Durchs soziale Netz gefallen - Studentin in Bedarfsgemeinschaft erhält kein Bafög, Wohngeld, ALG II - Was nun?
Verfasst: So 24. Sep 2017, 14:46
es geht um einen zurück liegenden Zeitraum (März bis Juni 2017):
Einkommenssituation März - Juni 2017:
- Studentin in Bedarfsgemeinschaft mit Minijob: kein Bafög - da Förderungshöchstdauer überschritten, kein Wohngeld da Ehemann ALG II bezogen hat
- Ehemann der Studentin: ALG II- Bezug in diesem Zeitraum
Zur Historie
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 70#p445970
- Nachdem Bafög und Wohngeld abgelehnt wurde,
- habe ich auf Empfehlungen aus dem Forum nach § 28 SGB X einen Antrag auf ALG II rückwirkend März bis Juni 2017 gestellt --> dies wurde nun auch abgelehnt (siehe weiter unten)
Wohngeld-Historie:
Es folgte im August ein Widerspruchsbescheid vom Wohngeldamt: negativ, auch wenn der vorherige Bescheid aufgehoben wurde. ALG II-Bezug des Ehemannes immer noch relevant. Jedoch wurde vor gehoben, dass nur wenn ein Einkommen in einer bestimmten Höhe vorliegt wird Wohngeld geleistet. Dies war der Grund in dem Widerspruchsbescheid für das Versagen des Wohngeldes.
--> Ich habe also zu wenig verdient, das Gesetz/Amt geht davon aus, dass zunächst der Lebensunterhalt geichert ist, als Voraussetzung für einen Wohngeldanspruch (Wohngeld hat nur einen Zuschusscharakter). Um genau zu seien, hätte ich 531,82 Euro verdienen müssen, um meinen Anspruch auf Wohngeld geltend zu machen. Das entbehrt m. E. jeder Logik, sonst hätte ich doch nicht nötig einen Wohngeldantrag zu stellen.
- Frist von 30 Tagen für Widerspruch ist nun leider schon verstrichen
Nun ist der endgültige Bescheid vom Jobcenter gekommen. Ich habe "...keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Da ich eine Ausbildung absolviere, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ... dem Grunde nach förderungsfähig ist."
Ich habe das Schreiben angehängt. Die erste Frage geht auch gleich damit einher:
1.) Ist es tatsächlich so, dass ich keine Möglichkeit habe Gelder aus Wohngeld bzw. ALG2 zu erhalten? Es kann doch nicht sein das es solch eine Lücke gibt und sich niemand zuständig fühlt?
2.) Sehe ich das richtig das in der Berechnung ebenfalls der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung für unsere Bedarfsgemeinschaft nicht berücksichtigt wurde?
3.) Kann man sonst auch Sozialhilfe rückwirkend beantragen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich vermute in diesem Fall vor das Sozialgericht ziehen zu müssen (Widerspruch ist hier nicht möglich, oder?).
Danke
Viele Grüße
Leandereth