Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

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der ratlose
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Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo.
in meinem JC ist es normal das die SB ganz oft einen Verdacht (ob begründet oder nicht) als festgestellten Sachverhalt in der Akte
festhalten.

In diesem Fall hat ein SB meinen Steuerbescheid bekommen und sofort einem anderen Sachbearbeiter mitgeteilt das ich eine Steuererstattung bekommen hätte.(keine Rückfrage, nichts, einfach so ausführen)
SB meint das meine im Steuerbescheid ausgewiesenen Sozialbeiträge die ich zu zahlen habe eine Steuerrückerstattung sind. :5:

Nun sind wir wieder beim LSG.
Ich kriege so eine selbstverständlichkeit wie eine Pflicht eine Akte ordnungsgemäß zu führen gar nicht in §§ ausgedrückt, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Ich will das das JC solchen Mäll auch als Müll in der Akte kennzeichnet.
Es ist doch so das in anderen Verfahren, vor allen in EA die Rechtsabteilung des JC dann so etwas bei Gericht vorträgt und meine EA einfach ohne weitere Anhörung abgewatscht wird.
Wie bereits schon mal ausgeführt,ermittelt die StA dann nicht, sie führt einfach aus ,das der der seitens des JC bei Gericht vorträgt
ja nur das vorträgt was in der Akte steht und selbst gar nicht weiß ob das was er dort vorträgt wahr ist.

Vor zwei jahren hatten wir schonmal so eine Sache, selbe LSG Senat, selbe Besetzung.
Der Vorsitzende wollte dann beim mündlichen Termin, das Verfahren gar nicht erst eröffnen, er meinte das es mir doch egal sein müsste
was das JC in die Akte schreibt, solange ich mein Geld bekomme.

Nach ein wenig hin und her wurde das Verfahren dann doch eröffnet und es gelang mir das interesse der ehrenamtlichen zu wecken.
War lustig als die beiden dann das JC fragten ob sie es jetzt richtig verstanden haben, das das JC vor dem Amtsgericht einräumen musste das es unwahre Angaben in der Leistungsakte getätigt hatte , diese jetzt aber nicht also solche in der Leistungsakte kenntlich machen will, und somit diese Angaben in weiteren sozialgerichtlichen Verfahren als wahre Tatsachen vortragen wird ?

Das JC verpflichtete sich daraufhin sofort dieses zu entfernen bzw als unwahr zu kennzeichnen.
es war deutlich zu sehen das der vorsitzende damit nicht einverstanden war.

Nun wieder die selbe Situation, nur das mit dem Amtsgericht ist ausgefallen, die zeigen mich einfach nicht mehr an wenn ich schreibe das der/die SB gelogen hat und damit die Akte manipuliert.
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marsupilami
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#2

Beitrag von marsupilami »

Was genau ist jetzt die eigentliche, aktuelle Frage?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#3

Beitrag von Koelsch »

Dann hast Du ja gute Argumente an der Hand :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#4

Beitrag von der ratlose »

Wie kann ich es rechtlich begründen das ein JC zur ordentlichen Aktenführung verpflichtet ist und nicht fantasiesachverhalte erfinden darf.
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Koelsch
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#5

Beitrag von Koelsch »

Rechtliche Grundlage dazu kenne ich nicht, bin aber zuversichtlich, irgendwo wird auch das ausdrücklich geregelt sein. Nur wo, das kann ich Dir nicht sagen. :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#6

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#7

Beitrag von kleinchaos »

Es gibt für die Jobcenter die immer noch gültige und bindende HEGA 03/2013 zum Führen einer Leistungsakte.
Wie es mit der Vermittlungsakte aussieht? Keine Ahnung, dürfte aber ähnlich sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Upstocker
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#8

Beitrag von Upstocker »

der ratlose hat geschrieben: Do 3. Aug 2017, 10:29 Wie kann ich es rechtlich begründen das ein JC zur ordentlichen Aktenführung verpflichtet ist und nicht fantasiesachverhalte erfinden darf.
Die Pflicht zur Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns. Die Dokumentation soll den Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten. Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Beteiligten oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden. Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßigem Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidriges Verwaltungshandeln erschwert. Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns durch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Beteiligten, deren persönliche Daten in den Akten festgehalten sind und über die die Akten gegebenenfalls Nachteiliges oder Belastendes auch enthalten; sie werden durch die wahrheitsgetreue und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs in der dargelegten Weise vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschützt.
BVerWG, Beschluss vom 16. März 1988 – 1 B 153/87 –

Edit: Das Urteil ist vom Bundesverwaltungsgericht, nicht vom Bundesverfassungsgericht. Zitiert wird es in dem Artikel, zu dem
Günter schon den Link gepostet hat.

https://justiz-und-recht.de/akten-in-der-verwaltung/
Zuletzt geändert von Upstocker am Fr 4. Aug 2017, 09:19, insgesamt 2-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Pflicht zur ordentlichen Aktenführung

#9

Beitrag von marsupilami »

Damit sollte was anzufangen sein.
Signatur?
Muss das sein?
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