Untätigkeistklagen
Verfasst: Fr 13. Okt 2017, 13:54
hallo,
ich hatte mehrere Untätigkeitsklagen eingereicht weil das JC sich weigerte Widersprüche zu bescheiden.
ich hatte PKH bewilligt bekommen und den VDK mit meiner Vertretung beauftragt.
Das JC hat erst beschieden als die Untätigkeitsklagen eingereicht wurden.
natürlich völlig falsch und offensichtlich Fehlerhaft.
Wir haben die Untätigkeitsklagen aufrecht gehalten mit der Begründung das es nicht sein kann das das JC mit offensichtlich völlig falschen Bescheiden
so die U Klagen in die sinnlosigkeit führt.
nun hat das SG die U-Klagen mit der Begründung verworfen das das JC ja bereits entschieden hat.
(Die Widerspruchsfrist für die neuen Bescheide läuft auch wieder in 10 Tagen ab.)
Das Gericht hat dann ausgeführt das keine Kosten zu erstatten sind.
Muß ich jetzt extra für die Kosten in Berufung gehen ?
Ich habe es nur einmal in all den jahren gehabt das eine Richterin da anders reagierte ,sich den neuen Beschluss angesehen hatte und sofort das JC aufgefordert hatte das nochmal und ordentlich zu machen.
Das sind in 10 Tagen 7 neue U-klagen weil das JC natürlich nicht über die Widersprüche gegen die Bescheide endscheiden will.
Die Bescheide waren so unterirdisch das nur ein blick darauf reichte um festzustellen das diese komplett falsch sind.
ich hatte mehrere Untätigkeitsklagen eingereicht weil das JC sich weigerte Widersprüche zu bescheiden.
ich hatte PKH bewilligt bekommen und den VDK mit meiner Vertretung beauftragt.
Das JC hat erst beschieden als die Untätigkeitsklagen eingereicht wurden.
natürlich völlig falsch und offensichtlich Fehlerhaft.
Wir haben die Untätigkeitsklagen aufrecht gehalten mit der Begründung das es nicht sein kann das das JC mit offensichtlich völlig falschen Bescheiden
so die U Klagen in die sinnlosigkeit führt.
nun hat das SG die U-Klagen mit der Begründung verworfen das das JC ja bereits entschieden hat.
(Die Widerspruchsfrist für die neuen Bescheide läuft auch wieder in 10 Tagen ab.)
Das Gericht hat dann ausgeführt das keine Kosten zu erstatten sind.
Muß ich jetzt extra für die Kosten in Berufung gehen ?
Ich habe es nur einmal in all den jahren gehabt das eine Richterin da anders reagierte ,sich den neuen Beschluss angesehen hatte und sofort das JC aufgefordert hatte das nochmal und ordentlich zu machen.
Das sind in 10 Tagen 7 neue U-klagen weil das JC natürlich nicht über die Widersprüche gegen die Bescheide endscheiden will.
Die Bescheide waren so unterirdisch das nur ein blick darauf reichte um festzustellen das diese komplett falsch sind.