, Akteneinsicht angefordert um die Klagebegründung formulieren zu können. ;)
Habe schon das Aktenzeichen. Wie man mir sagte werde ich bei Akteneingang informiert.
Ich bin gespannt was in meinen Akte drinnen steht und ob ALLE unterlagen den Empfänger erreicht haben!

Frage ... Wie dokumentiere ich denn die fehlenden Unterlagen?
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Koelsch
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#7

Beitrag von Koelsch »

Sei bitte nicht erstaunt, das ist viel Papier in der Akte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
blitzdings
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Re: Widerspruchsbescheid -> Klagefrist -> Bei Abwesendheit -> regeln WIE?

#8

Beitrag von blitzdings »

Habe 3 Akteinesichten erhalten! ;)
:brilleputzen1: Jetzt weiß ich wies geht. ;)
Es kamen so viele Punkte zum Vorschein! :never:
Zur Zeit bastel ich gerade an der Klageschrift und brauch da ncoh etwas reflektion. ;) :aufgemerkt:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 18#p465218

Es ist unglaublich! Das kann sich keiner vorstellen wie deutlich man einen SB wechsel an den Akten erkennen kann! ;)

:5:
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