Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

blitzdings
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Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#1

Beitrag von blitzdings »

Hallo Gemeinde.

Ich bin selbständig, alleinerziehend, minimal Sozialversicherungspflichtig angestellt und stocke auf.


Nach SB-wechsel wurden meine Unterlagen nicht rechtzeitig und sorgsam bearbeitet. Mehrere Attacken des SB musste ich bis jetzt hin nehmen.
Nach mehreren Monaten erhielt ich den abschließenden Bescheid der so mangelhaft war, dass ich Widerspruch einlegen musste.
Die Rechtsabteilung hat einiges vom SB kassiert jedoch auch so manches durcheinander gebracht.
Nächster Schritt.
Fristwahrend Klage erhoben.
Akteneinsicht gefordert um Klage zu formulieren
Akteneinsicht erhalten

Ich konnte mehrere kritische Punkte herausarbeiten.
  • Die in der VL EKS anerkannten kosten gestrichen
  • Datenschutzverletzung -> Kontoauszüge nicht entfernt
  • Unterlagen Zugänge unterschlagen
  • Verfahren verzögert
  • Kostenangaben nicht in die interne Berechnungsmaske eingegeben.
  • Den SB wechsel konnte man sehr deutlich in der Aktenordnung sehen!
  • Erläuterungen zur Buchhaltung und Tätigkeitsprofile als Widerspruch gewertet, jedoch nicht als Widerspruch vermerkt oder weitergeleitet ….
Frage. Was soll ich tun?
  • Eine Klage mit mehreren Unterpunkten stellen?
  • Mehrere Klagen nachfolgend einreichen?
Was ist Erfolgversprechender?
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Koelsch
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere zu einer Klage, aber sorgfältig und klar gegliedert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#3

Beitrag von marsupilami »

Gegen was genau willst Du denn klagen?

Gegen den Schlendrian in Deiner Akte bzw. gegen die unprofessionelle Aktenführung?


Gegenfragen:
Was springt pekuniär für Dich dabei heraus?
Wie hoch ist der Aufwand?
Wie hoch die Erfolgsaussichten?
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#4

Beitrag von Günter »

Ich denke auch eine Klage wird schneller gehen und ist sinnvoller, da die einzelnen Klagepunkte ineinander greifen und voneinander abhängig sind.

Man kann ja auch am Ende der Klageschrift das Gericht um den rechtlichen Hinweis bitten, ob die Klage so korrekt ist,oder ob es sinnvoller sei die Klage in mehrere Einzelklagen aufzuspalten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#5

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#6

Beitrag von tigerlaw »

Egal, wie sauer Du über schlechtes Arbeiten im JC bist:

Klagegegenstand ist immer ein konkreter Bescheid (in der Fassung des Widerspruchsbescheids).

Grundsätzlich ist ein Bescheid nur einheitlich angreifbar, allerdings besteht im Bereicht SGB II die Besonderheit, dass ggf. nur der KdU-Teil oder aber der RL-Teil angegriffen werden kann, weil das abtrennbare Teile sind.

Stelle Dir die Marschroute so vor:
Ich klage gegen diesen Bescheid, weil er rechtswidrig ist und mich deshalb in meinen Rechten verletzt.

Rechtswidrig ist er in folgenden Punkten
1.
2.
3.
.....
Die Schlampigkeiten kannst Du dann immer noch zur weiteren Begründung hinzuziehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
blitzdings
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#7

Beitrag von blitzdings »

Vielen Dank für Eure guten Tips und Hinweise. Diese helfen sehr.
Ich bin gerade dabei diese um zu setzten.
Da ich bis 30.01. noch Zeit habe fasse ich das jetzt täglich zusammen.
Arbeite auf GoggleDrive somit besteht die möglichkeit der Einsicht via PN wenn gewünscht. ;)

Euch einen gute Zeit.
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Koelsch
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich mag diese online-Speicher nicht und nutze die daher nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#9

Beitrag von blitzdings »

Koelsch hat geschrieben: Di 16. Jan 2018, 08:16 Ich mag diese online-Speicher nicht und nutze die daher nicht.
Leite Dir das auch gern als PDF in PN weiter. Darf ich? ;)
blitzdings
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#10

Beitrag von blitzdings »

Habe gerade ein Schreiben bezüglich Klage vom SG erhalten.
Darauf werde ich aufgefordert eine <b>Stellungnahme</b> binne 4 Wochen ab zu geben.
Bezüglich Antrag Jobcenter.

Das "Deutsch" ist eine Farce! Was soll mir das sagen?
HILFE!

..."In dem Rechtsstreit
...
wird beantragt,
1. die Klage abzuweisen und
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht zu erstatten sind.
Streitig ist der Bescheid des Jobcenters team.arbeit.hamburg vom 16. Juni 2016 in der Fassung
des Widerspruchsbescheides vom 17. Juli 2017. Gegenstand des Widerspruchsbescheides ist der Bewilligungszeitraum Juli bis Dezember
2015.

Soweit die Klägerin über diesen Zeitraum hinausgehende Anträge stellt, sind diese
unzulässig, da nicht von der vorliegenden Klage umfasst.

Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden insgesamt nicht vorgetragen.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des Vorgangs sowie die Ausführungen
im angefochtenen Widerspruchsbescheid verwiesen.

Im Auftrag
..."

Muss ich mir jetzt einen Anwalt nehmen?
Wehn könnt Ihr mir in HH empfehlen?

Klageschrift
Klageschrift geschwärzt
Aufforderung zur Stellungname
Aufforderung zur Stellungname geschwärzt
Zuletzt geändert von blitzdings am Sa 17. Mär 2018, 16:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#11

Beitrag von Koelsch »

Schick mal die pdf rüber, dann guck ich mal.

Einen fitten Anwalt in HH kenn ich leider nicht
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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#12

Beitrag von blitzdings »

Koelsch hat geschrieben: Sa 17. Mär 2018, 16:31 Schick mal die pdf rüber, dann guck ich mal.

Einen fitten Anwalt in HH kenn ich leider nicht
Sind im vorderen Post als Liks. ;)
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Koelsch
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#13

Beitrag von Koelsch »

Sehr gute Klage, das macht Spass die zu lesen, da steckt Überlegung und Verstand drin. Richtig "erholsam" im Vergleich zu dem, was man sinst hier teilweise zu lesen bekommt.

Dem SG würde ich kurz und schmerzbefreit antworten, dass Du die Klage in vollem Umfang aufrecht erhältst.

Wenn da einzelne Sachen tatsächlich unzulässig sein sollten, dann wird das SG darauf hinweisen. Wenn Du doch einen Anwalt nehmen willst, dann stell auf jeden Fall einen Antrag auf PKH.
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marsupilami
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#14

Beitrag von marsupilami »

Doch ja.
Schön gegliedert, Punkt für Punkt abgearbeitet, ....
Gut auch der Index zum Schluß.

Ja, gefällt auch mir.

Nach der Menge Arbeit jetzt bitte nicht klein beigeben!
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#15

Beitrag von Peterpanik »

Ja die Klage ist gut und Köelsch hat Recht mit dem Aufrecht halten.
Aber rechne da mit das es auch bis zu 2 Jahren dauern kann bis zur Verhandlung,
ich warte teilweise schon 3 Jahre darauf und bei mir geht es um das gleiche wie bei dir.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 17. Mär 2018, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#16

Beitrag von Günter »

Leicht zu lesen, gut zu verstehen, klar gegliedert. Nix zu Meckern gefunden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
blitzdings
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#17

Beitrag von blitzdings »

Oh das geht geht runter wie Öl.
Ich gebe nicht klein bei!
Ich fange gerade erst an!!!
Habe da noch 4 weitere Bewilligungszeiträume auf lager. ;)
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Koelsch
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#18

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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tigerlaw
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#19

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Blitzdings,

vorab zu Deiner letzten Frage wegen der Antwort des JC: Das sind überwiegend Standard-Textbausteine.

Leicht zu lesen, klar strukturiert, etc. ... Insoweit kann ich mich den Voten von Kölsch, Marsu und Günter anschließen.

ABER: Dem vorletzten Absatz im Klageabweisungsantrag des JC kann ich durchaus zustimmen, Du schreibst viele -
abstrakt gute - Argumente, die aber in dieser konkreten Klage nichts zu suchen haben:

Z.B. die S. 2 hat überhaupt keine rechtliche Relevanz. Wenn die Behörde nunmehr eine Flasche dorthin gesetzt hat, wo zuvor eine Koryphäe war, ist es im Konkreten für Dich sicherlich traurig, aber nun auch für die Behörde, denn die "Flasche'" wird angreifbare Bescheide erlassen.

Die vEKS mag 10 mal richtig (in Deinen Augen) beschieden worden sein, wenn jetzt der Bescheid über die aEKS kommt, dann übersteuert er den vorläufigen Bescheid.

Es hilft hier nur, einzeln Punkt für Punkt anzugreifen:

1. Das JC hat die Kontokosten nur zu 50 % anerkannt. Das ist falsch und deshalb rechtswidrig, weil es mich in meine Rechten verletzt. Denn ich habe auch noch ein privates Konto, und das andere Konto benutze ich ausschließlich betrieblich.

2. Die pauschale Berücksichtigung von nur 50 % der angefallenen Telefonkosten in der EKS-Abrechnung ist rechtswidrig, weil ....

3. ...
4. ...

Die Fahrt von der Tiefgarage zu Deinem Homeoffice als "Weg zum Arbeitsplatz" (so im Faden http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=472106#p472106) ist clever! Ich hoffe nur für Dich, dass das Gericht dieser Ansicht folgt.

Die ALG-II-VO ist, was die Kfz-Kosten anbelangt, leider absolut starr: Nur die Betriebsfahrten werden zum 50-%-Anteil gerechnet. Und wenn man aus plötzlichen zwingenden privaten Gründen insgesamt mehr als 50 % der Gesamtfahrstrecke privat zurückgelegt hat, dann hat man Pech gehabt. Es sei denn, man kann das Gericht davon überzeugen, dass die konkrete Regelung in der ALG-II-VO rechts- und verfassungswidrig ist (förmliche Gesetze können ausschließlich vom BVerfG in Karlsruhe als verfassungswidrig verworfen werden; Verordnungen [die aufgrund von Ermächtigungen in den förmlichen Gesetzen erlassen werden] können auch von anderen Gerichten gekippt werden).

Auch die datenschutzrechtlichen Monita - so berechtigt sie auch sind - heben m.E. ebenfalls nichts in einer Klage zu suchen.

Bitte sei mir nicht böse für den "Verriss", es soll trotz allem eine "Positiv-Korrektur" sein (das nächste Mal besser machen ... :trost: ).

Das Gericht bietet Dir mit der Übersendung vom 16.3. die Chance, im Sine meiner Empfehlungen nachzubessern und es - rechtlich betrachtet - auf den Punkt zu bringen.

Stelle Deine Entwürfe nur hier im Forum ein, viele werden Dir Schreibhilfe geben.
:Daumen:


:tiger:
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#20

Beitrag von Peterpanik »

Die ALG-II-Verordnung ist nur eine Verordnung und eine Verordnung kann kein höherwertiges Recht außer Kraft setzen wie zb. die Steuergesetze.

Und bevor wieder einer was dummes schreibt, diese Aussage stammt von Prof. Dr. Spellbrink vom BSG.
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tigerlaw
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#21

Beitrag von tigerlaw »

Und, Peterpanik, passt meine letzte Aussage nicht zu der von Prof. Spellbrink?

Ein (Fach-)Gericht darf kein Gesetz verwerfen, wohl aber eine Verordnung, wenn diese nicht mit dem übergeordneten Gesetz übereinstimmt.

Mach Du nur Deine Klagen und Strafanzeigen weiter. Nach momentanem Kenntnisstand prophezeie ich, dass kein einziges Deiner Verfahren erfolgreich sein wird. Falls doch, würde es mich für Dich natürlich freuen.
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#22

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw ich wollte dir nicht widersprechen sondern wollte es nur verständlicher erklären.

Weist du, auch ich weiß ja nicht ob eins von meinen insgesamt 18 Verfahren mal was bringt,
aber im Gegensatz zu dir lasse ich mich überraschen, denn ich kann nicht in die Zukunft schauen.
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#23

Beitrag von Olivia »

Zu den Betriebsfahrten fällt mir folgendes ein. Wenn es auf Kippe steht, dass die 50% Betriebsfahrten erreicht werden, dann sollte man eben ein, zwei Kunden dazu nehmen, die weit entfernt sind. Damit gehen die betrieblichen Kilometer hoch. Der Vorteil für die Anerkennung als betriebliches Kfz dürfte die Mehrkosten für das Benzin überwiegen. Geht natürlich nicht für die Vergangenheit und auch nur, wenn sich Kunden anbieten, die weiter weg sind.
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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

#24

Beitrag von Günter »

Man kann ja auch vor Ort Akquise betreiben, mit diversen potentiellen Kunden einen Termin machen und sein Konzept vorstellen.
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#25

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia & Günter: klar, kann man machen. Sicherlich auch ein guter Hinweis für die Zukunft.

Aber dann kann man diese Fahrten zu potentiellen Kunden eben nicht rückwirkend in die Klage einbauen.
Da - so könnte ich mir vorstellen - wird auch der wohlgesonnenste Richter*in etwas strenger im Ton.
Signatur?
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