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Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Fr 1. Dez 2017, 08:24
von Koelsch
Er muss überzeugt sein ist aber was völlig anderes als: Er hält es für möglich, oder er hält es nicht für ausgeschlossen.

Bei "lediglich Zweifeln" ist nach Srt. 100 Abs. 2 GG nur bei Völkerrechtssachen beim BVerfG nachzufragen

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Fr 1. Dez 2017, 09:53
von marsupilami
Zurück zur Ausgangsfrage.
Prinzipiell läßt sich also nach den bisherigen Antworten wohl der Name eines Richters herausfinden.
Bisken Aufwand, aber es geht.

Tut sich für mich eine andere Frage auf: wenn ich einen Richter(-namen) "kenne" - was genau beinhaltet das?
Dass ich weiß, dass er in der Freizeit Tennis spielt, heimlich doch AfD wählt oder dass ich gar der Tennispartner bin, weiß wie der Hund heißt, 1mal im Monat mit ihm und seiner ganzen Familie Essen gehe, ....
Bekommt dann eine Gerichtsverhandlung insbesondere bei letzterem "Kenntnisstand" nicht doch ein "G'schmäckle" bzw. die andere Partei lehnt den Richter - ich meine zu Recht - wg. Befangenheit (oder wie das heißt) ab?

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Sa 2. Dez 2017, 01:02
von tigerlaw
Just heute erhielt ich die Eingangsbestätigung für eine Klage beim SG in einer H-4-Sache - - und es ist bei der 11. Kammer gelandet. Koelsch kennt den Richter. Er ist zwar längst nicht so wie sein "Lieblingsrichter" beim LSG, aber dennoch etwas "mit VOrsicht zu genießen".

Damit muss man als Anwalt, aber genauso gut als Kläger/in eben leben ...

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Sa 2. Dez 2017, 07:45
von marsupilami
:ironiea:
Man darf sich also den/die Richter*in nicht auswürfeln wie beim "Kniffeln".

Schade!

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Sa 2. Dez 2017, 09:07
von Koelsch
Jep, den Richter kenne ich.

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Di 5. Dez 2017, 20:19
von Tester
Koelsch hat geschrieben: Do 30. Nov 2017, 20:12 Ich kenne, meines Wissens, privat nicht einen einzigen Richter, egal bei welchem Gericht. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen der Vorsitzenden des 1 FC Köln, oder ein Vorstandsmitglied der Sparkasse. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen einzigen Pfarrer oder so was. Und was zeigt das? Ich kenne privat auch keinen Arzt oder eine Krankenschwester. Und was zeigt das?
.... Du hast echt verdammt wenige Freunde .... 😂😂😂

Zur Ausgangsfrage: Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, da steht alles drin. Wurde ja schon gesagt.

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Di 5. Dez 2017, 23:36
von Koelsch
nee, in Hannover eben nicht

Re: SG weigert sich den Namen des Richters rauszugeben

Verfasst: Mi 6. Dez 2017, 00:36
von kleinchaos
Dann kann man den IFG beantragen