LSG Warnfunktion

der ratlose
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LSG Warnfunktion

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

das LSG hatte mir folgendes mitgeteilt: Bild 02

ich hatte einen Befangenheitsantrag gestellt, mit der Begründung das der Richter sich schon jetzt festgelegt und entschieden hat obwohl die Verhandlung erst noch ansteht.

darauf nun die dienstliche Erklärung des Richters: Bild 01

a.
Es geht darum das das Sozialgericht geurteilt hat das es keine Rechtsgrundlage dafür gibt das ich das JC verklagt habe das es entlich nach mehreren Jahren mal sagen soll wo und wie mein damaliges Einkommen angegeben werden soll.
In dem Verfahren hat der eine Mitarbeiter der Rechtsabteilung geschrieben das es gesondert ,also nicht in der Anlage EKS angegeben werden soll, und kurz darauf hat eine andere Mitarbeiterin der Rechtsabteilung geschrieben das das natürlich in der Anlage EKS angegeben werden müsse, das würde aus den Hinweisen zur Anlage EKS schon so hervorgehen.
Als ich Nachfragte wo das genau stehen solle und wo ich das nun eintragen müsse, tillte sich komplett. Sie weiß es nicht.
Meine SB schreibt dann immer in die Akte ich hätte meine Einkommen nicht angegeben weil ich es nicht in die Anlage EKS eingetragen habe,eine gesonderte schriftlich Mitteilung würde nicht ausreichen. Auf schriftliche nachfrage meinerseits kommt keine Antwort.

b.
Desweiteren geht es darum das ich wissen will wo und ob ich Fremdgelder, also Gelder die ein Kunde mir aushändigt um für ihn einzukaufen,also die Ware zu bezahlen anzugeben habe.
Das JC meint das wären Betriebseinnahmen, weil ich darüber ja frei verfügen könnte.(ist kein Witz)

Ich führte dann aus das nun wohl das Gericht (SG) entscheiden müsse wo das einzutragen sei. Da tat sich ersteinmal gar nichts und dann kam das Urteil, keine Rechtsgrundlage für meine Auskunftsbegehren.

c.
Obwohl das SG das JC in 4 U-Klagen dazu verurteilt hat endlich 4 Bewilligungszeiträume abschließend zu bescheiden, hat das JC seit 13 Monaten dies nicht gemacht.
Es hat zwar "Bescheide" erlassen diese waren aber so extrem das die nach dem Widerspruch und im Rahmen einer erneuten U-Klage aufgehoben wurden.
Dann wurden neue "Bescheide" erlassen, völlig falsch und ohne jede Begründung, vor allem fehlen alle temporären BGs, (alle !!) auch die dagegen erhobenen Widersprüche wurden erst im rahmen einer U-Klage bearbeitet und der Widerspruch wurde verworfen ,natürlich alle ohne eine einzige temporäre BG zu berücksichtigen oder abzulehnen. Die tauchen schlicht nicht auf. Nun laufen die Klagen.

Hier geht es beim LSG (Berufung) darum das ich vorbringe das die Beklagte in U-Klageverfahren nicht einfach vorsätzlich falsche und offensichtlich rechtswidrige Bescheide erlassen kann, die ohne jede Begründung sind um die U-Klagen ins leere laufen zu lassen. Das ist Rechtsmißbräuchlich, die Beklagte ist an Recht und Gesetz gebunden,die "Bescheide" haben wenigstens der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu genügen und z.b. mit einer Begründung versehen zu werden.
Ich halte es auch für Rechtsmißbräuchlich das die Beklagte nur nach einreichung einer U-Klagen aktiv wird und das auch so von sich gibt.

Die eigentlichen Klagen vor dem SG laufen weil es auch die Möglichkeit gibt zu klagen wenn erkennbar ist das das JC gar nicht beabsichtigt sich mit
dem Anliegen zu befassen.

Letzter Punkt ist der, das der LSG Richter mir und den Kids vor Jahren mal Leistungen des Umgangsrechts und der temporären BG verwehrt hatte mit der Begründung ich hätte ja Widerspruch beim JC eingelegt und bräuchte doch nur den Widerspruchsbescheid abzuwarten, das JC wurde das dann berechnet haben.
Und dies obwohl aus den Akten und meinem Vortrag zu ersehen war das das JC überhaupt nichts bearbeitet und mit den "Berechnungen" für die temporären BGs seit 5 Jahren im Verzug war.(Ach ja natürlich bis heute)
Aber er ist ja auch der Meinung ich müßte aus Selbsthilfegründen Deutschland verlassen.
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Koelsch
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Re: LSG Warnfunktion

#2

Beitrag von Koelsch »

Du musst jetzt entscheiden, ob Du die Gebühr zahlen willst und keinen Erfolg haben wirst, oder ob Du billiger keinen Erfolg haben möchtest.

Meine Entscheidung wäre klar - und dann kann ich mir 10 Minuten ärgern, weil ich die Entscheidung für falsch halte und dann Haken dran
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: LSG Warnfunktion

#3

Beitrag von der ratlose »

Jetzt mal ganz ehrlich, wenn das JC nicht verpflichtet ist einem LE aufzuzeigen wo dieses was einzutragen hat dann läuft irgend etwas völlig falsch in diesem Land.
Das geht ans BSG und wenn nicht noch höher weiter.
Allein das wegen so etwas verfahren geführt werden müssen zeigt doch schon das das ein Fall aus Absurdistan ist.
Eigentlich muß doch der SB schon bei einem Termin im JC einfach auf dem eigenen Formular zeigen können was wo eingetragen werden muß.
Eine Behörde kann doch nicht ein Formular entwerfen und weiß dann selbst nicht was wo einzutragen ist und der Bürger hat keinen Rechtsanspruch gegen die Behörde das sie endlich mal sagt was sie wo eingetragen haben möchte.
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Koelsch
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Re: LSG Warnfunktion

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe davon aus, bei LSG ist Ende. Das ist doch eine Beschwerde, die Du da eingelegt hast, und da dürfte meines Wissens beim LSG Schluss sein.
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Re: LSG Warnfunktion

#5

Beitrag von Tester »

:5:
Christoph
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Re: LSG Warnfunktion

#6

Beitrag von Christoph »

In dem Verfahren hat der eine Mitarbeiter der Rechtsabteilung geschrieben das es gesondert ,also nicht in der Anlage EKS angegeben werden soll, und kurz darauf hat eine andere Mitarbeiterin der Rechtsabteilung geschrieben das das natürlich in der Anlage EKS angegeben werden müsse, das würde aus den Hinweisen zur Anlage EKS schon so hervorgehen.
Ging es wirklich nur um die Frage in welcher Form Angaben zu machen sind? Dann hätte ich beide Varianten geliefert.
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Re: LSG Warnfunktion

#7

Beitrag von der ratlose »

Es ist eine Berufung.

der bezug auf die EA betrifft ein anderes Verfahren von vor 3 Jahren.

Und ja,es geht nur darum was wo einzutragen ist.
Was sind den beide Varianten?
Gesondert, kein Thema, aber wo in der Anlage EKS ?

Lage:
Ich hatte einen monatlichen Vorschuß/Darlehen in Höhe von 1100,00 € auf den zu erwartenden Gewinnanteil in der Handelsbolag (HB) "erhalten".
(der Gesetzgeber schließt jegliche Zahlungen an die Bolagsmänner (Gesellschafter)während eines laufenden geschäftsjahres aus, deswegen ein Darlehen)
Ich habe das geld auch nicht "erhalten" sondern die beherrschende Gesellschafterin und Kindesmutter hat aufgrund von titulierten Forderungen gleich 900,00 € einbehalten und mir die 200,00 € ausgezahlt. (ich brauche ja Geld für Anteilig Fahrtkosten,Krankenkasse usw.)
(Desweiteren hatte ich 1290,00 € an Leistungen nach dem SGB II monatlich erhalten, davon hatte ich 400,00 € an Miete für meinen Wohnwagen (warm)an die HB bezahlt)(Mittlerweile sind es 650,00 €)

Wo sind nun also welche Gelder in der Anlage EKS einzutragen ? Problemstellung sind Darlehen/Vorschuss, 900,00 € sind mir jeweils überhaupt nicht zugeflossen.(Zuflussprinzip) Was ist mit den 200 € ?
Olivia
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Re: LSG Warnfunktion

#8

Beitrag von Olivia »

Das Formular EKS ist nicht auf komplexe Auslandsgeschäfte mit einer verschachtelten und exotischen Firmenkonstruktion ausgelegt, sondern auf einfache Geschäftsmodelle bei Aufstockern im Inland. Woher soll das Jobcenter und Gericht wissen, wo dann dort welche Zahlen rein müssen?
Christoph
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Re: LSG Warnfunktion

#9

Beitrag von Christoph »

Sehe ich ähnlich, das Jobcenter ist mit dieser Konstellation überfordert.
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Koelsch
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Re: LSG Warnfunktion

#10

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich Dir auch nicht sagen, da hätte ich den Sachverhalt ausführlich in einem Briefchen geschildert und das geschätzte JC aufgefordert, das entsprechend zu berücksichtigen.
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Re: LSG Warnfunktion

#11

Beitrag von der ratlose »

Es ist wohl davon auszugehen das ich anfangs völlig unbefangen selbstverständlich einen netten Breif ans JC geschrieben habe. Erst einen, dann mehrere.

Nun mal zur frage woher das JC das wissen soll, wo da welche Zahlen reinsollen.
(Vielleicht weil es ihr eigenes Formular ist und sie wollen das es dort eingetragen werden soll)

Also, das JC besteht auf einem Ausfüllen der Anlage EKS, obwohl es schon vor Jahren bei Gericht eingeräumt hat das so ein Einkommen nicht mit der Anlage EKS erfasst werden kann.
Das ist schlicht von Sb zu SB unterschiedlich.Je nach Laune.

Dann geht es weiter, das JC muß, in diesem Fall sogar aufgrund eines Urteils, eigentlich sogar 4 Urteile endlich abschließend bescheiden.
Die weigern sich immer oder fordern alle Leistungen zurück mit der Begründung ich würde die Formulare nicht richtig ausfüllen und damit mein Einkommen nicht angeben.
Ich kann alle Rückforderungen abwehren,die bescheide werden dann aufgehoben, komme aber wegen den abschließenden Bescheidungen nicht weiter.

Das geht jetzt seit 7 Jahren so!
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Koelsch
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Re: LSG Warnfunktion

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich blicke da nicht durch, wenn das doch bereits gerichtlich abgehandelt ist, dann hast Du doch was in der Hand. Und wenn JC die Urteile nicht umsetzt,, dann muss Gericht eben Zwangsgeld gegen JC festsetzen.
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Re: LSG Warnfunktion

#13

Beitrag von der ratlose »

Das ist es ja, sie erlassen "Bescheide", aber erst nach einer weiteren U-Klage. Dann heben sie die Bescheide auf, ohne jede Begründung oder es steht
-Formfehler- drinn.
Dann kannste erstmal warten und ein neuer Bescheid kommt.-> Widerspruch, Bescheid wird aufgehoben. usw.

Wenn die Rückforderungen gestellt wird dann wird mit völlig hergeholten Summen gearbeitet. Während der ganzen Zeit bis zur Aufhebung des Bescheides, kann ich überall einen Leistungsbescheid vorlegen aus dem sich teilweise ein 6-7000 € höheres Einkommen ergibt.
Kommt im Unterhaltsrecht, bei PKH Verfahren wo das Gericht nach 2 Jahren die PKH überprüft usw, natürlich sehr gut an.
EA Verfahren wg. Umgangskosten wurden teilweise mit dem Verweis auf hohes Einkommen abgeschlagen.
Oder das JC führt einfach aus ich würde nicht mitarbeiten und das Einkommen eben nicht angeben.

Und nun habe ich es dicke, ich will wissen was wo eingetragen werden muß, (Rechtssicherheit) das BSG hat ganz klar entschieden das das JC einer Beratungspflicht unterliegt die noch weit über die sozialgesetbücher SGB I hinausreicht.
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Günter
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Re: LSG Warnfunktion

#14

Beitrag von Günter »

Ich sehe das eher pragmatisch.

Es handelt sich um Zahlen, die entweder Gewinn oder Kosten darstellen.

Auf der Rückseite der Formulare ist viel Platz, da kann man die erforderlichen Berechnungen durchführen und dann vorne in die entsprechenden Felder einfügen.

Aber da es nicht mich betrifft, halte ich mich mit meiner Meinung vornehm zurück,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: LSG Warnfunktion

#15

Beitrag von Koelsch »

Dann wirst Du das eben wegen grundsätzlicher Bedeutung bis zum BSG durchziehen müssen - ich hoffe, Du hast 'nen Anwalt, der da mitzieht.

Ich kenne einen Anwalt, der hat ein gewonnenes BSG-Urteil an der Wand höngen. Seine Aussage: Nie wieder BSG, die da erforderliche Schreibarbeit, wenn Du da auf einen Stundenlohn von € 1,00 kommtst, dann hast Du Glück gehabt.
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Re: LSG Warnfunktion

#16

Beitrag von der ratlose »

@ Günter

darum geht es doch einfach nur, in welches Feld soll das eingetragen werden?

Mir reicht ein einfaches Kreuz auf einem der Formulare, ich will nicht einmal eine Begründung warum das so ist.

das JC hat erkannt das es aufgrund meiner hohen Freibeträge und seiner komischen Aktionen mich nie wieder los wird und nicht unerhebliche Summen nachzahlen muß.

Also versucht man das über den Administrativen/Formularweg ins unentliche zu ziehen und mir bei jeder Gelegeheit zu verstehen zu geben das ich doch einfach nur wieder Deutschland verlassen müsste.
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Günter
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Re: LSG Warnfunktion

#17

Beitrag von Günter »

Ûnd genau darum geht es, Wenn die erhebliche Summen nachzahlen müssen, dann verzögern die. Und da würde ich einfach einen Strich durch die Rechnung machen.

Liebes JC, du behauptest nicht zu wissen in welches Feld welche Summe, dann muss ich es als Bürger auch nicht wissen. Hier meine Nebenrechnung und die Zahl kommt ins Feld Einnahmen oder Ausgaben. Damit steht mir die folgende Nachzahlung zu. Dann kann ich über das SG Druck machen. Was du machst ist in meinen Augen sinnloses Rumeiern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: LSG Warnfunktion

#18

Beitrag von der ratlose »

Wie das JC und das selbst das LSG in mehreren EA Verfahren ausführten, habe ich was die Handelsbolag betrifft keine Betriebseinnahmen und keine Betriebsausgaben.
Dies wird schon dadurch verdeutlicht das die Umsatzsteuernummer (Moms) die Firma als Inhaber benennt und nicht die einzelnen Gesellschafter.

Und das hat doch auch nichts mit rumeiern zu tun.

Nun schildere mir doch mal wie du über das SG dann Druck machst.
Das wäre mir eine wirkliche Hilfe.

ich habe also alle Daten angegeben, ich habe 4 SG Urteile die besagen das abschließend beschieden werden muß. (13 Monate alt)
Und das JC erläßt "Bescheide" die nichts aussagen, hebt sie wieder auf usw.
Es gibt bis heute keinen einzigen Bescheid in dem die temporären BGs auch nur irgendwie behandelt werden, obwohl das JC dazu rechtlich verpflichtet ist.

Also nochmal, ich habe in allen 4 Fällen mittlerweile Klagen eingereicht damit die noch offenen Summen endlich gezahlt werden. (Leistungsklagen) Mehr Druck geht nicht.

Es geht doch um etwas viel banaleres , die totalverweigerung des JC sowie der Umstand das in der Vergangenheit offensichtlich und rechtsmißbraüchlich falsche "Bescheide" erlassen wurden um U-Klagen ins leere laufen zu lassen.

Es geht darum das das JC seinen einfachsten Pflichten nicht nachkommen will (Beratungspflicht) und meint es müsse einem LE nicht mal mehr aufzeigen was wo in welche (Hauseigene) Formulare eingetragen werden.

Wenn ich dich (Günter) jetzt richtig verstanden habe dann hat es mir persönlich völlig egal zu sein ob das JC sich seiner einfachsten Pflichten entledigt.
das hat man als Bürger eben hinzunehmen, das eine Behörde bescheißt ohne Ende und man muß auch damit leben das dies alle 6 Monate wieder geschieht.
Und warum muß man das hinnehmen, weil jeder der ein bisschen Grips im Kopf hat und einigermaßen rechtskundig ist sich da irgendwie durchfummeln kann .
Und die die das nicht können, die haben eben Pech, für die ist der Rechtsstaat eben mal so abgeschafft worden.

Ist dir schon einmal in den Kopf gekommen das ein Staat so nicht funktionieren kann, das es eines der Grundlegenseten Gegebenheiten sein muß das eine staatliche Stelle ,vor allem im Existenzsicherungsbereich wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen und beratend tätig werden muß ?

Mal ein Beispiel aus der letzten Woche.
LE bekommt eine Mieterhöhung, (Untermieter/Pauschalmiete). das JC bewilligt zieht aber den Betrag der im Regelsatz für Haushaltsstrom enthalten ist ab. (haben sie 4 jahre vorher aber nicht gemacht)
Er kommt zu mir,ich schreibe den Widerspruch und stelle gleich eine EA.
JC hat gestern anerkannt.

Das heißt das JC weiss von vornherein das es rechtswidrig handelt, es betrügt also, sucht einen doofen, und sobald es mitbekommt das auf der anderen Seite ein Rechtskundiger sitzt, geben sie auf und erkennen an.
Wieviele wissen das nicht und müssen mit dem Stromabzug leben ?
Aber die haben eben Pech gehabt, wir haben ja was wir wollen und der Rest geht gemäß dem darwinschen Prinzip unter weil die Stelle, die für bewilligung der existenzsichernden Leistung betrügen darf.

Könnte nicht das SG schon im EA verfahren anmerken (richterlicher Hinweis) das es für so ein Verhalten keine Rechtsgrundlage gibt, das das schon komplett durchgeurteilt ist, es keine Dienstvorschriften gibt die so etwas rechtfertigen, im gegenteil die eigenen vorschriften zur KDU das sogar gegenteilig ausführen, der SB sich auch nichts stützen kann,sich also vorsätzlich rechtswidrig und rechtsmißbräuchlich verhält.

Wieviele Widersprüche und Verfahren könnten dadurch eingesparrt werden.
Olivia
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Re: LSG Warnfunktion

#19

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Mi 10. Jan 2018, 22:05 Ich sehe das eher pragmatisch.

Es handelt sich um Zahlen, die entweder Gewinn oder Kosten darstellen.

Auf der Rückseite der Formulare ist viel Platz, da kann man die erforderlichen Berechnungen durchführen und dann vorne in die entsprechenden Felder einfügen.

Aber da es nicht mich betrifft, halte ich mich mit meiner Meinung vornehm zurück,
Volle Zustimmung. Mach die Berechnung auf einem anderen Blatt, versetze Dich in die Lage eines Sachbearbeiters beim Jobcenter und berechne Deine Bedürftigkeit Schritt für Schritt, ganz langsam, so dass der Jobcenter-Mitarbeiter das nachvollziehen kann. Dann trägst Du das Endergebnis der Berechnung in die Anlage EKS ein und alle sind zufrieden. Du wirst kein Formular EKS bekommen, das auf Deine sehr spezielle Konstruktion zugeschnitten sein wird!

Also nochmal: die Berechnung von Einnahmen und Ausgaben auf einem extra Blatt. Die Zwischenergebnisse trägst Du dann in die EKS ein. Dann ermittelst Du Deinen Gewinn. Dann brauchst Du auch nicht das Sozialgericht einschalten, weil das Jobcenter von vornherein klar durchsieht.
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Re: LSG Warnfunktion

#20

Beitrag von der ratlose »

Also nochmal.

Selbst das Jobcenter hat schriftlich ausgeführt das ich Einnahmen und Ausgaben die mir persönlich nicht zuordnungsbar sind nicht in der Anlage EKS eintragen muß.

Auch das LSG sieht das so, das der Gewinnanteil der am Jahresende mein Anteil ist, mein Einkommen ist. das alles ist eigentlich unstreitig.

ich kann mich sehr gut in die lage anderer Leute hineinversetzen, es war mal mein beruf mich in die lage anderer Leute hineinzuversetzen und zu bewerten was sie als nächstes tun werden.
Und ich bin ohne Probleme in der Lage genau aufzuschlüsseln und vorzutragen was und wie mein Einkommen ist.

Irgendwie ist das schon fast beleidigend, das sind immer so stereotypische Vorwürfe mit dem das müssen sie doch einfach nur aufschlüsseln und dann geht das alles.

Also für alle zum mitlesen, ich gebe dem Jobcenter jede,aber auch jede Einnahme an und belege sie. Ich darf laut SG und LSG keine Betriebsausgaben machen und mache daher auch in den gewerben die ich als Einzelperson betreibe keine Ausgabe geltend.
Das heißt also es gibt keinen Streit über die Anerkennung irgendwelcher Betriebsausgaben !

Was ist also einfacher als alle Einnahmen aufzulisten und und gleichzeitig die Unterhaltszahlungen in der selben Höhe anhand von Kontoauszügen und Quittungen nachzuweisen.

@ Olivia
warum meinst du wäre ich nicht in der Lage mein Einkommen aufzulisten ?
Meine eigene Bedürftigkeit ist doch kein Thema, ich habe keinerlei anrechenbares Einkommen, das weiß auch jeder, das JC kennt meine Miete
der Gesetzgeber hat den Regelsatz ganz klar gesetzlich bestimmt.
Der Gesetzgeber wie auch das BSG haben auch ganz klare Regelungen hinsichtlich der temporären BGs getroffen.

Warum kommen also immer reflexartig solche sachen wie "naja dann must du doch einfach nur deine einnahmen und ausgaben richtig angeben."
Ich mache doch gar keine Betriebsausgaben geltend,da ich doch laut SG wie auch dem LSG keine tätigen darf.

Ließt sich überhaupt jemand was durch, das ist ja wie beim Sozialgericht wo ich mir auch immer so etwas anhören muß, und wenn ich dann sage das das komisch ist da ich doch keine Betriebsausgaben tätigen darf und daher auch keine geltend mache fängt man an hektisch in den Akten zu blättern und sagt immer so sachen wie "das kann doch gar nicht sein" usw.

Also nochmal, der kleine Michel gibt sämtliche Einnahmen an und reicht gleichzeitig die Unterhaltsnachweise mit ein. Natürlich nur gegen Eingangs oder Zugangsbeleg.
Und dann sagt die selbe Sachbearbeiterin die mir schriftlich mitgeteilt hat das ich das nicht in die Anlage EKS eintragen muß,(betrifft die Handelsbolag) mit das ich das Einkommen doch in die Anlage EKS eintragen muß und fordert mich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht dazu auf.
Ich sage dann kein Thema, wo möchten sie das eingetragen haben, und dann kommt vom JC nichts.
Und dann kommt irgendwann ein Rückforderungsbescheid weil ich nicht mitgewirkt habe."die Sb akzeptiert keine Angaben die nicht ordnungsgemäß in der Anlage EKS angegeben sind"

Und da wo ich als Einzelperson, juristisch korrekt als "natürliche Person die gewerblich tätig ist" ein Einzelgewerbe betreibe, fülle ich die Anlage EKS aus und trage monatlich in die Spalte "Betriebseinnahmen" alle Betriebseinnahmen ein, den Rest bis auf die Unterhaltszahlungen nulle ich.
Eigentlich doch sehr einfach oder ?
Und ja ich trage nicht einmal Kilometer ein, den laut LSG habe ich das Geld was ich für die Fahrt zur Arbeit ausgeben würde zuerst für die Wahrnehmung des Umgangsrechts einzusetzen.
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Re: LSG Warnfunktion

#21

Beitrag von Koelsch »

Zumindest ich für meine Person muss leider eingestehen, ich blicke hier überhaupt nicht mehr durch. Daher kann ich da leider auch nichts halbwegs zielführendes angeben, denn ich habe bis jetzt noch nicht verstanden, worum es in der Sache überhaupt geht.
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Re: LSG Warnfunktion

#22

Beitrag von der ratlose »

Es geht doch einfach nur darum das ich wissen wollte ob die Ausführungen im ersten Post noch als Warnfunktion oder schon als Festlegung des Richters zu sehen sind.
Wenn er jetzt schon festgelegt hat das die Berufung rechtsmißbräuchlich ist obwohl die Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat, dürfte er wohl befangen sein.
Wenn er nur warnen wollte, dürfte noch nicht feststehen ob die Berufung rechtsmißbräuchlich sondern es besteht die gefahr das das als rechtsmißbräuchlich gewertet wird und dann eine Missbrauchsgebühr erlassen werden kann.

Bei allen anderen geht es darum das das JC wie auch das LSG ankotzt das ich jegliches Einkommen angebe und es 1:1 als Unterhalt weitergebe und sie nichts anrechnen können.
Die wollen das ich Deutschland im Rahmen meiner Selbsthilfepflicht (?) wieder verlasse.
Olivia
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Re: LSG Warnfunktion

#23

Beitrag von Olivia »

Der Richter wird eine Tendenz zu erkennen gegeben haben, mehr nicht. Das hat nichts mit Befangenheit zu tun, sondern mit einer Hilfestellung, damit Du das Verfahren für Dich kostenschonend zurückziehen kannst. Sei doch dankbar für die Mitteilung der Tendenz.
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Re: LSG Warnfunktion

#24

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Oli
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Re: LSG Warnfunktion

#25

Beitrag von der ratlose »

Mein Deutsch ist nicht so gut.
Er hat geschrieben das die Rechtsverfolgung rechtsmißbräuchlich ist. Er hat es als festgestellt, oder nicht ?
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