Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

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Günter
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Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#1

Beitrag von Günter »

Einer meiner Schützlinge hat nette Post von der Vollstreckungsbehörde bekommen.

Bescheide stammen angeblich vom August 2013 und wurden erst jetzt angemahnt?
Rückforderung Lieschen0001 (1).pdf
Falls die Bescheide wirklich existieren, dann sind alle Rechtsmittel bereits verbrannt.

Sie kennt diese Bescheide auch gar nicht.

Meine Argumentation wäre.

Sehr geehrte Giergeier,

die angemahnten Beträge und Bescheide sind mir absolut unbekannt und mir auch niemals zugestellt worden.

Für mich ist es absolut unbegreiflich, dass eine ordnungsgemäß arbeitende Behörde zwei Geldforderungen 4 Jahre ohne Mahnungen in den Aktenschränken vergammeln lässt und dann kurz vor der Verjährung die Vollstreckung einleitet.

Bitte weisen sie mir den Zugang dieser Bescheide nach und senden sie mir eine Kopie der Bescheide, damit ich sie prüfen kann.

Gleichzeitig mache ich die Verjährung dieser Forderungen geltend, da mir die Bescheide von August 2013 nie zugestellt wurden. Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst wirksam, wenn sie dem Bürger bekannt gegeben wurden.




Man achte in diesem Zusammenhang auch mal auf der Schreiben der Vollstreckungsbehörde.Frist innerhalb einer Woche, aber wann beginnt die Frist zu laufen. Frist ohne Datum und das in einem Schreiben von "Profis".
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#2

Beitrag von Koelsch »

So in der Art würde ich denen auch schreiben. Lasst mal die Bescheide rüberkommen und dann schaun mer mal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#3

Beitrag von Günter »

Die kennt sie wirklich nicht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#4

Beitrag von Koelsch »

Das ist ja nicht so selten, dass Schriftstücke im innerbehördlichen oder zustellpostalischen Nirvana verloren gehen. War ja, da ein Datum, vermutlich auch nur ein Brief.

P.S. Du hast auf der letzten Seite noch 'nen Klarnamen drin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#5

Beitrag von marsupilami »

Datum ist rechts oben angegeben.
D.h. Wochenfrist läuft ab dem 31.07.2017, was offensichtlich das Druckdatum ist.

Wann genau hat das Schreiben den Deliquenten erreicht?
Diese Differenz muss in dem Schreiben erwähnt und moniert werden.

Weiter ist mir aufgefallen, dass die beiden auf der letzten Seite aufgeführten Bescheide beide mit dem gleichen Datum eingetragen sind.
Ich vermute, dass auch das nicht richtig ist.
Das läßt sich vermutlich aber erst verifizieren, wenn die Bescheide vorliegen.
Sehr geehrte Giergeier,

die angemahnten Forderungen und aufgeführten Bescheide sind mir absolut unbekannt und mir auch niemals zugestellt worden.

Für mich ist es absolut unbegreiflich, dass eine ordnungsgemäß arbeitende Behörde zwei Geldforderungen 4 Jahre ohne Erinnerung, ohne Mahnungen in den Aktenschränken unberührt belässt und dann kurz vor der Verjährung die Vollstreckung einleiten will.

Weisen Sie mir den Zugang dieser Bescheide nach und senden sie mir eine Kopie der Bescheide, damit ich sie prüfen kann.
Anmerkung: In so einem Fall ist "Bitte" nach meiner Auffassung nach nicht mehr angebracht!
Alternativ und etwas Chilli: Beweisen Sie mir den Zugang dieser Bescheide und ...

Gleichzeitig mache ich die Verjährung dieser Forderungen geltend, da mir die Bescheide vom August 2013 nie zugestellt wurden. Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst wirksam, wenn sie dem Bürger bekannt gegeben wurden.

Weiter bemängele ich, dass das Schreiben zwar mit dem 31.07.2017 datiert ist bzw. zu diesem Datum gedruckt wurde, mich aber erst am [Datum einfügen) erreicht hat.

Zu guter Letzt halte ich es für absolut unverhältnismäßig, angebliche Forderungen 4 Jahre lang im Tiefschlaf zu halten um sie dann binnen Wochenfrist mit voller Schärfe des Gesetzes einzufordern.

Gerade noch höflicher Gruß
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#6

Beitrag von Günter »

Hab Seite 3 erst mal rausgenommen, muss die nachher nochmal scannen, da ich kein funktionierendes PDF Bearbeitungsprogramm besitze und gleich weg muss.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#7

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#8

Beitrag von Günter »

Trotz intensiver Suche hat Lieschen keine Bescheide gefunden, ich was zum Bemeckern vorbereitet

Sehr geehrte ..........,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde Ihnen seit September 2013 insgesamt 647,57 €.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Bitte weisen Sie mir daher den Zugang ihrer beiden Bescheide gerichtsfest nach.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie die Putzfrau entdeckt.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann, denn mir liegen die Bescheide nicht vor.

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden.

Auch daher lehne ich jegliche Zahlung ab.

Mit freundlichen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#9

Beitrag von Koelsch »

Liest sich doch "nett und zurückhaltend" (für Deine Verhältnisse :8: )

Besonders gefällt die lobende Erwähnung des hervorragenden Arbeitsergebnisses der Reinigungsfachkraft
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#10

Beitrag von Günter »

Ist ja auch nicht für mich, ich hätte es sonst sicherlich etwas persönlicher geschrieben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#11

Beitrag von schimmy »

Das Schreiben ist gut. :bravo:
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#12

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte ..........,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde Ihnen seit September 2013 insgesamt 647,57 €.

Mir sind weder die aufgeführten beiden angeblichen Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden.
Neue Zeile und ohne "Bitte" Weisen Sie mir daher den Zugang dieser beiden Bescheide gerichtsfest nach.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie beim Aufräumen vom Praktikanten entdeckt werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann.
Denn - wie bereits erwähnt - mir liegen die Bescheide nicht vor.

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden.

Auf grund dieser Verjährung lehne ich jegliche Zahlung ab.

Mit freundlichen
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#13

Beitrag von marsupilami »

Sorry: entweder "Auf Grund" oder "aufgrund".
Meine Schreibweise oben ist falsch.
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marsupilami
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#14

Beitrag von marsupilami »

oder etwas "nüchterner"
Sehr geehrte ..........,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Diese Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde Ihnen seit September 2013 insgesamt 647,57 €.

Mir sind die beiden aufgeführten angeblichen Bescheide vom 20.08.2013, auf die sich diese Forderung stützt, nicht bekannt.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden.
Weisen Sie mir daher den Zugang dieser beiden Bescheide gerichtsfest nach.

Weiter: nach meinem Wissen können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden.
Auch aufgrund dieser Verjährung lehne ich jegliche Zahlung ab.

Da ich keinerlei Rechtsgrundlage für diese Rückforderung erkennen kann, werde ich der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen.
Denn - wie bereits erwähnt - mir liegen die Bescheide nicht vor.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#15

Beitrag von Günter »

Hast Recht, man bittet keine Behörde, man fordert die auf. :6:

Die Putzfrau bleibt stehen.
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Günter
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#16

Beitrag von Günter »

Lieschen will das Montag hinbringen, also hab ich noch ein par kosmetische Korrekturen angebracht,

Bitte um Bemeckerung
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang ihrer beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen. 

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann, denn mir liegen die Bescheide nicht vor. 

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden. 

Auch daher lehne ich jegliche Zahlung ab. 

Mit freundlichen
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#17

Beitrag von Koelsch »

Nix zu meckern :heul:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#18

Beitrag von Günter »

Ich hab mir das nochmal angeschaut und nachgefummelt
Rückforderung Jobcenter
Kassenzeichen XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang ihrer beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen. 

Es soll sich dabei um die Buchungszeichen

/XXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 382,00 €
XXXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 259,17 €

handeln.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank schlummern können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Auch sehr eigenartig finde ich, dass zwei unterschiedliche Forderungen bei Ihnen unter dem gleichen Buchungszeichen geführt werden. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel an der Existenz dieser Bescheide aufkommen.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann, denn mir liegen die Bescheide nicht vor. 

Soweit mir erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen Bürger oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden. 

Auch daher lehne ich jegliche Zahlung ab. 

Mit freundlichen
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#19

Beitrag von Koelsch »

Noch besserer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#20

Beitrag von marsupilami »

Nicht schlecht die 2.Version.

Aber grundsätzlich:
Du - bzw. der/die Deliquent - kannst nicht oben behaupten:
"....ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution...."
d.h. Du zweifelst die Rechtmäßigkeit dieser Institution bzw. deren Existenz an, um dann weiter unten zu schreiben:

"...... in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde ...."

Wenn, dann mach' doch:
"Mir ist auch unverständlich, wie in einer angeblich ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, ...."
oder:
"Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden angeblichen Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet, ...."

Noch eine Möglichkeit:
"Mir ist auch unverständlich, wie in einer angeblichen, ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde, die jeglichen Verstoß Ihrer als Kunden bezeichneten Klientel kompromisslos per Sanktion ahndet,"


Nein, ich schlage nicht vor, die Polemik mit den Sanktionen rauszunehmen.
Denn ich vermute, dass das vergebliche Mühe ist.


Eines noch:
Evtl. schreiben: "Soweit mir von fachkundiger Seite erklärt wurde, können ..."
Das könnte evtl. ein Anwalt sein. :unschuld:
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#21

Beitrag von Günter »

Nö marsu, das hier
Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €.
bezieht sich auf die Betreffzeile des Vollstreckungsbehördenschreibens.

Da steht Mahnung für ..... des JobCenters. Da ist doch mal drauf hinzuweisen irgendein JobCenter in diesem unseren Land will Geld ....... welches denn?

Die Polemik bleibt aus folgenden Grunde drin. Ich vermute es geht vor Gericht.

Dann sollen die doch mal die Diskrepanz zwischen ihrem "Fordern" und "Handeln" erklären.

Der Kunde hat zu Kriechen und die Schnipsen mit den Fingern? Nix da .....
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#22

Beitrag von marsupilami »

Rückforderung Jobcenter
Kassenzeichen XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €.
Mir ist zwar der Begriff "Jobcenter" bekannt, aber um welches genau handelt es sich denn?
Das Jobcenter München, Frankfurt/Oder oder doch -/Main?
Ich erwarte eine genaue Firmirung und Adresse incl. Nennung des zuständigen Ansprechpartners.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang dieser beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen.

Es soll sich dabei um die Buchungszeichen

/XXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 382,00 €
XXXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 259,17 €

handeln.

Ich finde es sehr eigenartig, dass zwei unterschiedliche Forderungen bei Ihnen unter dem gleichen Buchungszeichen geführt werden. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel an der Existenz dieser Bescheide aufkommen.
Legen Sie mir diese angeblichen Bescheide vor.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank verstauben können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Soweit mir von fachkundiger Seite erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen "Kunden" oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann und einschlägige beweiskräftige Belege für die Rechtmäßigkeit dieser ominösen Forderungen nicht vorgelegt wurden.

mfg
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#23

Beitrag von schimmy »

Gutes Schreiben, auf die Antwort bin ich mal gespannt seitens des Jobcenters.
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#24

Beitrag von Günter »

Mir ist zwar der Begriff "Jobcenter" bekannt, aber um welches genau handelt es sich denn?
Das Jobcenter München, Frankfurt/Oder oder doch -/Main?
War auch mein erster Gedanke, aber da ich ja an das JC und nicht an die Geldeintreiber schreibe war es dann doch etwas albern.
Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang dieser beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen.


...

Legen Sie mir diese angeblichen Bescheide vor.
Wäre dann doppelt verschwurbelt


Ich will die Bescheide gar nicht sehen, denn die sind bereits wegen der ein Jahresfrist verfressenistet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Inkasso 4 Jahre nach Bescheiderstellung?

#25

Beitrag von schimmy »

marsupilami hat geschrieben: So 27. Aug 2017, 12:47
Rückforderung Jobcenter
Kassenzeichen XXXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas irritiert über ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Die Vollstreckungsbehörde behauptet, ich schulde einer als JobCenter bezeichneten Institution seit September 2013 insgesamt 647,57 €.
Mir ist zwar der Begriff "Jobcenter" bekannt, aber um welches genau handelt es sich denn?
Das Jobcenter München, Frankfurt/Oder oder doch -/Main?
Ich erwarte eine genaue Firmirung und Adresse incl. Nennung des zuständigen Ansprechpartners.

Mir sind weder die aufgeführten beiden Bescheide vom 20.08.2013 bekannt, noch kann ich mir vorstellen, wie es zu einer solch abstrusen Rückforderung gekommen sein soll.

Soweit mir bekannt ist, werden Verwaltungsakte erst dann rechtskräftig, wenn sie dem Bürger auch bekannt gegeben werden. Daher fordere ich Sie auf, mir den Zugang dieser beiden Bescheide gerichtsfest nachzuweisen.

Es soll sich dabei um die Buchungszeichen

/XXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 382,00 €
XXXXXXXXXXX Bescheid vom 20.08.2013 über 259,17 €

handeln.

Ich finde es sehr eigenartig, dass zwei unterschiedliche Forderungen bei Ihnen unter dem gleichen Buchungszeichen geführt werden. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel an der Existenz dieser Bescheide aufkommen.
Legen Sie mir diese angeblichen Bescheide vor.

Mir ist auch unverständlich, wie in einer ordnungsgemäß nach Recht und Gesetz arbeitenden Behörde Geldforderungen 4 Jahre ungemahnt und unvollstreckt in einem Aktenschrank verstauben können, bis sie vermutlich von der Putzfrau entdeckt und der Vollstreckungsbehörde zur Eintreibung weiterreicht werden.

Soweit mir von fachkundiger Seite erklärt wurde, können Forderungen aus dem ALG II gegen "Kunden" oder umgekehrt der Bürger gegen die Behörde nur noch ein Jahr rückwirkend gelten gemacht werden.

Ich werde der Forderung nach Zahlung nicht nachkommen, da ich keinerlei Rechtsgrundlage für die Rückforderung erkennen kann und einschlägige beweiskräftige Belege für die Rechtmäßigkeit dieser ominösen Forderungen nicht vorgelegt wurden.

mfg
@Marsu...dieses Schreiben finde ich gut.
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