Seite 2 von 2

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 22:25
von kleinchaos
Bei Pflegegrad 3 ist man noch vermittelbar, aber nur stark eingeschränkt. https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI377934 ab Rz 10.16

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 22:26
von kleinchaos
Wenn du aber heute da warst, also im JC?? warum soll der SB dann ab September einstellen?

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 22:42
von Olivia
Sofern heute eine Rückmeldung erfolgt ist, kann keine Leistungseinstellung ab September erfolgen. Es darf auch keine Leistungseinstellung für die Zeit der "verspäteten" Rückkehr aus der OA erfolgen, denn für diese verspätete Rückkehr liegt ein wichtiger Grund vor. Dies sollte dem Jobcenter so klar gemacht werden.

Wichtig ist ein Beweis bzw. eine Glaubhaftmachung der Nichttransportfähigkeit. Nach Kölschs Auffassung sollte dazu bereits das einfache Attest des Arztes reichen, welches ja vorhanden ist. Ich würde eine Kopie dieses Attestes einreichen zusammen mit einer schriftlichen Erklärung, dass aufgrund der Ernsthaftigkeit der Erkrankung eine Rückreise ausgeschlossen war.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 22:55
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Mi 23. Aug 2017, 23:06
von tigerlaw
Und noch etwas: OA gilt nur für eLB, also > 15 Jahre. ==> Für die Kinder gibt es weiterhin volle Leistungen, und auch KdU. Und selbst wenn die Wohnung jetzt für die Würmchen "zu groß und zu teuer" sein sollte, müsste doch erst einmal ein Kostensenkungsverfahren (mindestens 6 Monate Suche nach angemessen billiger Wohnung) durchgeführt werden.

Also: Allenfalls könnte die Regelleistung für die eLB für die Zeit jenseits der 21 Tage in Wegfall geraten. Aber dagegen dann sofort Widerspruch und ggf. Klage. Allerdings dürfte ein Eilverfahren nicht möglich sein, da es sich nicht um Ausfall von mehr als ca 100 € Leistungen ahndeln dürfte, und da zögern viele Gerichte, einen "Anordnungsgrund" (also Eilbedürftigkeit) zu bejahen.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Di 12. Sep 2017, 08:42
von Olivia
Kölner Urlauber landen mit drei Tagen Verspätung: http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 67201.html

Sollten sich an Bord Hartz-IV-Empfänger befunden haben, so können diese einen Antrag auf nachträgliche Verlängerung der Ortsabwesenheit stellen.

Re: Während ortsabwesenheit erkrankt

Verfasst: Di 12. Sep 2017, 08:49
von Koelsch
Wichtiger ist doch, dass sie die "tolle Entschädigung" von € 250 zu 100% beim JC abliefern - ist ja sonstiges Einkommen.