Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Für die Übernahme von weiteren Heizkosten im Bewilligungszeitraum wurde einstweiliger Rechtsschutz beantragt.
Im laufenden Verfahren, lenkte das JC ein und bewilligte die beantragten Kosten.
Nun bekam ich eine Aufforderung vom Gericht, mitzuteilen, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Dem Gericht wurde mitgeteilt, das sich der Rechtsstreit erledigt hat, wenn das JC, die Kosten beim Heizöllieferanten auch wirklich beglichen hat (Es wurde ein Nachweis verlangt,wurde noch nicht bezahlt) und weiterhin, wenn das JC die entstandenen Kosten des Antragstellers übernimmt (wurde pauschal mit 20,00€ veranschlagt).
Das JC hat dem Gericht nur den Bewilligungsbescheid übersandt und ist auf die Kosten nicht eingegangen.
Neue Aufforderung vom Gericht, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Wenn nun die Erledigung erklärt wird, ergeht dann seitens des Gerichts noch ein Beschluss, bezüglich der Kosten, oder wie läuft das genau ab???
Im laufenden Verfahren, lenkte das JC ein und bewilligte die beantragten Kosten.
Nun bekam ich eine Aufforderung vom Gericht, mitzuteilen, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Dem Gericht wurde mitgeteilt, das sich der Rechtsstreit erledigt hat, wenn das JC, die Kosten beim Heizöllieferanten auch wirklich beglichen hat (Es wurde ein Nachweis verlangt,wurde noch nicht bezahlt) und weiterhin, wenn das JC die entstandenen Kosten des Antragstellers übernimmt (wurde pauschal mit 20,00€ veranschlagt).
Das JC hat dem Gericht nur den Bewilligungsbescheid übersandt und ist auf die Kosten nicht eingegangen.
Neue Aufforderung vom Gericht, ob sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat. Wenn nun die Erledigung erklärt wird, ergeht dann seitens des Gerichts noch ein Beschluss, bezüglich der Kosten, oder wie läuft das genau ab???
- marsupilami
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Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Welcher Kosten?
Heizölrechnung und/oder Kosten des Antragstellers?
Was genau wird in welcher Höhe für welchen Zeitraum "bewilligt"?
Wären denn damit Deine Forderungen erfüllt?
Heizölrechnung und/oder Kosten des Antragstellers?
Was genau wird in welcher Höhe für welchen Zeitraum "bewilligt"?
Wären denn damit Deine Forderungen erfüllt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Die ursprünglich beantragten Heizölkosten wurden bewilligt, der Antragsteller hat auch bereits getankt. Das JC, hat aber beim Heizollieferanten, trotz Mahnung, die Rechnung noch nicht bezahlt.marsupilami hat geschrieben: ↑Mo 20. Nov 2017, 10:11 Welcher Kosten?
Heizölrechnung und/oder Kosten des Antragstellers?
Was genau wird in welcher Höhe für welchen Zeitraum "bewilligt"?
Wären denn damit Deine Forderungen erfüllt?
Auf die beantragten Kosten des Antragstellers in diesem Verfahren, wurde noch nicht entschieden.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Rechtsstreit, hiermit in der Hauptsache, seine Erledigung gefunden hat, denn der Antragsteller konnte tanken.
Mit der Rechnungsbegleichung beim Lieferanten, hat der Antragsteller nichts zu tun.
Jedoch, wie verhält es sich mit den Kosten des Antragstellers? Er hat sich selbst vertreten, dennoch sind Kosten entstanden.
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Als "Privatmann" kannst Du nur nachgewiesene Kosten, keine Pauschale geltend machen. Nur Anwälte haben eine anerkannte Kostenpauschale
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Nachdem die Erledigung, des o.g. Verfahrens erklärt wurde, hatte ich gerade Post vom SG!
Das JC erstattet die pauschal beantragten, außergerichtlichen Kosten in Höhe von 20€. In dem Verfahren, war ich Bevollmächtigter, als Privatperson.
Das JC erstattet die pauschal beantragten, außergerichtlichen Kosten in Höhe von 20€. In dem Verfahren, war ich Bevollmächtigter, als Privatperson.
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
sehr schön, da hab ich schon andere Erfahrungen machen "dürfen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Belegt das jetzt die Unabhängigkeit der Justiz hier in Schland?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Nee, das belegt nur die Richtigkeit des kölschen Grundgesetzes
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Nach Köln komm ich nur einmal im Jahr - zur GamesCom. Da ist mir das Bierglas zu klein. Gibt aber schöne, sagen wir, Szenebars.
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Auf See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 25. Nov 2017, 11:45 Belegt das jetzt die Unabhängigkeit der Justiz hier in Schland?
Das liegt nicht an der Größe des Bierglases.
Hier im Norden gibt es keine Kölsch Konvention, wir trinken zB. Bockbier - da reichen dann auch kleine Gläser!
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Unter 1 L und 6,8%o kommt hier kein Bier rein.
Re: Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz_Heizkosten
Ortsabwesenheitsantrag unter Verweis auf Pressefreiheit. Falls Nein -> AU.