Es ist einfach nur unfassbar.
Was macht man mit solchen Leuten.
Behörden und Akteneinsicht
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Behörden und Akteneinsicht
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Re: Behörden und Akteneinsicht
Ich liebe es, wenn wir den Usern die Würmer aus der Nase ziehen müssen.
Frage1 Welche Akten willst du sehen?
Frage2 Wurden Anträge gestellt und abgelehnt?
Frage 3 Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Frage 4 Was willst du speziell erfahren?
Frage 5 Hast du dir mal deine Rechte aus § 83 SGB X angesehen und über ein Auskunftsersuchen nachgedacht?
Frage 6 Willst du wirklich in Schweden Rechtsberatung anbieten?
Frage 7 Möchtest du erstmal die Fragen 1 - 6 beantworten, bevor wir anfangen Rätsel zu raten?
Frage1 Welche Akten willst du sehen?
Frage2 Wurden Anträge gestellt und abgelehnt?
Frage 3 Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Frage 4 Was willst du speziell erfahren?
Frage 5 Hast du dir mal deine Rechte aus § 83 SGB X angesehen und über ein Auskunftsersuchen nachgedacht?
Frage 6 Willst du wirklich in Schweden Rechtsberatung anbieten?
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Behörden und Akteneinsicht
Ich versuch mal eine Interpretation:
der ratlose hat gesagt: JC, ich will Akteneinsicht!!
JC hat gesagt: Nö! Weil Antrag XYZ eh abgelehnt werden muß aufgrund der Rechtslage, brauchts auch keine Akteneinsicht.
der ratlose hat gesagt: JC, ich will Akteneinsicht!!
JC hat gesagt: Nö! Weil Antrag XYZ eh abgelehnt werden muß aufgrund der Rechtslage, brauchts auch keine Akteneinsicht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Behörden und Akteneinsicht
Spekulieren kann ich auch, ich spekuliere bei jeder Lottoziehung auf den Jackpot, aber da mir niemand vorher die richtigen Zahlen verrät, ist meine Trefferquote gering.
Vielleicht bekommen wir ja ein paar Antworten auf meine Fragen.
Vielleicht bekommen wir ja ein paar Antworten auf meine Fragen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Behörden und Akteneinsicht
Betrifft meine Partnerin.
Sie hat für die Kids ja UVG Anträge gestellt.
SB will das nicht weiter bearbeiten weil im Gesetz ja noch der Passus "Wohnsitzerfordernis im Inland" steht.
Wir haben aber das Urteil des BVerwG das besagt das die Kinder keinen Wohnsitz im Inland haben müssen. (5 C 36.16)
Wie sich nun herausstellt hat die SB sich nicht einmal an die nächst höhere Stelle gewandt.
SB meint das müsse sie auch nicht, sie wartet einfach auf einen Erlaß, ein Rundschreiben oder bis das Gesetz geändert wird.
Also Beschwerde, Teamleitung,Fachbereichsleitung,Regionspräsident.
Wir wollen nun Akteneinsicht. Die haben wohl ne ganz komische Nummer mit der Meldebehörde versucht.
Geht wohl vors Verwaltungsgericht, dürfte aber kein Thema sein da das BVerwG ja schon ausgeurteilt hat.
Sie hat für die Kids ja UVG Anträge gestellt.
SB will das nicht weiter bearbeiten weil im Gesetz ja noch der Passus "Wohnsitzerfordernis im Inland" steht.
Wir haben aber das Urteil des BVerwG das besagt das die Kinder keinen Wohnsitz im Inland haben müssen. (5 C 36.16)
Wie sich nun herausstellt hat die SB sich nicht einmal an die nächst höhere Stelle gewandt.
SB meint das müsse sie auch nicht, sie wartet einfach auf einen Erlaß, ein Rundschreiben oder bis das Gesetz geändert wird.
Also Beschwerde, Teamleitung,Fachbereichsleitung,Regionspräsident.
Wir wollen nun Akteneinsicht. Die haben wohl ne ganz komische Nummer mit der Meldebehörde versucht.
Geht wohl vors Verwaltungsgericht, dürfte aber kein Thema sein da das BVerwG ja schon ausgeurteilt hat.
Re: Behörden und Akteneinsicht
Dann wünsch ich viel Erfolg vorm VerwG
Ich hab die BVerwG Entscheidung jetzt nicht im Detail studiert, meine aber verstanden zu haben, dass entscheidendes Kriterium hier war:
Elternteil hat Job in Deutschland und verlegt im Rahmen dieses Jobs den Wohnsitz nach "irgendwo". Für den Fall geht Arbeitnehmerfreizügigkeit vor Wohnsitzauflage nach UVG.
Keine Ahnung, inwiefern das bei Dir zutrifft.
Ich hab die BVerwG Entscheidung jetzt nicht im Detail studiert, meine aber verstanden zu haben, dass entscheidendes Kriterium hier war:
Elternteil hat Job in Deutschland und verlegt im Rahmen dieses Jobs den Wohnsitz nach "irgendwo". Für den Fall geht Arbeitnehmerfreizügigkeit vor Wohnsitzauflage nach UVG.
Keine Ahnung, inwiefern das bei Dir zutrifft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Behörden und Akteneinsicht
Sie hat immer ihre Wohnung in DE behalten , sowie ihre Firma in der sie mehr als geringfügig arbeitet.
Sie ist auch unbeschränkt steuerpflichtig in DE.
Selbständige und Arbeitnehmer sind hier gleichberechtigt anzusehen. (EU Recht)
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Selbständige und Arbeitnehmer sind hier gleichberechtigt anzusehen. (EU Recht)