LSG Warnfunktion

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tigerlaw
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Re: LSG Warnfunktion

#26

Beitrag von tigerlaw »

der ratlose hat geschrieben: Do 11. Jan 2018, 11:45 Es geht doch einfach nur darum das ich wissen wollte ob die Ausführungen im ersten Post noch als Warnfunktion oder schon als Festlegung des Richters zu sehen sind.
Wenn er jetzt schon festgelegt hat das die Berufung rechtsmißbräuchlich ist obwohl die Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat, dürfte er wohl befangen sein.
Wenn er nur warnen wollte, dürfte noch nicht feststehen ob die Berufung rechtsmißbräuchlich sondern es besteht die gefahr das das als rechtsmißbräuchlich gewertet wird und dann eine Missbrauchsgebühr erlassen werden kann.

Bei allen anderen geht es darum das das JC wie auch das LSG ankotzt das ich jegliches Einkommen angebe und es 1:1 als Unterhalt weitergebe und sie nichts anrechnen können.
Die wollen das ich Deutschland im Rahmen meiner Selbsthilfepflicht (?) wieder verlasse.
Ich habe mich bisher in diesem Faden noch nicht eingeklinkt.

Gleichwohl als Gedankenanstoß:

Im Zivilprozess wurde 2002 der § 522 II ZPO stark abgeändert: Danach kann das Berufungsgericht - wenn denn alle drei Richter dieser Ansicht sind - eine Berufung durch Beschluss als offenkundig unbegründet zurückweisen. Allerdings muss der Senat dies zuvor den Parteien ("rechtliches Gehör"!) bekannt geben, damit ggf. noch Gegenargumente vorgetragen werden können. Meistens wird aber die Berufung dann zurückgenommen.

Es gibt verschiedene Gerichte, die "sehr gerne" von dieser Möglichkeit 'Gebrauch machen, und andere, wo erheblich weniger 522er-Hinweise ergehen. Eine massenhafte Ablehnung wegen Befangenheit ist mir aber nicht bekannt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: LSG Warnfunktion

#27

Beitrag von Günter »

:langeLeitung: :langeLeitung: :langeLeitung:

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Jetzt hab ich es verstanden.

Du darfst also gar keine Eintragungen in der EKS machen.


Und nun willst du wissen, in welches Feld die Nichteinträge gehören.

Dazu meint der Richter das ist rechtsmissbräuchlich.


Jetzt verstehe ich, warum du verwirrt bist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: LSG Warnfunktion

#28

Beitrag von der ratlose »

Der Kandidat hat fast 100 Punkte erreicht.

Ich habe eine SB die mal so mal so argumentiert, so sehen die Bescheide dann auch aus. Mal ist die Summe Kapitaleinkommen, mal ist sie Einkommen aus Gewerbebetrieb.
Sobald ich Druck mache wo mein Geld bleibt, wird immer rückwirkend doch eine abschließende Anlage EKS für die Handelsbolag eingefordert und bei Gericht behauptet ich würde nicht mitarbeiten.
Wenn ich dann frage wo sie es eingetragen haben möchte, kommt eben nichts. :1:

Und dann komt die Rechtsabteilung,die sind sich nicht einmal untereinander einig, und die SB bei mir meint das was die Rechtsabteilung beim SG vorträgt ist für sie nicht bindend da die ja ganz woanders sitzen. :5:

@tigerlaw
Das habe ich so nicht mitbekommen. In meinem Fall ist es der Berichterstatter und mit ihm hatte ich schon einmal so einen Fall das er die mündliche nicht eröffnen wollte , ich dann aber die Beisitzer für die Thematik begeistern konnte so das das JC dann unterlag.
(Vergleich, Klagezurückziehen gegen das JC berichtigt die Verwaltungsakte)
Er meinte es gebe keine Rechtsgrundlage das das JC in der Akte kentlich macht das eine Mitarbeiterin dort etwas falsch eingetragen hat.
Die Beisitzer fanden das ein wenig komisch, warum das JC nicht bereit ist einen Sachverhalt , bei dem die SB sogar beim Amtsgericht zugegeben hat das sie ihn falsch eingetragen hat nun nicht als falschen Eintrag kenntlich machen will.
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