Einfordern einer Auskunft

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der ratlose
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Einfordern einer Auskunft

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
ich habe da ein massives Problem.

Das JC hat einfach für 2 Zeiträume jeden Monat ein sonstiges Einkommen in Höhe von 1100,00 € zusätzlich zu meinem normalen Einkommen in seinen Bescheiden ausgewiesen. (Natürlich wollen die jetzt Geld zurück.)

Das ist für mich nicht ganz unproblematisch, da jetzt der Verdacht im Raum steht ich hätte jeden Monat ein zusätzliches Einkommen in Höhe von 1100,00 € verschwiegen und mich so vor weiteren Unterhaltszahlungen gedrückt.
(Ich bin verpflichtet meine Bescheide bei verschiedenen Stellen vorzulegen um so glaubhaft zu machen wie hoch mein Einkommen ist und was ich vom JC bekomme)

Das Jobcenter weigert sich Auskunft zu erteilen was das für Geld ist, woher sie die Information darüber haben. Das haben die weder im Bescheid getan noch im Widerspruchsbescheid.

Ich brauche aber die Auskunft, und das so schnell wie möglich.
Mein Problem ist mittlerweile das ich nicht nach einreisen kann um z.b mein Umgangsrecht wahrzunehmen oder um dort zu arbeiten, da ich davon ausgehen muss das ich eventuell dort festgenommen werde.
Das Verschweigen also unterschlagen von doch immerhin 13.200 € Nettoeinkommen um die Unterhaltszahlungen zu drücken ist oben kein Kavaliersdelikt,
Die sind da nicht so liberal wie hier in Deutschland.

Wenn das JC eine schwedische Behörde wäre, wäre das kein Thema, da wüsste ich was ich juristisch machen kann, hier bin ich aber einwenig überfordert.
Meint ihr es hat Sinn beim SG mit einer EA vorstellig zu werden, oder gibt es hier die Möglichkeit über das Amtsgericht/Landgericht mittels einer EA die Auskunft zu erzwingen.
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Koelsch
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Re: Einfordern einer Auskunft

#2

Beitrag von Koelsch »

Würde ich per eA beim SG versuchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Einfordern einer Auskunft

#3

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit dem Informationsfreiheitsgesetz?
Signatur?
Muss das sein?
der ratlose
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Re: Einfordern einer Auskunft

#4

Beitrag von der ratlose »

Es gab dieses Einkommen im betreffenden Zeitraum nicht.
Das hat das JC erfunden.

Ich muß jetzt das JC dazu kriegen das es einräumt das es dafür keine Unterlagen gibt und die SB das einfach nur erfunden hat. (hat die übrigens schon einmal gemacht)
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tigerlaw
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Re: Einfordern einer Auskunft

#5

Beitrag von tigerlaw »

der ratlose hat geschrieben: Di 28. Nov 2017, 11:57 Hallo,
ich habe da ein massives Problem.

(...)

Das Jobcenter weigert sich Auskunft zu erteilen was das für Geld ist, woher sie die Information darüber haben. Das haben die
weder im Bescheid getan noch im Widerspruchsbescheid.


Ich brauche aber die Auskunft, und das so schnell wie möglich.

(...)
Fassen wir zusammen:

Es wurde vorläufig XXX € Bedarf beschieden, basierend auf yyy € anrechnenbaren Einkommen.

Jetzt heißt es yyy + 1.100 € anrechenbares Einkommen, also endgülktiger Bescheid mit entsprechend weniger Bewilligung, die Differenz wird als Erstattung gefordert.

Gegen den Erstattungs-VA hast Du (erfolglos) Widerspruch eingelegt.

Jetzt musst Du gegen den "Erstattungsbescheid in der FAssung des Widerpsruchsbescheids vom DATUM" klagen.
Dabei sagst Du, dass Du yyy € Einkommen hattest (mit aEKS belegt), und mehr Einkommen hattest Du nicht.

Jetzt muss JC sagen, woher die auf die 1.100 € kommen. Und dann kanst Du sie (vermutlich) zerpflücken.


Wo liegt das Problem?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
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Re: Einfordern einer Auskunft

#6

Beitrag von der ratlose »

Moin,

in der Zeitschiene.
Klage wurde eingereicht, als erstes wurde auch beantragt das die Beklagte aufzeigt was das genau mit diesen Summen so aufsich hat.

Doch das dauert, das ist mein Problem.
Wie gesagt, ich musste die Bescheide auch dritten offenbaren, die sind nun der Meinung das ich 13.200,00 € nicht als Einkommen angegeben habe um den Unterhalt zu drücken.
Und nicht nur das, das JC hat auch ausgeführt das ich im betreffenden Zeitraum monatlich 900 € extra an Unterhalt gezahlt hätte.
Das habe ich aber nicht, ich habe auch darauf hingewiesen das ich nichts dergleichen eingereicht habe.

Bei der Kindesmutter steht der Verdacht im Raum das sie ein Jahr lang monatlich 900,00 bekommen hat und diese nicht den zuständigen Stellen angegeben hat.

Das JC als deutsche "Behörde" hat dies ja 2 x so bestätigt.
Wie gesagt, das verschweigen von Einkünften um beim Unterhalt zu betrügen wird oben etwas anders gehandhabt als hier in Deutschland.
Es kann mir passieren das ich bei der nächsten Einreise oben erstmal festgesetzt werde.
Und ich bin oben als Rechtsberater registriert, da wird es nochweniger Gnade mit mir geben, da ich so etwas noch viel besser wissen muss als Otto Normalbürger.

Das ist schon ein Problem, vor allem in einem Land in dem ein "Geheimnisverbot" herrscht, also alles von jedem eingesehen werden kann.
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Koelsch
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Re: Einfordern einer Auskunft

#7

Beitrag von Koelsch »

Dann mach mit dieser Argumentation die Eilbedürftigkeit klar.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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