Welche Kosten bei Klage beim SG?

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emmse
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Welche Kosten bei Klage beim SG?

#1

Beitrag von emmse »

Hallo,
ich möchte gerne in Erfahrung bringen welche Kosten auf einen zukommen können, wenn man eine Klage beim SG gegen einen Bescheid des JC stellt.

Soweit mir bis jetzt bekannt ist, kann ich persönlich eine Klage beim SG einreichen. Das ist kostenlos.
Der weitere Verlauf ist mir bisher unbekannt.
Was ist im Falle dessen, wenn die Klage abgewiesen wird, oder wenn ich die Klage verliere? Welche Kosten können dabei entstehen?
Gibt es versteckte Kosten? (evtl. viele Briefmarken bei viel Briefverkehr, oder Ticket/Sprit-Kosten bei vielen Fahrten).
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Koelsch
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Re: Welche Kosten bei Klage beim SG?

#2

Beitrag von Koelsch »

Keine Kosten auch nicht wenn Du dort verlierst, außer eben, wie Du schon sagtest Briefmärkchen und evtl. Fahrtkosten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
emmse
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Re: Welche Kosten bei Klage beim SG?

#3

Beitrag von emmse »

Danke für die Antworten.
Was ist mit der Prozesskostenhilfe? Wann benötigt man die? Die muss man zurückzahlen?
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friys
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Re: Welche Kosten bei Klage beim SG?

#4

Beitrag von friys »

Hier Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verahrenskostenhilfe als am PC ausfüllbares PDF im Justizportal des Bundes und der Länder.

Hier bspw. Allgemeine Hinweise zur Prozesskostenhilfe (PKH)/ Verfahrenskostenhilfe (VKH). Wichtige Punkte auf einen Blick ...
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Koelsch
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Re: Welche Kosten bei Klage beim SG?

#5

Beitrag von Koelsch »

PKH benötigst Du, wenn Du einen Anwalt beauftragen willst - und ja, die musst Du ggf. zurückzahlen, falls Du nach Gewährung von PKH "reich" werden solltest.

Meines Wissens aber nur, falls der Reichtum innerhalb von 4 Jahren auf Dich herab rieselt. Das wird nachgefragt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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