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Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 20:37
von Finja78
Hallo zusammen,
Bin neu hier und und auch froh ein solches forum gefunden zu haben. Ich bin kurz gesagt, etwas runter mit den Nerven und Erbitte hilfe.
Ich mama, verheiratet zwei minderjährige Kinder, Sohn 8 Jahre schwerbehindert und beziehe Hartz4.
Haben ortsabwesenheit beantragt wurde durch den neuen sb widerwillig genehmigt. Ist auch ein nicht so kooperativer Zeitgenosse. Haben aber ortsabwesenheit schriftlich.
Bin in der ortsabwesenheit erkrankt und habe es dem sb auch sofort mitgeteilt, per Email, da ich im Ausland war.
Kurzerhand bekam ich eine Antwort, das die ortsabwesenheit nicht verlängert wird. Wir die Zeit bis wir hier sind zurück zahlen müssen und das uns ab September 2017 das komplette Geld eingestellt wird.
Darf er uns das komplette Geld streichen???
Darf ich mich im Ausland nicht krank melden. Hatte vor ein paar Jahren einen Vorläufer eines Schlaganfalls und im Dezember letzten Jahres eine komplette schilddrüsen Entfernung und habe leider immer noch mit den Folgen zu kämpfen. Ausserdem pflege ich noch meinen schwerbehinderten Sohn.
Ich bin jetzt wieder daheim und habe noch kein Schreiben vom Amt bekommen. Muss ich den nicht zuerst eine anhörung bekommen? Darf er das einfach so entscheiden??

Bitte, wenn ihr könnt, helft mir

Viele Grüße

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 20:53
von angel6364
Die Bundesagentur setzt drei Wochen mit 21 Kalendertagen
gleich,25 berücksichtigt also keine Wochenfeiertage. Die
Dreiwochenfrist darf in Fällen außergewöhnlicher Härte,
die auf Grund unvorhersehbarer und für den Arbeitslosen
unvermeidbarer Ereignisse entstehen, um bis zu drei Tagen
überschritten werden. Diese Voraussetzung wird z. B. bei
Insolvenz des Beförderungsunternehmens oder einem unverschuldeten
Verkehrsunfall erfüllt sein. Bei einer Erkrankung
während der Ortsabwesenheit, die der Rückkehr entgegensteht,
entfällt die Residenzpflicht. Arbeitslosengeld ist
nach § 126 SGB III im Krankheitsfall für höchstens sechs
Wochen zu zahlen.
http://www.info-also.nomos.de/fileadmin ... _07_01.pdf

Das ist schon ziemlich alt, aber ich guck mal nach neueren Texten.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 20:54
von angel6364
Ach, fast vergessen: :willkommen:

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 20:56
von Koelsch
:willkommen: bei uns im Forum.

Kannst Du die Erkrankung irgendwie "beweisen"? Warst Du also z.B. beim Arzt?

Aber auch ohne das, Ehemann kann es bezeugen und Du kannst im Zweifel eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ist natürlich Quatsch, was SB'chen erzählt hat.

Notfalls, wenn der Dödel tatsächlich streicht, sofort Eilantrag beim Sozialgericht stellen

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:00
von Olivia
:willkommen:

Du solltest Dir unbedingt eine Nichttransportfähigkeitsbescheinigung vom behandelnden ausländischen Arzt ausstellen lassen. Dort muss drinstehen, dass Du nicht transportfähig bist, und zwar mit konkretem Datum, bis wann die Nichttransportfähigkeit andauert. Die Nichttransportfähigkeitsbescheinigung sollte zusätzlich den Nachweis enthalten, dass die Erkrankung so schwerwiegend ist, dass der Rücktransport unter keinen Umständen möglich war bzw. ist.

Die Übersetzung würde ich auf Kosten des Jobcenters anfertigen lassen, denn die Übersetzung ist nicht Bestandteil des Regelsatzes und somit für den Leistungsempfänger unzumutbar. D.h. dem Jobcenter kann eine Kopie des Originals der Nichttransportfähigkeitsbescheinigung angeboten werden, und es soll sich dann selber um eine Übersetzung kümmern.
Eine Verlängerung der Rückkehrfrist darüber hinaus ist grundsätzlich auch dann nicht möglich, wenn die oder der Leistungsberechtigte während der Ortsabwesenheit erkrankt. Ist die oder der Leistungsberechtigte allerdings so schwer erkrankt, dass er nicht in der Lage ist, die Heimreise anzutreten, sind die Leistungen weiter zu zahlen. Die Nichttransportfähigkeit ist in geeigneter Form nachzuweisen. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Nur wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die Erkrankung/Verletzung so schwerwiegend gewesen ist, dass ein Rücktransport unter keinen Umständen möglich war, kommt die Leistungsfortzahlung in Betracht.

Quelle: Seite 44 Punkt 7.135 in diesem Dokument hier https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478796822605

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:03
von Finja78
Ja, war beim Arzt, hab auch Attest. Auch Medikamente.
Ich hab angst das ein tag vor Auszahlung ein Brief kommt dass alles gestrichen ist. Horror Vorstellung, diese ganze Behörden Läufe. Hab einiges wegen meinem Sohn hinter mir

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:05
von Günter
Schwerbehinderter Sohn. Welche Pflegestufe? Pflegst du alleine?

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:06
von angel6364
:trost: Die Angst kann hier sicher jeder nachvollziehen.
Wenn was kommt, stellst Du es hier ein. Hier gibts eine Menge fitter Leute, die drüber gucken und weiterhelfen.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:07
von Olivia
Finja78 hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 20:37Kurzerhand bekam ich eine Antwort, das die ortsabwesenheit nicht verlängert wird. Wir die Zeit bis wir hier sind zurück zahlen müssen und das uns ab September 2017 das komplette Geld eingestellt wird.
Dem sofort per E-Mail widersprechen (da Du ja mit dem JC offenbar per E-Mail kommunizierst und die sowieso Deine Mailadresse haben)! Kurze und knappe Mitteilung, dass Du nicht transportfähig bist und diesen Umstand direkt nach Wiederkehr beweisen wirst. Daher die Aufforderung, die Leistungen unbedingt weiter zu zahlen, mit dem Hinweis, dass eine Leistungseinstellung ungesetzlich wäre und alle Nachteile, die Dir daraus entstehen, zu Lasten des Jobcenters gehen.

Bei längerer Nichttransportfähigkeit könnte ja aufgrund der Leistungseinstellung des Jobcenters sogar eine Räumungsklage wegen Mietrückständen erhoben werden (wenn die Lastschriften des Vermieters platzen) und Wohnungsverlust drohen.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:08
von Finja78
Können die einem, ab zb September alles streichen? Oder gilt es nur die erkrankten Tage , bei nicht Genehmigung zurück zu zahlen?

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:10
von Koelsch
Komplett streichen geht nach meiner Meinung überhaupt nicht. Wichtig - nach Rückkehr sofort persönlich (mit Ausweis) beim JC zurück melden.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:13
von Olivia
Finja78 hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 21:03 Ja, war beim Arzt, hab auch Attest.
Attest reicht womöglich nicht. Verlange zusätzlich eine "Nichttransportfähigkeitsbescheinigung". Der Arzt soll nochmal extra auf einem Papier bestätigen:
"Die Patientin ...... ist bei mir in behandlung. Sie ist aufgrund einer schwerwiegenden akuten Erkrankung bis einschliesslich zum xx.xx.2017 unter keinen Umständen mit keinem Transportmittel transportfähig. Heimreisealternativen bestehen nicht. Der Verbleib am Urlaubsort ist somit zwingend erfoderlich. Aus ärztlicher Sicht ist die Heimkehr bis zum genannten Datum durchgängig ausgeschlossen. Die Patientin ist aus ärztlicher Sicht erst ab dem yy.yy.2017 wieder für den Heimweg transportfähig. Eine frühere Rückreise wäre lebensgefährlich für sich und andere.

Datum, Urlaubsort, Unterschrift und Stempel des behandelnden Arztes"

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:14
von Finja78
@günther : pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagtskompetenz, atypischer autist.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:15
von Günter
Oli, sie ist bereits wieder da.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:16
von Finja78
Olivia, bin schon wieder daheim. Das mit der Transport Bescheinigung wusste ich nicht.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:17
von Günter
Dann bist du wegen Pflege vermutlich nicht vermittelbar. Muss morgen Mal recherchieren.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:18
von Günter
Wärt ihr länger als 21 Tage weg?

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:20
von Olivia
Koelsch hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 21:10 Komplett streichen geht nach meiner Meinung überhaupt nicht. Wichtig - nach Rückkehr sofort persönlich (mit Ausweis) beim JC zurück melden.
:jojo:

Die Rückmeldung zusätzlich schriftlich mit Stempel des Jobcenters und Unterschrift der Empfangssachbearbeiterin bestätigen lassen, zum Beispiel auf einem selbst angefertigten Blatt Papier mit dem Satz: "Frau ....... hat sich am yy.yy.2017 persönlich unter Verlage ihres Ausweises im Jobcenter ....... zurückgemeldet."

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:21
von Koelsch
Darauf hätte SB hinweisen müssen

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:21
von Olivia
Finja78 hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 21:16 Olivia, bin schon wieder daheim. Das mit der Transport Bescheinigung wusste ich nicht.
Kannst Du den ausländischen Arzt kontaktieren und die Bescheinigung evtl. per E-Mail oder Briefpost nachfordern? Würde bestimmt vieles erleichtern!

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:25
von Finja78
Ich war heute persönlich da. Die haben zu Mittwochs. Ich habe versucht meinen sb zu erreichen und hatte seine Vertretung am Telefon. Er sagte mir das er alles ausgedruckt hat, und es ihm auf den Tisch legt. Eine schriftliche Bestätigung das ich wiefer hier bin und ich bräuchte nicht nochmal kommen. Was soll ich machen? Trotzdem nochmal hin? Bin morgen sowieso zum Bewerbung schreiben da.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:26
von Koelsch
Klar würde das die Sache leichter machen. Trotzdem halte ich die fachlichen Hinweise für voll daneben. BSG hat deutlich gesagt, eine "normale" AU-Bescheinigung reicht für Nichterscheinen zum Meldetermin. Gleiches aber muss m.E auch bei OA gelten.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:26
von Olivia
Günter hat geschrieben: Mi 23. Aug 2017, 21:17 Dann bist du wegen Pflege vermutlich nicht vermittelbar. Muss morgen Mal recherchieren.
Nicht vermittelbare Personen unterliegen nicht den Regeln zur Ortsanwesenheitspflicht. Der von der EAO erfasste Personenkreis bezieht sich nicht auf nicht vermittelbare Personen.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:29
von Finja78
@günther, ja länger als 21 Tage

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 21:51
von Olivia
Wie lange genau? Länger als 42 Tage?