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Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: So 18. Mär 2018, 11:19
von Günter
Hat niemand gesagt, war nur ein Tipp für die Zukunft.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: So 18. Mär 2018, 12:01
von Koelsch
Ich würde mich hier gegen die "mehr als 50%" Regel wenden und einen Verstoß gegen die durch Art. 3 GG garantierte Gesamtgewinngleichheit (vgl. BFH VIII R 12/11).

Beispiel: Fahrzeugkosten lägen bei real 35 Cent/km

Fahrleistung im BWZ gesamt: 10.000 km

5001 km betrieblich
9.000,00 € Betriebseinnahmen
3.000 € Betriebsausgaben ohne Kfz.
6.000,00 € Gewinn ohne Kfz.
3.500,00 € gesamte Fahrzeugkosten
0.499,90 € private Fahrtkosten
3.000,00 € Gewinn = 500/Monat = 320 anrechenbares Einkommen

4.999 km betrieblich
9.000,00 € Betriebseinnahmen
3.000 € Betriebsausgaben ohne Kfz.
6.000,00 € Gewinn ohne Kfz.
0.499,90 € Fahrtkosten betrieblich 10 Cent/km
5.500,00 € Gewinn = ca. 920/Monat = 656 € anrechenbares Einkommen

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 15:54
von Peterpanik
Wenn man ein Auto als reinen Firmenwagen anmeldet kann man alles absetzen,
mein Auto ist so angemeldet und ich setze einfach alle Kosten ab.

Nachtrag, eine Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat mal verlangt das ich ein Fahrtenbuch führen soll,
darauf hin habe ich sie sofort gefragt auf welcher Rechtsgrundlage sie das Fordert,
auf die Antwort warte ich Heute noch, die Sache ist nun 4 Jahre schon her.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 15:59
von Koelsch
Beim FA ja, beim JC nein, da gilt § 3 ALG II-V, den ich eben für fragwürdig halte

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 17:09
von Peterpanik
Koelsch die ALG II-V ist Rechtswidrig indirekt mir bestätigt wurden durch die ober Staatsanwaltschaft - Frankfurt, aber nur meine Meinung.

Die ober Staatsanwaltschaft - Frankfurt hat 4 meiner Straferfahren zurück verwiesen zur Staatsanwaltschaft - Kassel,
und es gibt einen Strafantrag vom 04.05.2017 wo bis Heute ermittelt wird, aber sie lassen sich in Kassel bewusst Zeit mit den Anklagen.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 18:09
von Koelsch
Blöd nur, dass die Staatsanwaltschaft dafü absolut nicht zuständig ist. Ich befürchte also, da hast Du was sehr gründlich mistverstanden.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 18:20
von marsupilami
.... ähhhh ..... mal ganz vorsichtig gefragt: ist es möglich und/oder gar sinnvoll die Gerichts-Streitigkeiten von Peterpanik aus diesem Thread herauszulassen?

Es wird sonst für :doof: wie mich etwas unübersichtlich.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 18:57
von Peterpanik
Koelsch du hast Recht mit der Zuständigkeit aber lese mal meine eingestellten Sachen ich bin da bei das Zusammen zu führen beim SG-Marburg, und dieser Weg den ich gehe ist vielversprechend also warten wir es mal ab, und man sollte auch keine voreiligen Schlüsse ziehen sondern Geduld haben.

Re: Klage beim Sozialgericht -> 1 Klage mit vielen Klagepunkten oder viele Klagen -> Was ist erfolgreicher?

Verfasst: Mo 19. Mär 2018, 19:15
von Koelsch
Geduldig bin ich meistens