Kosten für Unterkunft und Heizung auch im Eilverfahren!
Verfasst: Di 24. Okt 2017, 16:59
Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem SG verloren.
Hintergrund ist, dass sich das Hauptsacheverfahren auf Übernahme einer Nutzungsentschädigung/Miete für selbst genutztes Wohneigentum (Ehemann bewohnt dass im gemeinsamen Eigentum stehende Haus alleine und muss laut einem Urteil des AG, an die geschiedene Ehefrau eine Miete zahlen).
Die Mietschulden haben sich bereits angehäuft, die geschiedene Ehefrau hat sich bereits eine Grundbuchschuld eintragen lassen.
Das Jobcenter argumentierte, der Mann sei Miteigentümer und nicht von Obdachlosigkeit bedroht. Das SG schloss sich in seinem Beschluss, dieser Argumentation pauschal und ohne weiter Prüfung des Einzelfalls an.
Kosten für Unterkunft und Heizung auch im Eilverfahren!!!
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Hartz IV Beziehers stattgegeben, der die vorläufige Bewilligung von Wohn- und Heizkosten eingefordert hatte. Der Leistungsempfänger müsse nicht erst auf eine Räumungsklage warten, bevor er Leistungen erhalte.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 - 1 BvR 1910/12
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 91012.html
Es wurde erneut, ein Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Ich werde berichten.
Hintergrund ist, dass sich das Hauptsacheverfahren auf Übernahme einer Nutzungsentschädigung/Miete für selbst genutztes Wohneigentum (Ehemann bewohnt dass im gemeinsamen Eigentum stehende Haus alleine und muss laut einem Urteil des AG, an die geschiedene Ehefrau eine Miete zahlen).
Die Mietschulden haben sich bereits angehäuft, die geschiedene Ehefrau hat sich bereits eine Grundbuchschuld eintragen lassen.
Das Jobcenter argumentierte, der Mann sei Miteigentümer und nicht von Obdachlosigkeit bedroht. Das SG schloss sich in seinem Beschluss, dieser Argumentation pauschal und ohne weiter Prüfung des Einzelfalls an.
Kosten für Unterkunft und Heizung auch im Eilverfahren!!!
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Hartz IV Beziehers stattgegeben, der die vorläufige Bewilligung von Wohn- und Heizkosten eingefordert hatte. Der Leistungsempfänger müsse nicht erst auf eine Räumungsklage warten, bevor er Leistungen erhalte.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01. August 2017 - 1 BvR 1910/12
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 91012.html
Es wurde erneut, ein Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Ich werde berichten.