Verfahrensrecht ?

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der ratlose
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Verfahrensrecht ?

#1

Beitrag von der ratlose »

Ich habe vor fast 3 Monaten endlich die Leistungsklage für einen Zeitraum aus 2010 einreichen können.

Und nun passiert nichts. das SG fordert das JC nicht einmal zur Klageerwiderung auf, es gibt keinen einzigen Schriftsatz von der Beklagten.
Vor einem Monat dann folgender Hinweis des Gerichts:

"Das Gericht legt den Vortrag des Beklagten derzeit dahingehend aus, dass er davon ausgeht,dass der Kläger seiner Nachweis - und Auskunftspflicht nicht bzw. nicht vollständig nachgekommen sei." .................................................... Das Gericht wird die beteiligten über weiteren Ermittlungsschritte unterrichten,sobald der sachverhalt anhand des verwaltungsvorgangs vollständig erarbeitet wurde.

Wie gesagt es gibt in diesem Verfahren keinen einzigen Vortrag der Beklagten, ein solcher Vortrag wäre auch der Hammer.
Im Januar 2017 hatte das JC alle Leistungen zurückgefordert weil ich angeblich meinen Nachweispflichten nicht nachgekommen sei.
Am 20.03.2017 hat der vorherige SG Richter festgestellt das selbstverständlich alle Unterlagen in der Leistungsakte enthalten sind.
Im Juni 2017 hat das JC dann die Aufhebungs und Rückforderungsbescheide aufgehoben.
Im Juli 2017 dann die vorläufigen Bescheide als abschließende erklärt.
Dagegen Widerspruch eingelegt weil alle temporären BGs fehlen.
Im Oktober 2017dann der Widerspruch abgelehnt, ohne jede Begründung.
Im November 2017 Klage eingereicht wegen den Kosten für die temporären BGs.

Hat da jemand eine Ahnung was ich da jetzt machen kann.
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marsupilami
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Re: Verfahrensrecht ?

#2

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du das obige tabellarisch aufbereitest und an Gericht und JC verschickst?

Datum - Verfasser/Entscheider - Vorgang - Begründung - (evtl. Aktenzeichen)
01.2017 - JC - Leistungsrückforderung - mangelnde Nachweispflicht
02.2017 - SG - Feststellung/Urteil - alle Unterlagen in Leistungsakte
etc
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Koelsch
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Re: Verfahrensrecht ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Würd ich auch so versuchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: Verfahrensrecht ?

#4

Beitrag von der ratlose »

Das ist natürlich schon längst geschehen.

Die Reaktion des Gerichts ist dann wie folgt:

Nichts, nada, nieente.

Mir geht es vor allem darum das ich so einen Vortrag vom JC auch gerne bekommen würde, wenn es ihn wirklich gebe.

Ich/wir befürchte nämlich das sich da wieder eine Richterin aus dem Fenster gelehnt hat und hat ohne einen einzigen Vortrag des JC gehandelt und diesen Vortrag schlicht erfunden.
Und wir haben das bemängelt, es entsteht nämlich der Eindruck das das Gericht hier als Rechtsanwalt des JC tätig sei.
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marsupilami
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Re: Verfahrensrecht ?

#5

Beitrag von marsupilami »

Beschwerde bei der nächst-höheren Instanz?
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Koelsch
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Re: Verfahrensrecht ?

#6

Beitrag von Koelsch »

Akteneinsicht bei Gericht beantragen, dann siehst Du, was es da gab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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der ratlose
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Re: Verfahrensrecht ?

#7

Beitrag von der ratlose »

Die Richterin hat angerufen.

Es gab nichts, keinen einzigen Schriftsatz seitens der Beklagten.
das hätte die Beklagte jetzt nach fast 4 Monaten aber nachgeholt, bekomme ich zugeschickt.
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